Schriftliche Anfragen

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30.09.2024:   Kennzeichenvergabe bei PKWs – Wer darf von der Norm abweichen? (19 / 20 506)

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Schriftliche Anfragedes Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 30. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Oktober 2024)
zum Thema:
Kennzeichenvergabe bei PKWs – Wer darf von der Norm abweichen?
und Antwort vom 16. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2024)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20506
vom 30. September 2024
über Kennzeichenvergabe bei PKWs – Wer darf von der Norm abweichen?
___________________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) um Stellungnahme
gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.


Frage 1:
Wie viele KFZ sind in Berlin zugelassen? Aufgeteilt nach Jahresscheiben seit 2016, Stichtag jeweils zum 31.05. und
31.09.


Antwort zu 1:
Nachstehend finden sich die Fahrzeugzulassungen mit Stichtag 01.01. eines Jahres.
Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 01.01. eines
Jahres durchgeführt, daher ist eine Datenerhebung mit den angefragten Stichtagen 31.05 und
31.09 nicht darstellbar. Dabei werden die an den ersten Werktagen des folgenden Jahres im
KBA eingehenden Mitteilungen aus dem Vorjahr, einschließlich des Stichtages noch
berücksichtigt (Beispiel: Bestandsziehung am 01.01.2019: Berücksichtigung der Mitteilungen
aus 2018 sowie vom 01.01.2019 mit Eingang bis 13.01.2019).

Siehe Tabelle im PDF Download

Frage 2:
Nach welchen Maßgaben können KFZ-Kennzeichen abweichend von der Normbreite von 520mm zugelassen
werden? Wie viele Mitarbeiter sind für diese Beurteilung seit 2016 zuständig? (Bitte in VzÄ)


Antwort zu 2:
Die grundsätzlichen Maßgaben der Kennzeichenzuteilung durch die Zulassungsbehörden sind
gesetzlich in § 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. Nach dieser
Vorschrift hat die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine
Identifizierung der Halterin oder des Halters zu ermöglichen.
Kürzere Zeichenkombinationen werden aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ausschließlich
für die Zulassungsvorgänge vorgehalten, in denen es technische Notwendigkeiten hierfür gibt.
Deren Zuteilung erfolgt einzelfallbezogen und im Rahmen einer Vorführung des Fahrzeugs nur
nach Prüfung der technischen Notwendigkeit, folglich wenn ein Umrüstungsaufwand nicht
vertretbar oder sogar unzulässig wäre. Beispielhaft sind hier Kraftfahrzeuge zu nennen, die für
den US-Markt hergestellt wurden, und die häufig für das hintere Kennzeichen eine kleinere
Aussparung vorsehen, als für europäische Kennzeichen notwendig wäre, oder historische
Fahrzeuge. Hierbei wird über die Kennzeichenlänge nach den realen Einbaubedingungen
entschieden, über die eine Begutachtung vorliegen muss.
Diese Begrenzung ist insbesondere in Zulassungsbezirken mit einer hohen Einwohnerzahl
notwendig, da die Anzahl der möglichen kurzen Kennzeichenkombinationen sehr begrenzt ist.
Aufgrund der Größe Berlins und der damit bestehenden Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge –
Berlin verfügt als größter Zulassungsbezirk Deutschland nur über ein einziges
Unterscheidungskennzeichen – muss die Zulassungsbehörde Berlin die Zuteilung kurzer
Erkennungsnummern restriktiv handhaben. Dieses verwaltungsrechtliche Vorgehen entspricht
der bundesweit durch die Zulassungsbehörden ausgeübten Rechtspraxis und findet durch eine
Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ihre Bestätigung.
Bei einzeiligen Kennzeichen ist die Zuteilung eines Kennzeichens mit 5-stelliger
Erkennungsnummer (sofern kein Oldtimerkennzeichen oder Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
zugeteilt wird) in der Breite von 460 mm als Wunschkennzeichen möglich. Einzeilige
Kennzeichen mit 2 bis 4-stelliger Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt
werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Kennzeichen mit 4-stelliger
Erkennungsnummer werden als Kraftradkennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen auch für
Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L3e (Krafträder), L4e (Krafträder mit Beiwagen) und L7e
(vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis 450kg (bis 600kg für Güterbeförderung)
ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis zu 15kW) zugeteilt.
Zuständig für die Prüfung und Beurteilung sind vier in Vollzeit beschäftigte Mitarbeitende.


Frage 3:
Gibt es zu diesem Sachverhalt spezielle Verwaltungsvorschriften zur Beurteilung? Wenn ja, was regeln diese
genau? Wurden diese angepasst?


Antwort zu 3:
In Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften der Kennzeichenzuteilung nach § 9 Abs. 1 FZV
gibt es allgemeine Vorgaben für die Länge von (Wunsch-)Kennzeichen. Hierzu bestehen
Arbeitsanweisungen bezüglich der Mindestanzahl der Erkennungsnummer-Zeichen (den auf das
Unterscheidungszeichen folgenden Buchstaben und Ziffern), die die durch die FVZ
vorgegebenen Regelungen in ihrer Anwendung konkretisieren. Die Arbeitsanweisungen werden
durch die Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01.09.2023 sukzessive der
neuen Rechtslage angepasst.


Frage 4:
Welche nachgeordnete Behörde ist hier federführend?


Antwort zu 4:
Zuständig ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Kfz-
Zulassungsbehörde.

Frage 5:
Wie viele Antragsteller beantragten seit 2016 (in Jahresscheiben) ein Kennzeichen, das nicht der Standardbreite
entspricht? Wie viele Anträge wurden bewilligt & abgelehnt?


Antwort zu 5:
Hierzu werden keine statistischen Daten erfasst.


Frage 6:
Wie viele KFZ wurden seit 2016 (bitte in Jahresscheiben) neu zugelassen, deren Kennzeichen nicht der Standard-
Normbreite entsprechen?


Frage 7:
Wie viele KFZ des gleichen Fahrzeug-Modells, zum einen mit der Standardgröße und zum anderen mit der
abweichenden Größe, sind seit 2016 zugelassen? Welche Gründe für eine u.U. unterschiedliche Beurteilung liegen
hier vor?


Antwort zu 6 und 7:
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Zuteilung bestimmter Kennzeichengrößen wird nicht statistisch erfasst.
Kennzeichen mit kürzeren Erkennungsnummern können ebenfalls auf ein Kennzeichenschild mit
dem jeweiligen Größtmaß (bei einzeiligen Kennzeichen 520 mm) geprägt werden.
Beispielsweise werden einzeilige Kennzeichen mit 5-stelliger Erkennungsnummer, die als
Wunschkennzeichen für jedes Fahrzeug zugeteilt werden können, nach Anforderung der
Fahrzeughalter auf Kennzeichenschildern mit einer Breite von 460 mm und 520 mm angefertigt.
Gleiche Fahrzeugmodelle können daher mit Kennzeichen unterschiedlicher Breite zugelassen
werden.


Frage 8:
Welche Bedeutung hat der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz bei Verwaltungshandlungen für die
SenMVKU?

Antwort zu 8:
Aus dem Artikeln 3 Abs. 1 Grundgesetz folgt die Selbstbindung der Verwaltung. Demnach ist
die Verwaltung verpflichtet, bei Ermessensentscheidungen zu im wesentlichen gleichgelagerten
Sachverhalten auch mit gleichem Ergebnis zu entscheiden. Daneben gilt der allgemein gültige
Verwaltungsrundsatz in der Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, dass es keine
Gleichbehandlung im Unrecht gibt.


Frage 9:
Welche Entscheidungsspielräume haben die betrauten Mitarbeiter bei der Beurteilung, ob Standardgröße oder
abweichende Größe bewilligt werden kann?


Antwort zu 9:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 und 3 verwiesen.


Frage 10:
Gab oder gibt es Hinweise, dass Mitarbeiter sehr einseitig zugunsten eines Antragstellers bewerten und dieser
somit gleich mehrere „kleinere“ KFZ-Kennzeichen bekommt, die normalerweise beim gleichen Fahrzeugmodell
nicht genehmigungsfähig sind? Was könnten die Gründe sein?


Antwort zu 10:
Derartige Hinweise gab und gibt es nicht.


Frage 11:
Gibt oder gab es personelle Einzelmaßnahmen (anlassbezogene Mitarbeitergespräche, Disziplinarmaßnahmen
etc.) gegenüber einem Mitarbeiter zu diesem Sachverhalt?


Antwort zu 11:
Entfällt (siehe Antwort zu 10.).


Frage 12:
Gibt oder gab es Hinweise durch Dritte, die auf ein mögliches Fehlverhalten der Verwaltung hinwiesen? Wie wurde
damit umgegangen?

Antwort zu 12:
Hinweise durch Dritte auf möglicherweise fehlerhafte Zuteilungen werden von der
Zulassungsbehörde zum Anlass genommen, den betreffenden Sachverhalt zu prüfen und im
Anschluss bei Notwendigkeit entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Es gab vereinzelte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, denen kein kurzes Kennzeichen
aus den in Ziffer 2. erläuterten Gründen zugeteilt werden konnte. Grundsätzlich wird jede
Beschwerde zum Anlass genommen, die getroffene Entscheidung im Einzelfall sowie
grundsätzliche Vorgaben zur Bearbeitung kritisch zu prüfen.


Berlin, den 16.10.2024


In Vertretung


Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

16.09.2024:   Landesamt für Einwanderung – Bewertung des neuen Buchungssystems (19/20 315)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 12. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2024)
zum Thema:
Landesamt für Einwanderung – Bewertung des neuen Buchungssystems
und Antwort vom 27. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 1. Oktober 2024)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20 315
vom 12. September 2024
über Landesamt für Einwanderung – Bewertung des neuen Buchungssystems
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


1. Mit der Anfrage 19 / 18 493 teilte das Landesamt für Einwanderung mit, dass das Verfahren zur
Vereinbarung von Terminen ab Juni 2024 umgestellt wird. Es sollte damit ein vorzeitiges Abgreifen der
Termine erschwert werden. Was wurde konkret geändert?


2. Wie lautet die erste Bewertung des neuen Systems? Gibt es bereits spürbare Erfolge?


3. Mit welchen Mitteln überprüft der Berliner Senat, ob die Umstellung wirksam ist?


4. Welche entscheidende Maßnahme macht das Verfahren robust gegenüber technischen Hilfsmitteln (bots),
die Termine abgreifen?


Zu 1. bis 4.:
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat Anfang August 2024 das Verfahren zur
Vergabe von Terminen grundlegend verändert. Termine können seitdem nicht mehr auch
(neben der bereits seit langem bestehenden Terminbeantragungsmöglichkeit über das
E-Mail-Kontaktformular) über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht
werden. Die zu dem Zeitpunkt bereits seit mehreren Wochen aufgrund von
Wartungsarbeiten des ITDZ abgeschaltete OTV wurde dauerhaft außer Betrieb
genommen. Stattdessen werden seit der Abschaltung der OTV die Termine bei den schon
jetzt digital beantragbaren Dienstleistungen des LEA nach erfolgter Antragsprüfung direkt
an die Antragstellenden vergeben. Es ist geplant, bis voraussichtlich Ende 2025, alle
Dienstleistungen des LEA zu digitalisieren. Für die Dienstleistungen, für die noch kein
Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine wie bisher mittels E-Mail-
Kontaktformular beantragt werden. Die Beantragung ist mit einer automatisierten
Rücksendung einer Antragsbestätigungs-E-Mail mit (ausdruckbarer) Darstellung und
Bestätigung der Fiktionswirkung gestellter Anträge verbunden. In nachgewiesenen und vom
LEA nachvollziehbaren Notfällen bietet das LEA zudem durch Übersendung einer
förmlichen Fiktionsbescheinigung oder durch einen zeitnahen Termin Hilfe an. Über all dies
informiert das LEA auf seiner Homepage auf der Startseite und auch in seinen „FAQ –
Antworten auf oft gestellte Fragen“.
Diese Entscheidung erfolgte aus mehreren guten Gründen:
Bereits seit längerer Zeit wurden alle neu in das OTV eingestellten Termine jeweils in
kürzester Zeit weggebucht, wobei ein großer Teil der Buchungen durch kommerzielle
Terminbuchungsanbieter erfolgte. Der Anteil der kommerziellen Buchung der in das OTV
eingestellten Termine wurde am Ende in den für Fachkräfte und Studierende zuständigen
Bereichen auf bis zu 80 % geschätzt. Die Abschaltung des OTV entzieht der kommerziellen
Terminbuchung und -abschöpfung die Grundlage, schnellere Termine beim LEA als bei
einer eigenen Terminsuche und -beantragung beschaffen zu können.
Neben der vorgenannten Sachlage, die für die Abschaltung des OTV gesprochen hat, hat
sich zunehmend gezeigt, dass die zunächst angestrebte und angekündigte technische
Überarbeitung des OTV, das kommerzielle Terminbuchungen unter Einsatz von Bots nicht
effektiv erkennen und abwehren konnte, technisch schwierig, sehr aufwändig – auch
finanziell – sowie effektiv (durch Zwei-Faktor-Identifizierung) nicht vor Sommer 2025 zu
realisieren gewesen wäre.
Hinzu kommt, dass das LEA die Antragstellungen für seine Dienstleistungen schrittweise auf
digitale Antragstellungen umstellt und das Ziel verfolgt, diese Umstellung voraussichtlich
bis Ende 2025 für alle seine Dienstleistungen abzuschließen. Der Bedarf an anderweitigen
Wegen der Terminerlangung hat sich deshalb reduziert, reduziert sich schrittweise weiter
und wird bei erfolgreicher Zielerreichung Ende 2025 Jahres entfallen. Damit würde ein
neues OTV – insbesondere wegen des weiteren Zeitbedarfs für dessen Erstellung und
Inbetriebnahme – nur für einen kurzen Zeitraum im Einsatz sein. Der Einsatz hoher
Finanzmittel und Aufwände für einen kurzen zu überbrückenden Zeitraum ist auch unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht zu vertreten. Zusätzlich hätte die weitere Arbeit an
der Entwicklung eines neuen OTV sowohl weitere Haushaltsmittel wie auch IT-Kapazitäten
im LEA gebunden, die auch für den beabsichtigten Ausbau der digitalen Antragstellungen
benötigt werden und dafür zielgerichteter eingesetzt sind.
Zu den vorgenannten Beweggründen kommt noch hinzu, dass das System der
Terminbeantragung Vorteile gegenüber der Selbstbuchung von Terminen bietet. Zum einen
lagen bei den selbstgebuchten Terminen zum Terminzeitpunkt zum Teil nicht alle
erforderlichen Unterlagen und Entscheidungsvoraussetzungen vor, so dass das LEA in dem
gebuchten Termin keine Entscheidung treffen konnte und ein weiterer Termin vereinbart
werden musste. Darüber hinaus ermöglicht die Terminbeantragung dem LEA, bei den
Terminvergaben auch die Dringlichkeit der Anliegen mit zu berücksichtigen.


5. Welche Anstrengungen unternimmt der Berliner Senat auf Bundesebene, der den Verkauf von Terminen
strafbar macht? Falls keine, warum nicht?


Zu 5.:
Aufgrund der o. a. geschilderten Abkehr von der Online-Terminbuchungsmöglichkeit (OTV)
ist eine solche Initiative – die aus hiesiger Sicht ohnehin auf ein rechtlich fragliches
Unterfangen gerichtet ist (u. a. lässt das Verwaltungsverfahrensrecht das Tätigwerden von
Bevollmächtigen bei allen Verfahrenshandlungen ausdrücklich zu) und mit wenig
Erfolgsaussichten verbunden wäre – nicht erforderlich.


6. Gab es erneute Beschwerden über unzureichende Termine? Wenn ja, in welchem Ausmaß?


Zu 6.:
Eine statistische Erfassung von Beschwerden und anderen Eingaben (u. a.
Unterstützungsbitten) aufgrund unzureichender Termine (einschließlich der Sachverhalte
ausstehender Antworten oder Terminvergaben oder kurzfristig bzw. kurzfristiger benötigter
Termine), die sowohl das LEA direkt als auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
als Dienst- und Fachaufsicht oder deren politische Leitung sowie andere Institutionen (u. a.
den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses) erreichen, erfolgt nicht. Es kann
festgestellt werden, dass sich die Anzahl an Beschwerden über die Verfügbarkeit von
Terminen reduziert hat. Dies ist nach hiesiger Einschätzung auf bereits eingetretene
Reduzierungen bei den Terminwartezeiten zurückführbar.


Berlin, den 27. September 2024


In Vertretung
Franziska Becker
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

12.09.2024:   Baumaßnahmen im Rudolf-Seiffert-Park – Beleuchtung der neuen Gehwege beachten (19 / 20 318)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 12. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2024)
zum Thema:
Baumaßnahmen im Rudolf-Seiffert-Park – Beleuchtung der neuen Gehwege
beachten
und Antwort vom 2. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Oktober 2024)


Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20318
vom 12. September 2024
über Baumaßnahmen im Rudolf-Seiffert-Park – Beleuchtung der neuen Gehwege beachten


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat
daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der
Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.


Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen werden im Rudolf-Seiffert-Park realisiert? Welche Wege werden auf welche Art
und Weise neu geschaffen?


Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Es wird insgesamt eine Fläche von 14.100 qm bearbeitet, wovon 2.000 qm entsiegelt werden
können. Stark genutzte Wege werden saniert und zum Teil neu geordnet, wodurch die Entsiegelung von Flächen möglich wird.
Es entstehen größere Wiesenflächen, die zum Verweilen einladen, ebenso wie neue Kommunikationsplätze, die mit barrierearmen und generationsübergreifenden Angeboten
ausgestattet werden. Eine neue Calisthenics-Anlage wird vielfältige Möglichkeiten zur Bewegung an der frischen Luft bieten. Die Sprühanlage bleibt erhalten, allerdings wird der inzwischen marode Oberflächenbelag grundlegend erneuert.
Die Tischtennisplatten werden künftig in der Nähe zum Sportplatz angeordnet. Neben den
Einfassungsmauern der Kommunikationsplätze, die auch zum Sitzen genutzt werden können,
werden auch weitere neue Bänke aufgestellt.“


Frage 2:
Wie sieht der Zeitplan für die Baumaßnahmen aus?


Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Die Bauzeit dauert von August 2024 bis voraussichtlich Juni 2025.“


Frage 3:
Ist die Baumaßnahme in unterschiedliche Einzelmaßnahmen untergliedert? Ist es möglich nach Fertigstellung einer
einzelnen Maßnahme diesen Abschnitt zu öffnen?


Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, die komplette Parkanlage zu sperren. Die
Baumaßnahme wird in Abschnitten abgenommen, sodass der Park in Abschnitten wieder
geöffnet wird.“


Frage 4:
Was passiert mit dem ehemaligen Grillplatz?


Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Ein neuer Grillplatz ist nicht vorgesehen.“


Frage 5:
Nach welchen Kriterien bewertet das zuständige Bezirksamt, ob Wege in Parks mit Beleuchtung ausgestattet
werden?

Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung eine öffentliche Grünanlage zu
beleuchten (siehe dazu § 5 Absatz 2 Grünanlagengesetz).
Weiterhin wird hinsichtlich Bau- und Unterhaltungskosten, Umwelteinflüssen durch
Lichtemissionen, dem Vorhandensein zumutbarer Alternativrouten und der Verhältnismäßigkeit
abgewogen.“


Frage 6:
Welche Priorität hat für das Bezirksamt die Installation einer Beleuchtung entlang der neu angelegten Wege, um
das Sicherheitsgefühl der Spaziergänger zu gewährleisten, obwohl es sich um einen naturnahen Raum handelt?


Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Siehe Antwort auf Frage 5. Hinzu kommen fehlende Mittel im Bezirkshaushalt.“


Frage 7:
Welchen Kosten werden für die Baumaßnahmen anfallen?


Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Die Kosten betragen 1.150.000 Euro.“


Frage 8:
Wie viele Bäume wurden oder werden für die Bauarbeiten gefällt? Werden diese Bäume ersetzt? Falls nein,
warum?


Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Laut Baumkataster stehen im Grünzug Rudolf-Seiffert-Straße 476 Bäume. 6 von diesen sind
Anfang dieses Jahres bereits gefällt worden, die jedoch nicht mit den aktuellen
Baumaßnahmen in Verbindung stehen. Gründe hierfür waren altersbedingter Zustand bzw.
starker Schrägwuchs und die damit verbundene Verkehrssicherheit, die nicht mehr
gewährleistet werden konnte. Ferner: Einordnung der Wege mit größtmöglichem Erhalt an
Baumbestand.“


Frage 9:
Führen die Baumaßnahmen zur Entfernung von Spielgeräten? Falls ja, wo werden diese dann gelagert?


Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Nur die Tischtennisplatten werden vorübergehend entfernt, auf dem Werkhof aufgearbeitet
und bis zum Wiedereinbau zwischengelagert.“


Frage 10:
Die Sperrung des Parks wird mit einer Dauer von ungefähr einem Jahr angegeben. Gibt es Überlegungen einen
Korridor für Fußgänger offenzuhalten, da sich die Wegzeiten sonst teils enorm erhöhen?


Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Aufgrund des dichten Baumbestandes bestehen nur wenig Flächen für die Lagerung der
abgebrochenen und der neuen Materialien, dies macht einen erhöhten Bewegungsraum für
Baumaschinen und damit auch etliche Fahrbewegungen nötig (Querung von Baufahrzeugen im
Minutentakt). Aus diesem Grund kann im Hinblick auf die notwendige Verkehrssicherungsplicht
eine temporäre Offenhaltung von bestehenden Wegen innerhalb der Bearbeitungsflächen nicht
verantwortet werden.
Der zusätzliche Weg für Anwohnende beträgt, jeweils ausgehend vom am ungünstigsten
gelegenen Hauseingang der Paul-Junius-Straße, zu den Zielen S-Bahn Storkower Straße oder
Ärztehaus Karl-Lade-Straße max. 150 bzw. 300 Meter. Je nach genauer Wohnadresse sind die
Wege um die Grünanlage herum von der Länge her sogar gleich zu einem Weg durch die
Grünanlage.
Eine Stellungnahme der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bezirksamts
Lichtenberg, den sie am 18.09.2024 vorgelegt hat, äußert sich auszugsweise wie folgt: „...
Nach den mir bekannten Maßstäben sind alle Wege zumutbar. ... Die Vollsperrung der Rudolfs-
Seifert-Parks kann für manche Bewohner*innen eine neue Wegeplanung erfordern. Eine
Einschränkung der Mobilität der behinderten Bewohner*innen kann ich pauschal nicht
feststellen […].““


Frage 11:
Wird ein Zugang möglich gemacht? Falls nein, warum?


Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt:
„Das Bezirksamt arbeitet mit der beauftragten Firma auch mit aller Kraft daran, den Park
schnell möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und so schnellstmöglich wieder eine
Querung des Rudolf-Seiffert-Parks zu ermöglichen. Um diese ungünstige Situation möglichst
schnell zu beenden, wird der Park in Abschnitten wieder frei geben. Ein Wunsch einiger
Anwohner:innen ist es, dass eine Abkürzung über die Flächen der Wohnungsbaugenossenschaft
Lichtenberg (WGLi) ermöglicht wird, die parallel zum Bauzaun verlaufen. Die Öffnung einiger
Hausdurchgänge könnte zudem eine Entlastung bedeuten. Das Bezirksamt hat dazu mit der
WGLi Kontakt aufgenommen; Rückmeldung steht noch aus.“


Berlin, den 02.10.2024


In Vertretung


Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

12.09.2024:   Jung und erfahren zusammenbringen – Wie fördert Berlin den Austausch zwischen den Generationen? (19 / 20 316)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 12. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2024)
zum Thema:
Jung und erfahren zusammenbringen – Wie fördert Berlin den Austausch
zwischen den Generationen?

und Antwort vom 2. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. Oktober 2024)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20316
vom 12. September 2024
über Jung und erfahren zusammenbringen – Wie fördert Berlin den Austausch zwischen
den Generationen?

_______________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher die Bezirke um Stellungnahme gebeten, die bei der
nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.


1. Welche Projekte sind dem Berliner Senat und den Bezirken bekannt, die Begegnungen und Interaktionen
zwischen Jugendlichen und Senioren ermöglichen mit dem Zweck der Wissensvermittlung bspw. im
handwerklichen Bereich sowie der digitalen Bildung?


Zu 1.: Dem Berliner Senat und den Bezirken sind im Sinne der Fragestellung die
folgenden Projekte, die zum Teil bezirksübergreifend und zum Teil regional agieren,
bekannt:


•  ZeitZeugenBörse e. V.
•  Seniorpartner in School e. V.
•  SONAY soziales Leben e. V.
•  JUHI GmbH - Jung hilft
•  Digital Cafe´ in der Heinrich-Schulz-Bibliothek (Charlottenburg-Wilmersdorf)
•  Netzwerk Zukunftsmut 60+ (Charlottenburg-Wilmersdorf)
•  Handy-Hilfe Caiju (Mitte)
•  Digitalpatenschaft (Mitte)
•  Café Klick (Mitte)
•  Digitalzebra
•  PULS-Camp der Freiwilligenagentur Marzahn-Hellersdorf
•  Jupoint (Marzahn-Hellersdorf)
•  Neuanlage Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände der JFE Villa Pelikan
    (Marzahn-Hellersdorf)
•  FEIN-Pilotprojekt „Stadtrand-Buddies“ (Neukölln)
•  Freunde alter Menschen e. V. (Reinickendorf)
•  Generationsübergreifendes Projekt „Ich lern von Dir“ des Deutschen Rotes
    Kreuz - Kreisverbandes Reinickendorf-Wittenau e. V. (Reinickendorf)
•  Wöchentliche Computer- und Handyhilfe für ältere Menschen durch das
    Stadtteilzentrum Quäkerkiez in Kooperation mit der
    Max-Beckmann-Oberschule (Reinickendorf)
•  „Handy? Wie geht das? Umgang mit dem Smartphone für Senioren“
     – Humboldtbibliothek, (Reinickendorf)
•  „Handynutzung für Senioren“ - Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
    (Reinickendorf)
•  Repair-Café - Familienzentrum Letteallee (Reinickendorf)
•  Unterstützung beim Reparatur-Café - STZ Ribbeck-Haus (Reinickendorf)
•  mobile Stadtteilarbeit in Kooperation mit Outreach Spekte 32:
    "Kekse-Projekt" in der Weihnachtszeit (Spandau)
•  Haki Sasa (Spandau)
•  Gemeinschaftsgarten Blasewitzer Ring (Spandau)
•  Sprachcafé STZ Obstallee (Spandau)
•  Gitarrenunterricht STZ Obstallee (Spandau)
•  „Fit am Handy und Laptop“, Stadtteilzentrum Siemensstadt (Spandau)
•  "Techniksprechstunde für Senioren", Stadtteilzentrum Kladow (Spandau)
•  "Lernoffensive Spandau" (Spandau)

Zusätzlich zu den aufgeführten Projekten wird die Begegnung und Interaktion zwischen
Jugendlichen und Senioren durch Veranstaltungen und Aktionen in
Mehrgenerationenhäusern aktiv gefördert. In den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und
Charlottenburg-Wilmersdorf werden jeweils zwei Mehrgenerationenhäuser und in
Steglitz-Zehlendorf ein Mehrgenerationenhaus betrieben. Darüber hinaus erfolgt die
Förderung des generationsübergreifenden Austausches durch die Vermittlung und
Förderung von ehrenamtliches Engagements durch die in jedem Bezirk agierenden
Berliner Freiwilligenagenturen.


2. Ist dem Senat eine Organisation / Struktur bekannt, die Jugendliche gezielt für das Ehrenamt in der
Altenhilfe befähigt?


3. Ist dem Senat eine Organisation / Struktur bekannt, die ihre gesamte Arbeit ausschließlich der Jugend-
und Altenhilfe in Kombination widmet?


Zu 2. und 3.: Gesamtstädtisch befähigt der Träger SONAY soziales Leben e. V. mit den
derzeitigen Schwerpunkten digitale Befähigung, Berufsorientierung, Übergang ins
Rentenalter und seniorenpolitischem Engagement Seniorinnen und Senioren sowie
Jugendliche dazu, sich gegenseitig zu unterstützen. Eine Ausweitung der Aktivitäten im
Sinne einer systematischen Qualifizierung von Jugendlichen für die ehrenamtliche
Seniorenarbeit ist geplant. Das Projekt wird von der Fachabteilung Pflege der
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP), die auch die
Zuständigkeit für die Grundsatzangelegenheiten der Altenhilfe trägt, als wegweisend und
höchst sinnvoll eingestuft. Darüber hinaus bieten Träger der Kinder- und Jugendhilfe im
Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Einsatzstellen für junge Menschen in der
Altenhilfe und in Altenwohn- und Pflegeheimen an.
Auf bezirklicher Ebene erfolgen entsprechende Förderungen durch unterschiedliche, zum
Teil temporäre Projekte, wie zum Beispiel durch Kampagnen für junge Menschen durch
die Freiwilligenagenturen sowie sogenannte Engagement-Projekttage von Schulen.


4. Welche Bedeutung misst der Berliner Senat solchen Projekten zu?


Zu 4.: Der Berliner Senat misst den entsprechenden Projekten eine große Bedeutung bei,
da diese den intergenerativen Austausch fördern, das gegenseitige Verständnis stärken
und so aktiv zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.

5. Werden diese von Senat/Bezirk finanziert? Wenn ja, bitte aufschlüsseln titelscharf.


Zu 5.: Die folgend aufgeführten Projekte werden vom Berliner Senat bzw. den Bezirken
finanziell gefördert:
Siehe Tabelle im Download

6. Viele Senioren wohnen in großen Wohnungen und können sich aufgrund des Wohnungsmarktes nicht
verkleinern.
Sind dem Berliner Senat Projekte in anderen Bundesländern und europäischen Ländern bekannt, die das
Ziel haben, zwecks Gründung einer Wohngemeinschaft ebenjene Senioren mit bspw. jungen
Erwachsenen/Studenten zusammenzuführen? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese?


Zu 6.: Gemäß Auswertungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 25.09.2024
- auf Basis der Zusatzerhebung Wohnen im Rahmen des Mikrozensus 2022 - leben
Mieterhaushalte mit Seniorinnen bzw. Senioren über 65 Jahren als
Haupteinkommensbezieher auf durchschnittlich 66,8 m² Wohnfläche (Mieterhaushalte in
Berlin insgesamt 68,2 m²). Das Problem der unterbelegten Seniorenwohnungen ist in
Berlin somit vorwiegend ein Problem von Eigentümerhaushalten.
Das Thema bedarf weiterer Auswertungen und wird u. a. im Schwerpunktthema des
IBB-Wohnungsmarktbericht 2024 „Verteilung von Wohnraum und Wohnraumbedarfen auf
dem Berliner Wohnungsmarkt“ untersucht.
Unter dem Motto „Wohnen für Hilfe“ existieren in anderen Bundesländern und
europäischen Ländern viele Projekte, die das Ziel haben, zwecks Gründung einer
Wohngemeinschaft Senioren mit bspw. jungen Erwachsenen/Studenten
zusammenzuführen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das
Deutsche Studentenwerk propagieren, wie auch viele Initiativen, die Kooperationen von
öffentlichen Verwaltungen, Universitäten, Studierendenwerken und karikativen
Einrichtungen auf dem Internet-Serviceportal „Zuhause im Alter“.
Diese gewinnbringenden Initiativen tragen dazu bei, den Wohnungsmarkt zu entlasten
und verbessern gleichzeitig die Wohnungssuche und Mietbelastung für Auszubildende und
Studierende.


