Union schafft Planungssicherheit für Berlins Musikschulen

Union schafft Planungssicherheit für Berlins Musikschulen
29.01.2025

Während die Ampel lange untätig blieb, haben wir als Union gehandelt: Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen eine gesetzliche Regelung verabschiedet, um Musikschulen, Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen vor existenzbedrohenden Sozialabgaben-Nachforderungen zu schützen.

Hintergrund ist das "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts von 2022, das zur nachträglichen Versicherungspflicht freiberuflicher Lehrkräfte geführt hätte. Die nun beschlossene Änderung im Sozialgesetzbuch räumt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 ein. Eine Versicherungsprüfung betrifft erst ab dann rückwirkend Lehrkräfte, sofern diese und ihre Auftraggeber ursprünglich von einer Selbstständigkeit ausgingen. Dies gibt Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.

Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Durch die Änderungen gewinnen wir wertvolle Zeit, um Honorartätigkeiten und Anstellungen an Musikschulen rechtskonform zu gestalten und die Arbeitsplätze der Musikschullehrerinnen und -lehrer zu sichern. Am Ende geht es vor allem um die vielen Tausend Musikschülerinnen und Musikschüler, denen wir weiterhin guten Musikunterricht garantieren wollen!

Gleichzeitig sehe ich weiteren Handlungsbedarf: Die gewonnene Zeit bis 2027 müssen wir nutzen, um nachhaltige Lösungen für die Lehrkräfte an Musikschulen zu entwickeln. Langfristig muss die Festanstellungsquote erhöht werden, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern.

Die Übergangsregelung ist ein wichtiger erster Schritt – doch die Arbeit für bessere Beschäftigungsbedingungen an Musikschulen muss weitergehen. Wenn es um Stabilität und Verlässlichkeit geht, liefern wir als Union!