7. Gibt oder gab es im Land Berlin Projekte oder Träger, die ähnliche Ziele verfolgen? Bitte um
Erläuterungen, insbesondere zum Zeitraum der Erprobung, Gründe für Scheitern/Einstellung des Projektes,
Kosten, Wirksamkeit)


Zu 7.: Seit 2008 unterstützt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen (SenStadt) beauftragte und finanzierte „Netzwerkagentur GenerationenWohnen“
an gemeinschaftlichem Wohnen Interessierte in vielfältigen Formaten.
Sowohl eigentumsorientierte, als auch Wohnprojekte zur Miete und in Genossenschaften
werden dabei beraten und begleitet.
Das gemeinschaftliche Wohnen hat sich in Deutschland und Europa zu einer etablierten
Marktnische entwickelt und auch in anderen Regionen, insbesondere Nordamerika,
Australien und Asien gibt es neue Formen gemeinschaftlichen Wohnens. Die anhaltenden
internationalen Anfragen an die „Netzwerkagentur GenerationenWohnen“ belegen das
große Interesse an den hiesigen Erfahrungen zu diesen Wohnformen.
Zudem erfolgten zahlreiche Initiativen auf Bezirksebene. So wurden im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2020 durch die Altenhilfeplanerinnen und -planer
gemeinsam mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Gesundheit älterer
Menschen der Versuch gestartet, ein ähnliches Projekt im Sinne der Fragestellung in Berlin
zu installieren. Betreut werden sollte das Projekt vom Träger Wendepunkt gGmbH.
Die angestrebte Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk kam jedoch nicht zustande,
sodass das Projekt nicht weiterverfolgt werden konnte.
In Steglitz-Zehlendorf musste ein ähnlich ausgestaltetes bezirkliches Projekt „Wohntisch“
mangels Interesse an Suchenden und Anbietenden bereits vor gut drei Jahren eingestellt
werden.
Seitens des Bezirksamtes Neukölln wurde das Projekt "Mein Neuer, Alter Mitbewohner"
des Fernsehsenders „VOX“, bei dem sich Jung und Alt zusammentun sollten, im Jahr
2019 aktiv im bezirklichen Veranstaltungskalender beworben. Leider fanden sich jedoch
keine Teilnehmenden für das Projekt aus Neukölln.
In diversen Konzeptverfahren zur Vergabe eines Erbbaurechts an einem landeseigenen
Grundstück in Treptow-Köpenick ist eines der Zuschlagskriterien das Vorliegen eines
Nutzungsprogramms zur Förderung einer sozialen Mischung.
Kriterien zur positiven Bewertung von solchen Nutzungskonzepten sind z. B. vielfältige
Nutzungsangebote zur Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen, besondere
Wohnformen und Gemeinschaftsflächen wie Mehrgenerationenwohnen, Wohnformen mit
inklusivem Ansatz, Wohn-, Pflege-Gemeinschaften für Menschen mit Assistenz- und
Pflegebedarf und Wohngruppen für Ältere.
Das Vorhaben konnte in Treptow-Köpenick bisher noch nicht realisiert werden.


Berlin, den 2. Oktober 2024


In Vertretung
Falko Liecke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

12.09.2024:   Standortentscheidung Drehscheibe in Lichtenberg – Ergebnisse des Beschlussses vom 18. Juni 2024 (19 / 20 317)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 12. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2024)
zum Thema:
Standortentscheidung Drehscheibe in Lichtenberg – Ergebnisse des Beschlusses
vom 18. Juni 2024
und Antwort vom 2. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. Oktober 2024)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20317
vom 12. September 2024
über Standortentscheidung Drehscheibe in Lichtenberg – Ergebnisse des Beschlusses
vom 18. Juni 2024
________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen.
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Zulieferung gebeten, die
bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

1. Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19 / 19 333, wurde auf die Bezirksamtsvorlage
„Schulsanierung retten! Alternativstandorte für die Drehscheibenschule Bernhard-Bästlein-Straße 56
prüfen“ verwiesen. Wie lauten die Ergebnisse des Beschlusses bezüglich eines Alternativstandortes?


Zu 1.: „Das Bezirksamt verfolgt den Standort Bernhard-Bästlein-Straße aus finanziellen,
organisatorischen und zeitlichen Gründen weiter und wird seine Beschlussfassung hierzu
nicht ändern, sodass alle Vorbereitungen nun unverzüglich fortgesetzt werden, damit in
2026 mit der Errichtung der Drehscheibenschule begonnen werden kann. Mit dem BABeschluss werden keine Alternativstandorte mehr geprüft und untersucht.“


2. Hinsichtlich der in der Schriftlichen Anfrage 19 / 19 333 gestellten Fragen 1 bis 8, inwiefern können diese
mit den neuen Erkenntnissen beantwortet werden?


Zu 2.: „Die Beantwortung der Frage ergibt sich inhaltlich aus den nachfolgenden
Antworten.“


3. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Standort einer neuen Drehscheibe in Lichtenberg?


Zu 3.: „Das bezirkliche Facility Management befindet sich in der Erstellung von
Gutachten, wie z. B. einem Verkehrsgutachten. Nach Fertigstellung wird die Beauftragung
eines Generalunternehmers zur Erstellung der Planungsunterlagen sowie der
Durchführung erfolgen.“


4. Welche Gründe führen zu der Langwierigkeit in der Entscheidungsfindung?
Zu 4.: „Insbesondere die politischen Diskussionen im Bezirk führten zu einem längeren
Prozess.“


5. Welche Zeitpläne liegen der Abwägung der darzustellenden Alternativen zugrunde?


Zu 5.: „Parkplatz Landsberger Allee: Die Berliner Wasserbetriebe nutzen den Parkplatz
als Baustelleneinrichtung bis 2029. Anschließend müsste die Fläche in das Fachvermögen
Schule übertragen und eine Einpassplanung erstellt werden.
Altenhofer Dreieck: Die Fläche besitzt keine ausreichende Größe, daher ist keine zeitliche
Betrachtung erfolgt. Eine Flächenübertragung mit anschließender Einpassplanung wären
auch hier theoretisch notwendig. Ein Baubeginn wäre damit frühestens ab 2028 möglich.
Vulkanstraße: Der frühestmögliche Baubeginn wäre 2028, da auch hier eine
Flächenübertragung notwendig wäre. Zudem müsste auch hier noch die Einpassplanung auf dem Standort erfolgen, um einen vergleichbaren Sachstand wie aktuell zum Standort
Bernhard-Bästlein-Str. herzustellen.“


6. Welche Folgen haben die zeitlichen Verzögerungen für die Schulen, deren Sanierung von einer
Drehscheibe abhängen?


Zu 6.: „Aktuell wird von einem Beginn der Bauphase am Standort Bernhard-BästleinStraße in 2026 ausgegangen. Ab 2028 kann die Drehscheibe von der Sonnenuhr-Schule
bezogen werden.“
Mit dem hypothetischen Szenario einer verzögerten Fertigstellung der Drehscheibe
würden folglich zeitliche Verzögerungen der Sanierungen der einzelnen Schulen
einhergehen. Dies hätte Auswirkungen auf die Planungen der Schulplatzversorgung im
Bezirk.


7. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19 / 18 676 wird ausgeführt, dass eine Prüfung von
Alternativflächen aktuell zum wiederholten Male durchgeführt wurde. Welche Standorte erfüllen die
Voraussetzungen für eine Drehscheibenschule in Lichtenberg mit und ohne Mensa und Sporthalle?


Zu 7.: „Ausschließlich der Standort Bernhard-Bästlein-Straße erfüllt alle
Voraussetzungen.“


8. Welche Standortwahl präferieren die jeweiligen Fachbereiche für sich und welche Entscheidung trifft das
Bezirksamt?


12. Wird sich mit der abzeichnenden Neuaufstellung des Bezirksamtes die Einschätzung der Fragen
ändern?
Zu 8. und 12.: „Die Fachbereiche haben dem Bezirksamt zugearbeitet. Die fachlichen
Stellungnahmen waren Grundlage des Beschlusses des Bezirksamtes.“


9. Gibt es Einwände gegen den Standort an der Bernhard-Bästlein-Straße? Wenn ja, welche im Einzelnen
und wie werden diese bewertet?


10. Sind die Einwände der Bürgerinitiative Bernhard-Bästlein-Straße dem Bezirksamt Lichtenberg bekannt?


Zu 9. und 10.: „Es gibt Einwände gegen den Standort. So ist aktuell ein Bürgerbegehren
von der Interessensgemeinschaft Drehscheibenschule initiiert worden.“

11. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Bebauung an der Bernhard-Bästlein-Straße im
Zusammenhang mit der Versiegelung der bisher unversiegelten Fläche und der Fällung von Bäumen an
diesem Standort? Wie wird in diesem Zusammenhang die Alternativfläche an der Vulkanstraße bewertet,
die bereits versiegelt ist?


Zu 11.: „Die Vulkanstraße weist eine hohe Anzahl von Bäumen auf, die in Reihe gepflanzt
sind. Daher müsste bei einer Bebauung von einer höheren Anzahl an notwendig zu
fällenden Bäumen als beim Standort Bernhard-Bästlein-Straße ausgegangen werden.“


Berlin, den 2. Oktober 2024


In Vertretung
Dr. Torsten Kühne
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

14.08.2024:   Sachbeschädigung im Umfeld der Nils-Holgersson-Schule (Otto-Marquardt- Straße 12-14, 10369 Berlin) (19 / 20 007)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 14. August 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2024)
zum Thema:
Sachbeschädigung im Umfeld der Nils-Holgersson-Schule (Otto-Marquardt-
Straße 12-14, 10369 Berlin)

und Antwort vom 22. August 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2024)

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20007
vom 14. August 2024
über Sachbeschädigung im Umfeld der Nils-Holgersson-Schule (Otto-Marquardt-Straße
12-14, 10369 Berlin)
________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG Berlin) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen. Die Schriftliche Anfrage betrifft
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher das
Bezirksamt Lichtenberg um Zulieferung gebeten, die bei der nachfolgenden
Beantwortung berücksichtigt ist. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In Lichtenberg werden keine Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Behinderungen geplant/gebaut,
obwohl das in anderen Bezirken der Fall ist. Ich frage den Senat:

1. Wie sieht die Planung des Berliner Senats hinsichtlich Schulen mit Förderschwerpunkt geistige
Behinderungen aus?


Zu 1.: Auf Grund der steigenden Bedarfe sowie der bestehenden Nachfrage seitens der
Erziehungsberechtigten nach Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ unterstützt der Senat den Ausbau diesbezüglicher
Schulplatzkapazitäten durch Modulare Ergänzungsbauten, Erweiterungs- und
Ersatzbauten. Darüber hinaus ist der Neubau von vier Schulen mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ geplant.


2. Welche Schäden an der und um die im Thema genannten Schule (insbesondere auf dem Schulhof) sind
dem Berliner Senat seit 2015 bekannt geworden? Bitte einzeln angeben.


3. Welche Kosten sind durch die Schäden entstanden?


4. Welche nicht oder schwer messbaren Schäden an bspw. Bepflanzung auf dem Schulhof sind dem
Berliner Senat bekannt?


Zu 2., 3. und 4.: Eine Beantwortung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen konnte
vom zuständigen Bezirksamt nicht erstellt werden.


5. Wie viele Meldungen im direkten oder indirekten Zusammenhang der Schule sind seit 2015 beim
Ordnungsamt und bei der Polizei eingegangen? Bitte pro Jahr und nach Grund aufschlüsseln.


Zu 5.: „Das bezirkliche Schul- und Sportamt führt keine entsprechende Statistik.“


6. Gibt es die Möglichkeit eines (temporären) Wachschutzes zu besonders belasteten Zeiten? Bitte mit
Begründung.


Zu 6.: „Zur Finanzierung eines Schulwachschutzes sind im Doppelhaushalt 2024/2025
des Bezirks keine Mittel eingeplant. Auch ein temporärer Wachschutz kann daher nicht
eingesetzt werden.“


7. Einige Tore können außerhalb der Schulzeiten ohne großen Aufwand geöffnet werden. Welche
Möglichkeiten und Pläne gibt es, diese verschließbar zu machen?


8. Gibt es Überlegungen die Zäune zu erhöhen, um das Überklettern zu erschweren?


Zu 7. und 8.: Eine Beantwortung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen konnte vom
zuständigen Bezirksamt nicht erstellt werden.


9. Welche Maßnahmen wurden seit 2015 ergriffen, um Vandalismus und Ruhestörung entgegenzuwirken?
Gibt es weitere Überlegungen und wenn ja, wie ist der Stand der Umsetzung?


Zu 9.: „Es wurde 2020 ein Revierkontrolldienst durch den Wachschutz angeordnet. Dieser
wurde wieder eingestellt, da keine Verbesserung erzielt wurde.“


Berlin, den 22. August 2024


In Vertretung
Falko Liecke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

31.07.2024:   Maßnahmen zur Minimierung von Konflikten in der Gemeinschaftsunterkunft Rhinstraße (19 / 19 876)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 31. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. August 2024)
zum Thema:
Maßnahmen zur Minimierung von Konflikten in der Gemeinschaftsunterkunft
Rhinstraße

und Antwort vom 19. August 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2024)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19876
vom 31. Juli 2024
über Maßnahmen zur Minimierung von Konflikten in der Gemeinschaftsunterkunft Rhinstraße
______________________________________________________________________________


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung: Bei der Unterkunft des LAF in der Rhinstraße handelt es sich
um eine Aufnahmeeinrichtung und keine Gemeinschaftsunterkunft. In einer
Aufnahmeeinrichtung werden Asylbegehrende bis zum Ablauf ihrer Wohnverpflichtung in
einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht.


1. Wie beurteilt das zuständige Bezirksamt den allgemeinen Zustand der Gemeinschaftsunterkunft Rhinstraße
125-127, 10315 Berlin hinsichtlich Sauberkeit, Sicherheit und Instandhaltung?


Zu 1.: Der bauliche Zustand der Unterkunft wird seitens des Bezirks kritisiert. Durch die
Bauweise des Objektes ist die Belüftung der Etagen der Unterkunft nicht ausreichend, was
zu Geruchsbelästigung führen kann. Darüber hinaus sind die Sanitärräume, Flurwände und
Treppentrakte überwiegend in einem nicht zufriedenstellenden baulichen und abgenutzten
Zustand. Die Unterkunft verfügt leider nicht über einen Kinderspielplatz im Außenbereich,
sodass sich die Kinder und Jugendlichen in den Gängen, Gemeinschaftsräumen und
Treppenhäusern aufhalten.
Wie in jeder Unterkunft des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erfolgt im
Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig eine Routinebegehung auf Basis der für die
Unterkunft geltenden Qualitäts- und Leistungsbeschreibung. Bei der letzten Begehung wurde
vermerkt, dass die öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen sowie der Außenbereich
einschließlich Müllplatz sich in einem augenscheinlich sauberen Zustand befinden.
Für das Objekt wurde ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen (SDL) vom LAF beauftragt.
Im Rahmen der erwähnten Begehung wurde festgestellt, dass die vertraglichen
Anforderungen im Bereich Sicherheit erfüllt werden und ein regelmäßiger Austausch mit der
Einrichtungsleitung (Betreibende) stattfindet, sodass eine gute Basis für die
Handlungsfähigkeit für die Bewältigung von ggf. auftretenden Konfliktsituationen für die
Mitarbeitenden des Betreibenden als auch des SDL besteht.
Die Instandhaltung dieser Liegenschaft wird vom Vermietenden, der Berlinovo Apartment
GmbH, gewährleistet.


2. Wie viele Personen sind derzeit in der Unterkunft untergebracht und wie viele davon sind Kinder?
Wie viele dieser Kinder sind schulpflichtig und werden derzeit beschult?


Zu 2.: Mit Stand 09.08.2024 waren in der Aufnahmeeinrichtung in der Rhinstraße 381
Personen untergebracht. Die der Schulpflicht unterliegenden Kinder und Jugendlichen und
deren Beschulung wird nicht unterkunftsspezifisch erfasst. Mitgeteilt werden kann, dass per
09.08.2024 in der Unterkunft

  • 74 Kinder zwischen 0 und 5 Jahren,
  • 73 Kinder zwischen 6 und 11 Jahren,
  • 26 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren und
  • 17 Jugendliche im Alter von 16 bzw. 17 Jahren

wohnten.


3. Wie wird die Nachtruhe der Bewohner und der angrenzenden Nachbarschaft gewährleistet? Liegen dem
Berliner Senat Erkenntnisse über nächtliche Ruhestörungen vor? Wenn ja, wie viele und wann wurden diese
gemeldet?


6. Wie wird mit Konflikten oder Vorfällen innerhalb und außerhalb der Unterkunft umgegangen und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu verhindern? Fanden in der Vergangenheit regelmäßige
Polizeistreifen vor Ort statt und wenn ja, warum werden diese nicht mehr durchgeführt?


Zu 3. und 6.: Für die Jahre 2023 und 2024 lagen dem LAF zunächst keine direkten
Beschwerden wegen Störung der Nachtruhe von Bewohnenden oder aus der Nachbarschaft
vor. Mit Datum vom 04.08.2024 erhielt der Betreibende eine umfassende Beschwerde aus
der unmittelbaren Nachbarschaft, die sich u. a. auch mit dem Thema Nachtruhe befasste.
Hier hat der Betreibende sofort reagiert und mit dem SDL, seinen Mitarbeitenden und dem
LAF nachfolgend genannte Maßnahmen abgestimmt.

  • Die Etagenküchen werden in der Zeit von 22 bis 6 Uhr für die Nutzung geschlossen.
  • Es wurde nach Sprachgruppen eine Bewohnerversammlung mit intensiven
    Ansprachen zur Einhaltung der Nachtruhe, der Müllbeseitigung, der Einhaltung der
    Hausordnung sowie über die Regeln des Zusammenlebens innerhalb der Unterkunft
    und außerhalb der Unterkunft informiert
  • Bei Verstößen gegen die vorgenannten Punkte wurden die Bewohnenden darüber
    informiert, dass bei Regelüberschreitungen nach zwei Abmahnungen ein Hausverbot
    erfolgt. Das Hausverbot ist zunächst mit einem Aufenthalt im Ankunftszentrum Asyl
    verbunden, bevor eine neue Unterkunft zugewiesen werden kann.

Das LAF arbeitet mit dem Projekt „Mingru Jipen“ zusammen, das u. a. auch in der Rhinstraße
zur Beratung von Romnja aus den Balkanländern eingesetzt wird und dort zu
gesellschaftlicher Integration berät.
Konflikte zwischen Gästen der Bewohnenden der Unterkunft und Anwohnenden sind nicht
bekannt.
Die Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin hat für die Adresse der Unterkunft im Zeitraum
01.01.2023 bis 05.08.2024 insgesamt drei Ruhestörungen

  • 17.02.2023, 00:42 Uhr;
  • 05.05.2024, 22:47 Uhr und
  • 19.05.2024, 02:23 Uhr

registriert. Die Einsatzanlässe an der genannten Örtlichkeit müssen nach Mitteilung der
Polizei Berlin nicht zwangsläufig mit der Unterkunft in einem Zusammenhang stehen. Wie
weiter oben bereits erläutert, sind dem LAF für diesen Zeitraum keine Störungen bekannt.
Eine Mehrung von nächtlichen Ruhestörungen konnte aufgrund der wenigen gemeldeten
Fälle nicht festgestellt werden.


Die Unterkunft in der Rhinstraße wurde und wird durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin zu
unregelmäßigen Zeiten in die Streifentätigkeit eingebunden.


4. Welche Informationen liegen dem Berliner Senat über Konflikte zwischen den Bewohnern der Unterkunft, den
Anwohnern sowie den Gästen der Untergebrachten vor? Welche Zahlen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
und Verurteilungen liegen dem Berliner Senat vor?


Zu 4.: Zur Frage nach den bekannten Konflikten zwischen Bewohnenden der Unterkunft und
den Anwohnenden oder Gästen der Bewohnenden wurde bereits in der Beantwortung zur
Frage 3. Stellung genommen.

Eine vollumfängliche Beantwortung der Fragestellung zu den vorliegenden Straftaten,
Ordnungswidrigkeiten und Verurteilungen war innerhalb der Frist zur Beantwortung dieser
Anfrage nicht möglich. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport war gleichwohl bemüht,
eine Antwort zu erstellen und hat exemplarisch die Jahre 2023 und 2024 ausgewertet.

Die weitere Beantwortung der Fragen 4 erfolgt in der Anlage zu dieser Anfrage. Bei der
Anlage zu dieser Anfrage handelt es sich um eine Verschlusssache nur für den
Dienstgebrauch. Eine Veröffentlichung der hausnummerngenauen Kriminaldaten zur
Unterkunft in der Rhinstraße würde als Konsequenz aus dem Gerichtsurteil VerfGH 108/19
des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin einen nicht unerheblichen Eingriff in das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der unter der betreffenden Anschrift
Wohnenden, Gewerbetreibenden oder diesen Ort Besuchenden bewirken. Daher kann nach
Abwägung des gemäß Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verbürgten
Informationsanspruchs der Abgeordneten mit dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung dieser Personen eine zur Veröffentlichung bestimmte Beantwortung nicht
erfolgen; die erbetenen Daten werden Ihnen deswegen gesondert als Verschlusssache – Nur
für den Dienstgebrauch - übermittelt.

Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage ist ohne die Anlage nicht als Verschlusssache zu
behandeln.
Das Fragerecht und die Antwortpflicht gemäß § 45 Absatz 1 Verfassung von Berlin (VvB)
unterliegen Grenzen, die durch das Bundesverfassungsgericht und den
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin näher konkretisiert worden sind. Die Anlage, in der
eine Angabe der Miete erfolgt, ist als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch i. S. d. §
5 Nummer 4 der Anlage 6 zur GO Abgh und § 45 Absatz 4 der GGO I i.V.m. der
Verschlusssachenanordnung (VSA) einzustufen. Es besteht ein öffentliches Interesse an der
Geheimhaltung gemäß § 5 Nummer 4 der Anlage 6 zur GO Abgh und § 45 Absatz 4 der
GGO I i.V.m. der VSA, da die Kenntnisnahme durch Unbefugte für das Interesse des Landes
Berlin nachteilig sein kann. Die vereinbarten Vertragsinhalte und Kostenpositionen würden
bekannt und somit würden Verhandlungsspielräume des Landes Berlin bei künftigen
Vergabeverfahren oder Verhandlungen am Markt eingeschränkt. Eine solche Darlegung des
Rahmens in dessen Grenzen bestimmte Geschäfte abgewickelt oder Preise verhandelt
werden, könnten somit für künftige Geschäfte zu Lasten des Landes ausgenutzt werden und
den wirtschaftlichen Spielraum nachteilig einschränken.
Im Rahmen der Abwägung beiderseitiger Interessen nach dem Grundsatz der praktischen
Konkordanz, bei der Entscheidung der Frage über die Veröffentlichung dieser Daten, wird
durch Angaben der erfragten Daten in der Anlage als Verschlusssache eine alternative Form
der Beantwortung gewählt, die das Informationsinteresse des Abgeordnetenhauses unter
Wahrung des Grundrechtsschutzes auf verhältnismäßige Weise befriedigt. Ohne das
Gewicht des so ausgestalteten Fragerechts zu verkennen, ermöglicht die
Nichtveröffentlichung dem Abgeordneten seine Kontrollrechte weitergehend wahrzunehmen.
Die angegebenen Daten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog.
Verlaufsstatistik) Datawarehouse (DWH) entnommen. Da das DWH stets den tagesaktuellen
Stand der im Quellsystem erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer
fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu
voneinander abweichenden Ergebnissen führen.
Das LAF gibt an, dass im Jahr 2024 von der Einrichtungsleitung sechs Hausverbote
ausgesprochen wurden, die zum Teil mit nächtlicher Ruhestörung einhergingen.


5. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden in der Unterkunft getroffen, um die Sicherheit der Bewohnerinnen
und Bewohner sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten?


Zu 5.: Entsprechend des Sicherheitskonzepts der Unterkunft wurde vom LAF ein SDL mit vier
Mitarbeitenden im 24/7-Betrieb beauftragt. Von dem Betreibenden werden regelmäßig
Versammlungen mit den Bewohnenden durchgeführt, bei denen u.a. die unter der Antwort
zur Frage 3 dieser Anfrage genannten Punkte wiederholt angesprochen werden.


7. Wurde der Sicherheitsdienst auf dem Gelände in den letzten Jahren neu ausgeschrieben?


8. Welche Aufgaben hat der Sicherheitsdienst vor Ort? Ist oder war der Sicherheitsdienst auch für die Ordnung
im unmittelbaren Umfeld der Gemeinschaftseinrichtung zuständig? Wenn nein, warum nicht?


Zu 7. und 8.: Die Beauftragung der Sicherheitsdienstleistung erfolgte auf Grundlage eines
bestehenden Rahmenvertrages mit dem LAF. Ein entsprechender Einzelabruf der
Rahmenvereinbarungen erfolgte mit dem derzeitigen SDL im Mai 2022 mit einer
Vertragslaufzeit bis zum 31.01.2026.
Das Sicherheitskonzept der Unterkunft regelt u.a., dass das SDL das vom Betreibenden
aufgestellte Gewaltschutzkonzept umsetzt und den Betreibenden bei der Umsetzung
unterstützt.
Anfragen, Anliegen oder Beschwerden der angrenzenden Anwohnenden beim SDL werden
an die Einrichtungsleitung weitergeleitet. Sicherheitsrelevante Vorfälle oder Ereignisse, die
auch die angrenzenden Mieter betreffen könnten, werden ebenfalls dem Betreibenden
gemeldet.
Die Aufgaben des Sicherheitsdienstleisters umfassen u.a. folgende Schutzziele:

Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit aller im Objekt befindlichen
Personen;

  • störungsfreien Betrieb der Unterkunft;
  • Schutz des Objektes vor Straftaten und Ordnungswidrigkeiten - insbesondere
    Diebstahl, Sachbeschädigung, Vandalismus und Hausfriedensbruch;
  • Einhaltung der Hausordnung durch Regelungen und Durchsetzung des Hausrechts;
  • Vermeidung eines schlechten Images der Einrichtung in der Öffentlichkeit;
  • Einhaltung der brand- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Das SDL ist aufgrund der geltenden Verträge nicht für die Ordnung im Umfeld der
Einrichtung zuständig. Für den Fall von Vorkommnissen liegt die Zuständigkeit bei der Polizei
Berlin und/oder dem Ordnungsamt des Bezirks. Eine enge Kooperation durch das SDL und
den Betreibenden mit Polizei und Ordnungsamt wird laufend angestrebt.

9. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in die örtliche
Gemeinschaft zu fördern und Konflikte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu minimieren?


Zu 9.: Für die Integration in die Regelstruktur bietet der Betreibende den Bewohnenden
verschiedene Kooperationen und Projekte innerhalb und außerhalb der Einrichtung an. Bei
Bedarf werden die Bewohnenden an verschiedene Beratungsstellen sowie an spezialisierte
Fachdienste vermittelt. Konfliktbewältigung und Konfliktvermeidung sind Gesprächspunkte,
die anlassbezogen mit Bewohnenden besprochen und auf Versammlungen der
Einrichtungsleitung mit Bewohnenden erörtert werden.

Darüber hinaus stehen dem Bezirk im Rahmen des Integrationsfonds/bezirklichen
Nachbarschaftsprogramms für das Jahr 2024 1.148.095,- Mio. EUR zur Verfügung. Davon
werden derzeit 31 Maßnahmen umgesetzt. Diese dienen u.a. dazu, die bezirklichen
Ankommensstrukturen für die im Bezirk Lichtenberg lebenden Asylbegehrenden und
Geflüchteten zu stärken. Eine Übersicht über die Projekte ist der Anlage 2 zur Schriftlichen
Anfrage zu entnehmen.


10. Welche Unterstützung erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner bei Konflikten mit den
Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft?


Zu 10.: Wie aus der Antwort zu den Fragen 3. und 6. hervorgeht, hatte das LAF erstmalig mit
dem 04.08.2024 Kenntnis von einer Beschwerde der Anwohnenden, auf die sofort – wie
beschrieben – reagiert wurde, um ggf. Konflikte mit den Anwohnenden in Bezug auf
nächtliche Ruhestörung vermeiden zu können. Weitere Konflikte zwischen Anwohnenden und
Bewohnenden sind dem LAF nicht bekannt.
Anwohnende können sich mit Beschwerden an die Einrichtungsleitung oder auch nachts an
das vor Ort tätige SDL wenden.


11. Wie beurteilt der Berliner Senat die zukünftige Perspektive der Gemeinschaftsunterkunft Rhinstraße 125-
127?

Zu 11.: In der aktuellen Situation strebt das LAF an, etablierte Regelunterkünfte möglichst zu
halten. Der derzeit vorliegende Mietvertrag dauert noch bis zum 30.06.2026 an, eine
optionale Verlängerung ist zweimal um weitere drei Jahre möglich. Die Optionsziehung bzw.
die weitere Verlängerung des Mietvertrages ist abhängig von der Entwicklung der
Zugangszahlen von Asylbegehrenden und den Verhandlungen mit dem Eigentümer.


Berlin, den 19. August 2024
In Vertretung
Aziz B o z k u r t
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

15.07.2024:   Förderung von Musikensembles an Berliner Schulen transparent machen (19 / 19 734)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 15. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2024)
zum Thema:
Förderung von Musikensembles an Berliner Schulen transparent machen
und Antwort vom 30. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2024)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19734
vom 15. Juli 2024
über Förderung von Musikensembles an Berliner Schulen transparent machen
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Ein großer Teil der aus Berlin stammenden Amateur- und Profi-Musikerinnen und -Musiker wurde an Schulen
sozialisiert, an denen es ein florierendes Musikensemble-AG Leben gibt. Gemeinsames Musizieren stärkt
den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sollte daher gefördert werden.


1. Wie viele Berliner Schulen haben klassenübergreifende Instrumental- oder Vokalensembles? Bitte die
Entwicklung der letzten 20 Jahre darstellen und aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten.
2. Wie viele Berliner Schulen haben keine klassenübergreifende Instrumental- oder Vokalensembles? Bitte
die Entwicklung der letzten 20 Jahre darstellen und aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten.
3. Wie viele Schulen ohne festangestellte Musikfachlehrkräfte haben klassenübergreifende Instrumental-
oder Vokalensembles? Bitte die Entwicklung der letzten 20 Jahre darstellen und aufgeschlüsselt nach
Bezirken beantworten
4. Wie viele Schulen mit festangestellten Musikfachlehrkräften haben klassenübergreifende Instrumental-
oder Vokalensembles? Bitte die Entwicklung der letzten 20 Jahre darstellen und aufgeschlüsselt nach
Bezirken beantworten.
5. Wie viele Instrumentalensembles gibt es insgesamt an Berliner Schulen? Bitte bei der Beantwortung
folgende Kriterien beachten:
a. Zuordnung zu einem Bezirk
b. Zuordnung zu einer Schulart
I. an Grundschulen mit und ohne Musikbetonung
II. an weiterführenden Schulen mit und ohne Musikbetonung
1. Gymnasium
2. Integrierte Sekundarschule
3. Gemeinschaftsschule
4. Schulen mit Sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
c. Art der Ensembles
I. Symphonieorchester
II. Kammerorchester
III. Jazzkammerformationen
IV. Bigbands
V. Drum-Gruppen
VI. Zupforchester
VII. Blasorchester
VIII. Popbands
IX. Chöre mit weniger als 50 Sängerinnen und Sänger
X. Chöre mit mehr als 50 Sängerinnen und Sänger
XI. sonstige Ensembles (bitte auflisten)
6. Welches Personal leitet die Ensembles an? Bitte die Anzahl der Personen aufgeschlüsselt nach Bezirken
und Ensembleart wie folgt beantworten:
a. von ausgebildeten Musikfachlehrkräften der Schule
b. von fachfremd unterrichtenden Lehrkräften der Schule
c. von Lehrkräften der bezirklichen Musikschule in Kooperation mit der Schule
d. von Erzieherinnen und Erziehern der kooperierenden Jugendträger
e. von externen Honorarkräften
f. von sonstigem Personal (bitte auflisten)

7. In welchen Räumen Proben die Ensembles? Bitte aufgeschlüsselt nach den Raumarten Schulaula,
Musikraum, Turnhalle, sonstiger schulischer Raum, schulexterner Raum, sowie innerhalb der jeweiligen
Raumart aufgeschlüsselt nach Bezirken und Schulart.
8. Welcher zusätzliche Personalbedarf besteht aus Perspektive des Berliner Senats an Berliner Schulen, um
die Musikensemble-Arbeit abzusichern und fortzuführen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten.
Zu den Fragen 1. bis 8.: Es werden in der Berliner Schulstatistik keine dementsprechenden
Zahlen erhoben.


Berlin, den 30. Juli 2024


In Vertretung
Christina Henke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

03.07.2024:   Transparenz zur Schulwegsicherheit an der Sonnenuhr-Schule in Lichtenberg schaffen (19/ 19 629)

Download als PDF

 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 3. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Juli 2024)
zum Thema:
Transparenz zur Schulwegsicherheit an der Sonnenuhr-Schule in Lichtenberg
schaffen

und Antwort vom 16. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2024)


Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19629
vom 03. Juli 2024
über Transparenz zur Schulwegsicherheit an der Sonnenuhr-Schule in Lichtenberg schaffen
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die
bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die Sonnenuhr-Schule 11G01 in Berlin-Lichtenberg sieht seit vielen Jahren den Bedarf einer Ampel zur Querung
der Straßenbahngleise in der Karl-Lade-Straße auf Höhe der Kreuzung Franz-Jacob-Straße, damit die
Grundschulkinder sicher und selbstständig zur Schule gehen können. Die Einrichtung einer Ampel wird von SenMVKU
mit Hinweis auf die in der Karl-Lade-Straße eingerichtete Tempo-30-Zone aus rechtlichen Gründen abgelehnt.


Frage 1:
Würde der Senat den Bau einer Fußgängerampel über die Karl-Lade-Straße auf Höhe der Kreuzung Franz-Jacob-
Straße befürworten und umsetzen, wenn die dort derzeit angeordnete Tempo-30-Zone abgeordnet würde? Wenn
nein, aus welchen Gründen wird eine Ampel abgelehnt?


Antwort zu 1:
Gemäß § 45 Abs. 1 c) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Lichtzeichenanlangen innerhalb
von Tempo-30-Zonen nicht angeordnet werden. Eine weiterführende Beantwortung der Frage ist
nur möglich, wenn die Tempo-30-Zone aufgehoben wird.

Frage 2:
Ist der in der Drucksache DS/2196/VIII geäußerte Wille der BVV Lichtenberg zur Schulwegsicherheit mittlerweile an
die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zugetragen worden? Wenn ja, wie war die
Antwort des Senats? Wenn nein, warum nicht?


Frage 6:
In der Antwort zur Drucksache DS/0583/IX der BVV Lichtenberg teilte das Bezirksamt Lichtenberg mit, dass eine
Verkehrszählung an dieser Stelle durchgeführt werden soll. Wurde diese bereits durchgeführt? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?


Antwort zu 2 und 6:
Der Bezirk teilt dazu Folgendes mit:
„Die Anfrage wurde vom Bezirksamt Lichtenberg an den Senat herangetragen. Die AG zur
Förderung des Fußverkehrs hat sich mit dem Thema befasst und zunächst Verkehrszählungen
durchgeführt. Auf Grundlage von aktuell durchgeführten Verkehrszählungen für die
vorgeschlagenen Fußgängerüberwege in der Franz-Jacob-Straße (Höhe Turnhalle und südlich
Karl-Lade-Straße) wurden von der AG zur Förderung des Fußverkehrs Ortsbesichtigungen
durchgeführt.
Der vorgeschlagene Fußgängerüberweg in der Franz-Jacob-Straße, Höhe Turnhalle wird
abschließend durch die AG bestätigt.
Bzgl. des vorgeschlagenen Fußgängerüberwegs in der Franz-Jacob-Straße, südlich der Karl-
Lade-Straße wird die AG an die SenMVKU, mit der Bitte herantreten, eine Lichtzeichenanlage
für den Knotenpunkt zu prüfen. Da der Bedarf für eine Querungshilfe vorliegt, werden als
Interimslösung südlich der Karl-Lade-Straße markierte Gehwegvorstreckungen an beiden
Fahrbahnrändern der Franz-Jacob-Straße geplant und mit Pollern gesichert. In der Karl-Lade-
Straße, westlicher Knotenpunktarm, sollen an beiden Fahrbahnrändern Halteverbote angeordnet
werden, um die Sichtverhältnisse der vorhandenen Gehwegvorstreckungen zu verbessern.“


Frage 3:
Welche weiteren Prüfschritte wären Seitens des Bezirks oder des Senats erforderlich, um die Tempo-30-Zone
abzuordnen und eine Ampel zu installieren?


Antwort zu 3:
Der Bezirk hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, um die Karl-Lade-Straße die Voraussetzungen
erfüllt, als Teil einer Tempo-30-Zone beschildert zu bleiben. Dazu muss neben den formalen
Voraussetzungen auch beachtet werden, dass ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der
Straßen innerhalb der Zone sichergestellt wird.
Wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, kann der Bedarf für eine Lichtzeichenanlage durch den
Senat geprüft werden.


Frage 4:
Ist zur Entscheidungsfindung bzgl. der Errichtung einer Ampel bzw. zur Abordnung der Tempo-30-Zone eine
Verkehrszählung an der Kreuzung erforderlich? Wer müsste eine solche Verkehrszählung veranlassen? Stehen für
eine solche Verkehrszählung derzeit Mittel im Doppelhaushalt 2024/25 dem Senat oder dem Bezirk zur Verfügung?


Antwort zu 4:
Für die Entscheidungsfindung über die Notwendigkeit von Lichtzeichenanlagen werden durch
den Senat grundsätzlich aktuelle Verkehrszählungen herangezogen oder bei Bedarf veranlasst.


Frage 5:
Welches Ergebnis hatte die Befassung zu diesem Anliegen in der AG Fußwegsicherheit der SenMVKU? Ist eine
Befassung in diesem Gremium notwendig, damit der Bezirk die Tempo-30-Zone abordnen kann bzw. eine Ampel
errichtet werden kann?


Antwort zu 5:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.
Eine Befassung durch die AG ist keine Voraussetzung zur Aufhebung einer Tempo-30-Zone.


Frage 7:
Gibt es für die in der Antwort zur DS/0583/IX der BVV Lichtenberg getroffene Aussage, dass „erfahrungsgemäß der
Platzgewinn durch Einrichtung einer Einbahnstraße eher zu einer Geschwindigkeitserhöhung als zu einer
Verkehrsberuhigung führt“ statistische oder fachliche Erkenntnisse des Senats? Stimmt der Senat der Aussage des
Bezirks zu, dass Einbahnstraßen nicht zu einer Verkehrsberuhigung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?


Antwort zu 7:
Eine pauschale Aussage zu der mit der Einrichtung von Einbahnstraße verbundenen Wirkung auf
die tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten ist nicht möglich, da die jeweilige örtliche Situation und
vor allem die mit der Regelung bewirkten Veränderungen von Verkehrsströmen von relevanter
Bedeutung sind.


Berlin, den 16.07.2024

In Vertretung

Johannes Wieczorek
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

28.06.2024:   S-Bahnhof Storkower Straße – Vandalismus dauerhaft eindämmen, Barrierefreiheit endlich sicherstellen (19 / 19 584)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark und Dennis Haustein (CDU)
vom 28. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 1. Juli 2024)
zum Thema:
S-Bahnhof Storkower Straße – Vandalismus dauerhaft eindämmen, Barriere-
freiheit endlich sicherstellen

und Antwort vom 10. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2024)


Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt


Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19584
vom 28. Juni 2024
über S-Bahnhof Storkower Straße – Vandalismus dauerhaft eindämmen, Barrierefreiheit
endlich sicherstellen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Frage 1:
Wie häufig waren die Aufzüge an der Fußgängerbrücke des S-Bahnhofs Storkower Straße seit 2023 außer Betrieb
(bitte nach Monat und Dauer in Tagen aufschlüsseln)?


Frage 2:
Wie lange dauert es im Durchschnitt bei Kenntnis eines Defekts bis zur Wiederinbetriebnahme der dortigen
Aufzüge?


Antwort zu 1 und 2:
Die Aufzüge Hermann-Blankenstein-Straße und Storkower Straße sind wegen wiederholter
Vandalismusschäden (Zerstörung u. a. Bedientableau und Glasscheiben, Brand, Vermüllung,
Benutzung als Toilette) sehr oft gestört. Die Reinigung der Aufzüge erfolgt regelmäßig und
zeitnah. Die Liefertermine für die notwendigen Ersatzteile und somit die jeweiligen
Wiederinbetriebnahmetermine sind jedoch zeitlich in vielen Fällen problematisch. Nach den
letzten erfolgreichen Reparaturen und Wiederinbetriebnahmen haben die Aufzüge leider immer
nur sehr kurze Zeit für die Nutzenden zur Verfügung gestanden, da die teilweise sehr großen
Beschädigungen durch Dritte wiederholt und bereits kurz nach der durchgeführten Reparatur
und Wiederinbetriebnahme festgestellt wurden. Es handelt sich dabei um mutwillige
Zerstörungen durch Dritte (Vandalismus); der technische Zustand ist und war in der Regel keine
Störungsursache.
Die Anzahl von Ausfalltagen der Aufzüge war in den angefragten Monaten sehr unterschiedlich,
von einzelnen Stunden bis zu kompletten Monaten. Personenbefreiungen oder kleinere
Maßnahmen wie z.B. bei Ausfall einer Sicherung wurden sofort innerhalb von Stunden erledigt,
die Behebung von Vandalismusschäden - verbunden mit Ersatzteilbeschaffungen - dauerte
teilweise mehrere Wochen.


Frage 3:
Wie häufig sind die Aufzüge am S-Bahnhof Storkower Straße im Vergleich zu anderen Aufzügen an Berliner S-
Bahnhöfen außer Betrieb?


Antwort zu 3:
Vergleichszahlen dazu liegen nicht vor.


Frage 4:
Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um Vandalismus an den Aufzügen zu verhindern und
somit die Funktionalität dauerhaft sicherzustellen?


Antwort zu 4:
Die Aufzugsanlagen werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Soweit möglich, werden
robuste Bauteile (z. B. Scheiben) verwendet.


Frage 5:
Gibt es Pläne zur Installation von Videokameras oder die Erhöhung der sozialen Kontrolle (z B. durch DB-
Sicherheits-Mitarbeiter) am S-Bahnhof Storkower Straße, um Vandalismus vorzubeugen?


Antwort zu 5:
Rechtlich ist eine Videoüberwachung der Aufzüge nicht möglich, da es sich um öffentliches
Straßenland handelt. Eine Bestreifung führt nicht zur Erhöhung der sozialen Kontrolle, da das
Umfeld der Aufzüge vor allem in den Abend- und Nachtstunden sehr wenig genutzt wird

Frage 6:
Wie viele Anzeigen wurden bisher im Zusammenhang mit den Aufzügen wegen Sachbeschädigung und ähnlicher
Delikte gestellt und gab es in der Vergangenheit ermittelte Tatverdächtige?


Antwort zu 6:
Erfahrungsgemäß führen derartige Anzeigen nicht zu einem Ermittlungserfolg und werden
regelmäßig eingestellt, so dass inzwischen auf entsprechende Anzeigen verzichtet wird.


Frage 7:
Welche konkreten Schritte wurden seit der Schriftlichen Anfrage DS 19/15039 im letzten Jahr unternommen, um
die Situation vor Ort zu verbessern?


Antwort zu 7:
Die Reinigungsintervalle wurden intensiviert.


Frage 8:
Wie wird die Barrierefreiheit für den S-Bahnhof für Familien mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer, Senioren und
gehbehinderte Menschen bei einem Ausfall der Aufzüge sichergestellt?


Antwort zu 8:
Bei einem Ausfall der Aufzugsanlagen ist der S-Bahnhof nicht barrierefrei erreichbar.


Frage 9:
Ist die S-Bahn und damit die Deutsche Bahn allein für die beiden Aufzüge zuständig? Wenn nein, wer noch?


Frage 11:
An wen können sich Betroffene bei Ausfällen oder Problemen mit den Aufzügen wenden?


Antwort zu 9 und 11:
Die Zuständigkeit für die Aufzüge Storkower Straße und Herrmann-Blankenstein-Straße liegt
bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.


Frage 10:
Wie viele Beschwerden gab es seit 2023 zu den Aufzügen und dem S-Bahnhof Storkower Straße allgemein?


Antwort zu 10:
Im genannten Zeitraum sind 7 Beschwerden eingegangen.


Frage 12:
Wie häufig wird die Reinigung der S-Bahn-Überführung und der Aufzüge durchgeführt und welches Unternehmen
ist dafür verantwortlich?


Antwort zu 12:
Die S-Bahn-Überführung ist als Teil des öffentlichen Straßennetzes im Reinigungsverzeichnis A
in der Reinigungsklasse 1b aufgeführt. Daraus folgt, dass durch die BSR an 7 Tagen in der
Woche eine Besenreinigung vorgenommen wird. Zusätzlich erfolgt durch die Senatsverwaltung
monatlich eine Nassreinigung. Die Aufzüge werden wöchentlich und darüber hinaus im
Bedarfsfall gereinigt.


Frage 13:
Wurden die Fahrstühle mittlerweile so nachgerüstet (z. B. durch Verschattung), dass eine automatische
Abschaltung bei erhöhten Temperaturen nicht mehr notwendig ist? Wenn nein, warum nicht?


Antwort zu 13:
Die Abschaltautomatik (bei Temperaturen > 37 Grad in der Kabine) entspricht dem aktuellen
Vorschriftenwerk. Aus statisch-konstruktiven und technischen Gründen ist die Nachrüstung des
Bauwerks mit robusten Verschattungen bzw. der Einbau einer Lüftung mit unverhältnismäßigem
Aufwand verbunden, zumal die Abschaltautomatik nur sehr selten und temporär zum Tragen
kommt.


Frage 14:
Gibt es Pläne einer grundlegenden Erneuerung der Aufzuganlagen? Wenn ja, für wann?

Antwort zu 14:
Es gibt keine Pläne für eine grundlegende Erneuerung der Aufzuganlagen.


Berlin, den 10.07.2024


In Vertretung


Johannes Wieczorek
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

21.06.2024:   Situation des Eiskunstlaufs in Berlin transparent machen (19 / 19 527)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU)
vom 21. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2024)
zum Thema:
Situation des Eiskunstlaufs in Berlin transparent machen
und Antwort vom 5. Juli 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2024)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und
Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19 527
vom 21. Juni 2024
über Situation des Eiskunstlaufs in Berlin transparent machen
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er war gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Landessportbund Berlin e. V. (LSB)
um Stellungnahme gebeten, die in die Beantwortung eingeflossen ist.


1. Welche Vereine sind dem Berliner Senat bekannt, die Eiskunstlauf betreiben (bitte nach Bezirken und
Mitgliederzahlen aufschlüsseln)?


Zu 1.:
Folgende Vereine, in denen Eiskunstlaufen betrieben wird, sind dem Senat bekannt:

Verein                                                                          Mitglieder                Stammbezirk des Vereins
Sport-Club Charlottenburg e.V.                                582                         Charlottenburg-Wilmersdorf
Berliner Turn- und Sportclub e.V.                            402                         Pankow
Berliner Sport-Verein 1892 e.V.                               348                         Charlottenburg-Wilmersdorf
Sportclub Berlin e.V.                                                    333                         Lichtenberg
Weddinger Eislauf- und                                              151                         Mitte
Rollsport-Club e.V.
Berliner Schlittschuh-Club e.V.                                133                          Charlottenburg-Wilmersdorf
Neuköllner Sportfreunde                                             58                          Neukölln
1907 e.V.
Olympischer Sport-Club e.V.                                          5                          Tempelhof–Schöneberg


2. Welche Priorität hat die Förderung des Eiskunstlaufs für den Berliner Senat?


Zu 2.:
Eiskunstlaufen ist eine traditionell in Berlin beheimatete Sportart. Entsprechend der
Priorisierung im Leistungssport in Berlin (siehe Anlage) kann der Berliner Eissportverband für
die Förderung des Eiskunstlaufens eine Förderung erhalten.


3. In welcher Höhe fördert der Berliner Senat Eiskunstlauf? Bitte aufschlüsseln nach direkter und indirekter
Förderung durch den Landessportbund Berlin.


Zu 3.:
Aus den Landesmitteln, die dem Landessportbund zur Förderung des Sports zur Verfügung
gestellt werden, erhält die Sportart Eiskunstlaufen für Landes- und Honorartrainer 162.000
Euro sowie rund 142.000 Euro für Jungendtrainer. Das Land Berlin finanziert die
Bundesstützpunktleiterstelle über eine Zuwendung an die Deutsche Eiskunstlauf-Union e.V.
hälftig. Darüber hinaus wird die Sportart durch die Bereitstellung der landeseigenen
Eislaufhallen gefördert.


4. Ist dem Berliner Senat bekannt, ob der Bundesstützpunkt der Deutschen Eislauf-Union e. V. in
Hohenschönhausen in seiner Existenz gefährdet ist? Wenn ja, welche Informationen liegen dem Berliner
Senat vor?


Zu 4.:
Soweit dem Senat bekannt ist, hat die Deutsche Eislauf-Union e.V. die Fortführung des
Bundesstützpunktes Eiskunstlaufen in Berlin beim Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI) beantragt.


5. Ist der Senat bereit, im Falle der Schließung des Bundesstützpunktes der Deutschen Eislauf-Union e. V. in
Hohenschönhausen einen Landesstützpunkt zu errichten? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?


Zu 5.:
Unabhängig vom Anerkennungsverfahren für den Bundesstützpunkt Eiskunstlaufen hat der
Berliner Eissport-Verband e.V. die Anerkennung eines Landesstützpunktes nach den

Grundsätzen für die Anerkennung eines Landesstützpunktes Eiskunstlaufen beantragt. Die
Senatssportverwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit dem Berliner Eissport-Verband
e.V. Eine Anerkennung bedeutet primär eine vorrangige Nutzung der Sportanlagen
entsprechend der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften. Weitere Rechtsansprüche können
daraus nicht abgeleitet werden. Eine Anerkennung ist Grundlage für die Teilhabemöglichkeit
an Förderprogrammen im Leistungssport.


Berlin, den 05.07.2024


In Vertretung


Franziska Becker
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

19.06.2024:   Skatingbahn in Hohenschönhausen: Sanierung oder Erweiterung in Sicht? (19 / 19 481)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU)
vom 19. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2024)
zum Thema:
Skatingbahn in Hohenschönhausen: Sanierung oder Erweiterung in Sicht?
und Antwort vom 30. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. Juli 2024)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein
Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 19 481
vom 19. Juni 2024
über Skatingbahn in Höhenschönhausen: Sanierung oder Erweiterung in Sicht
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


1. Plant der Berliner Senat die Sanierung bzw. den Abriss und Neubau der Skatingbahn im Sportforum
Hohenschönhausen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant?


Zu 1.:
Gegenwärtig sind weder eine Sanierung noch ein Abriss resp. ein Neubau geplant.


2. Ist ein Ausbau der Bahn geplant, um den Bedürfnissen der vielen Trainingsgruppen gerecht zu werden
und die Kapazität der Bahn zu erhöhen?


Zu 2.:
Erst wenn die zweite Entwicklungsstufe des Masterplans Sportforum Berlin in die Planungs-
und Realisierungsphase tritt, würde auch die Skatingbahn neu konzipiert werden. Der
neue Standort ist, da es sich um die Sommertrainingsstätte des Bundesstützpunktes und
des Landesstützpunktes Eisschnelllauf handelt, in Richtung des Eis- und
Trainingshallenkomplexes zu verschieben.


3. Gibt es derzeit vor Ort Sitz- und Umkleidemöglichkeiten für die Nutzer der Skatingbahn? Wenn ja, in
welchem Zustand befinden sich diese? Wenn nein, warum nicht und ist die Schaffung von Möglichkeiten
geplant?

Zu 3.:
Es gibt überdachte Anschnallplätze, Sanitäranlagen werden im Bereich
Sporthallenkomplex und bei gelegentlichen Wettkämpfen im Bereich des Fußballstadions
angeboten. Der Standard der Sportanlage wird als auskömmlich eingeschätzt.


4. Plant der Berliner Senat den Bau einer Beleuchtungsanlage für die Bahn sowie eines wetterfesten
Unterstandes für die Sportlerinnen und Sportler? Wenn nein, warum nicht?


Zu 4.:
Eine Flutlichtanlage ist auf Grund der saisonalen Nutzung nicht erforderlich.


5. Welche Maßnahmen ergreift der Berliner Senat, um sicherzustellen, dass die Trainingsmöglichkeiten der
Sportvereine, z.B. des SCC (Sport-Club Charlottenburg e.V.), während der Bauarbeiten nicht
beeinträchtigt werden? Gibt es Ausweichstandorte und werden diese den Vereinen zur Verfügung gestellt?


Zu 5.:
Da aktuell keine Baumaßnahme geplant ist, wurde die Prüfung einer Ersatztrainingsstätte
seitens der SenInnSport nicht weiter verfolgt. Die Prüfung einer geeigneten
Ersatztrainingsstätte würde bei der Planung einer Baumaßnahme durchgeführt werden.


6. Ist sichergestellt, dass die Baumaßnahmen bis zur Austragung der Deutschen Meisterschaften 2025 im
Speedskating abgeschlossen sind?


Zu 6.:
Dem Senat von Berlin ist keine beabsichtigte Durchführung einer Deutschen Meisterschaft
2025 im Speedskating bekannt.


7. Gibt es Planungen oder Gespräche, die Eishalle im Sommer für das Skatetraining zu nutzen, um den
Leistungssportlern eine adäquate Trainingsmöglichkeit zu bieten, wie es z.B. in anderen Bundesländern
und Städten der Fall ist? Welche Gründe sprechen gegen eine Nutzung der Eishalle im Sommer?


Zu 7.:
In den zurückliegenden Jahren wurden mit dem Spitzensportverband – der DESG e.V. -
sowie dem Berliner Eisport-Verband e.V. viele Gespräche geführt, so auch zur
Fragestellung einer Hallennutzung für das Skatingtraining.
Für Bundeskaderathletinnen und -athleten wurde eine Ausnahmeentscheidung getroffen,
sodass als Schlechtwettervariante die Eisschnelllaufhalle als Ausweichtrainingsstätte für die
Skatingbahn zur Verfügung steht.


Berlin, den 30. Juni 2024
In Vertretung
Franziska Becker
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Andere (Eissport-)Hallen stehen auf Grund von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
sowie wegen fehlender baulicher Eignung nicht zur Verfügung.

04.06.2024:   Standortentscheidung Drehscheibenschule in Lichtenberg – was spricht für welchen Standort? (19 / 19 333)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 4. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 5. Juni 2024)
zum Thema:
Standortentscheidung Drehscheibenschule in Lichtenberg – was spricht für
welchen Standort?

und Antwort vom 17. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2024)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19333
vom 4. Juni 2024
über Standortentscheidung Drehscheibenschule in Lichtenberg – was spricht für welchen
Standort?

________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen. Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil
Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher das
Bezirksamt Lichtenberg um Zulieferung gebeten, die bei der nachfolgenden
Beantwortung berücksichtigt ist. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den Standort einer neuen Drehscheibenschule in Lichtenberg?
2. Welche Gründe führen zu der Langwierigkeit in der Entscheidungsfindung?
3. Welche Zeitpläne liegen der Abwägung der darzustellenden Alternativen zugrunde?
4. Welche Folgen haben die zeitlichen Verzögerungen für die Schulen, deren Sanierung von einer
Drehscheibe abhängt?
5. In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19 / 18 676 wird ausgeführt, dass eine Prüfung von
Alternativflächen aktuell zum wiederholten Male durchgeführt wurde. Welche Standorte erfüllen die
Voraussetzungen für eine Drehscheibenschule in Lichtenberg mit und ohne Mensa und Sporthalle?
6. Welche Standortwahl präferieren die jeweiligen Fachbereiche für sich und welche Entscheidung trifft das
Bezirksamt?
7. Gibt es Einwände gegen den Standort an der Bernhard-Bästlein-Straße? Wenn ja, welche im Einzelnen
und wie werden diese bewertet? Sind die Einwände der Bürgerinitiative Bernhard-Bästlein-Straße dem
Bezirksamt Lichtenberg bekannt?
8. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Bebauung an der Bernhard-Bästlein-Straße im
Zusammenhang mit der Versiegelung der bisher unversiegelten Fläche und der Fällung von Bäumen an
diesem Standort? Wie wird in diesem Zusammenhang die Alternativfläche an der Vulkanstraße bewertet,
die bereits versiegelt ist?


Zu 1. bis 8.: Das zuständige Bezirksamt Lichtenberg teilt mit, dass voraussichtlich
am 18. Juni 2024 in der Bezirksamtsvorlage „Schulsanierung retten! Alternativstandorte
für die Drehscheibenschule Bernhard-Bästlein-Straße 56 prüfen“ die hier gestellten
Fragen in die Beantwortung gelangen und bittet auf Grund dieses Umstandes den
entsprechenden Beschluss abzuwarten.
Grundsätzlich sei anzumerken, dass die Beschlusslage des Bezirksamtes seit dem
Jahr 2019 den Standort Bernhard-Bästlein-Straße festlegte.


9. Wird der Senat, falls der Standort Bernhard-Bästlein-Straße nicht als Drehscheibenstandort in Frage
kommt, dort Wohnungsbau zulassen, wie dies vom Bezirksstadtrat von Lichtenberg ins Gespräch gebracht
wurde?


Zu 9.: Unter Berücksichtigung der bestehenden Beschlusslage des Bezirks (siehe Antwort
oben) geht der Senat von einer Bebauung für schulische Zwecke aus.


Berlin, den 17. Juni 2024


In Vertretung


Dr. Torsten Kühne
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

31.05.2024:   Clubkultur im sog. Rudolfband schützen – was tut das Friedrichshain-Kreuzberg konkret? (19 / 19 292)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 31. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Juni 2024)
zum Thema:
Clubkultur im sog. Rudolfband schützen – was tut das Friedrichshain-Kreuzberg konkret?
und Antwort vom 14. Juni 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2024)

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 19292
vom 31.05.2024
über Clubkultur im sog. Rudolfband schützen – was tut das Friedrichshain-Kreuzberg
konkret?


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre An-
frage zukommen zu lassen, und bat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg um
eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist.
Vorbemerkung:
Bei Nicht-Realisierung des 17. Bauabschnittes der A100 droht der Clubbetrieb der „Wilden Renate“ und des
„about:blank“ durch heranrückende Wohnbebauung gefährdet zu werden.


1. Wie beurteilen der Senat und das zuständige Bezirksamt die Bedeutung der beiden Clubs für die Kultur
im Bezirk und im Land?


Zu 1.:
Der Senat und das Bezirksamt beurteilen die Bedeutung der beiden Clubs als wichtige und
international bekannte Kulturstätten, die es zu erhalten gilt. Sie gehören laut verschiedenen
Umfragen unter Clubbesucherinnen und Clubbesuchern regelmäßig zu den beliebtesten
10 Clubs Berlins.


2. Welche Gespräche führt das Bezirksamt bezüglich einer möglichen heranrückenden Wohnbebauung?
Welche Akteure des Bezirksamtes sind daran beteiligt?


Zu 2.:
Die aktuelle städtebauliche und planungsrechtliche Situation bietet keine Möglichkeiten für
eine bauliche Nachverdichtung mit Wohnungsbau. Deshalb werden zu diesem Thema auch
keine Gespräche geführt.


3. Wie bewertet das zuständige Bezirksamt die Gefährdung des Betriebs der beiden Clubs im Falle einer
heranrückenden Wohnbebauung?


Zu 3.:
Siehe Antwort zu Nr. 2.


4. Eine Studie wird durch einen vom Bezirksamt beauftragten Dienstleister durchgeführt (https://www.bau-
stelle-gemeinwohl.de/baustellen/rudolfband/). Welcher Dienstleister wurde hierfür ausgewählt? Gab es
mehrere Interessenten oder handelt es sich um eine Direktvergabe? Falls Direktvergabe, welche Gründe
sah das zuständige Bezirksamt dafür, die gegen einen wettbewerbsoffenen Prozess sprechen?


Zu 4.:
Der Dienstleister, der auf der in der Frage zitierten Webseite genannt wird, hat sich nach
öffentlicher Ausschreibung gegen sieben andere Bieterinnen und Bieter durchgesetzt. Eine
Direktvergabe fand nicht statt.


5. Wie hoch sind die Kosten für die Studie und die damit verbundenen Vorgänge?


Zu 5.:
Der Auftragswert beläuft sich auf ca. 70.000 Euro.
6. Hat der Dienstleister in der Vergangenheit bereits Aufträge durch das zuständige Bezirksamt erhalten?


Wenn ja, welcher Art und wann? Bitte auch mit Angabe der jeweiligen Soll/Ist Kosten.Zu 6.:
Der Dienstleister arbeitet zum ersten Mal für das Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-
Kreuzberg.


7. Welcher Zeitplan wurde für die städtebauliche Studie Rudolfband aufgestellt?


Zu 7.:
Als Bearbeitungszeitraum ist Ende Januar 2024 bis ca. Dezember 2024 vorgesehen.


8. Inwiefern sind der Senat sowie die Clubcommission beteiligt?


Zu 8.:
Weder der Senat noch die Clubcommission sind beteiligt.


Berlin, den 14.06.2024
In Vertretung
Sarah Wedl-Wilson
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

23.05.2024:   Schlechter Straßenzustand Rhinstraße (19 / 19 187)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 23. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2024)
zum Thema:
Schlechter Straßenzustand Rhinstraße
und Antwort vom beim 5. Juni 2024 (Eingang Abgeordnetenhaus am 7. Juni 2024)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin


über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19187
vom 23. Mai 2024
über Schlechter Straßenzustand Rhinstraße


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat
daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.


Frage 1:
Wie beurteilt der Berliner Senat den Zustand der Fahrbahn in der Nebenstraße Rhinstraße, westlich der Hauptstraße
in Lichtenberg, insbesondere im Abschnitt zwischen den Hausnummern 121 und 139 und den Hausnummern 11 bis
19? Welche Mängel liegen konkret vor? Bitte den Zustand abschnittsweise nach Instandhaltungsbedarf bewerten.


Antwort zu 1:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg befindet sich die Fahrbahn der Nebenstraße
Rhinstraße in einem verkehrssicheren Zustand, auch wenn dieser altersbedingt optisch nicht mehr
einwandfrei ist. Der betreffende Abschnitt ist mit Verkehrszeichen VZ 101 „Gefahrstelle“ und dem
Zusatz „Straßenschäden“ ausgeschildert.


Frage 2:
Wie beurteilt der Berliner Senat den Zustand der Gehwege im entsprechenden Teil? Bitte den Zustand
abschnittsweise nach Instandhaltungsbedarfs bewerten.


Antwort zu 2:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg befindet sich der Gehweg der Nebenstraße
Rhinstraße in einem verkehrssicheren Zustand, auch wenn dieser altersbedingt optisch nicht mehr
einwandfrei ist. Der Zustand wird in diesem Bereich hauptsächlich durch Wurzeln der dort
wachsenden Pappeln verursacht (Wurzelhebungen etc.). Im Gehwegbereich weisen
Hinweiszeichen „Gehwegschäden“ auf den Zustand hin.


Frage 3:
In welchen zeitlichen Intervallen wird die Rhinstraße hinsichtlich Instandhaltungsbedarf und
Verkehrsteilnehmersicherheit überprüft?


Antwort zu 3:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg werden diese Straßenabschnitte der Rhinstraße
gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften (AV Straßenüberwachung) einmal in zwei
Monaten durch Mitarbeitende des Bezirksamts überprüft.


Frage 4:
Gibt es Planungen, die Fahrbahn und die Gehwege der Rhinstraße instand zu setzen? Wenn ja, in welchem Umfang
und in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Aus welchen Mitteln werden die Maßnahmen finanziert?


Antwort zu 4:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg gibt es Planungen, einen Bereich der Fahrbahn in
der Rhinstraße mit bezirklichen Straßenunterhaltungsmitteln im 4. Quartal dieses Jahres Instand
zu setzen.


Frage 5:
Wie hoch waren die Reparaturkosten in den letzten 5 Jahren? Ist der Berliner Senat der Auffassung, dass es im
konkreten Fall wirtschaftlicher und sinnvoller ist, eine Vielzahl kleinerer Ausbesserungsarbeiten an der
Fahrbahndecke durchzuführen, als diese komplett zu erneuern?

Antwort zu 5:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg ist eine detaillierte Kostenaufstellung der letzten fünf
Jahre nicht möglich, da hierüber vom für die Straßenunterhaltung zuständigen Fachbereich im
Bezirk keine Statistik geführt wird.


Frage 6:
Sind dem Berliner Senat Schäden an Fahrzeugen, z.B. Reifenschäden, aufgrund des schlechten Straßenzustandes
bekannt? Wenn ja, wie werden sie bewertet?


Antwort zu 6:
Nach Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg liegt keine Kenntnis von Fahrzeugschäden, die auf
den Straßenzustand zurückzuführen sind, vor. Auch weist die in der Antwort auf Frage 1 benannte
Beschilderung auf den Straßenzustand hin und fordert von den Verkehrsteilnehmenden eine
besonders umsichtige Fahrweise.


Berlin, den 05.06.2024
In Vertretung
Johannes Wieczorek
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

08.05.2024:   Aktueller Stand zum Digitalem Euro und Kryptowährungen (19 / 19 126)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 8. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2024)


zum Thema:
Aktueller Stand zum Digitalem Euro und Kryptowährungen
und Antwort vom 27. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2024)

Senatsverwaltung für Finanzen


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19126

vom 8. Mai 2024
über: Aktueller Stand zum digitalen Euro und Kryptowährungen


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


1. Inwieweit sieht der Berliner Senat die Notwendigkeit der Entwicklung und Einführung eines digitalen Euro?


Zu 1.: Der Senat von Berlin nimmt zur Kenntnis, dass die EZB mit der Einführung des digitalen
Euro das Ziel verfolgt, auch in Zeiten abnehmender Bargeldnutzung die Bedeutung von
Zentralbankgeld zu erhalten. Der Senat von Berlin teilt darüber hinaus die Ansicht, dass es
vor dem Hintergrund der geopolitische Situation vernünftig ist, wenn die Europäische Union
auch im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs über eine strategische Autonomie verfolgt.
Gleichwohl sieht es der Senat von Berlin skeptisch, wenn der Staat in eine Infrastruktur
investiert, die mit Blick auf die Bedürfnisse der Nutzer bereits durch private Anbieter in
äquivalenter Weise bereitgestellt wird.


2. Welche Voraussetzungen in der Ausgestaltung muss der digitale Euro nach Ansicht des Berliner Senats
mitbringen, um einerseits die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten und andererseits als Zahlungsmittel
in Berliner Behörden eingesetzt werden zu können?


Zu 2.:
Die Akzeptanz des digitalen Euro wird nach Ansicht des Senats von Berlin davon abhängen,
dass dieser wertstabil, sicher und leicht zu handhaben ist, dem Nutzer einen Mehrwert
gegenüber anderen Zahlungsmitteln bietet und eine hohe Datensicherheit und
-vertraulichkeit bietet. Aus Sicht des Senats ist zudem eine leicht zugängliche und
verlässliche off-line Funktionalität des digitalen Euro wichtig, um auch Menschen ohne
digitale Endgeräte und jenen, die aus persönlichen Gründen diese nicht für den
Zahlungsverkehr nutzen wollen, zu jeder Zeit eine Nutzung digitalen Zentralbankgeldes zu
ermöglichen. Das gilt zudem für alle Nutzer auch im Fall einer Funktionsunfähigkeit der
digitalen Infrastruktur (Stromausfall, Störung der Telekommunikationsinfrastruktur).
Schließlich ist aus Sicht des Senats von Berlin für die Akzeptanz wichtig, dass der digitale
Euro das Euro-Bargeld ergänzt, nicht ersetzt. Das von der Europäischen Kommission im Juni
2023 vorgelegte Gesetzespaket enthält auch ein Element, mit dem das Euro-Bargeld
gestärkt werden soll; dies ist mit Blick auf die Akzeptanz des digitalen Euro zu begrüßen.
Die Berliner Behörden verarbeiten bereits heute digitales Euro-Buchgeld. Die funktionalen
Erfordernisse für die Verarbeitung digitalen Zentralbankgeldes unterscheiden sich nicht
fundamental von den heutigen Anforderungen. Für die Nutzung digtalen Zentralbankgeldes
müssten die Berliner Behörden, wie jeder andere Nutzer auch, bei ihren
Zahungsverkehrsdienstleistern Konten (wallets) einrichten, die im digitalen Euro geführt
werden. Diese Konten müßten, um die heute bestehenden und notwendigen Arbeitsprozesse
abbilden zu können, dieselben Funktionalitäten aufweisen wie die heute genutzten
Zahlungsverkehrskonten. Damit Bürgerinnen und Bürger, sofern gewünscht, ggf. auch höhere
Beträge bspw. zur Begleichung von Steuerschulden als digitalen Euro zahlen können ist der
von der EZB geplante Wasserfall-Mechanismus1 notwendig und sachgerecht.


3. Welche rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen sieht der Berliner Senat im Zusammenhang mit
der Nutzung von Kryptowährungen, wie auch dem digitalen Euro?


Zu 3.: Die Frage wird in zwei Teilen beantwortet, da es sich beim digitalen Euro
nicht um eine Kryptowährung bzw. einen Kryptotoken handelt.
Kryptowährungen verursachen eine Reihe von rechtlichen und regulatorischen
Herausforderungen, etwa in den Bereichen Geldwäsche, Terrorfinanzierung,
Sanktionsdurchsetzung, Verbraucherschutz, Finanzmarktstabilität. Diese Bedenken werden
durch die hierzu auf nationaler und europäischer Ebene (u.a. MICA) erlassenen
Regulierungen adressiert.
Für die Einführung des digitalen Euro ist eine rechtliche Grundlage erforderlich. Die
Europäische Kommission hat hierfür im Juni 2023 Entwürfe für ein Gesetzespaket vorgelegt,
dass aus mehreren Bausteinen besteht. Dieses Paket wird nach der Wahl zum Europäischen
Parlament von den Ko-Gesetzgebern auf europäischer Ebene weiter zu beraten und zu
beschließen sein. Regulatorisch wird darauf zu achten sein, dass die in den Verordnungen
vorgesehene Annahmepflicht für digitales Zentralbankgeld von den Unternehmen
eingehalten wird und alle zugelassenen Zahlungsdiensteanbieter ihren Kundinnen und
Kunden die Möglichkeit zur Nutzung des digitalen Euro anbieten.

____________________________

1Der Wasserfall-Mechanismus sieht vor, dass bei Transaktionen, deren Wert den zulässigen Höchstbetrag
des Guthabens in digitalen Euro übersteigen, das notwendige Geld automatisch vom (Giro-)Konto des
Nutzers als digitale Euro in die elektronische Geldbörse (Wallet) gebucht und zur Bezahlung verwendet wird.

4. Inwieweit ist das Land Berlin in entsprechende Prozesse auf nationaler und europäischer Ebene zur
Ausgestaltung des digitalen Euro eingebunden? Welche Interessen vertritt das Land Berlin dabei?


Zu 4.: Nach derzeitigem Stand wird der digitale Euro durch Verordnungen des Europäischen
Parlaments und Rates eingeführt werden, die direkt Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten
entfalten, d.h. es bedarf keiner nationalen Umsetzung des europäischen Rechts. Der
Bundesrat ist an der europäischen Rechtsetzung beteiligt und kann Stellung nehmen. Einfluss
nehmen kann das Land Berlin auch durch die Darlegung seiner Ansichten gegenüber der
Bundesregierung, dem Europäischen System der Zentralbanken und der Öffentlichkeit. Die
kommunale Ebene wird künftig durch einen Repräsentanten der kommunalen
Spitzenverbände am Forum Zahlungsverkehr der Bundesbank teilnehmen; damit ist
theoretisch ein weiterer Einflusskanal eröffnet.
Zentral für das Land wird es sein, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Stabilität und
Integrität des Euro, in die Stabilität des Finanzsystems und in die Wahrung der
datenschutzrechtlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten bzw. zu schaffen.


5. Wie schätzt der Berliner Senat die möglichen Auswirkungen einer Einführung des digitalen Euro auf die
bestehenden Finanzsysteme und Wirtschaftsstrukturen in Berlin ein?


Zu 5.: Die Auswirkungen werden von der endgültigen Ausgestaltung des digitalen Euro
abhängen, die derzeit noch unklar ist. Allerdings gibt es Bedenken, dass die Stabilität des
Banken- und Finanzsystems durch die Einführung des digitalen Euro gefährdet werden
könnte. Der Senat von Berlin nimmt diese Bedenken ernst. Aus Sicht des Landes gilt es,
diesen Bedenken durch geeignete Designelemente entgegen zu wirken. Hierzu zählt
insbesondere die Vereinbarung einer – gering bemessenen – Haltegrenze. Je nach
Ausgestaltung des digitalen Euro dürfte zudem die Profitabilität der bestehenden
Zahlungsdienstleister reduziert werden, da durch die Nutzung des digitalen Euro, ceteris
paribus, das Volumen des Zahlungsverkehrs in den bestehenden Zahlungsverkehrssystemen
sinken wird, während gleichzeitig durch die Pflicht, eine zusätzliche Infrastruktur für den
digitalen Euro bereitzustellen, die Kostenbasis der Zahlungsdienstanbieter erhöhen wird,
ohne dass dem eine erhöhte Zahlungsbereitschaft der Kunden gegenüberstehen wird, da
sich die angebotene Funktionalität gegenüber dem status quo vermutlich nicht verbessert
und die grundlegenden Zahlungsdienstleistungen in digitalen Euro für die Kunden kostenfrei
angeboten werden sollen.

6. Gibt es Überlegungen, neben dem digitalen Euro, auch andere digitale Währungen oder Kryptowährungen
als Zahlungsmittel in Berliner Behörden zuzulassen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine
solche Einführung?


Zu 6.: Das Land akzeptiert offenkundig bereits heute Zahlungen in digitalem Euro-Buchgeld.
Überlegungen zu einer Ausweitung auf andere digitale Währungen oder Kryptowährungen
gibt es nicht. Die Annahme von Zahlungen in anderen Währungen außer dem Euro würde
das Land einem Wechselkursrisiko aussetzen; Berlin müsste zudem die erhöhten Kosten und
Komplexität des Haltens von Fremdwährungskonten tragen. Kryptwährungen sind keine
Zahlungsmittel, mit denen rechtsverbindlich Schulden gegenüber dem Land beglichen
werden können.


Berlin, den 27. Mai 2024


In Vertretung


Wolfgang Schyrocki
Senatsverwaltung für Finanzen

07.05.2024:   Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Weitlingstraße / Irenenstraße (19 / 19 089)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 7. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. Mai 2024)


zum Thema:
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Weitlingstraße / Irenenstraße
und Antwort vom 27. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2024)

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt

 

 A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19089

vom 7. Mai 2024
über Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Weitlingstraße / Irenenstraße


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Frage 1:
Wie wird hier der Stand der Verkehrssicherheit bewertet?


Antwort zu 1:
Allen Verkehrsarten wird durch die Lichtzeichenregelung, die uneingeschränkten
Sichtbeziehungen sowie der bei Teilnahme am Straßenverkehr immer erforderlichen
Aufmerksamkeit ein sicheres Passieren der Einmündung Weitlingstraße/Irenenstraße ermöglicht.


Frage 2:
Ist der Kreuzungsbereich Weitlingstraße / Irenenstraße ein Unfallschwerpunkt?


Antwort zu 2:
Unfallhäufungsstellen (UHS) werden gemäß dem Merkblatt zur örtlichen Untersuchung in
Unfallkommissionen ausgewertet. Hierfür wird ein Jahr betrachtet, in dem sich mindestens fünf
Verkehrsunfälle (VU) mit gleichem VU-Typ oder drei Jahre, in denen sich mindestens fünf VU mit
2
Verletzten ereignet haben müssen. Danach handelt es sich beim Kreuzungsbereich
Weitlingstraße/Irenenstraße um keine UHS.


Frage 3:
Welche potenziellen Gefahren wurden identifiziert?


Antwort zu 3:
Keine.


Frage 4:
Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Verkehrssicherheit an der genannten Kreuzung zu
gewährleisten?


Frage 6:
Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden hier diskutiert oder geplant? Gibt es bereits Pläne
oder Überlegungen zur Installation eines Schutzblinkers für Fußgänger an dieser Kreuzung? Wenn ja, wann ist mit
der Umsetzung zu rechnen?


Frage 7:
Welche finanziellen Mittel sind für die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Weitlingstraße / Irenenstraße
vorgesehen?


Antwort zu 4, 6 und 7:
Die Fragen 4, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wurde eine Lichtzeichenanlage errichtet. Zusätzlich wurden die Radverkehrsfurten im Zuge
der bevorrechtigten Weitlingstraße in rot eingefärbt. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht
geplant.


Frage 5:
Wie viele Unfälle mit Fußgängern wurden in den letzten fünf Jahren an dieser Kreuzung registriert? Bitte Unterteilung
in Sach- und Personenschäden.

Antwort zu 5
Siehe Tabelle in PDF Dokument

 

Berlin, den 27.05.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz


Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

07.05.2024:   Regressanspruch der Berliner Polizei bei einsatzbedingten Ausfällen und Verletzungen gegen verursachende Dritte (19 / 19 088)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 7. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. Mai 2024)


zum Thema:
Regressanspruch der Berliner Polizei bei einsatzbedingten Ausfällen und Ver-
letzungen gegen verursachende Dritte

und Antwort vom 28. Mai 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2024)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/19 088
vom 7. Mai 2024
über Regressanspruch der Berliner Polizei bei einsatzbedingten Ausfällen und
Verletzungen gegen verursachende Dritte
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


1. Wie viele einsatzbedingte Verletzungen und Dienstausfälle verzeichnete die Berliner Polizei? Bitte für die
Jahre 2020 bis 2023 nach Art und Ursache aufschlüsseln.


2. Wie viele einsatzbedingte Verletzungen und Dienstausfälle verzeichnete die Berliner Polizei in diesem
Zeitraum, die durch Handlungen Dritter verursacht wurden? Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben,
ausgefallene Dienststunden und Höhe der Ausfallkosten.


3. Wie viele einsatzbedingte Verletzungen und Ausfälle waren vermeidbar, d.h. Einsätze, bei denen Dritte
grob fahrlässig oder vorsätzlich polizeiliches Handeln nötig machten?


Zu 1. bis 3.:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt bei der Polizei
Berlin nicht.

4. Wer kommt für den Dienstausfall bzw. für die Entgeltfortzahlung der Berliner Polizisten auf, wenn der
Dienstunfall durch Dritte verursacht wurde?


Zu 4.:
Verbeamtete Dienstkräfte erhalten während der krankheitsbedingten Abwesenheit
Besoldung vom Land Berlin. Die Arzt- und Krankenhauskosten werden ebenfalls vom Land
Berlin übernommen. Tarifbeschäftigte erhalten bis zur Dauer von sechs Wochen nach dem
schädigenden Ereignis Lohnfortzahlung und spätestens ab diesem Zeitpunkt eine
finanzielle Absicherung durch die Unfallkasse Berlin.


5. Werden Regressansprüche durch die Berliner Polizei oder einzelne Beamte geltend gemacht? Wenn ja,
liegen hierzu statistische Auswertungen vor wie häufig dies in den Jahren 2020 bis 2023 passiert ist und
in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?


Zu 5.:
Ja, durch die Polizei Berlin werden entsprechende Ansprüche geltend gemacht. Eine
statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt bei der Polizei Berlin
nicht.


6. Wie viele Schadenverursacher wurden im Sinne des § 823 Schadensersatzpflicht BGB i.V.m. § 6
Forderungsübergang bei Dritthaftung Entgeltfortzahlungsgesetz von der Berliner Polizei in Regress
genommen?


Zu 6.:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt bei der Polizei
Berlin nicht.


7. Bestehen Überlegungen, analog zur Besonderen Gebührenverordnung des BMI mit dem
Anwendungsbeispiel der Bundespolizei, auch für die Berliner Polizei die gesetzlichen Grundlagen zu
schaffen, um für vermeidbare Einsätze bei Verursachenden Gebühren erheben zu können, wie es
beispielsweise seit 2023 auch bei der Hamburger Polizei der Fall ist?


8. Welche weiteren Maßnahmen sieht der Senat, um Kostenverursacher (Lohnfortzahlung, Personalausfälle,
etwaige Rehabilitationsmaßnahmen) von polizeilichen Maßnahmen besser in Haftung zu nehmen,
insbesondere bei vermeidbaren Einsätzen beispielsweise bei Straßenblockaden der „Letzten
Generation“?


Zu 7. und 8.:
Die derzeit geltende Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) ermöglicht
bereits eine Gebührenerhebung aufgrund der Gebührentatbestände für einen Einsatz auf
Grund Fehlalarmierung und für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und
Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gemäß §§ 14, 15
und 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) (vgl. Tarifstellen
3.2 und 8 der Anlage zu § 1 PolBenGebO). Ferner sieht das Gesetz über Gebühren und
Beiträge des Landes Berlin in § 8 Absatz 1 Satz 2 einen Auffangtatbestand dergestalt vor,
dass auch für Amtshandlungen, für die noch kein Gebührentatbestand bestimmt ist, eine
Gebühr erhoben werden kann. Die Polizei Berlin nimmt diesen Auffangtatbestand für die
unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr mit
Wirkung vom 14.02.2024 in Anspruch.
Es ist beabsichtigt, mit der nächsten Änderung der PolBenGebO einen gesonderten
Gebührentatbestand für Maßnahmen zur Rettung, Bergung oder zum Lösen von
Fixierungen von Personen zu schaffen, um Aufwendungen der Polizei z. B. im
Zusammenhang mit Blockadeaktionen noch rechtssicherer und wirksamer den Personen
auferlegen zu können, durch die sie entstehen bzw. bereits entstanden sind.


Berlin, den 28. Mai 2024


In Vertretung


Christian Hochgrebe
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

25.03.2024:   Baustellensituation am Marzahner Knoten transparent machen (19 / 18 713)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) und Dennis Haustein (CDU)
vom 25. März 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2024)


zum Thema:
Baustellensituation am Marzahner Knoten transparent machen
und Antwort vom 11. April 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. April 2024)


Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) und
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18713

vom 25. März 2024
über Baustellensituation am Marzahner Knoten transparent machen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Frage 1:
Wie lange soll die Vollsperrung der Landsberger Allee am Marzahner Knoten bestehen bleiben?


Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung der Landsberger Allee am Verkehrsknoten Marzahn ist bis zum 17.06.2024
um 23:00 Uhr vorgesehen. Die Straßenbahnverbindung ist nicht eingeschränkt. Der Fuß- und
Radverkehr ist weitestgehend möglich.


Frage 2:
Wann sollen die Baumaßnahmen, die u. a. die gegenwärtige Vollsperrung erforderlich machen, grundsätzlich
beendet werden?


Antwort zu 2:
Mit Beendigung der aktuellen Sperrung der Landsberger Allee am Verkehrsknoten Marzahn
werden auch die wesentlichen Bauarbeiten am Teilbauwerk 1 des Brückenknoten 1
abgeschlossen sein. Der Verkehr kann dann über das neue Teilbauwerk 1 geführt werden.

Frage 3:
Wie stellt sich der Ablaufplan der Baumaßnahmen dar (einschl. weiterer möglicher Sperrungen) und befindet sich
die Maßnahme derzeit im geplanten Zeitrahmen? Hier wird ein Bauzeitenplan für die nächsten Jahre benötigt, aus
dem hervorgeht, wann, wie lange eine Baumaßnahme erfolgt und welche Sperrungen daraus resultieren.


Antwort zu 3:
Die Baumaßnahme zum Ersatzneubau des Verkehrsknoten Marzahn gliedert sich auf Grund der
projektspezifischen und komplexen Randbedingungen in mehrere Bereiche, Baulose, Bauphasen
und Teilabschnitte. Wegen ausstehender Bauplanungsunterlagen zu den Verkehrsanlagen und
laufender Klärung der Finanzierung fehlt es aktuell an einer belastbaren Grundlage für die
Fortschreibung der Ablaufplanung. Gegenwärtig befindet sich die Baumaßnahme trotz einer
sehr hohen Priorisierung der Senatsverwaltung für Verkehr, Mobilität, Klimaschutz und Umwelt
aus vorgenannten Gründen nicht im geplanten Zeitrahmen.


Frage 4:
Wann und auf welche Weise erfolgte eine Information der betroffenen Anwohner und Gewerbebetriebe über die
Straßensperrung?


Frage 5:
Ist der Berliner Senat der Ansicht, dass der Zeitpunkt der Information insbesondere für die Gewerbebetriebe
ausreicht oder kann diese Information bereits frühzeitiger erfolgen?


Antwort zu 4 und 5:
Die Information über erforderliche Sperrungen der Landsberger Allee im Bereich Verkehrsknoten
Marzahn erfolgte und erfolgt, insbesondere auch für Gewerbetreibende, sobald der Zeitpunkt
und die Dauer der Sperrung belastbar feststeht über verschiedene Kommunikationswege wie
Presseinformationen, die Internetseite zum Bauvorhaben, den projektbezogenen Newsletter,
Bürgerveranstaltungen und über verschiedene Einzelinformationen.


Berlin, den 11.04.2024


In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

 

21.03.2024:   Durchsetzung von LKW-Parkverboten in Lichtenberger Wohngebieten (19/18 675)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 21. März 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2024)


zum Thema:
Durchsetzung von LKW-Parkverboten in Lichtenberger Wohngebieten
und Antwort vom 5. April 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. April 2024)


Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses


über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18 675

vom 21. März 2024
über Durchsetzung von LKW-Parkverboten in Lichtenberger Wohngebieten

____________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um eine Stellungnahme gebeten,
die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.


1. Wie oft und in welcher Form kontrollieren die Bezirke die Einhaltung der gesetzlichen Parkverbote für LKW
über 7,5 Tonnen sowie schwere Anhänger über 2 Tonnen in Wohngebieten?


Zu 1: Die Ordnungsämter führen sowohl anlassbezogen aufgrund von Hinweisen als auch im
Rahmen ihrer regelmäßigen Verkehrsüberwachungsaufgaben Kontrollen durch, die als einen
Regelverstoß auch das verkehrswidrige Parken von LKW über 7,5 Tonnen sowie von
schweren Anhängern über 2 Tonnen in Wohngebieten umfassen, sofern dieses durch
entsprechende Verkehrszeichen untersagt ist. Diese Kontrolltätigkeiten erfolgen in
Abhängigkeit der jeweiligen thematischen Schwerpunktsetzungen und unter
Berücksichtigung der verfügbaren personellen und sächlichen Ressourcen des
Außendienstes der Ordnungsämter.


2. Werden die Kontrollen ausschließlich anlassbezogen durchgeführt oder gibt es auch Routinekontrollen,
beispielsweise zur Durchsetzung des Nachtparkverbots?


Zu 2.: Sowohl der Allgemeine Ordnungsdienst als auch der Verkehrsüberwachungsdienst
führen diese Kontrollen, wie in der Antwort zu Frage 1. ausgeführt, regelmäßig durch.
Anlassbezogene Kontrollen werden immer dann durchgeführt, wenn konkrete Hinweise zu
möglichen Verstößen vorliegen oder Beobachtungen anlassbezogene Nachkontrollen
erforderlich machen.


3. Wie läuft die Prüfung bei Verdacht auf Verstoß gegen das Parkverbot in den Bezirken ab? Wie werden
abgekoppelte Wohnwagen über einen längeren Zeitraum stichpunktartig kontrolliert?


Zu 3.: Berlinweit hat sich allgemein, aber insbesondere auch für die Überprüfung
abgekoppelter Wohnwagen eine rechtssichere Praxis, z.B. durch Dokumentation der
Radstellung in der Kontrolltätigkeit bewährt.


4. Wie gehen die Bezirke mit festgestellten Verstößen um und wie werden diese geahndet, sowohl bei LKW als
auch bei Wohnwägen? Unter welchen Umständen werden LKW und Wohnwägen in Wohngebieten
abgeschleppt?


Zu 4.: Im Falle festgestellter Verstöße werden von den Dienstkräften des Allgemeinen
Ordnungsdienstes und des Verkehrsüberwachungsdienstes Ordnungswidrigkeitenanzeigen
gefertigt und medienbruchfrei an die für die Durchführung der verkehrlichen
Bußgeldverfahren zuständige Bußgeldstelle der Polizei Berlin zur weiteren Bearbeitung
übermittelt. Im Falle von festgestellten Parkverstößen erfolgt wie bei allen anderen
Fahrzeugarten auch bei LKW und Wohnwagen eine Einzelfallentscheidung unter
Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungs- oder Behinderungslage. Auf dieser
Grundlage kann im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
auch eine Fahrzeugumsetzung angeordnet werden.


5. Wie viele Verstöße dieser Art wurden in den Jahren 2016 - 2023 festgestellt und geahndet (bitte in
Jahresscheiben je Bezirk mit Aufschlüsselung der Verstöße nach abgeschleppten und verwarnten Fahrzeugen
an)?

Zu 5.: Die Daten wurden der polizeilichen Eingangsstatistik (Verlaufsstatistik) BOWI21
entnommen. Da BOWI21 stets den monatsaktuellen Stand widerspiegelt und fortlaufend
aktualisiert wird, können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander abweichenden
Ergebnissen führen.


Die Anzahl der festgestellten Verstöße zu den Tatbeständen

  • Parken eines Kraftfahrzeuganhängers ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen
  • Parken eines Kraftfahrzeuges mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t
    regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war
  • Parken eines Kraftfahrzeuganhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t

regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war, sind
der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Siehe Tabelle in PDF Dokument


Im Sinne der Fragestellung wurde in den Jahren 2016 bis 2023 folgende Anzahl an
Gebührenverfahren zu Umsetzungen eingeleitet. Es werden nur Bezirke aufgeführt, in denen
entsprechende Verfahren erfasst wurden:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
    2022: 1 Fall
  • Mitte
    2023: 1 Fall
  • Treptow-Köpenick
    2023: 1 Fall

In den Jahren 2016 bis 2021 gab es berlinweit keine entsprechenden Gebührenverfahren,
2022 gab es insgesamt ein Gebührenverfahren, 2023 insgesamt 2 Gebührenverfahren.
(Quelle: BOWI21, Stand: 25. März 2024)


6. Gelten in der Hohenschönhauser Straße, 10369 Berlin die Parkbestimmungen für Wohngebiete mit
entsprechenden Nachtparkverboten für schwere LKW? Wenn ja, warum werden die Parkverbote nicht
durchgesetzt und wenn nein, warum nicht?


Zu 6.: Das Parken mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie
mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener
Ortschaften nach § 12 Absatz 3a Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in reinen und
allgemeinen Wohngebieten unzulässig. Die Hohenschönhauser Straße ist nicht einheitlich
nach § 12 Absatz 3a Nummer 1 StVO zu beurteilen.


7. Sind dem Bezirk Lichtenberg Beschwerden über Wohnwagen und LKW von Anwohnern aus und um die
Hohenschönhauser Straße bekannt? Falls ja, welche Maßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten ergriffen?


Zu 7.: Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern erreichen das Ordnungsamt
Lichtenberg gelegentlich. Die Beschwerden beziehen sich vorrangig auf das längerfristige
Abstellen von Anhängern. Die Anhänger werden beim Vorliegen solcher Beschwerden
kontrolliert. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wird gefertigt, wenn nach erneuter Prüfung
festgestellt wurde, dass die Anhänger tatsächlich über einen Zeitraum von mindestens 14
Tagen nicht bewegt wurden. In den vergangenen zwölf Monaten war dies in fünf Fällen
erforderlich.

Berlin, den 05. April 2024


Der Regierende Bürgermeister von Berlin
In Vertretung


Martina Klement
Staatssekretärin für Digitalisierung
und Verwaltungsmodernisierung / CDO

 

 

21.03.2024:   Weitere Alternativstandorte zur Drehscheibenschule Bernhard-Bästlein-Straße in Sicht? (19/18 676)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 21. März 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. März 2024)


zum Thema:
Weitere Alternativstandorte zur Drehscheibenschule Bernhard-Bästlein-Straße
in Sicht?
und Antwort vom 4. April 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. April 2024)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18676
vom 21. März 2024
über Weitere Alternativstandorte zur Drehscheibenschule Bernhard-Bästlein-Straße in Sicht?
________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


Vorbemerkung der Verwaltung:
Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen.
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Zulieferung gebeten, die
bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

1. Wer ist der Vorhabenträger des Drehscheibenschulstandortes in der Bernhard-Bästlein-Straße?


Zu 1.: Der Vorhabenträger ist das Bezirksamt Lichtenberg – hier das bezirkliche
Schul- und Sportamt.


2. Wie sieht der geplante zeitliche Rahmen für die Realisierung der Baumaßnahme aus? Liegt das Projekt
aktuell noch im Zeitplan? Wenn nein, welche Gründe liegen für die Verzögerung vor?


Zu 2.: Die Präzisierung der Bauzeitenplanung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des
Investitionsprogramms 2024-2028.


3. Wie schätzt der Berliner Senat die Notwendigkeit des Drehscheibenschulstandortes in der Bernhard-
Bästlein-Straße ein?


Zu 3.: Der Senat unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten aktiv die Umsetzung von
Schuldrehscheiben, welche konsekutive (Komplett-) Auslagerungen bestehender
Schulstandorte bei dringlichen Sanierungen aufnehmen und/oder zusätzliche Kapazitäten
bei temporären Bedarfsspitzen bieten können.


4. Welche Alternativen gib es für die Instandsetzungsmaßnahmen, falls die Maßnahme vor Ort nicht
umgesetzt werden kann?


5. Wurden im Rahmen der Planung die Parkplatzflächen an der Vulkanstraße/Elli-Voigt-Straße und
Landsberger Allee/Franz-Jacob-Straße auf ihre Eignung als möglicher Standort für die Schule geprüft?


6. Wenn eine Prüfung erfolgte, wie lautet die Einschätzung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes, die
des Schulamtes und des Straßen- und Grünflächenamts (bitte einzeln auflisten)?


Zu 4., 5. und 6.: Eine Prüfung von Alternativflächen für die Drehscheibenschule wird
aktuell zum wiederholten Male durchgeführt.


Berlin, den 4. April 2024


In Vertretung
Falko Liecke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

05.03.2024:   Terminhandel beim Landesamt für Einwanderung (19 / 18 493)

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Drucksache 19 / 18 493
Schriftliche Anfrage
19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 5. März 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 6. März 2024)

zum Thema:
Terminhandel beim Landesamt für Einwanderung
und Antwort vom 18. März 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2024)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18 493
vom 5. März 2024
über Terminhandel beim Landesamt für Einwanderung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Werden Termine beim Landesamt für Einwanderung ausschließlich online vergeben oder können Termine
auch per Telefon und Vor-Ort durch Mitarbeiter vergeben werden? Wenn Termine durch Mitarbeiter
vergeben werden können, kommt es hier vermehrt zu händischer Vergabe durch einzelne Mitarbeiter des
Landesamts für Einwanderung?


Zu 1.:
Die Terminvergabe erfolgt durch die selbst buchbaren Termine der Kundinnen und Kunden,
ergänzt um eine Terminbeantragungsmöglichkeit per E-Mail-Kontaktformular insbesondere
in Notfällen oder bei vergeblichen Versuchen der Selbstbuchung aufgrund der
regelmäßigen raschen Wegbuchung aller vom Landesamt für Einwanderung (LEA)
kontinuierlich freigeschalteten Termine. Bei der Terminbeantragung vergeben
Mitarbeitende des zuständigen Referats des LEA händisch den nächsten freien Termin. Dies
ermöglicht es, auf diese Weise dringende Terminbedarfe in der Bearbeitung vorzuziehen.
Vor Ort oder telefonisch erfolgt grundsätzlich keine Terminvergabe.

2. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass mit Terminen durch Mitarbeiter des Landesamts für
Einwanderung gehandelt wird? Gab und gibt es diesbezüglich Untersuchungen durch das Amt oder durch
externe Stellen wie z.B. Ermittlungsbehörden? Laufen oder liefen Untersuchungen oder Ermittlungen gegen
Mitarbeiter seit 2020?
3. Wenn 2. ja, wie waren die Ergebnisse und welche personalrechtlichen und organisatorischen
Konsequenzen ergriff die Behörde?
4. Gibt es Maßnahmen, die verhindern, dass Mitarbeiter oder Dritte kurzfristig freiwerdende Termine
unrechtmäßig vergeben?


Zu 2. bis 4.:
Die Verwaltung einschließlich des Freischaltens der Terminkalender und das Löschen von
Doppel- und Falschbuchungen erfolgt durch die Führungskräfte des jeweiligen
Publikumsreferats im Team. Dies wirkt Missbrauchsmöglichkeiten entgegen.
Im Juli 2023 wurde vom LEA aufgrund eines anonymen Hinweises gegen unbekannt mit
dem Vorwurf einer bevorzugten Terminvergabe gegen Entgelt Strafanzeige erstattet. Von
den Strafverfolgungsbehörden wurde abschließend ermittelt. Der Tatverdacht konnte nicht
erhärtet werden und das Verfahren wurde im Februar 2024 nach § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt. Gegen Mitarbeitende des LEA wurde in der o. g. Sache und wird nach hiesiger
Kenntnis aktuell (Stand 12.03.2024) nicht ermittelt.

5. Wie bewerten der Berliner Senat und das Landesamt für Einwanderung den öffentlich bekannt
gewordenen Handel mit (kurzfristigen) Terminen, z.B. über Appointmentsberlin.com, Facebook-Gruppen
(z.B. Ausländerbehörde Berlin Termin, 2722 Mitglieder) und durch Telegram-Gruppen?


Zu 5.:
Nach Kenntnis des Senats bieten Anbieterinnen und Anbieter inhaltlich an, nach einer
Beauftragung und Datenweitergabe einen Termin zu buchen. Die Anbieterin oder der
Anbieter setzt für die Terminbuchungen offenbar technische Hilfsmittel (bots) zum Anzeigen
freier Termine im Terminvereinbarungssystem des LEA – meist aufgrund einer Einstellung
neuer Termine durch das LEA – oder Hilfskräfte für diese Ermittlung sowie für die
anschließende Terminbuchung ein. Offenbar werden von anderen stattdessen die
technischen Hilfsmittel (bots) zur Anzeige freier Termine angeboten.
Aus Sicht des Senats sind diese kommerziellen Angebote unerwünscht. Sie führen zu
Nachteilen für diejenigen, die derartige Leistungen nicht in Anspruch nehmen können oder
wollen. Die Möglichkeit, einen zeitnahen Termin zu buchen und zu erhalten, sollte kostenlos
bestehen und nicht die Zahlung eines Entgelts an einen kommerziellen Dienstleister
erfordern.

6. Mit welchem System erfolgt derzeit die Terminverwaltung? Wird hierfür ein externer Dienstleister
beauftragt und hat dieser Zugriff auf das System im Sinne der Terminvergabe? Wurde das System seit
Bekanntwerdung der Praktiken verändert?


Zu 6.:
Für eine Terminvereinbarung wird vom LEA wie von den meisten Berliner Behörden der IKT-
Basisdienst Zeitmanagementsystem (ZMS) eingesetzt. Dieses System ist eine
Eigenentwicklung des Landes Berlin und bereits seit über 10 Jahren im Land Berlin
etabliert, also eine gemeinsame standardisierte Software. Der Service wird kontinuierlich
weiterentwickelt.

Aufbauend auf dieser Basis setzt das LEA im Frontend zusätzlich eine
Onlineterminvergabesoftware (OTV) ein, die auf das ZMS aufsetzt. Zur Bereitstellung,
Pflege und Wartung der OTV wird ein externer Dienstleister als Vertragspartner des
zentralen IT-Dienstleisters des Landes Berlin ITDZ eingesetzt. Der Dienstleister hat keinen
Zugriff auf die Terminvergabe.

Das ITDZ arbeitet unter Einbeziehung des Dienstleisters fortlaufend daran, mit Bot-
Unterstützung arbeitende Terminbuchungen unter anderem mittels Captchas (Maßnahmen
zur Unterscheidung zwischen menschlichen und maschinellen Nutzenden) zu verhindern
oder zumindest zu erschweren. Voraussichtlich Anfang Juni 2024 wird das
Terminvergabesystem des LEA auf ein neues Verfahren umgestellt. Die Umstellung bildet
unter anderem die Voraussetzung für das Einführen einer Zwei-Faktor-Verifizierung, die
voraussichtlich im August dieses Jahres in das neue System integriert wird und dann
kommerzielle und maschinell unterstützte Terminbuchungen durch Dritte weiter erschwert.

7. Hält der Berliner Senat den Handel mit Terminen über die genannten Kanäle (zumindest teilweise) für
illegal? Wenn ja, inwiefern werden diese Praktiken verfolgt oder bekämpft? Wenn nein, warum nicht?


Zu 7.:
Nach derzeitiger Bewertung besteht keine rechtliche Grundlage, um gegen derartige
Angebote und Terminbuchungen vorzugehen, da keine rechtlichen Regelungen bestehen,
die eine Terminbuchung für eine andere dies gestattende oder beauftragende Person
verbieten oder gegen die ein solches Vorgehen verstößt.

8. Sind dem Berliner Senat systemische Defizite der Terminverwaltung bekannt, die einen Missbrauch
begünstigen (z.B. durch automatisierte Bots oder gewerbliche Dienstleister)?


Zu 8.:
Bei Online-Beantragungs- oder Vereinbarungsmöglichkeiten besteht grundsätzlich die
Möglichkeit und dann, wenn dies wie hier unerwünscht ist, Gefahr einer kommerzielle und
zu deren Erleichterung maschinell unterstützten Nutzung. Wenn diese Nutzung unerwünscht
ist, werden in die Beantragungs- oder –Vereinbarungssysteme Mechanismen integriert, die
die kommerzielle oder maschinelle Nutzung verhindern oder erschweren sollen. Auch das
vom LEA eingesetzte Terminvereinbarungssystem enthält solche Mechanismen. Das
Terminvereinbarungssystem enthält zudem keine besonderen Schwachstellen, die eine
kommerzielle Nutzung mit maschineller Unterstützung erst ermöglichen oder erleichtern.
Jedoch schöpft das aktuelle Terminvereinbarungssystem noch nicht sämtliche
Abwehrmöglichkeiten, die technisch umsetzbar sind und dabei die Nutzungsmöglichkeit in
eigener Sache ohne inakzeptable Erschwernisse aufrechterhalten, aus. Bei entsprechender
Definition könnte der letztgenannte Sachverhalt als systemisches Defizit des
Terminvereinbarungssystems bezeichnet werden.

9. Welche Maßnahmen plant der Berliner Senat, um den Terminhandel mittel- und langfristig einzudämmen?

Zu 9.:
Mit dem im zweiten Quartal 2024 anstehenden Wechsel des Terminbuchungsverfahrens
wird die Grundlage dafür gelegt, den Terminhandel stärker als bisher technisch zu
unterbinden oder zumindest zu erschweren (siehe auch Antwort zu Frage 6.)
Darüber hinaus wurde mit dem Haushalt 2024 der ausländerbehördliche Bereich des LEA
um 88 zusätzliche Stellen sowie 20 hinzukommende und 80 verlängerte
Beschäftigungspositionen verstärkt. Wenn es nicht zu erneuten unvorhergesehenen starken
Fallzahlenanstiegen kommt, können die Bearbeitungsrückstände und in der Folge
Bearbeitungszeiten auf dieser Basis in diesem Jahr weiter – wie bereits eingeleitet -
schrittweise zurückgeführt werden. Das kommerzielle Abgreifen freigegebener Termine für
zahlende Kundinnen und Kunden wird ins Leere laufen, wenn aufgrund des
Bearbeitungsrückstands- und Wartezeitabbaus wieder in ausreichender Anzahl zeitnahe
freier Termine zur Verfügung stehen.

Berlin, den 18. März 2024
In Vertretung
Christian Hochgrebe
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

31.01.2024:   Servicequalität für Mieterinnen und Mieter bei der HOWOGE ( 19 / 18 103)

Download als PDF 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 31. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Februar 2024)

zum Thema:
Servicequalität für Mieterinnen und Mieter bei der HOWOGE
und Antwort vom 14. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2024)

Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneter Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18103

vom 31. Januar 2024
über Servicequalität für Mieterinnen und Mieter bei der HOWOGE

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die HOWOGE führt seit Jahren regelmäßige Mieterbefragungen durch, um die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter zu messen und zu steigern (HOWOGE Nachhaltigkeitsbericht 2022, S.44). Der HOWOGE-Kodex definiert Service-Standards für die Mieterinnen und Mieter, darunter zählen die umgehende Bearbeitung von Mietmängeln und die kontinuierliche Verbesserung durch Hinweise und Anregungen aus der Mieterschaft (HOWOGE Werteverständnis, 2023). Seit September 2023 wurden zudem die Zuständigkeiten der Kundenzentren neu definiert.

Frage 1:
Welche Methoden verwendet die HOWOGE bei Mieterbefragungen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse repräsentativ und aussagekräftig sind?

Frage 2:
Wie wird sichergestellt, dass alle Mieterinnen und Mieter in die Befragungen einbezogen werden, auch diejenigen, die womöglich nicht zufriedenstellende Erfahrungen mit dem Kundenservice gemacht haben?

Frage 3:
Werden regelmäßige Mieterbefragungen im direkten (zeitlichen) Bezug zu Serviceanfragen durchgeführt, um die Zufriedenheit mit den Beschwerdeablauf und der dazugehörigen Kommunikation zu messen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Frage 5:
Wie viele Mieterinnen und Mieter haben sich an den Mieterbefragungen beteiligt? Bitte absolute Anzahl je Jahr der letzten 5 Jahre angeben sowie prozentualer Anteil gemessen an der Gesamtzahl der Mietparteien.

Frage 6:
Wie hat sich die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter entwickelt? Bitte die Kennzahlen sowie EvaluationsErgebnisse der letzten 5 Jahre bereitstellen, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Wohnquartieren.

Frage 7:
Leiten sich aus den Erhebungen Gebiete oder Wohnquartiere, in denen die Beteiligung oder die Zufriedenheit besonders gering ist? Wenn ja, welche Gründe sieht die HOWOGE hierfür und was tut die HOWOGE, um in diesen Wohnquartieren die Situation zu verbessern? Wenn die Evaluation nicht quartiersbezogen durchgeführt und ausgewertet wird, wie möchte die HOWOGE lokalen Problemen begegnen?

Antwort zu 1, 2, 3, 5, 6 und 7:
Die HOWOGE hat mitgeteilt, dass die angesprochenen Mieterbefragungen seit einigen Jahren nicht mehr in der Form durchgeführt wurden, da eine solche Umfrage aufgrund der aktuell und fortlaufenden Veränderungsprozesse nicht umsetzbar und sinnvoll ist. Die HOWOGE hat in der Vergangenheit nach zuvor durchgeführter europaweiter Ausschreibung mit anerkannten Instituten zusammengearbeitet, welche auf Umfragen dieser Art spezialisiert sind. Bei einer gesamtheitlichen Mieterbefragung wurden 25% der gesamten Mieterschaft angeschrieben und um Beteiligung an der Mieterumfrage gebeten. Somit wurde sichergestellt, dass auch Mieterinnen und Mieter, die kürzlich einen Servicekontakt mit der HOWOGE hatten, sich beteiligen konnten. Dieses Vorgehen erscheint jedoch für die Zukunft wenig sinnvoll, um Prozesse regelmäßig zu evaluieren und zu optimieren. Denn Mieterinnen und Mieter, die seit Jahren zufrieden bei der HOWOGE wohnen, aber keinerlei Servicekontakt hatten, können auch keinerlei Angaben in positiver oder negativer Richtung geben und so nicht zur Optimierung der Prozesse beitragen. Daher plant die HOWOGE zukünftig anlassbezogene Befragungen durchzuführen und diese sodann regelmäßig und zielgruppengerecht zur Optimierung der neuen Prozesse einzusetzen.

Frage 4:
Welche Kommunikationsstrategie verfolgt die HOWOGE im Falle von Mieterbeschwerden? Gibt es Kontrollsysteme, die sicherstellen, dass Anfragen von Mietern zeitnah beantwortet werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4:
Die Anfragen der Mieterinnen und Mietern erfolgen über verschiedene Kommunikationswege: persönlich, per E-Mail, per Post oder über ein Formular auf der Homepage. Über ein Ticketsystem werden Mieteranfragen priorisiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Zudem können Mieterinnen und Mieter das persönliche Gespräch mit HOWOGE-Mitarbeitenden jederzeit nutzen. Dies ist über die einfache Buchung eines Termins möglich. Darüber hinaus ist die HOWOGE selbstverständlich telefonisch und auch online erreichbar.

Frage 8:
Welche Defizite im Kundenservice gehen aus den Ergebnissen der Mieterbefragungen sowie aus Gesprächen mit den Mieterbeiräten hervor? Welche Handlungsempfehlungen wurden daraus abgeleitet und welche werden oder wurden wann konkret umgesetzt?

Antwort zu 8:
Die HOWOGE hat hierzu angegeben, dass der Austausch zwischen den Mietergremien und dem Unternehmen von großer Bedeutung und Wichtigkeit ist. Der Austausch wird von den Kundenzentren und den Mieterbeiräten in engem Dialog durchgeführt. Die von den Mieterbeiräten gegebenen Hinweise werden aufgenommen und mit den Unternehmensprozessen abgeglichen.

Frage 9:
Welche Maßnahmen wurden in Folge der Umstrukturierungen der Kundenzentren im September 2023 umgesetzt? Sind durch die Umstrukturierungen Veränderungen in der Kundenzufriedenheit messbar?

Antwort zu 9:
Derzeit werden die Kundenzentren der HOWOGE um mehrere Serviceteams und Quartierbüros erweitert, um die Servicequalität zu verbessern und somit die Zufriedenheit der Mieterinnen und Mieter zu steigern. Zudem wird die HOWOGE in diesem Jahr die HOWOGE MieterApp einführen. Eine solche MieterApp wird sowohl den Mietenden als auch dem Unternehmen noch weitere Vorteile im Sinne des direkten Feedbacks und Kommunikation ermöglichen.

Frage 10:
In der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/15 333 schrieb der Senat, dass man sich sicher sei, dass die HOWOGE den sich aus dem Mietverhältnis ableitenden Informationspflichten nachkommt. Woran macht der Berliner Senat dies fest?

Antwort zu 10:
Die Informationspflichten aus dem Mietverhältnis gehören zur operativen Handlungskompetenz der Geschäftsführung der HOWOGE. Dem
Senat liegen keine Hinweise zu Fehlern in der Handhabung von Informationspflichten vor.

Frage 11:
Liegen zwischen Berliner Senat und HOWOGE Vereinbarungen vor, definierte Kennzahlen zu erreichen? Wenn ja, welche sind das und inwiefern werden diese erreicht?

Antwort zu 11:
Vereinbarungen zu definierten Kennzahlen einer Servicequalität liegen nicht vor.

Berlin, den 14.02.2024
In Vertretung
Machulik
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

31.01.2024:   Sanierungen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (19/18102)

Download als PDF 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 31. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Februar 2024)

zum Thema:
Sanierungen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
und Antwort vom 15. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2024)

Senatsverwaltung für Finanzen
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18102

vom 31. Januar 2024
über Sanierungen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die mit der Verwaltung des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin betraute Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Vorbemerkung des Abgeordneten: Gemäß Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) wird eine umfassende Sanierung der öffentlichen Gebäude des Landes Berlin bis zum Jahr 2045 angestrebt. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH war verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierung aller Gebäude des SILB mit einer Nettogrundfläche von mehr als 250 Quadratmetern zu erstellen und vorzulegen.

1. Nach welchen Kriterien werden die Immobilien des Sanierungsfahrplans für die Gebäude des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) priorisiert? Bitte Kriterien, Gewichtung und Datengrundlage erläutern. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Priorisierung frei von politischem Einfluss und nach Notwendigkeit vorgenommen wird?

Zu 1.: Der Sanierungsfahrplan für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) basiert auf dem „Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und zur Einrichtung eines Energiemanagements im Land Berlin“, welches federführend von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt worden ist.

Beim Sanierungsfahrplan für das SILB handelt es sich um eine Analyse, im Wesentlichen auf Basis von Bestandsdaten der BIM, sowie um eine erste Abschätzung von Sanierungskosten und Einsparpotenzialen unter Verwendung eines einheitlichen Rechenmodells im Land Berlin. Die Priorisierung der Ergebnisse erfolgte zunächst unter Berücksichtigung von zwei Kriterien:

1. Einsparprognosen (Höhe der absoluten sowie der relativen Endenergieeinsparung/Jahr)
2. Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierungen (abgeleitet aus den o.g. Prognosen).

Diese Kriterien wurden zu gleichen Teilen gewichtet.

Zusätzlich fließen Ergebnisse aus dem Gebäudescan in die Priorisierung ein, insbesondere Kernsanierungsbedarfe und sicherheitsrelevante Aspekte, wie z. B. Standsicherheit, Brandschutz und Schadstoffbeseitigung.

Die Priorisierung erfolgt somit seitens der BIM auf objektivierbaren Kriterien und nach immobilienwirtschaftlicher Notwendigkeit.
Die Rechte des Haushaltsgesetzgebers, bei der Mittelbereitstellung durch das Land Berlin anderweitig zu priorisieren, bleibt davon unberührt.

2. Werden Objekte abseits der im Sanierungsfahrplan SILB genannten Objekte saniert? Wenn ja, welche sind das, welche Art der Sanierungen sollen dort vorgenommen werden und wie werden diese wiederum priorisiert? Wenn nein, warum nicht?

Zu 2.: Bisher werden keine Objekte abseits des Sanierungsfahrplans SILB saniert. Im Zuge der Aktualisierung des Sanierungsfahrplans wird aber geprüft, ob auch Gebäude des Sondervermögens für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) in den Sanierungsfahrplan integriert werden sollen. Diese unterlägen dann der Systematik der Priorisierung nach den in der Antwort auf Frage 1 genannten Kriterien.

3. Nach welchen Kriterien wird die Sanierungsbedürftigkeit der im Bestand befindlichen Objekte, die abseits des oben genannten Sanierungsfahrplans saniert werden sollen, von der BIM eingestuft?

Zu 3.: Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.

4. Der BIM Kennzahlenreport 2022 gibt an, dass Bauleistungen in Höhe von 391 Mio. Euro sowie Reparaturund Kleinaufträge in Höhe von 63 Mio. Euro aufgewendet wurden. Welche Bauleistungen und Reparaturen wurden hier aufgeschlüsselt nach Bezirken in einer Höhe von mehr als 10.000 Euro durchgeführt?

Zu 4.: Die räumliche Lage einer Liegenschaft in einem bestimmten Bezirk ist kein Kriterium bei der Priorisierung im Sinne immobilienwirtschaftlicher Notwendigkeit. Entsprechende bezirksbezogene Daten werden bei der BIM nicht erhoben.

5. Wird das Gebäude in der John-Sieg-Str. 13 in 10365 Berlin (aktueller Mieter STUDIO BILDENDE KUNST, Kulturring in Berlin e. V.) als sanierungsbedürftig eingestuft? Wenn ja, in welchem Umfang und wann wird mit einer Sanierung gerechnet? Wenn nein, warum nicht?

Zu 5.: Das Gebäude in der John-Sieg-Str. 13 wird seitens der BIM gegenwärtig nicht als sanierungsbedürftig eingestuft. Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter für den Unterhalt des Gebäudes und der technischen Anlagen weitgehend selber zuständig ist. Ein Antrag auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen liegt der BIM gegenwärtig nicht vor.

6. Welche Mängel sind zu dem Objekt erfasst? Durch wen wurden sie wann gemeldet?

Zu 6.: Die gemeldeten Mängel sind in nachfolgender Aufstellung aufgeführt (siehe PDF

7. Ist der BIM bekannt, dass die Heizungsanlage nicht regulierbar ist?

Zu 7.: Der BIM ist bekannt, dass die Heizungsanlage in keinem guten Zustand ist. Sie wird daher gemeinsam mit dem Mieter eine geeignete Vorgehensweise für Verbesserungen besprechen. Bislang liegen der BIM jedoch keine Angebote zur Sanierung vor.

8. Was tut die BIM, um die Mängel zu beseitigen und dem Sanierungsbedarf zu begegnen?

Zu 8.: Die gemeldeten Mängel werden in Absprache mit dem Mieter durch Fachfirmen beseitigt.

9. In welchem Zustand befindet sich nach Einschätzung der BIM die Gebäudedämmung und –substanz des genannten Gebäudes?

Zu 9.: Das Gebäude ist nicht gedämmt. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 5.

Berlin, den 15. Februar 2024
In Vertretung
Wolfgang Schyrocki
Senatsverwaltung für Finanzen 

31.01.2024:   Haushaltstitel Projekte der Freiwilligenarbeit (19/18104)

Download als PDF 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 31. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Februar 2024)

zum Thema:
Haushaltstitel Projekte der Freiwilligenarbeit
und Antwort vom 16. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2024)

Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18104

vom 31. Januar 2024
über Haushaltstitel Projekte der Freiwilligenarbeit

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher wurden die Bezirke Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Die übermittelten Angaben bilden in Teilen hinsichtlich Fragen 4, 5 und 6 die Grundlage für die nachfolgende Beantwortung der Fragen. Vorbemerkung des Abgeordneten: Im Einzelplan 12 des Doppelhaushalts 2024/2025 sollen unter dem Titel 68544 („Projekte der Freiwilligenarbeit“) für verschiedene Initiativen erforderliche Sachmittel bereitgestellt werden.

Frage 1:
Seit wann gibt es diesen Titel?

Antwort zu 1:
Der Titel (ursprünglich 1240/51904; ab 2018 1240/68544) wurde 2001 zur Unterstützung freiwilligen Engagements vor allem in benachteiligten Quartieren ins Leben gerufen.

Frage 2:
Welche Projekte werden und wurden damit finanziert (bitte einzeln nach Bezirken und Trägern mit Summen/Jahren auflisten)?

Antwort zu 2:
Über den Titel werden aktuell die Programme „Freiwilliges ehrenamtliches Engagement in Nachbarschaften“ (FEIN, Sachmittel für Einzelmaßnahmen und für Pilotprojekte), „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ und „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ finanziert. Die aktuell finanzierten Projekte werden für die Jahre 2022-24 in den Anlagen 1-3 dargestellt. Antragsteller für die Projekte sind die Bezirksverwaltungen. Die Träger sind, soweit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) bekannt, eingetragen.

Frage 3:
Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Projekte und Initiativen berücksichtigt, die aus dem Titel 68544 finanziert werden? Gibt es festgelegte Richtlinien für die Förderung von Projekten?

Antwort zu 3:
Übergeordnetes Ziel von FEIN ist die Stärkung des nachbarschaftlichen Engagements sowie die Stabilisierung des Wohnumfeldes und der sozialen Strukturen. Gefördert werden Maßnahmen mit folgenden Zielen: Integration, Aktivierung von Ehrenamtlichen, Vernetzung sowie Nachhaltigkeit/Verstetigung. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen (seit 2001) als auch Pilotprojekte (ab 2009) gefördert. Seit 2016 widmet sich zudem ein großer Teil der Anträge in unterschiedlicher Form dem verstärkten Zustrom von Geflüchteten und deren Integration sowie der Stärkung der gruppenübergreifenden Kommunikation und Zusammenarbeit in den Projektgebieten. 

FEIN-Einzelmaßnahmen: Hierunter fallen vor allem kleinteilige Maßnahmen, die Einzelpersonen oder Initiativen in ihren Quartieren zum Wohl der Gemeinschaft umsetzen möchten. Voraussetzung ist, das nicht gewinnorientiert gearbeitet wird und die Antragsteller sich selbst durch ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen. 
Das Antrags- und Entscheidungsverfahren für die Einzelmaßnahmen liegt in der Verantwortung der Bezirksämter. Hierbei werden die von SenStadt in einem Merkblatt festgelegten Kriterien für die Vergabe der finanziellen Mittel zugrunde gelegt. 
Je Einzelmaßnahme können bis zu 3.500 € beantragt werden. Dies führt zu ca. 600 Maßnahmen jährlich. Das Kontingent für die Einzelmaßnahmen wird prozentual über einen Verteilerschlüssel auf der Grundlage des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ auf alle Bezirke verteilt. Alle Maßnahmen werden im Hinblick auf die auftragsweise Bewirtschaftung ausschließlich von den Bezirken begleitet und geprüft. SenStadt ist zu Beginn des Folgejahres der ordnungsgemäße Einsatz aller Fördermittel nachzuweisen. 
FEIN-Pilotprojekte: Ein Teil der Mittel steht seit 2009 für mehrjährige FEIN-Pilotprojekte zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen außerhalb der festgelegten Gebiete des „Sozialen Zusammenhalts“ quartiersbezogene Gesamtkonzepte mit in der Regel bis zu 30.000 € unterstützt werden. Ziel der FEIN-Pilotprojekte ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen sowie Formate zu entwickeln, in denen unterschiedliche Bewohnergruppen und lokale Institutionen gemeinsame Entwicklungsziele für ihr Quartier erarbeiten. 
Für die Prüfung und Bewertung der Anträge wurde ein Bewertungsschema entwickelt, das stetig aktualisiert wird. Nach der grundsätzlichen Prüfung hinsichtlich Vollständigkeit und fristgerechtem Eingang der Anträge, Lage der Projektgebiete (außerhalb der förmlich festgelegten Gebiete des Sozialen Zusammenhalts) und entsprechender Ableitung der Projekt-Konzepte werden u.a. der Projekt- und Netzwerkansatz sowie mögliche Nachhaltigkeitseffekte geprüft. 

Im Programm „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ erfolgt die Prüfung der eingereichten Projektanträge anhand der folgenden Kriterien:

  • Der Projektstandort befindet sich in der Programmkulisse.
  • Das Projekt kann einem der im Aufruf benannten Handlungsfelder zugeordnet werden (lokale Koordination, Nachbarschaftliches Miteinander, Freiwilliges Engagement, Integration, Kinder und Jugendliche, Attraktivität des öffentlichen Raumes, Beteiligung, Vernetzung und Kooperation).
  • Bei Antrag auf Finanzierung von „lokaler Koordination“ ist eine Absprache zwischen dem antragstellenden Bezirksamt und dem lokalen Stadtteilzentrum oder einer vergleichbaren Einrichtung erfolgt. Die Angliederung der lokalen Koordination an diese Einrichtung wird angestrebt.
  • Ein Mittelvolumen von 3.000 € wird nicht unterschritten.

Die Förderrichtlinien werden im jeweiligen Aufruf benannt.

Im Programm „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ erfolgt die Prüfung der
eingereichten Projektanträge anhand der folgenden Kriterien:

  • Der Projektstandort befindet sich in der Programmkulisse.
  • Das Projekt kann einem der im Aufruf benannten Handlungsfelder zugeordnet werden (Information und Kooperation, Prävention, Intervention)
  • Befindet sich der Projektstandort innerhalb der Programmkulissen Sozialer Zusammenhalt, Stärkung Berliner Großsiedlungen oder BENN ist eine Abstimmung mit den für die Programme zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden sowie ggfs. den Quartiersmanagement-Teams erfolgt.
  • Weitere Abstimmungen mit den für die „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ bzw. den Aktionsplan „Sauberes Berlin“ zuständigen Fachämtern der Bezirke sowie den bezirklichen Präventionsräten ist erfolgt.
  • Ein Mittelvolumen von 50.000 € wird nicht unterschritten.

Die Förderrichtlinien werden im jeweiligen Aufruf benannt.

Frage 4:
Sind die sog. „Hauslichter“ und „Kiezhausmeister“ ebenfalls über diesen Titel finanziert? Wie gestaltet sich das Aufgabenfeld dieser beiden Projekte in den Bezirken?

Antwort zu 4:
Die Hauslichter sind Bestandteil der Maßnahmen „Zur Steigerung der Sauberkeit und Sicherheit in Fennpfuhl“ (Lichtenberg) und „Hauslichter in Marienfelde“ (Tempelhof Schöneberg). Sie werden im Rahmen des Programms „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ umgesetzt.

Information des Bezirksamts Lichtenberg
Die Lichtenberger Projekte „Hauslichter“ und „Kiezhausmeister“ werden mit Mitteln des Förderprogramms „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ aus dem Titel 68544 finanziert.

In der Großsiedlung Fennpfuhl gibt es somit weitere Akteure, welche die Sauberkeit, das wahrgenommene Sicherheitsempfinden und die Aufenthaltsqualität verbessern sollen. Es soll ein Bewusstsein für Problemlagen, Angsträume und verschiedene Perspektiven der Nutzer in der Großsiedlung Fennpfuhl geschaffen und die gemeinschaftliche und nachhaltige Nutzung der öffentlichen und halböffentlichen Räume ermöglicht werden.

Mithilfe des Projekts „Kiezhausmeister“ kümmern sich seit Mitte 2023 handwerklich versierte Personen um die Beseitigung von kleinerem Sperrmüll, Graffiti, Schäden, Unrat, Vandalismus oder wilder Plakatierung. Kleinere Reparaturen, z.B. an Schildern und Bänken, werden durch die Kiezhausmeister in Eigenregie übernommen. Neben dieser „Handwerkerfunktion“ ist ein Kiezhausmeister auch in der „Kümmererfunktion“ unterwegs und für die Aufnahme und Weitergabe von Wünschen und Anregungen der Bewohner hinsichtlich der betreuten Flächen zuständig. In regelmäßigen Austauschrunden mit den Akteuren vor Ort trägt er oder sie mit eigenen Ideen zur Verbesserung der Gesamtsituation bei.

Im Rahmen des Projekts „Hauslichter“ (läuft seit Ende 2022) soll das Sicherheitsempfinden der Bewohnerschaft verbessert und die Sauberkeit in der Großsiedlung Fennpfuhl durch regelmäßige Kontrollgänge erhöht werden. Unter anderem werden illegale Sperrmüllfunde und überfüllte Altkleidercontainer an die zuständigen Behörden gemeldet. Aktionen wie z.B. ein Nachbarschafts-Clean Up, Sicherheitstrainings für Senioren, Selbstverteidigungskurse für Frauen sowie Workshops zu den Themen Mülltrennung, Recycling sowie Energiesparen werden geplant und durchgeführt. Ziel ist die Stärkung des nachbarschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalts durch den Abbau von Vorurteilen und gegenseitiger Rücksichtnahme.

Information des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Im Rahmen des Programms „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ wird das Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ seit Oktober 2022 durch den Projektträger Think SI³ geleitet und über den Titel 68544 finanziert.

Das Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ beinhaltet u.a. den Einsatz von Hauslichtern, die in Zweier-Teams das Großsiedlungsgebiet Tirschenreuther Ring zu unterschiedlichen Uhrzeiten und unterschiedlichen Wochentagen bestreifen. Sie sind Ansprechpartner für die Bewohner_innen im Kiez hinsichtlich Lärm, Abfallablagerungen und anderen Anliegen. Gewerbetreibende, Organisationen, Schulen und Wohnungsbaugesellschaften wie degewo nutzen ebenfalls die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu den Hauslichtern. Des Weiteren nehmen sie Sperrmüllablagerungen auf öffentlichem Straßenland auf und leiten diese an das Ordnungsamt weiter. Außerdem wirken sie auf Hundebesitzende hinsichtlich Leinenzwang und Beseitigung von Hundekot ein oder führen Gespräche mit Jugendlichen, die auf Spiel- und Bolzplätzen zu laut sind oder Alkohol konsumieren.
Des Weiteren wurden über dieses Projekt BSR-Kieztage organisiert, die von den Anwohnenden sehr gut genutzt wurden. In 2023 fanden insgesamt drei BSR-Kieztage statt. Die Durchführung dieser Sperrmülltage hat einen positiven Effekt zur Folge: Die Sperrmüllablagerungen auf öffentlichen Straßenland haben sichtbar abgenommen. Im Rahmen der BSR-Kieztage stellten sich diverse Organisationen vor, die zu Themen wie „Abfallvermeidung“, „Wiederverwertung“ etc. informierten.

Weiterhin wurden Workshops zu Themen wie „Zivilcourage“, „Seniorensicherheit“, „Sturzprophylaxe“, „Training: Selbstbehauptung – Selbstbewusstsein – Selbstschutz an der
Marienfelder Grundschule“ und „Gewaltprävention“ durchgeführt. Die Workshops sowie das Training an der Marienfelder Grundschule sind sehr gut angenommen worden. Es wurde eine Koordinationsstelle zum Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ eingesetzt, die die Rundgänge, Aufgaben, Informationsvermittlung und die Schnittstelle zu allen Akteur_innen koordiniert und einmal pro Woche eine Sprechstunde für die Anwohner_innen anbot.

Frage 5:
Wurden die Projekte bereits evaluiert? Wie lauten die Ergebnisse und wie gehen der Berliner Senat und die Bezirke damit um?

Antwort zu 5:
Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde keine Evaluation der Projekte in Auftrag gegeben und anderweitig angefordert.

Information des Bezirksamts Lichtenberg
Durch den Bezirk wurden die Projekte bislang nicht evaluiert. Jedoch erfolgte im Rahmen des Projektes „Hauslichter“ eine Befragung zu Beginn der Maßnahme sowie Ende 2023. Anhand von regelmäßigen Berichten der Dienstleister an das Bezirksamt Lichtenberg ist eine fortlaufende Dokumentation und Evaluierung der bezirklichen Projekte gesichert.

Information des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Das Projekt startete im November 2022 mit einer dreiwöchigen Evaluierungsphase unter Anleitung einer Projektkoordinatorin. Zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten wurde die Großsiedlung durch Zweier-Teams von Kiezläufern bestreift und teilnehmende Beobachtungen durchgeführt. Im Zuge dieser Feldforschung wurden Mieterinnen und Mieter, Gewerbetreibende sowie andere Akteurinnen und Akteure wie Kitas, Schulen, soziale Träger, Vereine etc. befragt. So sollten architektonische Schwachstellen wie dunkle Ecken (Angsträume) und Gefahrenschwerpunkte identifiziert werden. Im Ergebnis kam heraus, dass sich die Befragten u.a. mehr Sauberkeit, Sicherheit, Rücksichtnahme untereinander, Spielplätze, Grünflächen, Angebote für Jung und Alt etc. wünschen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden die Inhalte zum Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ für 2023 festgelegt.

Im Zeitraum von September bis Anfang November 2023 wurde eine erneute Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner zum Projekt durchgeführt.

Die Befragung zeigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Präsenz der Hauslichter sehr positiv bewerten und sich das Sicherheitsempfinden etwas erhöht hat. Allerdings wird weiterhin die teilweise schlechte Beleuchtung auf öffentlichem Straßenland in der dunklen Jahreszeit bemängelt, was wiederum das Sicherheitsgefühl schmälert. Wie bereits bei Frage 4 dargestellt, hat u.a. die Durchführung der BSR-Kieztage dazu geführt, dass die Sperrmüllablagerungen auf öffentlichem Straßenland sichtbar zurückgegangen sind. Natürlich trägt auch die Meldung ans Ordnungsamt und die schnelle Beseitigung dazu bei, die illegalen Abfallablagerungen zu verringern. Außerdem besteht weiterhin ein großes Interesse der Anwohnenden an verschiedenen Workshops (siehe hierzu Antwort auf Frage 4). Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass der Bezirk mit dem Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ auf dem richtigen Weg ist und das Projekt weitergeführt werden sollte, um eine Verbesserung der Wohnqualität der Bevölkerung sowie eine Verstetigung des bisher Erreichten voranzutreiben. Auch die Befragten wünschen sich mehrheitlich eine Fortführung des Projektes „Hauslichter in Marienfelde“.

Frage 6:
Werden die Projekte weitergeführt (bitte mit Begründung)?

Antwort zu 6:
Durch die Bezirksämter Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg wurden im Rahmen des letzten Aufrufs Anträge auf Verlängerung der Maßnahmen „Zur Steigerung der Sauberkeit und Sicherheit in Fennpfuhl“ und „Hauslichter in Marienfelde“ eingereicht. Eine Entscheidung über deren Aufnahme in die Programmplanung steht aufgrund der aktuellen Aufforderung zu pauschalen Minderausgaben noch aus.

Information des Bezirksamts Lichtenberg
Das Bezirksamt Lichtenberg befürwortet die Weiterführung der beiden benannten Projekte, sofern die Mittel zur Finanzierung durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen freigegeben werden. Die Anträge wurden dazu Ende 2023 beim Senat eingereicht. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes und den damit einhergehenden Sparvorgaben steht die Rückmeldung zu den eingereichten Anträgen aus.

Begründung der Fortführung:
Durch die kontinuierlichen Patrouillen und Berichte können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Durch beide Projekte ist ein umfassendes Netzwerk für Sicherheit und Sauberkeit mit verschiedenen Akteuren in der Großsiedlung Fennpfuhl entstanden, welches nun verstetigt werden sollte. Das Förderprogramm „Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen“ ist dabei als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen, der darauf abzielt, möglichen Herausforderungen proaktiv zu begegnen und die unter Frage 4 genannten Aufgabenfelder kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Information des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
Das Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ soll weitergeführt werden, um das gesteigerte Sicherheitsempfinden und das Sauberkeitsgefühl der Anwohnenden beizubehalten bzw. zu steigern. Wie die Umfrage und auch die Wortmeldungen auf den beiden Stadtteilforen Waldsassener Straße am 29.06. und 16.11.2023 ergaben, fühlen sich viele Anwohnende durch die Präsenz der Hauslichter sicherer. Lärmbelästigungen und Vermüllung haben deutlich ab- und das subjektive Sicherheitsgefühl zugenommen. Der zuständige Polizeiabschnitt inkl. Kontaktbereichsbeamte, angrenzende Schulen und Andere nehmen das Projekt „Hauslichter in Marienfelde“ als deutliche Unterstützung ihrer Arbeit wahr.

Frage 7:
Wie sieht die langfristige Strategie des Senats hinsichtlich der Förderung von Freiwilligenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen des Titels 68544 aus? Welche Schwerpunkte sind dabei geplant?

Antwort zu 7:
FEIN-Einzelmaßnahmen und FEIN-Pilotprojekte haben als Instrumente für kleine Quartiersverfahren und für den Aufbau von vernetzten Strukturen ehrenamtlicher Arbeit in den benachteiligten Stadtquartieren eine wichtige unterstützende Funktion. Eine größtmögliche Steuerungswirkung auch im Kontext mit Projekten anderer Programme wird dadurch erreicht, dass der Mittelanteil für FEIN-Pilotprojekte in den letzten Jahren gleichbleibend hoch ist (ca. 60% Fein-Pilotprojekte, ca. 40% FEIN-Einzelmaßnahmen).

Die hohe Nachfrage nach Unterstützung für den Aufbau ehrenamtlicher Strukturen ist an der wachsenden Zahl der eingehenden Anträge für FEIN-Pilotprojekte ablesbar. So konnten in den letzten vier Jahre zwar in der Regel 36-38 Projekte mit FEIN-Mitteln unterstützt werden, jedoch überstieg die Nachfrage die zur Verfügung stehenden Mittel. Grundsätzlich werden die FEIN-Mittel befristet für in der Regel drei Jahre als Anschubfinanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke gewährt, da Mehrjährigkeit zu mehr Kontinuität führt. Für mehr Planungssicherheit und um den Bezirken zu ermöglichen, entsprechende rechtliche Verpflichtungen eingehen zu können, werden Verpflichtungsermächtigungen für die jeweils zwei Folgejahre bereitgestellt.

Das Programm „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ wird vor Ort sehr gut angenommen und umgesetzt. Die Rückmeldungen und Maßnahmen zeigen, dass lokalen Bedarfen bzgl. der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Großsiedlungen mit dem Programm begegnet werden kann. Das Programm wird insbesondere zur Umsetzung von mehrjährigen Maßnahmen genutzt, welche dadurch nachhaltig in den Sozialräumen wirken können. Eine verhältnismäßig gleiche Mittelverteilung auf die Jahre ist im Sinne einer langfristigen und nachhaltigen Projektplanung sinnvoll.

Berlin, den 16.02.2024
In Vertretung
Machulik
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

(Alle Anlagen siehe PDF

22.01.2024:   Automatisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (19/17 967)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 22. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2024)

zum Thema:
Automatisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs
und Antwort vom 6. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 9. Februar 2024)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17967

vom 22.01.2024
über Automatisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1:
Gibt es seitens der BVG aktuell Pläne oder laufende Initiativen zur Automatisierung des ÖPNV in Berlin?

Frage 3:
Liegen konkrete Planungen für einzelne Linien vor?

Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der BVG ist ein Betrieb im nächst höheren Automatisierungsgrad 2 (GoA2) für die U-Bahnlinien U5 und U8 mit Einführung von CBTC ab 2029 geplant. Die BVG befindet sich diesbezüglich aktuell im Vergabeverfahren.

Frage 2:
Wie wird eine mögliche Automatisierung des bestehenden U-Bahn-Netzes bewertet?

Antwort zu 2:
Nach Auskunft der BVG wird eine mögliche Automatisierung auf GoA2 zur Erhöhung der Kapazität auf dem U-Bahnnetz positiv bewertet. Eine weitere Automatisierung auf GoA4 ist danach perspektivisch denkbar. Aus Sicht des Landes bieten autonome Verkehre die Chance, die betriebliche Effizienz durch eine bessere Nutzung von Personal- und Fahrzeugressourcen zu erhöhen, die Netzkapazitäten der Schiene durch Taktverdichtungen besser zu nutzen, die Energieeffizienz zu erhöhen und weiterhin ein sicheres und verlässliches Angebot bereitzustellen. Darüber hinaus kann die Automatisierung eine Sicherung bzw. Steigerung des Angebots und eine Erhöhung der Resilienz mit Blick auf den Fahrpersonalmangel ermöglichen. Eine Automatisierung des Fahrbetriebs zahlt insbesondere auf die Angebots- und die Infrastrukturstrategie aus. Vorteile bestehen zudem auch darin, dass Personal nicht mehr zum Rangieren, Reinigen etc. benötigt und an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden kann.

Frage 4:
Soll es Pilotprojekte geben?

Antwort zu 4:
Die BVG hält die Umsetzung von Pilotprojekten für fachlich nicht erforderlich und wirtschaftlich und betrieblich nicht für sinnvoll.

Frage 5:
Welche Technologien oder Systeme werden in Erwägung gezogen, um die Automatisierung des ÖPNV zu realisieren?

Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Als Zugsicherungstechnik regelt CBTC den Abstand der Züge und stellt die Fahrwege ein. Im Gegensatz zu konventioneller Zugsicherungstechnik werden bei CBTC wesentliche Funktionen von der Strecke in das Fahrzeug verlagert und ortsfeste Signale durch eine Führerstandssignalisierung ersetzt. Je nach Automatisierungsgrad müssen vielfältige Funktionalitäten über verschiedene Systeme und Technologien in den verschiedenen Teilsystemen eines U-Bahn-Systems sichergestellt werden. Hierbei ist eine Kombination von zahlreichen verschiedenen Systemen und Technologien für unterschiedliche Funktionalitäten erforderlich.“

Frage 6:
Mit welchen Kosten ist je Streckenkilometer zu rechnen?

Antwort zu 6:
Nach Auskunft der BVG ist eine fundierte Aussage hierzu nicht möglich, da die Kosten von vielfältigen Faktoren und Rahmenbedingungen sowohl der betrieblichen als auch der infrastrukturellen Faktoren abhängen.

Frage 7:
Welche Vorteile erwartet die BVG von der Automatisierung des ÖPNV, sowohl in Bezug auf Effizienz als auch auf Umweltauswirkungen?

Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Automatisierung auf GoA2 ermöglicht eine höhere betriebliche Sicherheit und grundsätzlich eine Steigerung der Kapazität im Netz, da die Fahrzeuge in höheren Taktdichten betrieben werden können. Das ermöglicht auch eine Flexibilisierung des Angebots.“

Frage 8:
Welche besonderen Herausforderungen und Hemmnisse werden von der BVG gesehen? Wie sollen diese aufgelöst werden?

Antwort zu 8:
Nach Auskunft der BVG ist zunächst ist die zum Teil veraltete Infrastruktur auf die neue Technologie vorzubereiten. Die wichtigsten Herausforderungen liegen daneben in begrenzt am Markt verfügbaren Fachkompetenzen im Bereich Automatisierung U-Bahn sowie in der Verfügbarkeit finanzieller Mittel für erforderliche Investitionsbedarfe, insbesondere angesichts aktueller Entwicklungen für Baupreise.

Frage 9:
Werden Erfahrungen aus anderen Städten (wie beispielsweise Nürnberg oder Kopenhagen) in die aktuellen Überlegungen mit einbezogen? Wenn ja, wie?

Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja, die BVG ist eng mit anderen Verkehrsunternehmen vernetzt und befindet sich in einem regelmäßigen Austausch sowohl auf nationaler Ebene wie beispielsweise im Rahmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie auf internationaler Ebene wie beispielsweise im Rahmen von UITP (Union Internationale des Transports Publics) und COMET (Community of Metros).“

Berlin, den 06.02.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwel

22.01.2024:   Anforderungen der HOWOGE an Balkonkraftwerke (19/17969)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage   der Abgeordneten Dennis Haustein und Danny Freymark (CDU)
vom 22. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2024)

zum Thema:
Anforderungen der HOWOGE an Balkonkraftwerke
und Antwort vom 9. Februar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2024)

Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein und Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17969

vom 22. Januar 2024
über Anforderungen der HOWOGE an Balkonkraftwerke

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher bereits vorliegende Stellungnahmen der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) degewo AG (degewo), GESOBAU AG (GESOBAU), Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (Gewobag), HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (SUL) und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) der Antwort zugrunde gelegt. Die Stellungnahmen zu einzelnen Teilaspekten wurden in eigener Verantwortung erstellt übermittelt.

Frage 1:
Wie beurteilt der Berliner Senat die Wirtschaftlichkeit von sog. Balkonkraftwerken aus Sicht der Mieterinnen und Mieter?

Antwort zu 1:
Der Berliner Senat beurteilt die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken aus Sicht der Mieterinnen und Mieter als positiv. Durch die Installation von Balkonkraftwerken können die Betriebskosten von Wohnungen reduziert werden. Der erzeugte Strom wird direkt vor Ort verbraucht, wodurch Stromkosten eingespart werden können. Dies bietet den Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig ihre eigenen Stromkosten zu senken. 

Frage 2:
Wie ist die Position der städtischen Wohnungsbauunternehmen zu Balkonkraftwerken? Gibt es einheitliche oder unterschiedliche Anforderungen zur Installation und Betreiben von Balkonkraftwerken der städt. Wohnungsbauunternehmen, an die Mieterinnen und Mieter?

Frage 3:
Werden die Mieterinnen und Mieter über das Konzept der Balkonkraftwerke durch die städt. Wohnungsbauunternehmen gezielt informiert? Wenn nein, ist hier etwas geplant?

Frage 4:
Welche Kommunikation, insbesondere hinsichtlich frühzeitiger Information der Öffentlichkeit über das Konzept der Balkonkraftwerke, fand zwischen dem Senat und den städt. Wohnungsbauunternehmen, insbesondere der HOWOGE, statt. Wird diese Kommunikation als ausreichend betrachtet oder sieht der Senat Verbesserungsbedarf? Wenn ja, an welcher Stelle und wie?

Frage 5:
Wie machen die städt. Wohnungsbauunternehmen die Anschaffung von Balkonkraftwerken attraktiv? Werden Anreize gesetzt und wenn ja, welche?

Frage 6:
Was sind die gesetzlichen Mindestanforderungen für das Betreiben eines Balkonkraftwerks in einer Mietwohnung? Wie beurteilt der Berliner Senat diese?

Frage 7:
Gibt es spezielle Anforderungen oder Beschränkungen für die Installation von Balkonkraftwerken seitens der städt. Wohnungsbauunternehmen, insbesondere der HOWOGE, welche über die Mindestanforderungen hinausgehen? Wenn ja, wie sehen diese aus und warum stellen die städt. Wohnungsbauunternehmen, insbesondere die HOWOGE, zusätzliche Anforderungen?

Frage 8:
Sieht der Berliner Senat die Anforderungen der städt. Wohnungsbauunternehmen, insbesondere der HOWOGE, als zumutbare Aufwendungen für ein Balkonkraftwerk an?

Frage 9:
Wie unterstützen die städt. Wohnungsbauunternehmen und insbesondere die HOWOGE die Mieterinnen und Mieter bei der Umsetzung dieser Anforderungen?

Antwort zu 2 bis 9:
Die Beantwortung erfolgte in den Schriftlichen Anfragen 19/12609, 19/15299, 19/13588 und 19/17085. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Ergänzend dazu ist folgendes anzumerken: Die LWU haben sich bereits im April 2023 zu wesentlichen Genehmigungskriterien abgestimmt und führen diesen Prozess im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren fort. Die Kriterien wurden aus baurechtlichen und technischen Bestimmungen, Regelwerken und Gesetzen erarbeitet. Die Vorgaben zur behördlichen technischen Anmeldung der Anlagen geben die Bundesnetzagentur sowie der jeweilige Netzbetreiber vor. Der Senat fördert seit dem 10. Februar 2023 Investitionen in Balkon-Steckersolargeräten/Balkon-Solaranlagen im Rahmen des Förderprogramms SolarPLUS. Mieterinnen und Mieter können bei Kauf eines Steckersolargerätes eine Förderung in Höhe von maximal 500 Euro erhalten. Die Förderung wird für ein neues Steckersolargerät pro Wohnung gewährt und kann bei der IBB unter www.ibb-business-team.de/solarplus beantragt werden. 

Zudem hat der Senat im Rahmen des Programms „solarwende berlin“ umfangreiche weitere Informationen für Mieterinnen und Mieter aber auch für Eigentümerinnen und Eigentümer über www.solarwende-berlin.de bereitgestellt. Diese können nunmehr, wie auch Pächterinnen und Pächter der Berliner Kleingärten, ebenfalls die o.g. Förderung erhalten. 

Auf Initiative Berlins hat die Energieministerkonferenz am 30. März 2023 einen Beschluss gefasst, die Verfahren für die behördlichen Anmeldungen der Anlagen deutlich zu vereinfachen und auch technische Anforderungen an Zähler und Steckdosen zu reduzieren. 

Auch die LWU veröffentlichen ihre Genehmigungsvoraussetzungen für Balkon-Steckersolargeräten/Balkon-Solaranlagen zum Teil auf ihren Webseiten sowie über die von ihnen betriebenen Kanäle zur Mieterinnen- und Mieterinformation. In jedem Fall erhalten Mieterinnen und Mieter auf Anfrage bei den LWU die benötigten Informationen.

Der Senat sieht die wesentlichen Genehmigungskriterien der LWU zur Installation einer Balkonsolaranlage als sachgerechte Voraussetzungen. Die LWU nehmen ihre Verpflichtungen als Vermietende wahr, indem sie die Mietsache selbst vor Schäden zu schützen haben und dafür Sorge zu tragen haben, dass Dritte nicht durch die Mietsache beeinträchtigt werden oder im schlimmsten Fall zu Schaden kommen (Eigentümerhaftpflicht).

Frage 10:
Wie viele Anfragen für Balkonkraftwerke haben die städt. Wohnungsbauunternehmen seit 2021 bereits erhalten?

Frage 11:
Wie viele Balkonkraftwerke wurden bereits genehmigt und wie viele davon schon installiert? Wenn es eine Diskrepanz zwischen den Zahlen gibt, wie erklären sich die städt. Wohnungsbauunternehmen diese?

Antworten zu 10 und 11:
degewo
Per 15. Januar 2024 sind bei der degewo 288 Anfragen zu Balkonsolaranlagen eingegangen. Die Anfragen werden systematisch, jedoch nicht detailliert dahingehend erfasst, ob es sich um allgemeine Anfragen/Informationen oder eine Genehmigung bzw. Ablehnung handelt. 

GESOBAU
Bei der GESOBAU AG gibt es Stand Januar 2024 142 Anfragen von Mietenden zur Installation und Montage einer Balkonsolaranlage. Für drei Anfragen gibt es eine Zustimmung zur Installation. Für fünf Anfragen wurde die Zustimmung nicht erteilt (Gründe: dreimal Denkmalschutz, einmal Befestigung entspricht nicht den Anforderungen, einmal PV-Anlage entspricht nicht den technischen Anforderungen). Alle Anfragen von Mietenden wurden mit einem Anschreiben beantwortet, welches den Ablauf des Verfahrens und die Verpflichtungen für Mietende erläutert. Vielfach erfolgt dann keine weitere Kontaktaufnahme. In diesen Fällen kann keine Prüfung stattfinden.

GEWOBAG
Per 15. Januar 2024 sind bei der GEWOBAG 252 Anfragen zu Balkonsolaranlagen eingegangen. Die Anfragen werden systematisch, jedoch nicht detailliert dahingehend erfasst, ob es sich um allgemeine Anfragen/Informationen oder eine Genehmigung bzw. Ablehnung handelt.

HOWOGE
Zum Stand Januar 2024 haben 184 Mietende eine Anfrage gestellt. Davon sind 67 Anfragen in Klärung und bei 97 Anfragen sind weitere Infos/Unterlagen durch die Mietenden erforderlich. Acht Anfragen wurden genehmigt. In zwölf Fällen erfolgte eine Ablehnung.

SUL
Mit Stichtag 31. Dezember 2023 wurden 99 Anträge auf Balkon-Steckersolargeräte/Balkon-Solaranlagen bei der SUL eingereicht. Davon wurden bislang 13 Anlagen genehmigt. Weitere befinden sich aktuell noch im Genehmigungsverfahren. Ein hoher Anteil an Anträgen wurde zurückgezogen bzw. die Unterlagen wurden nicht vollständig entsprechend des Genehmigungsverfahrens eingereicht.

WBM
Per 15. Januar 2024 ergibt sich bei der WBM folgendener Stand:
- 19 Genehmigungen erteilt – aufschiebende Bedingung (Nachweis der Installation durch Fachfirma)
- Vier Anträge in Prüfung
- Vier Anträge abgelehnt.

Berlin, den 09.02.2024
In Vertretung
Machulik
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

16.01.2024:   Beleuchtungssituation an der Frankfurter Allee 120-142 (19/17 899)

Download als PDF 

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 16. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2024)

zum Thema:
Beleuchtungssituation an der Frankfurter Allee 120-142
und Antwort vom 30. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Februar 2024)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17899

vom 16. Januar 2024
über Beleuchtungssituation an der Frankfurter Allee 120-142

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin zur Frage 5 um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Nebenstraße Frankfurter Allee 120-142, die stellenweise parallel südl. der Hauptstraße B1 verläuft.

Frage 1:
An welchen Standorten in der Frankfurter Allee sind in welchem Umfang seit dem Jahr 2016 Sanierungsmaßnahmen an Straßenlaternen vorgenommen worden? Es wird um eine detaillierte Aufstellung gebeten.

Antwort zu 1:
Die seit 2016 an den Beleuchtungsmaßnahmen durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: 

Frage 2:
Wann ist es geplant, an den noch nicht sanierten Standorten die Sanierungen vorzunehmen? Es wird um eine detaillierte Aufstellung gebeten.

Antwort zu 2:
Tagaktuell sind keine weiteren Sanierungsmaßnahmen geplant.

Frage 3:
Welche Mittel wurden oder sollen noch ergriffen werden, um die dunklere Straßenseite heller zu beleuchten, da die Straße nur einseitig mit Laternen ausgestattet ist?

Frage 4:
Ist dem Berliner Senat bekannt, dass das Sicherheitsgefühl an der Frankfurter Allee gering ist, da hier die Laternen nur einseitig befestigt sind und auf der dunklen Seite der Bürgersteig viele Unebenheiten birgt?

Frage 5:
Sind dem Berliner Senat oder dem zuständigen Bezirksamt Beschwerden wegen des geringen Sicherheitsgefühls bekannt?

Frage 6:
Wie schätzt der Berliner Senat die Beleuchtungssituation an der Frankfurter Allee ein? Was möchte der Senat tun, um die Beleuchtungssituation hier zu verbessern?

Antwort zu 3 bis 6:
Beschwerden zur Beleuchtungssituation liegen weder der zuständigen Senatsverwaltung noch dem Betreiber der Beleuchtungsanlagen BerlinLicht vor. Auch dem Bezirksamt Lichtenberg sind keine Beschwerden bekannt. Im Übrigen wird die Beleuchtungssituation als ortsüblich bewertet.

Frage 7:
Der Titel Neubau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen (Kapitel 0740, Titel 72014), wurde durch den Haushaltsgesetzgeber, nochmals in den Jahren 2024/2025 um 479.000 bzw. 599.000 verstärkt. Wie viele Beleuchtungsanlagen können damit voraussichtlich zusätzlich installiert werden? Nach welchen Kriterien werden die zukünftigen Standorte ausgewählt?

Antwort zu 7:
Der Schwerpunkt der Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung ist unverändert die Umrüstung der Gasleuchten. Je Standort fallen hier Kosten von bis zu 10.000 Euro an, die zusätzlichen Mittel sind somit für 50 Standorte (2024) bzw. 60 Standorte (2025) ausreichend.

Berlin, den 30.01.2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt 

16.01.2024:   WLAN und Mobilfunk in der BVG (19/17 900)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

vom 16. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2024)
zum Thema:
WLAN und Mobilfunk in der BVG
und Antwort vom 31. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Februar 2024)

Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17900

vom 16. Januar 2024
über WLAN und Mobilfunk in der BVG
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.

1. Welche Pläne für den Ausbau der WLAN-Versorgung liegen für die Haltestellen und Fahrzeuge der BVG vor?
Zu 1.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
Omnibusbereich: Aktuell (Januar 2024) sind noch rund 400 St. Router vom Typ NB2700 in Omnibussen verbaut, die nicht Public-WLAN tauglich sind. Die betroffenen Fahrzeuge werden in den kommenden zwei Jahren außer Betrieb genommen. Die Neufahrzeuge erhalten dann Public-WLAN fähige Router. Weitere 1.500 Omnibusse sind mit Public-WLAN tauglichen Routern der Firma NetModule vom Typ NB2800 und NB2810 ausgestattet. Diese Omnibusse werden derzeit mit LTE-Karten zur Inbetriebnahme eines Public-WLANs bestückt, damit in diesen Omnibussen im ersten Quartal 2024 der Public-WLAN-Betrieb aufgenommen werden kann. Straßenbahnbereich: Das Projekt zur Ausstattung aller Straßenbahnen wurde im Mai 2022 gestartet.Im November 2022 wurde der rechtsverbindliche Zuschlag zum Einbau der Router vom Typ NB3800 in 381 Straßenbahnen erteilt. Der Einbau begann im ersten Quartal 2023 und wird voraussichtlich mit allen nachlaufenden Aktivitäten Ende des ersten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Damit werden alle Bestandsfahrzeuge nach aktueller Planung im Winter 2024 mit einem Public-WLAN ausgestattet sein. Einige bereits umgebaute Fahrzeuge haben den Public-WLAN-Betrieb für Fahrgäste schon aufgenommen. U-Bahnbereich: Nach aktuellem Stand (Januar 2024) sind 90% der Tunnelanlagen mit LTE durch die Firma Telefónica ausgerüstet. Ein Abschluss des LTE-Ausbaus ist im ersten Quartal 2024 geplant. Die Ausstattung der Tunnel mit LTE ist eine Vorrausetzung zur Inbetriebnahme des PublicWLANs „BVG Wi-Fi“ in den U-Bahnen. Im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung neuer U-Bahnen ist mit dem Hersteller vereinbart, dass Router der Firma Cisco zum Aufbau eines einheitlichen Public-WLANs „BVG Wi-Fi“ in neuen Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Damit wird es möglich, ein einheitliches Public WLAN in U-Bahnen und Stationen anzubieten. Der Fahrgast kann dann ohne Unterbrechungen im Fahrzeug oder auch auf den Bahnhöfen das „BVG Wi-Fi“ nutzen.

2. Von welchen Faktoren hängt es ab, ob eine Bahn/Bus/Tram mit WLAN ausgestattet ist?

Zu 2: Die BVG teilt mit, dass Faktoren wie beispielsweise das Fahrzeugalter eine Rolle spielen. Nach derzeitiger Planung werden spätestens 2026 alle Omnibusse und Straßenbahnen vollständig ausgestattet sein. Eine Ausstattung der U-Bahnen erfolgt mit Austausch der Fahrzeuge in den kommenden Jahren. Die U-Bahnstationen sind bereits ausgestattet.

3. Wie viele Fahrzeuge und Linien sind bereits mit WLAN ausgestattet? Es wird um eine detaillierte Aufstellung nach Strecken und Verkehrsmitteln gebeten.

Zu 3: Die BVG teilt mit, dass bei der U-Bahn alle Haltestellen, aber keine Fahrzeuge mit WLAN ausgestattet sind. Bei der Straßenbahn werden voraussichtlich im Februar 2024 alle Fahrzeuge mit WLAN ausgestattet sein. Im ersten Quartal 2024 werden 1.500 Busse den WLAN-Betrieb aufnehmen. In den kommenden zwei Jahren werden 400 Omnibusse, die noch nicht über Public WLAN fähige Router verfügen, ersetzt.

4. An wie vielen Haltestellen der BVG gibt es bereits WLAN? Es wird um eine detaillierte Aufstellung nach Bezirken und Verkehrsmitteln gebeten.

Zu 4: Die BVG teilt mit, dass eine Ausstattung der Haltestellen für Omnibusse und Straßenbahnen derzeit nicht vorgesehen ist. Der bauliche Aufwand zur Erschließung der Haltestellen ist erheblich. Die Haltestellen/Bahnhöfe der U-Bahn sind vollständig ausgestattet.

5. Wann rechnet der Berliner Senat mit einem flächendeckenden Ausbau des WLAN der BVG? Es wird um eine detaillierte Aufstellung nach Bezirken gebeten. Zu 5.: Nach Auskunft der BVG sind alle Berliner U-Bahnhöfe vollständig mit öffentlich zugänglichem WLAN versorgt. Eine Versorgung von oberirdischen Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen mit öffentlichem WLAN ist nicht vorgesehen, aber eine große Zahl von Bussen und Straßenbahnen ermöglichen bereits oder kurzfristig die Nutzung öffentlichen WLANs.

6. Wie viele Störungsmeldungen erhielt die BVG bezüglich des WLAN in den Jahren 2016-2023 und was sind die Ursachen dieser?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die relevanten Anlagen (U-Bahnstationen und Fahrzeuge) eine Verfügbarkeit von über 99% haben. Wartungsarbeiten an den Anlagen führen zu Betriebsunterbrechungen. Sofern Störungsmeldungen eingehen, beziehen sie sich darauf.

7. Welche Pläne liegen vor, die Internetversorgung zwischen den U-Bahnstationen zu verbessern (zum Beispiel durch Ausbau des Mobilfunks oder flächendeckendes WLAN)? Wie weit ist hier der Ausbau fortgeschritten?

Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass es das Ziel ist, den Kundinnen und Kunden in der Berliner U-Bahn so zügig wie möglich ein vollumfängliches 4G-Netz für ihre mobile Telefonie und Datennutzung zu bieten. Die Telefónica als Projektverantwortlicher führt den Ausbau in der Berliner U-Bahn durch. Die Deutsche Telekom und Vodafone können sich dann auf die gemeinsame Infrastruktur aufschalten. Die BVG und Telefónica gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass bis Ende des ersten Quartals 2024 das 4G-Netz im gesamten unterirdischen U-Bahnnetz zur Verfügung gestellt werden kann. Anschließend werden bis Ende des dritten Quartals/Anfang des vierten Quartals Optimierungen durchgeführt, um die volle Qualität sicherzustellen. Im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung neuer U-Bahnen ist mit dem Hersteller vereinbart, dass Router der Firma Cisco zum Aufbau eines einheitlichen Public-WLANs „BVG Wi-Fi“ in neuen Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Damit wird es möglich, ein einheitliches Public WLAN in U-Bahnen und Stationen anzubieten. Die Fahrgäste können dann ohne Unterbrechungen im Fahrzeug oder auch auf den Bahnhöfen das „BVG Wi-Fi“ nutzen.

8. Wie beurteilt der Berliner Senat die Internetversorgung für die Fährgäste der BVG?

Zu 8.: Die Internetversorgung der Fahrgäste der BVG erfolgt mit LTE- und 5G-Mobilfunk und zusätzlich, wo vorhanden, mit WLAN der BVG. Grundsätzlich ist im Fall der BVG in die oberirdischen Strecken und die unterirdischen Strecken, d.h. die Berliner U-Bahn, zu unterscheiden. Die Mobilfunkversorgung der oberirdischen Strecken ist durch alle etablierten Mobilfunknetzbetreiber (MNB) sehr gut und liegt nach Daten der Bundesnetzagentur (Stand: 04/2023) für LTE-Mobilfunk je nach MNB zwischen 99,35% und 99,73% und für 5G-Mobilfunk zwischen 89,45% und 96,18%. Für die Versorgung der Berliner U-Bahn mit Mobilfunk wird auf die Antworten auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16599 verwiesen. Grundsätzlich hat sich die LTE-Mobilfunkversorgung für alle etablierten Mobilfunknetzbetreiber in den letzten Jahren sehr verbessert und ist mit Ausnahme weniger Bereiche der City-West sehr gut. Bis Ende des ersten Quartals 2024 werden die bisher von Vodafone und Deutsche Telekom nur mit 2G versorgten Bereiche der City-West dann auch mit LTE-Technik soweit ertüchtigt sein, dass eine unmittelbare Aufschaltung möglich ist.

9. Was tun der Berliner Senat und die BVG, um die Versorgung mit WLAN zu verbessern?

Zu 9.: Über den unmittelbaren Wirkungskreis der BVG hinaus beabsichtigt der Senat eine konzeptionelle Neuaufstellung zum Public WLAN. Derzeit erfolgt die Feststellung von Bedarfen durch eine zielgerichtete Informationserhebung unter Berücksichtigung unterschiedlichster Kriterien in den Berliner Bezirken und Senatsverwaltungen. Damit verbindet der Senat die Zielsetzung, ausgehend von einem bedarfsgerechten WLAN-Angebot in öffentlichen Gebäuden, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Partizipation am öffentlichen digitalen Leben zu ermöglichen. Die BVG teilt mit, dass alle Jelbi-Stationen 2024 mit Public-WLAN ausgerüstet werden. Derzeit sind zu Testzwecken bereits erste Stationen mit Public-WLAN ausgestattet.

Berlin, den 31.01.2024
In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
..........................................................
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe 

02.01.2024:   Medizinische Infrastruktur für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin ( 19 / 17728 )

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 2. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 5. Januar 2024)

zum Thema:
Medizinische Infrastruktur für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
und Antwort vom 22. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2024)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17728

vom 02.01.2024
über Medizinische Infrastruktur für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche Räumlichkeiten/Unterkünfte in Berlin werden aktuell oder innerhalb des nächsten halben Jahres zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt (bitte Adressen nach Bezirken auflisten und Kapazität angeben)?

Zu 1.: Die Übersicht über die aktuell betriebenen Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist der Anlage zu entnehmen. Die Kapazität der belegbaren Plätze ist von der Konstellation der unterzubringenden Familien abhängig, so dass sich die benannte Anzahl der belegbaren Plätze pro Unterkunft geringfügig erhöhen oder absenken kann. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die mit „Hotel“ gekennzeichneten Unterkünfte belegbare Plätze in Hotelzimmern darstellen, die weder über vom LAF beauftragte Betreiber noch Sicherheitsdienstleistungsunternehmen verfügen. Diese Plätze sind nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar. Nach gegenwärtiger Vertragsvereinbarung stehen diese Plätze nur bis Ende April 2024 zur Verfügung, teilweise wurde ein Abbau von Plätzen zu Mitte Februar 2024 und Ende März 2024 verabredet. Das LAF ist bemüht, eine Verlängerung der Nutzung der Hotelplätze zu erreichen, konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Darüber hinaus wird ergänzend darauf hingewiesen, dass im Jahr 2024 in der Unterkunft Haarlemer Straße (Altbau) in Neukölln Sanierungsarbeiten vorgesehen sind, der Beginn dieser befindet sich noch in Abstimmung. Daher ist im ersten Halbjahr 2024 mit einem teilweisen oder gänzlichen Freizug der Unterkunft zu rechnen. Die Unterkunft Storkower Straße (Aufnahmeeinrichtung) wird im 2. Halbjahr wegen Sanierung geschlossen, auch hier kann ggf. im ersten Halbjahr 2024 mit der Absenkung der Anzahl der belegbaren Plätze bis zum vollständigen Freizug gerechnet werden. Im ersten Halbjahr 2024 werden voraussichtlich die in der nachfolgenden Übersicht genannten Unterkünfte des LAF neu in Betrieb genommen: 

Standort Bezirk Unterkunftsart Kapazität 
Wotanstraße Lichtenberg Aufnahmeeinrichtung 100 Plätze
Freiheit Spandau Gemeinschaftsunterkunft
(Erweiterung)
ca. 560 Plätze
Quedlinburger Straße Charlottenburg-Wilmersdorf MUF 576 Plätze

 

2. Welche Konzepte gibt es für die kurzfristige ärztliche Versorgung und längerfristige Betreuung vor Ort?

Zu 2.: Die ambulante und stationäre Versorgung Leistungsempfangender nach dem Asylbewerberleistungsgesetz/AsylbLG (verbunden mit der Ausstellung einer eGK ohne Mitgliedsnummer) ist grundsätzlich über einen Vertrag des Landes Berlin mit vier Krankenkassen gesichert (Vgl. § 264 I S. 2 Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch –). Systemisch ist den Leistungsempfangenden dadurch ein weitestgehend stigmatisierungsfreier Zugang zum Gesundheitssystem möglich. Die Kosten dafür trägt das Land Berlin. Auf die ausführlicheren Darstellungen zur gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter in den Antworten der Schriftlichen Anfragen Nr. 19/16451 und Nr. 19/16452 wird verwiesen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche medizinische Versorgungsstrukturen in den Ankunftszentren. Am Ankunftszentrum Reinickendorf sind vorhanden:
a) Das medizinische Vorscreening aller ankommenden Personen durch Sanitätsdienst und Charité.
b) Die Erstuntersuchungsstelle (§ 62 Asylgesetz/AsylG): neben Skabiesmedikation können auch allgemeinmedizinische Behandlungen durchgeführt werden (z. B. Schmerzmedikation, Verbände, Antibiotika). Hier können auch ärztliche Verordnungen ausgestellt werden.
c) PEV (Psychosoziale Erstdiagnose- und Verweisberatungsstelle). Hier werden ebenfalls ärztliche Verordnungen ausgestellt.
Am Ankunftszentrum TXL:
Bewohnende (UKR und Asyl) können an jedem Wochentag die hausärztlichen (8:30-22 Uhr) und pädiatrischen (9-20:30 Uhr) Sprechstunden der DRK-Praxis Vorort wahrnehmen. Jeder medizinische sowie akute Bedarf wird hier auch ohne GKV abgeklärt und im Rahmen der gegebenen Umstände behandelt. In Notfällen werden die Patientinnen und Patienten durch die TXL-Praxis an die Notaufnahme weitergeleitet. Darüber hinaus wurden für alle kriegsgeflüchteten Menschen aus der Ukraine, die nach dem 24.02.2022 in Berlin schutzsuchend eingereist sind und unter die Ukraine-AufenthaltsÜbergangsverordnung fallen und die noch keinen Zugang zu einer Krankenkasse haben, Sondervereinbarungen zur ambulanten und stationären medizinischen Versorgung mit den entsprechenden Verbänden geschlossen.

3. Welche Schlüsse wurden aus den Jahren 2015/2016 gezogen, um besser auf die Mehrbelastung reagieren zu können?

6. Welche Unterstützung gibt es seitens des Berliner Senats?

Zu 3. und 6.: Der Berliner Senat hat zu Beginn des zweiten Halbjahres 2023 eine ressortübergreifende Task Force Unterbringung und Integration Geflüchteter für die Ausgestaltung und Koordinierung der Flüchtlingspolitik in Berlin eingerichtet. Darüber hinaus setzte der Senat von Berlin am 28. November 2023 den Landesbranddirektor a.D. Albrecht Broemme als Koordinator für Flüchtlingsangelegenheiten ein. Beide Maßnahmen dienen dazu, relevante Entscheidungsprozesse, insbesondere die Strukturierung und Systematisierung der Prozesse nach dem Ankommen der Flüchtlinge unterstützend und steuernd zu begleiten. Die gesundheitliche Versorgung ist dabei Bestandteil der betrachteten Prozesse. Auf dieser Basis werden im Jahr 2024 zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um den Mehrbedarf im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung zu decken. Am 10. Januar 2024 fand auf Einladung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) die erste Besprechung der Arbeitsgruppe gesundheitliche Versorgung im Kontext der Task Force Unterbringung und Integration Geflüchteter statt. An der Arbeitsgruppe nehmen neben der SenASGIVA auch Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) und des LAF teil. Das Ziel der AG ist die gemeinsame Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes für die gesundheitliche Versorgung, das als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Budget des Mehrbedarfs Fluchtbewegung dienen soll.
Für die Konzepterstellung werden auch die Erfahrungen aus den Jahren 2015 und 2016 herangezogen werden.

4. Wie werden die Berliner Krankenhäuser bei der medizinischen Versorgung eingebunden?

Zu 4.: Die Berliner Krankenhäuser stehen im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung.

5. Wie wird die Bundeswehr bei der medizinischen Versorgung eingebunden?

Zu 5.: Der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung und auch dem LAF ist kein Einsatz der Bundeswehr zur medizinischen Versorgung innerhalb von Flüchtlingsunterkünften bekannt.

7. Wird hier ähnlich wie im Bildungsressort eine ambulante Lösung angestrebt, wenn ja wie wird diese umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Zu 7.: Es wird vermutet, dass mit der Formulierung „ambulante Lösung des Bildungsressorts“ der temporäre Standort einer Schule im Ankunftszentrum Tegel gemeint ist. Insofern wird auf die Antwort zu 6.) verwiesen.

Berlin, den 22. Januar 2024
In Vertretung
Aziz B o z k u r t
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

22.12.2023:   Zurückgelassene Unfallwagen im Straßenraum ( 19 / 17703 )

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)  
vom 22. Dezember 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 3. Januar 2024)

zum Thema:
Zurückgelassene Unfallwagen im Straßenraum
und Antwort vom 22. Januar 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2024)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über die Präsidentin des Abgeordnetenhauses
über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17 703

vom 22. Dezember 2023
über Zurückgelassene Unfallwagen im Straßenraum
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

1. Wie viele Meldungen über nicht abgeschleppte Unfallwagen sind dem Berliner Senat im Jahr 2022 und 2023 eingegangen? Bitte nach Bezirken auflisten.
2. Wie viele Meldungen über verlassene, scheinbar halterlose Fahrzeuge sind dem Berliner Senat im Jahr 2023 eingegangen? Bitte nach Bezirken auflisten.

Zu 1. und 2.: Meldungen zu Anliegen über Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit werden über das Anliegenmanagementsystem „Ordnungsamt Online“ erfasst.
Die darin abgegebenen Meldungen spiegeln nicht die tatsächlichen Fallzahlen von sogenannten „Schrottautos“ wieder. Es kann Mehrfachmeldungen zu einem Fahrzeug
geben, es kann Meldungen geben, die nicht die rechtlichen Voraussetzungen für das Einleiten eines sogenannten „Gelbpunkteverfahrens“ erfüllen und es kann auch
Feststellungen durch die Ordnungsbehörden geben, die nicht im Anliegenmanagementsystem erfasst sind.Eine Datenauswertung durch das für das IT-Fachverfahren zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat folgende Auswertung ergeben: 

Meldungen in 2022
Bezirk Autowracks Kfz ohne
gültiges
Kennzeichen
Kfz ohne Kennzeichen
(außer Autowrack)
Summe
Charlottenburg-Wilmersdorf 468 1 2 471
Friedrichshain-Kreuzberg 101 132 27 260
Lichtenberg 752 276 63 1.091
Marzahn-Hellersdorf 185 191 175 551
Mitte 514 57 23 594
Neukölln 199 368 393 960
Pankow 379 101 84 564
Reinickendorf 256 188 178 622
Spandau 418 81 45 544
Steglitz-Zehlendorf 153 182 129 464
Tempelhof-Schöneberg 295 249 428 972
Treptow-Köpenick 238 86 121 445

Summe:                                            3.958                              1.912                               1.668                                    7.538

Meldungen in 2023
Bezirk  Autowracks Kfz ohne
gültiges
Kennzeichen
Kfz ohne Kennzeichen
(außer Autowrack)
Summe
Charlottenburg-Wilmersdorf 506  109 20 635
Friedrichshain-Kreuzberg 412  103 66 581
Lichtenberg 485  42 28 555
Marzahn-Hellersdorf 297  378 370 1.045
Mitte 452  433 110 995
Neukölln 291  229 124 644
Pankow 224  127 164 515
Reinickendorf 232  172 191 595
Spandau 172  193 146 511
Steglitz-Zehlendorf 360  338 539 1.237
Tempelhof-Schöneberg 131  76 43 250
Treptow-Köpenick 457   5 3 465
Summe  4.019  2.205 1.804 8.028

 

Grundsätzlich obliegt es dem Fahrzeughalter, nach einem Unfall alle weiteren Entscheidungen zur weiteren Nutzung seines Kraftfahrzeugs zu treffen. In Einzelfällen stellt die Polizei nach Unfällen auch Unfallwagen im Rahmen der Beweismittelsicherung sicher. Dann obliegt es nicht dem Fahrzeughalter sondern der Polizei Berlin, über das Verbringen des Unfallfahrzeugs an einen geeigneten Ort zu entscheiden.

3. Welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, um gegen verlassene, scheinbar halterlose Fahrzeuge oder nicht abgeholte Unfallwagen vorzugehen? Bitte geben Sie einen Überblick über die Vorgehensweise und die dafür zuständigen Behörden.

Zu 3.: Zuständig für die Beseitigung und Verwertung von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen nach § 14 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sowie für die Entsorgung von Altfahrzeugen nach den §§ 3 und 20 Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), ist im Land Berlin gemäß § 1 Nr. 8c der Verordnung über die Zuständigkeit für einzelne Bezirksaufgaben vom 5.12.2000 (GVBl. S. 513) das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd). Der überwiegende Teil der Anzeigen erfolgt durch die Polizei Berlin bzw. durch die bezirklichen Ordnungsämter. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben erfolgt eine Überprüfung des Sachverhaltes und im Anschluss die Festlegung des weiteren Verfahrensweges. Nach § 14 Abs.2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden alle Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen, die auf öffentlich gewidmetem Straßenland abgestellt oder stehengelassen wurden, unverzüglich beseitigt, sofern diese noch nicht als Abfall amtsseitig eingestuft wurden. Sofern der Zustand des betreffenden Fahrzeuges als Abfallfahrzeug einzustufen ist, erfolgt die Bearbeitung nach den bundesgesetzlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Hiernach sind gemäß § 3 Abs.1 KrWG Abfälle im Sinne dieses Gesetzes alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Gemäß § 3 Abs.3 Nr.2 KrWG ist der Wille zur Entledigung im Sinne des § 3 Abs.1 KrWG hinsichtlich solcher Stoffe oder Gegenstände anzunehmen, deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt. Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist die Auffassung des Erzeugers bzw. der Erzeugerin oder Besitzers bzw. Besitzerin unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen. Diese Vorgehensweise des Gesetzgebers zielt darauf ab, den subjektiven Abfallbegriff zu „verobjektivieren“. Der Entledigungswille muss durch Handlungen oder Unterlassungen auf eine Weise erkennbar werden, die nach den unter Menschen üblichen Verhaltensweisen regelmäßig den Schluss zulässt, der Erzeuger bzw. die Erzeugerin oder Besitzer bzw. Besitzerin wolle sich der Sache entledigen (vgl. Kommentar Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft von Lersner/Wendenburg/Kropp/Rüdiger zu § 3 KrWG, Rn. 61). Das bedeutet, dass im Regelfall der Abfallbesitzer oder die Abfallbesitzerin zunächst einmal zu ermitteln und im Wege eines Verwaltungsverfahrens anzuhören ist. Nach einer erneuten Nachkontrolle durch den Außendienst des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) erfolgt die Beseitigungsaufforderung mit der Androhung der Ersatzvornahme. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist und erneuter Überprüfung des Tatortes wird das Zwangsmittel der Ersatzvornahme durch gesonderten Bescheid festgesetzt, bevor ein Auftrag zur Beseitigung und anschließender Verwertung erfolgen kann. Sofern es sich um ein sogenanntes „Vollwrack“ handelt, greift der § 3 Abs.4 KrWG. Hiernach muss sich der Besitzer oder die Besitzerin von Stoffen und Gegenständen im Sinne des § 3 Abs.1 KrWG entledigen, wenn diese entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden, auf Grund ihres konkreten Zustandes geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden, und deren Gefährdungspotential nur durch eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ausgeschlossen werden kann (§ 3 Abs. 4 KrWG). Da das Fahrzeug bei Anwendung des § 3 Abs. 4 KrWG unverzüglich der Verwertung zugeführt wird und es sich damit um einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte des Betroffenen handelt, muss die Gefährdung sehr konkret und nachweisbar sein. Die Beseitigung solcher Fahrzeuge erfolgt innerhalb weniger Tage.

4. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs gegen halterlos wirkende Fahrzeuge und nicht abgeholter Unfallwagen in Berlin?

Zu 4.: Ein solcher Maßnahmenkatalog ist nicht bekannt.

5. Gibt es spezielle Regelungen oder Programme zur Identifizierung und Entfernung von halterlos wirkenden Fahrzeugen? Wenn ja, welche?

Zu 5.: Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben führt Halterermittlungen derzeit manuell durch Abfragen in dem vom Kraftfahrtbundesamt Flensburg (KBA) bereitgestellten Modul ZEVIS durch; die dort erfragten Daten müssen im Anschluss manuell in das Fachverfahren SC-OWi/B übertragen werden. Eine automatisierte Schnittstellenabfrage ist derzeit aufgrund rechtlicher Hindernisse noch nicht realisierbar, wäre technisch allerdings problemlos umsetzbar. Abfragen zu ausländischen Kennzeichen können derzeit nur in Amtshilfe über die Polizei erfolgen, da nur dort der Zugriff auf die entsprechende (KBA) Fachanwendung EUCARIS möglich ist. Auch hier würde eine entsprechende Schnittstelle
Halterdatenabfragen durch eine automatisierte Datenübernahme ins Fachverfahren SCOWi/B, die technisch möglich wäre, zu einer amtsseitigen Entlastung bei RegOrd führen.

6. Welche Strafen bzw. Bußgelder sind für das Verwahrlosen von Fahrzeugen und Unfallwagen vorgesehen, und wie werden diese durchgesetzt?

Zu 6.: Die Regelbußgeldhöhen bewegen sich bei Verstößen gegen § 14 Abs.2 BerlStrG in einem Rahmen von 200 bis 3.500 EUR. Bei Abfallfahrzeugen bewegen sich die Bußgelder i.d.R. in einem Rahmen von 200 bis 4.000 EUR. Die Durchsetzung der Bußgelder erfolgt im Rahmen der Vollstreckung bis hin zur Erzwingungshaft.

7. Wie erfolgt die Entsorgung nicht abgeholter Unfallwagen? Welche Verantwortlichkeiten tragen dabei die Fahrzeughalter und welche die Stadt? Und wie wird damit umgegangen, wen kein Halter ermittelt werden kann? Zu 7.: Die Abholung und anschließende Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch Vertragsunternehmen des Landes Berlin. Die Verantwortung für das Stehenlassen solcher Fahrzeuge liegt bei den jeweiligen Fahrzeughaltern. Sofern sich eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher nicht ermitteln lässt, wird der Vorgang nach der Beseitigung und Verwertung des Fahrzeuges eingestellt.

8. Welche finanziellen Ressourcen stehen dem Berliner Senat zur Verfügung, um Maßnahmen gegen halterlose Fahrzeuge und nicht abgeholte Unfallwagen durchzuführen?

Zu 8.: Da die Beseitigung von halterlosen Fahrzeugen eine Verwaltungsaufgabe ist, die in die Zuständigkeit der Bezirke fällt, sind keine diesbezüglichen Haushaltstitel in den Einzelplänen der Senatsverwaltungen etatisiert.

9. Gibt es Überlegungen, innovative Technologien oder digitale Lösungen zu nutzen, um die Meldung und Entfernung von halterlosen Fahrzeugen und Unfallwagen zu verbessern?

Zu 9.: Gemeinsam mit der Polizei Berlin wird derzeit hinsichtlich der weiteren Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenanzeigen an einer schnittstellenbasierten Datenweiterleitung zum im Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben eingesetzten Fachverfahren SC-OWI/B gearbeitet. Hinsichtlich einer automatisierten Datenbankabfrage per Schnittstelle für die Fahrzeug und Halterdaten aus den Fachsystemen ZEVIS und EUCARIS, um sie automatisiert in die Fachanwendung SC-OWI/B zu implementieren, fehlen allerdings noch die rechtlichen Voraussetzungen. Entsprechende Vorschläge zur Einrichtung von Schnittstellen zwischen den in den Ordnungsämtern genutzten IT-Fachverfahren sind auch Gegenstand der Arbeitspaket-Ergebnisse im Projekt „Zukunftsfähige Ordnungsämter“.

Berlin, den 22. Januar 2024
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
In Vertretung
Martina Klement
Staatssekretärin für Digitalisierung
und Verwaltungsmodernisierung / CDO 

13.12.2023:   Planungen zum ehem. Sporthotel Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße transparent machen ( 19 / 17604 )

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Drucksache 19 / 17 604
Schriftliche Anfrage
19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU)
vom 13. Dezember 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2023)

zum Thema:
Planungen zum ehem. Sporthotel Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße transparent machen
und Antwort vom 21. Dezember 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2023)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein und Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 17 604
vom 13.12.2023
über Planungen zum ehem. Sporthotel Weißenseer Weg/Konrad-Wolf-Straße transparent machen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (überwiegend) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den Bezirk Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1:
Gab es seit dem Eigentümerwechsel für das Gelände des ehemaligen Sporthotels in Hohenschönhausen seitens der Inhaber Gespräche mit dem Berliner Senat oder dem Bezirksamt Lichtenberg, um an der Weiterentwicklung des Planungsstandes zu arbeiten?

Antwort zu 1:
Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu folgende Antwort zugeliefert:
„Ja. Am 05.12.2023 hat es zuletzt im Fachbereich Stadtplanung mit dem neuen Eigentümer ein Gespräch zu seinen Planungen für ein urbanes Gebiet für das Grundstück Weißenseer Weg 51 gegeben.“

Frage 2:
Wie bewerten der Berliner Senat und das zuständige Bezirksamt die derzeitige Situation des ehemaligen Sporthotels und des dazugehörigen Geländes?

Antwort zu 2:
Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu folgende Antwort zugeliefert:
„Aus Sicht des Fachbereiches Stadtplanung sind ein ruinöses Gebäude und brachliegende Grundstücke städtebaulich immer unbefriedigend.“

Frage 3:
Liegt eine Denkmalschutzausweisung für das Gebäude vor oder gibt es andere Hindernisse, die die Umgestaltung des Standorts behindern?

Antwort zu 3:
Das Objekt Weißenseer Weg 51 (ehemaliges Sporthotel) ist nicht Bestandteil der Denkmalliste. Bei Maßnahmen zu beachten ist der Umgebungsschutz des Denkmalbereichs (Gesamtanlage) "Weißenseer Weg 53", eingetragen in der Denkmalliste unter: 09045511 Weißenseer Weg 53, Sportforum Berlin, Dynamo-Sporthalle, 1955-58; Turnhalle mit Verbindungsgang, 1957-60 vom Kollektiv unter Leitung von Walter Schmidt, künstlerische Wandflächen von Wolfgang Frankenstein, Plastiken von Gustav Weidanz und Waldemar Grzimek; mit Eingangspavillon und Leuchten Fritz-Lesch-Straße (LIC/AHOHS-G). Darüber hinaus hat der Bezirk Lichtenberg geantwortet: „Eine Dekmalschutzausweisung liegt für das Gebäude nicht vor und ist auch nicht bebsichtigt. Eine Umgestaltung des Standortes ist im Rahmen des bestehenden Baurechts nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Allerdings ist mit dem Bebauungsplanverfahren 11-9a eine Verdichtung der baulichen Nutzung geplant. Die dafür notwendigen Planungen und Unterlagen sollen nunmehr im Auftrag des neuen Eigentümers erarbeitet und das B-Planverfahren fortgeführt werden.“

Frage 4:
Welche Informationen liegen dem Berliner Senat um die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Grundstücks vor? Wann wird mit einem möglichen Abriss oder Umbau des Gebäudes gerechnet? Gibt es bereits einen Zeitplan für die Umsetzung dieser Pläne?

Antwort zu 4:
Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. Der Bezirk Lichtenberg hat dazu mitgeteilt, dass auch der neue Eigentümer die Entwicklung eines urbanen Gebietes plant, welches nunmehr aber deutlich durch Wohnnutzungen geprägt sein soll. Die Hinweise des Fachbereiches Stadtplanung sollen in die Planungen des Eigentümers eingearbeitet werden und die daraus resultierende Planung Gegenstand weiterer Abstimmungen sein. Ein Zeitplan besteht nach Auskunft des Bezirks derzeit nicht, so dass auch keine Aussagen zum Abriss möglich sind; ein Umbau wird angesichts der Planungsziele nicht verfolgt.

Berlin, den 21.12.2023

In Vertretung
Slotty
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohne

13.12.2023:   Sicherheit im Umfeld Friedrichsfelde Ost (19/ 17 631)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 13. Dezember 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2023)

zum Thema:
Sicherheit im Umfeld Friedrichsfelde Ost
und Antwort vom 22. Dezember 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2023)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17631
vom 13. Dezember 2023
über Sicherheit im Umfeld Friedrichsfelde Ost

---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Dennoch war der Senat bemüht, entsprechende Auskünfte zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin einzuholen. Das Bezirksamt führt jedoch zu begangenen Ordnungswidrigkeiten keine auf einzelne Orte innerhalb Lichtenbergs bezogene Statistik, sodass nur eine allgemeine Einschätzung der Situation vorliegt. Zur Beantwortung der Anfrage erfolgte durch die Polizei eine Auswertung des geografischen Raumes in den Grenzen Alt-Friedrichsfelde (südlich) und Bahngleisanlagen (nördlich) entlang des Bahnhofs Friedrichsfelde Ost. Die von der Polizei Berlin zugelieferten Daten zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog. Verlaufsstatistik) Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) entnommen. Da DWH FI stets den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander abweichenden Ergebnissen führen. Vorbemerkung: Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Gebiete Rosenfelder Ring, Gensinger Viertel, Gebiete um die Rhinstraße bis hin zur Kleingartenanlage Bielefeldt.

1. Wie hat sich die absolute Anzahl der angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in diesem Gebiet in den letzten Jahren seit 2016 entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?

Zu 1.:
Die Anzahl der polizeilich erfassten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Quelle: Datawarehouse-Führungsinformation (DWH-FI), Stand: 18. Dezember 2023
*Stichtag 18. Dezember 2023
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin teilt mit, dass der Außendienst des Bezirksamtes keine besondere Steigerung von Fallzahlen in dem Gebiet verzeichnet.

 

2. Um welche Art von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten handelt es sich dabei (bitte die 10 häufigsten Arten auflisten)?

Zu 2.:
Die zehn häufigsten polizeilich dokumentierten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Quelle: DWH-FI, Stand: 18. Dezember 2023,
*Stichtag 18. Dezember 2023
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin führt keine auf das benannte Gebiet bezogene
Statistik.

 

3. Wie reagieren das zuständige Bezirksamt und der Berliner Senat darauf? Welche Maßnahmen wurden ergriffen und/oder sind geplant?

Zu 3.:
Der Außendienst des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin ist in den benannten Gebieten regelmäßig präsent. Der örtlich zuständige Polizeiabschnitt 34 führt im Rahmen seiner Raumverantwortung eine regelmäßige Lagebeurteilung durch, über deren Erkenntnisse unter anderem die Besatzungen der Einsatzwagen und des Kontaktbereichsdienstes informiert werden. Mit dem allgemeinen Ziel, die Präsenz zu erhöhen sowie in der Folge das Sicherheitsgefühl zu stärken, ansprechbar und bürgernah zu sein, wird zudem der Bahnhof Friedrichsfelde Ost regelmäßig als Standort der mobilen Wache berücksichtigt. Da in dem Gebiet keine besondere Steigerung von Fallzahlen zu verzeichnen ist, sind weder durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin noch durch den Berliner Senat darüberhinausgehenden Maßnahmen geplant.

 

4. Wie bewertet der Berliner Senat die Sicherheit am Bahnhof Friedrichsfelde Ost?

Zu 4.:
Derzeit handelt es sich bei dem Bahnhof Friedrichsfelde Ost und dem angrenzenden geografischen Raum um keinen Brennpunkt. Die Zuständigkeit für die Sicherheit der Bahnanlagen des S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost liegt grundsätzlich in der Bundespolizeidirektion Berlin.

 

Berlin, den 22. Dezember 2023

In Vertretung
Christian Hochgrebe
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

09.11.2023:   Wildtierfütterungen in Berliner Parkanlagen (19 / 17 325)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 09. November 2023
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2023)

zum Thema:
Wildtierfütterungen in Berliner Parkanlagen
und Antwort vom 23. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2023)

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -


A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17325 vom 09.11.2023
über Wildtierfütterungen in Berliner Parkanlagen


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den Bezirk Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1:
Ist das Füttern von Wildtieren, wie beispielsweise Enten, in Berliner Parkanlagen generell verboten oder betrifft dies nur bestimmte Parkanlagen? Wenn dies nur bestimmte Parkanlagen betrifft, welche sind das und anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine Fütterung erlaubt ist oder nicht?
Antwort zu 1:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten festlegen und die
Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln. Diesbezügliche grünanlagenrechtliche Festlegungen und Regelungen sind auf einzelne Grünanlagen und die Situation vor Ort zugeschnitten, können somit bezirksverschieden sein. Weiterhin besteht in ganz Berlin und damit auch in allen Berliner Parkanlagen ein allgemeines Wildtierfütterungsverbot nach dem Landesjagdgesetz Ber-
lin.

Frage 2:
Wie wird die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert und durchgesetzt und welche Rolle spielen die Bezirksämter und etwaige Parkläufer bei der Überwachung?
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um das Füttern von Wildtieren in Berliner Parks zu unterbinden oder einzuschränken?

Antwort zu 2 und 3:
Im Rahmen der allgemein verfügbaren Ressourcen kann auf die Einhaltung des allgemeinen Wildtierfütterungsverbots hingewirkt werden. Im Übrigen wird eine sehr umfangreiche Aufklärungsarbeit geleistet, z.B. über auch mehrsprachig verfügbare Parkregeln (https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/oeffentliche-gruen-und-erholungsanlagen/gruenanlagengesetz/parkregeln/) und im Rahmen der seit 2019 in ausgewählten Parkanlagen pilothaft ausprobierten Parkbetreuung sowie durch die StadtNatur-Rangerinnen und StadtNatur-Ranger. In den Berliner Bezirken sind dem Senat zudem unterschiedliche Beschilderungsvarianten bekannt, die eigenständig durch die beiden zuständigen bezirklichen Fachämter (Umwelt- und Naturschutzämter sowie Straßen- und Grünflächenämter) entwickelt und errichtet wurden.

Frage 4:
Wie schätzen der Berliner Senat oder die zuständigen Bezirksämter die Effektivität der bisher ergriffenen Maßnahmen ein? Welche weiteren Maßnahmen sind in der Zukunft geplant?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich bemühen sich die betroffenen Akteure darum, die bestehenden Mechanismen (siehe Antwort zu 2 und 3) aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Dazu zählt insbesondere die verstärkte Aufklärungsarbeit. Gleichwohl sind der Senat und die Bezirksämter auf die Akzeptanz der durch die Aufklärungsarbeit kommunizierten Handlungsempfehlungen durch die Bevölkerung angewiesen.

Frage 5:
Aus welchen Gründen wurde die Beschilderung zum Fütterungsverbot am Fennpfuhlpark entfernt und wird diese in Zukunft wieder aufgestellt?
Antwort zu 5:
Der Bezirk teilt hierzu mit, dass das Aufstellen der Schilder an dieser Stelle bisher nicht zielführend war, da es dort zu keiner Abnahme der Fütterung von Enten geführt hat. Die Schilder wurden hingegen immer wieder beschädigt, beklebt und besprüht. Dies führt zu einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand. Da der gewünschte Effekt ausblieb, hat der Bezirk entschieden an dieser Stelle keine neue Beschilderung anzubringen.

Frage 6:
Welche Ordnungsgelder oder Strafen werden für das illegale Füttern von Wildtieren verhängt und wie viele Verstöße wurden in den vergangenen drei Jahren in Berlin registriert?
Antwort zu 6:
Die illegale Wildtierfütterung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 € geahndet werden. In den letzten drei Jahren wurden 37 Vorgänge registriert. Darüber hinaus liegen dem Senat keine weiteren Zahlen vor.

Frage 7:
Ist dem Berliner Senat oder den zuständigen Bezirksämtern bekannt, ob eine vermehrte Fütterung von Wildtieren zu höherem Rattenbefall in den betreffenden Parkanlagen führt?
Antwort zu 7:
Dazu liegen dem Senat keine Angaben vor.

Frage 8:
Welche Maßnahmen planen der Berliner Senat oder die zuständigen Bezirksämter, um Parkbesucherinnen und Parkbesucher über die möglichen ökologischen und gesundheitlichen Risiken einer übermäßigen Fütterung von Wildtieren und Wasservögeln aufzuklären?
Antwort zu 8:
Die betroffenen Akteure bemühen sich um eine Verbesserung der Aufklärungsarbeit, insbesondere über Beratungstätigkeiten vor Ort.

Frage 9:
Inwieweit arbeiten der Berliner Senat oder das zuständige Bezirksamt mit lokalen Tierschutzorganisationen, Umweltgruppen und Bildungseinrichtungen zusammen, um Aufklärungsarbeit für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren und der Umwelt zu leisten?
Antwort zu 9:
Der Berliner Senat arbeitet mit zahlreichen Akteuren, darunter der NABU-Landesgeschäftsstelle Berlin, der Stiftung Naturschutz Berlin und den Berliner Forsten, zusammen.


Berlin, den 23.11.2023
In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

07.11.2023:   Radweg entlang des Tierparks (19 / 17 284)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 7. November 2023
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. November 2023)

zum Thema:
Radweg entlang des Tierparks
und Antwort vom 20. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17284
vom 7. November 2023
über Radweg entlang des Tierparks

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zu-
kommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin sowie die Berliner
Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahme des Bezirksamtes so-
wie der BWB wurden in den Antworten berücksichtigt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Entlang der nördlichen Grenze des Tierparks ab der Brücke der Gensinger Straße, die über die B1/B5 Alt-Fried-
richsfelde führt, wurde ein Radweg errichtet.

Frage 1:
Welche Baumaßnahme wird entlang der nördlichen Grenze des Tierparks durchgeführt, durch den der neu
angelegte Radweg notwendig ist?

Frage 2:
Wer ist der Bauvorhabenträger?

Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des direkten Sachzusammenhangs zusammenfassend be-
antwortet.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Notmaßnahme aufgrund eines Rohrschadens
der Berliner Wasserbetriebe (BWB).

Frage 3:
Wann wird mit der Fertigstellung der Arbeiten gerechnet?

Antwort zu 3:
Die Baumaßnahmen dauern voraussichtlich bis zum Mai 2024 an.

Frage 4:
Im Zuge der Bauarbeiten wurde ein behelfsmäßiger Radweg auf dem Grünzug der südlichen Seite Alt-
Friedrichsfelde eingerichtet. Wird dieser Radweg hier bestand haben? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4:
Bei dem Radweg auf dem Grünzug handelt es sich um einen temporären Radweg, der nach
Maßgabe des § 39 Abs. 1 MobG BE eingerichtet worden ist. Nach Beendigung dieser Bau-
maßnahme wird die ursprüngliche Verkehrsführung wieder nutzbar sein.

Frage 5:
Gibt es Überlegungen einen dauerhaften Radweg an ebenjener Stelle einzurichten? Wenn ja, welche Planungen
liegen dem Senat oder dem zuständigen Bezirksamt vor? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin antwortet wie folgt:
„Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) sind keine Planungen für eine dauerhafte Herstel-
lung eines Radweges an Stelle des provisorischen Radweges bekannt. Für eine dauerhafte Ver-
legung des vorhandenen Radweges gibt es keinen Grund.“

Frage 6:
Bleibt der ursprüngliche Radweg entlang der B1/B5 Alt-Friedrichsfelde nach Abschluss der dortigen Bauarbeiten
erhalten? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin antwortet wie folgt:
„Der vorhandene stadtauswärts führende Radweg an der B1 wird nach Beendigung der Bau-
maßnahme wieder hergestellt.“

Frage 7:
Wurden Anwohnerinnen und Anwohner über das Bauvorhaben informiert? Wenn ja, in welcher Form und wann?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 7:
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg hat nach eigener Auskunft in Zusammenarbeit
mit den BWB eine Pressemitteilung herausgegeben. Außerdem wurden Informationstafeln vor
Ort aufgestellt.

Frage 8:
Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung des behelfsmäßigen Radwegs?

Antwort zu 8:
Die BWB, die alle im Zusammenhang mit der dargestellten Maßnahme entstehenden Kosten
tragen müssen, haben dazu keine Aussage getroffen.

Berlin, den 20.11.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

07.11.2023:   Aktuelle Pläne zum Schulneubau in der Bernhard-Bästlein-Straße (19 / 17 283)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 7. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 8. November 2023)

zum Thema:
Aktuelle Pläne zum Schulneubau in der Bernhard-Bästlein-Straße
und Antwort vom 23. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -
 

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17283
vom 7. November 2023
über Aktuelle Pläne zum Schulneubau in der Bernhard-Bästlein-Straße

________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen.
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher den Bezirk Lichtenberg um Zulieferung gebeten, die bei
der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Bernhard-Bästlein-Straße 56 soll im Zuge der Schulsanierungen im Bezirk Lichtenberg eine
sogenannte Drehscheiben-Schule als Ausweichstandort errichtet werden.

1. Welche Pläne verfolgt der Senat oder das zuständige Bezirksamt beim Schulneubau in der Bernhard-
Bästlein-Straße und wie ist der aktuelle Planungsstand?

Zu 1.: „Zum Schulneubau in der Bernhard-Bästlein-Straße kann folgender Planungsstand
mitgeteilt werden:
 Machbarkeitsstudie Stand Juli 2019 liegt vor
 Lage- und Höhenplan Mai 2023
 Vorbereitung Workshop zur Erarbeitung einer Zielvereinbarungstabelle (ZVT) für BNB-
Zertifizierung liegt vor
 artenschutzfachliche Unterlagen (Vorprüfung und Baumkataster April 2023,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag September 2023) liegen vor
 Variantenuntersuchung für Errichtung eines Drehscheibenstandortes mit 5 Varianten
nach Musterraumprogramm (MRP) Drehscheibenschule vom Oktober 2023 liegt vor.
Erfolgte Vergaben und Beauftragungen:
 BNB-Koord. beauftragt 27.02.2023
 Artenschutz beauftragt 10.03.2023
 Architekt für Erstellung des Erweiterten Bedarfsprogramms (EBP) beauftragt
29.08.2023.
Vergaben in Vorbereitung:
 Verkehrsgutachten
 Baugrunduntersuchung – in Abhängigkeit der umzusetzenden Entwurfsvariante Stand
EBP
 Immissions- und Emissionsgutachten – in Abhängigkeit der umzusetzenden
Entwurfsvariante Stand EBP.“

2. Berücksichtigt der Senat oder das zuständige Bezirksamt weiterhin die angrenzende Freifläche der
Wohnungsbaugenossenschaft bei der Schaffung des Schulstandortes?

3. Wenn 2. ja, welche Gespräche gab es hierzu mit dem Grundstückseigentümer und wann fanden diese
statt? Wer nahm teil und mit welchem Ergebnis endeten diese? Verfolgt der Vorhabenträger das Ziel eines
Grundstückskaufs oder nur einer zeitlich befristeten Nutzung für die Bestandsdauer der
Drehscheibenschule? Wenn nein, warum nicht mehr?

4. Wenn 3. zutrifft: Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für den Erwerb/Nutzung der Fläche?

Zu 2., 3. und 4.: „Das angrenzende Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Landes Berlin und wird daher aktuell in die Planung nicht einbezogen. Die Planungen des
Schul- und Sportamtes sehen eine Realisierung auf dem Flurstück 88 vor.“

5. Wann erfolgte die Anmeldung des Standortes im Investitionsprogramm und wann wurde der Standort als
Auslagerungsstandort für umliegende Schulsanierungen angemeldet?

Zu 5.: „Eine Anmeldung erfolgte im Rahmen des Aufstellungsrundschreibens zur I-Planung
2021-2025 durch das Schul- und Sportamt. Es erfolgte eine Bestätigung der Maßnahme
mit dem Revisionsergebnis der I-Planung im Mai 2021 durch die Senatsverwaltung für
Finanzen.“

6. Ist die Fläche aus städtebaulicher und baurechtlicher Sicht geeignet? Wenn ja, wann gab es hierzu
Abstimmungsrunden, wer nahm hieran teil? Wenn nein, warum nicht?

7. Wurden hier bereits mögliche Einpassplanungen vorgenommen bzw. untersucht? Wie waren die
Ergebnisse?

Zu 6. und 7.: „Für die Fläche nördlich Bernhard-Bästlein-Straße 56, 58 (ehemalige
„Plansche“) konnte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein positives Prüfergebnis
erreicht werden. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere folgende Faktenlage:
 Eigentümer der Fläche ist das Land Berlin;
 Fläche wurde als Grünanlage entwidmet (Kategorie C Landschaftsrahmenplan) und
zwecks Vermarktungsabsicht bereits an die BIM GmbH übertragen, eine alternative
dauerhafte Bebauung wäre zu erwarten gewesen;
 keine oberirdische Bebauung, schnelle Baufreimachung;
 Fläche liegt strategisch für die zu sanierenden Standorte günstig, der weiteste Standort
ist nur ca. 2 Kilometer Luftlinie entfernt;
 zwei der zu sanierenden Schulstandorte befinden sich in unmittelbarer Nähe
angrenzend an die Bernhard-Bästlein-Straße, folglich sind in diesen Fällen keinerlei
verkehrstechnische Einschränkungen durch Pkw- oder Buspendel zu erwarten;
 bis zur Aufgabe des Schulgebäudes Bernhard-Bästlein-Straße 58 befand sich für rund
zweieinhalb Jahrzehnte am Standort bereits ein Doppelschulstandort;
 aufgrund des damaligen Doppelschulstandortes befindet sich am Standort noch eine
Zwei-Feld-Sporthalle Typ SK GT Berlin;
 Die geplante Drehscheibenschule wird direkt an die Hans-Rosenthal-Schule
angrenzen. Aufgrund der direkten Anbindung wurde das Schulleitungsteam auf einem
vor-Ort-Termin um Stellungnahme gebeten. Das Schulleitungsteam der Hans-
Rosenthal-Schule unterstützt den Standort für die Drehscheibenschule und sieht hierin
ein Entwicklungspotenzial für die eigene Schule.“
Im Rahmen der Erstellung genannter Machbarkeitsstudie fanden und finden weiterhin
bezirksinterne Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt statt.

8. Wurden alternative Standorte geprüft und welches Ergebnis brachte die Prüfung?

Zu 8.: Insgesamt fand eine Überprüfung und Bewertung von 10 Standorten durch das
Schul- und Sportamt statt (Bornitzstraße 101, Hohenschönhauser Straße 76, 76A,
Elli-Voigt-Straße 11-16, Karl-Lade-Straße, Schulreaktivierungen Paul-Junius-Straße 69
und 25/27, Volkshochschule Paul-Junius-Straße 71, Altenhofer Dreieck unter
Arrondierung der südlich angrenzenden Grünfläche, Weißenseer Weg (Sportanlage) unter
Arrondierung der angrenzenden Grünanlagen, Paul-Junius-Straße 25/27/Storkower
Straße).
Im Ergebnis kann keiner der geprüften Standorte als Alternative dienen.

Berlin, den 23. November 2023

In Vertretung
Dr. Torsten Kühne
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

27.10.2023:   Gefährdung an der Baustelle Seddiner Straße (19 / 17 193)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 27. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2023)

zum Thema:
Gefährdung an der Baustelle Seddiner Straße
und Antwort vom 12. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17193
vom 27. Oktober 2023
über Gefährdung an der Baustelle Seddiner Straße

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Der Fußweg vor der Seddiner Straße 6, 10315 Berlin-Lichtenberg ist derzeit durch eine offene Baugrube nicht
passierbar. Die Vorbeigehenden müssen auf den Fahrradweg, der lediglich auf der Straße markiert ist, ausweichen,
um die Stelle zu passieren.

Frage 1:
Seit wann wird hier gebaut und welche Arbeiten werden dort durchgeführt?

Frage 2:
Wer ist der Vorhabenträger dieser Baustelle?

Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des direkten Sachzusammenhangs zusammenfassend beant-
wortet
Bei der Arbeitsstelle handelte es sich um eine Notmaßnahme der NBB Netzgesellschaft Berlin-

Brandenburg mbH & Co. KG, die Arbeiten am Gasleitungsnetz erfordern. Die verkehrsrechtliche
Anordnung galt für den Zeitraum 08. August 2023 – 20. Oktober 2023.

Frage 3:
Wann ist mit der planmäßigen Beendigung der Baustelle zu rechnen? Inwiefern ist mit Verzögerungen zu rechnen?

Antwort zu 3:
Nach Rücksprache mit der ausführenden Baufirma wurde die Arbeitsstelle am 10. November
2023 beräumt.

Frage 4:
In welcher Form wurden zu welchem Zeitpunkt Anwohnerinnen und Anwohner über die Sperrung des Fußwegs
informiert?

Antwort zu 4:
Die Informationspflicht gegenüber betroffenen Anliegern bei Baumaßnahmen im öffentlichen
Straßenland obliegt den Bauherren. Über die Erfüllung dieser Pflicht liegt dem Senat in diesem
Fall keine Information vor.

Frage 5:
Ist dem Senat oder dem zuständigen Bezirksamt bekannt, dass die Sperrung des Fußwegs zu einer Gefährdung der
Fußgänger führt, da Fußgänger ungesichert auf den Radweg ausweichen müssen und dass die Bordsteine für
Rollstuhlfahrer nicht abgesenkt wurden, sodass diese den gesperrten Abschnitt nicht passieren können? Wenn ja,
warum wurden keine Maßnahmen ergriffen, um die Gefährdung von Fußgängern zu vermeiden. Wenn nein, warum
nicht?

Frage 6:
Welche weiteren Schritte werden unternommen, um die Gefahren zu reduzieren?

Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des direkten Sachzusammenhangs zusammenfassend beant-
wortet.
Die Einrichtung der Arbeitsstelle erfolgte nicht gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung vom
21. August 2023. Die verkehrsrechtliche Anordnung sah einen gemeinsamen Geh- und Radweg
vor.
Die ausführende Baufirma wurde zur umgehenden Mängelbeseitigung aufgefordert, worauf der
Gehweg vorerst provisorisch wiederhergestellt wurde.

Berlin, den 12.11.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

26.10.2023:   Entwicklung der Ausbildungszahlen in sozialen Berufen (19/17 192)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 26. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2023)


zum Thema:
Entwicklung der Ausbildungszahlen in sozialen Berufen
und Antwort vom 16. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2023)


Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung


Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –


Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17 192

vom 26. Oktober 2023
über Entwicklung der Ausbildungszahlen in sozialen Berufen
_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welche freien und staatlichen Schulen und Weiterbildungsträger bilden soziale Berufe (also beispielsweise
Altenpflege, Krankenpflege, Erzieher, Ergotherapie) in Berlin aus (bitte Ausbildungsberufe nach Schulstandort
und Form (vollschulisch oder dual) einzeln auflisten)?


Zu 1.: Eine standortspezifische Auflistung der Ausbildungsberufe, die in der Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) liegen, befindet sich in der An-
lage 1. Diese Ausbildungen werden in vollschulischer oder berufsbegleitender Form ange-
boten. Der Ausbildungsberuf „Altenpflegerin bzw. Altenpfleger“ ist nur noch im aktuellen
Schuljahr und hier nur noch mit dem dritten Ausbildungsjahr in der Senatsverwaltung für Bil-
dung, Jugend und Familie verankert, zukünftig wird er komplett in der Zuständigkeit der Se-
natsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) liegen.
Zu den Pflegeberufen:
Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG), das am 01.01.2020 in Gänze in Kraft getreten ist, wur-
den die bisherigen drei bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe (Altenpflege, Gesundheits- und
Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) in einer dreijährigen, generalistisch
ausgerichteten Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“
zusammengeführt. Sofern Auszubildende von ihrem
Wahlrecht Gebrauch machen, können sie im letzten Jahr statt des generalistischen Abschlus-
ses einen Spezialabschluss – entweder Altenpflegerin / Altenpfleger oder Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger – erwerben. Die Ausbil-
dungen nach dem Pflegeberufegesetz sind bundesrechtlich auf Grundlage von Art. 74 Ab-
satz 1 Nummer 19 geregelt und zählen damit zu den „anderen Heilberufen“ und nicht zu
den sozialen Berufen. Sie sind dual angelegt. Der praktische Teil der Ausbildung findet in
allen zentralen Bereichen der Pflege statt. Träger der praktischen Ausbildung sind entweder
Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste oder stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen. Der
schulische Teil der Ausbildung findet an nach Pflegeschulanerkennungsverordnung staatlich
anerkannten Schulen statt. Zu den aktuell staatlich anerkannten Pflegeschulen nach PflBG
siehe ebenso Anlage 1 zu Frage 1.


2. Über welche Kapazitäten verfügen die Schulen und Weiterbildungsträger (Aufgeschlüsselt bitte pro Einrich-
tung nach Ausbildungsberufen und je Ausbildungsjahr) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (Stichtag
01.09.)?


Zu 2.: Die verfügbaren Ausbildungskapazitäten im Verantwortungsbereich der SenBJF sind
auskömmlich, um bei Erfüllung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen interessierten
Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz anzubieten. Auch in diesem Schuljahr werden
die Schulplatzkapazitäten für keinen der dargestellten Berufe erschöpft. Die Zahl der Stu-
dierenden an den Fachschulen ist insbesondere bei den Erzieherinnen und Erziehern, der mit
Abstand größten Gruppe in diesem Bereich, seit mehreren Jahren rückläufig (von ca. 10.500
im Schuljahr 2020/2021 auf ca. 9.300 Studierende im aktuellen Schuljahr), und zwar gleich-
ermaßen an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft als auch an öffentlichen beruflichen
Schulen und Oberstufenzentren.


Zu den Pflegeberufen:
Die bei der SenWGP gemeldeten und genehmigten Schulplätze mit Stichtag 01.12. (außer
für 2023, dort 01.08., da letztmalige Eintragung der Meldungen) sind in der folgenden Über-
sicht dargestellt. Eine Unterteilung in den jeweiligen Ausbildungsjahren und nach Ausbil-
dungsberufen erfolgt nicht.


2020
Zum Stichtag 01.12.2020 gesamt genehmigte Schulplätze nach PflBG: 2350
an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem PflBG: 36


2021
Zum Stichtag 01.12.2021 gesamt genehmigte Schulplätze nach PflBG: 4718
an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem PflBG: 40


2022
Zum Stichtag 01.12.2022 gesamt genehmigte Schulplätze nach PflBG: 6661
an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem PflBG: 42


2023
Zum Stichtag 01.08.2023 gesamt genehmigte Schulplätze nach PflBG: 6580
an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem PflBG: 41


3. Wie hoch ist die Anzahl der Abbrecher im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr in Berlin (bitte einzeln nach
Ausbildungsberufen für die letzten drei Jahre in Prozent und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?


Zu 3.: Belastbare Daten zu den Ausbildungsabbrüchen werden nur jahrgangsspezifisch er-
hoben. Eine entsprechende Aufschlüsselung nach Verantwortungsbereichen befindet sich in
der Anlage 2.


4. Welche Gründe sind dem Berliner Senat zu den Abbrüchen bekannt? Wie bewertet der Berliner Senat das?
Gibt es Rückmeldungen der Schulen zu den Abbrüchen?


Zu 4.: Es erfolgt keine systematische Erfassung der Abbruchsgründe.
In einer bundesweiten, durch den Bund initiierten Begleitforschung zur Umsetzung des Pfle-
geberufegesetzes wird das Thema Ausbildungsabbrüche allerdings näher beleuchtet. Erste
Daten zum Zusammenhang von negativen Erwartungsabweichungen und Abbruchgedanken
wurden im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorgestellt. Die Ergebnisse legen
nahe, dass es einen deutlichen Zusammenhang zwischen negativen Erwartungsabweichun-
gen – dem sogenannten Praxisschock – mit Abbruchgedanken gibt. Es konnten insbesondere
negative Abweichungen hinsichtlich der Erwartungen zu den psychischen und körperlichen
Anforderungen und den tatsächlich in der Praxis auftretenden Anforderungen festgestellt
werden.


5. Wie hoch ist die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen (bitte einzeln nach Ausbildungsbe-
rufen für die letzten drei Jahre in Prozent und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Zu 5.: Diese Angaben können der Anlage 3 entnommen werden.


6. Wie viele Auszubildende verkürzen die Ausbildung (bitte einzeln nach Ausbildungsberufen für die letzten drei
Jahre in Prozent und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?


Zu 6.: Es erfolgt keine systematische Erfassung zur Verkürzung der Ausbildung.
In den Berufsfachschulbildungsgängen ist im Übrigen eine Verkürzung nach der Ausbildungs-
und Prüfungsordnung nicht möglich; an den Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher be-
steht diese Möglichkeit nur für einen stark eingeschränkten Personenkreis (anerkannter Hoch-
schulabschluss im Ausland im Bereich Pädagogik oder Sozialpädagogik). Darüber hinaus
ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer Fachschule nur zweijährig, wenn
zuvor die zweijährige Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz an einer Berufsfach-
schule erfolgreich absolviert wurde (Schulversuch „2+2“).


7. Gibt es Zahlen, aus welchem Bundesland die Auszubildenden kommen (wenn ja, bitte einzeln prozentual
nach Bundesland oder Ausland aufschlüsseln)?


Zu 7.: Im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen im
Berufsfeld Sozialwesen wird statistisch nicht erfasst, aus welchen Bundesländern konkret die
Schülerinnen und Schüler kommen, sondern lediglich der Wohnort. In der Kategorie „Woh-
nort“ werden wiederum nur die Merkmale „Berlin“, „Brandenburg“ sowie „übrige Bundes-
länder“ statistisch erfasst. Die entsprechenden Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dar-
gestellt.

Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen im Berufsfeld Sozialwesen nach ihrem
Wohnsitz

Für Tabelle siehe PDF

Im Hinblick auf Auszubildende in den Fachberufen des Gesundheitswesens in Berlin wird
statistisch nicht erfasst, ob diese aus anderen Bundesländern stammen. Statistisch erfasst
wird hingegen die Zahl der aus dem Ausland kommenden Auszubildenden in den Fachbe-
rufen des Gesundheitswesens. Die Zahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Ausländische Auszubildende am 01.11.2022 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in den Fachberu-
fen des Gesundheitswesens
im Land Berlin Schuljahr 2022/23

Für Tabelle siehe PDF

8. Liegen dem Berliner Senat oder den zuständigen Stellen Informationen vor, ob die Angebote und Kapazitä-
ten der Schulen ausreichen? Wie beurteilt der Berliner Senat diese Zahlen?


Zu 8.: Hierzu liegen keine Informationen aus einer reliablen Datenabfrage vor, aber sowohl
bei den öffentlichen beruflichen Schulen und Oberstufenzentren als auch den beruflichen
Schulen in freier Trägerschaft sind Kapazitäten vorhanden, um auf aktuelle Bedarfsentwick-
lungen reagieren zu können (vgl. auch Antwort zu Frage 2).


In den letzten Jahren sind neue Zugänge und Angebote geschaffen worden, um den Ent-
wicklungen Rechnung zu tragen, im Schuljahr 2019/2020 beispielsweise das „2+2 Modell“.
In dem Schulversuch starten Schulabgänger mit der Zugangsvoraussetzung Berufsbildungs-
reife (BBR) mit der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, um dann nach zwei
Jahren mit ihrem Berufsabschluss und einem Mittleren Schulabschluss unter bestimmten Leis-
tungsbedingungen in eine verdichtete zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik einzu-
münden. Werden die besonderen Leistungsbedingungen nicht erfüllt, kann über die dreijäh-
rige Fachschule ebenso die Fachschule abgeschlossen werden.
Weitere Beispiele für die bedarfsbezogene Entwicklung sind z. B. die Akademikerklassen der
Anna–Freud–Schule, die speziell für Menschen mit einem ausländischen sozialpädagogi-
schen oder pädagogischen Hochschulabschluss geschaffen wurden, um diesen einen pass-
genauen Einstieg und eine Verkürzung der Ausbildung zu ermöglichen (vgl. auch Antwort zu
Frage 6). Zudem bieten verschiedene Schulen spezielle Profilklassen für den Bereich Hilfen
zu Erziehung an.

Zu den Pflegeberufen:
Es besteht eine Diskrepanz zwischen den angemeldeten Bedarfszahlen der Schulen beim
Ausbildungsfonds und den tatsächlichen Zeitpunkten des Ausbildungsbeginns.
In den letzten Jahren lagen die Bedarfszahlen der Schulen, die ein Jahr im Voraus gemeldet
werden, immer über den tatsächlichen Ausbildungszahlen. Das bedeutet, dass die von den
Schulen angebotenen Kapazitäten bislang nicht voll ausgeschöpft werden.
Die aktuellen Zahlen für 2023 liegen nicht vollständig vor.
Auszubildende am Stichtag 31.12. insgesamt in Ausbildung im Land Berlin:

  • 2022: 6039
  • 2021: 4209
  • 2020: 2118

Quelle: DESTATIS, Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung 2022


9. Liegen dem Berliner Senat Daten vor, ob die Absolventen im Anschluss bei freien oder städtischen Betrieben
arbeiten? Wenn ja, wie gestalten sich hier die Zahlen von 2020-2023 (Stichtag 31.08.)?


Zu 9.: Hierzu liegen dem Senat keine Daten vor.


10. Wie schätzt der Senat den Bedarf an neuen Fachkräften in sozialen Berufen in den kommenden fünf Jahren
ein (bitte einzeln nach Ausbildungsberuf aufschlüsseln)?


Zu 10.: Verlässliche Aussagen lassen sich zu den Erziehungsberufen auf Basis des Kinderta-
gesstättenentwicklungsplanes 2023 (vgl. Bericht Senat von Berlin - BJF V C - vom
17.10.2023 – Vorgangsnummer Hauptausschuss: 1092 B1) nur für die in Kindertagesstätten
tätigen Erzieherinnen und Erzieher tätigen. Der Plan prognostiziert bis zum Kita-Jahr
2027/2028 einen zusätzlichen Fachkräftemehrbedarf von bis zu rund 2.700 Vollzeitstellen.
Wie bereits dargestellt, werden die im Berufsfeld Soziales tätigen Schulen in der Lage sein,
diesen voraussichtlichen Mehrbedarf zu decken.


Für die Pflegeberufe:
Das von der Berliner Senatsverwaltung für Pflege in Auftrag gegebene „Fachkräftemonito-
ring des Berliner Arbeitsmarktes für Pflegefach- und Pflegefachassistenzberufe auf Basis öf-
fentlich zugänglicher Statistiken“ (https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-als-beruf/) pro-
jiziert die akkumulierten Personalbedarfe bei Pflegefachkräften in Berlin:

  • 2024: rentenbedingter Ersatzbedarf ca. 4.600 und Erweiterungsbedarf ca. 3.000
  • 2025: rentenbedingter Ersatzbedarf ca. 5.700 und Erweiterungsbedarf ca. 3.700
  • 2026: rentenbedingter Ersatzbedarf ca. 6.800 und Erweiterungsbedarf ca. 4.400
  • 2027: rentenbedingter Ersatzbedarf ca. 8.000 und Erweiterungsbedarf ca. 5.100
  • 2028: rentenbedingter Ersatzbedarf ca. 9.100 und Erweiterungsbedarf ca. 5.800

1 https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1092.B-v.pdf

11. Liegen dem Senat Zahlen vor, wie viele der Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung in einem sozialen
Beruf nicht in der Sozialwirtschaft arbeiten?


Zu 11.: Hierzu liegen keine gesicherten Daten vor.


Berlin, den 16. November 2023


In Vertretung


Micha K l a p p


Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

25.10.2023:   Hauptweg in der Grünanlage an der Zechliner Straße (19 / 17 191)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 25. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2023)

zum Thema:
Hauptweg in der Grünanlage an der Zechliner Straße
und Antwort vom 8. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 9. November 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17191
vom 25.10.2023
über Hauptweg in der Grünanlage an der Zechliner Straße

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der
Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1:
Liegen Pläne vor, entlang des Hauptweges in der Grünanlage zwischen der Zechliner Str. 7 und Landsberger Allee
223, 13055 Berlin eine Gehwegbeleuchtung zu errichten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 1:
Weder das Bezirksamt Lichtenberg noch die für öffentliche Beleuchtung zuständige
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben Pläne, in der
Grünanlage eine Beleuchtung zu errichten. Zum einen besteht keine gesetzliche
Beleuchtungspflicht in Grünanlagen, zum anderen ist nach dem Lichtkonzept von Berlin auf eine
Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt
Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner
Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen
beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung
im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen
gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen, die Belange des Artenschutzes sind hier
deutlich höher zu gewichten.

Frage 2:
Liegen Erkenntnisse über Sicherheitsvorfälle oder Beschwerden von Anwohnern aufgrund der fehlenden
Gehwegbeleuchtung entlang des Parks vor?

Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt:
„Nein, es liegen dem Straßen- und Grünflächenamt keine Erkenntnisse über Sicherheitsvorfälle
oder Beschwerden vor.“
Auch der für die für öffentliche Beleuchtung zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt liegen keine Erkenntnisse dazu vor.

Frage 3:
Wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Installation einer Gehwegbeleuchtung entlang des Parks geprüft?
Wenn ja, welche, mit welchem Ergebnis und warum wurden diese Pläne wieder verworfen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 3:
Weder das Bezirksamt Lichtenberg noch die für öffentliche Beleuchtung zuständige
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben in der Vergangenheit
eine derartige Maßnahme geprüft. Zur Begründung wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und
2 verwiesen.

Frage 4:
Wer ist beauftragt mit der Reinigung und Pflege der Gehwege? Ist geplant, die Reinigung der Gehwege in
Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtreinigung durchzuführen, wie dies bereits u. a. am Obersee und Orankesee,
im Fennpfuhlpark und dem Stadtpark Lichtenberg praktiziert wird?

Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt:
„Es ist nicht geplant einzelne Wege durch die BSR reinigen zu lassen, sondern
Schwerpunktbereiche, wie im Obersee- und Orankeseepark, im Fennpfuhlpark und dem
Stadtpark.“

Frage 5:
Liegen Erkenntnisse über den Befall der Bäume mit Schädlingen/Pilzen/etc. am Rande des Weges vor? Wenn ja,
welche Erkenntnisse liegen vor und welche Maßnahmen werden geplant und durchgeführt, um die Baumbestände
zu schützen?

Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Lichtenberg hat hierzu mitgeteilt:
„Dieses Objekt hat einen Baumbestand von 161 Bäumen. Bei der letzten Regelkontrolle wurden
59 Baumpflegemaßnahmen, u.a. 3 Baumfällungen, festgelegt. Diese Maßnahmen sind
notwendig zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.“

Berlin, den 08.11.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

20.10.2023:   Legalisierung des Cannabiskonsums – wie soll die Einhaltung des Rechtes kontrolliert werden? (19 / 17 119)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Christian Zander (CDU)
vom 20. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2023)

zum Thema:
Legalisierung des Cannabiskonsums – wie soll die Einhaltung des Rechtes
kontrolliert werden?

und Antwort vom 9. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2023)

Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

und

Herrn Abgeordneten Christian Zander (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -
 

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17 119
vom 20. Oktober 2023
über Legalisierung des Cannabiskonsums – wie soll die Einhaltung des Rechtes
kontrolliert werden?

_______________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Berliner Senat den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Can-
nabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 20/8794, Deutscher Bundestag)?

Zu 1.:
Das Gesetz soll darauf abzielen, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen,
die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für
Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Der Senat
nimmt in dem Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur
Änderung weiterer Vorschriften die Zielsetzung des Gesetzgebers wahr, konsumierende
Personen zu entkriminalisieren und zu entstigmatisieren.
Dennoch gibt es aus Sicht des Senats auch erhebliche Kritik, da der bisherige Entwurf gra-
vierende, neue Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Bundesländer vorsieht, die nur mit er-
heblichem personellen Aufwand zu bewältigen sein werden, der derzeit nicht annähernd
sachgerecht abgebildet wird. Aus Sicht des Berliner Senats sind zudem im Rahmen des
weiteren Gesetzgebungsprozesses der Schutz gefährdeter Gruppen, insbesondere von
Kindern und Jugendlichen, zu verbessern sowie die Praktikabilität des Gesetzes zu erhöhen.
Zudem bestehen nach der derzeitigen Entwurfsfassung diverse materielle und prozessuale
Regelungslücken, die künftig eine effektive Bekämpfung der Organisierten Betäubungsmit-
telkriminalität verhindern könnten, was dem Berliner Senat ebenfalls Sorge bereitet. Der
Berliner Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die genannten Kritikpunkte im
Rahmen des parlamentarischen Abstimmungsprozesses Niederschlag finden werden.
Eine grundsätzliche Abschätzung, inwiefern die Ziele des Gesetzes erreicht werden, ist
derzeit nicht möglich.

2. Plant der Berliner Senat oder die zuständigen Stellen mit der Cannabislegalisierung, ein Register
zu führen, in dem aufgeschlüsselt wird, welche Vereine in Berlin Cannabis anbauen? Wenn ja, wel-
che weiteren Kriterien sollen in dem Register aufgeführt werden?

3. Gibt ist beim Berliner Senat oder den zuständigen Stellen bereits Überlegungen, wie und in wel-
chen zeitlichen Abständen die Vereine auf Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Qualität des
abgegebenen Cannabis kontrolliert werden soll? Wer wird diese Kontrollen durchführen?

4. Gibt es beim Berliner Senat oder bei den zuständigen Stellen bereits erste Schätzungen, wie hoch
die Kosten in Folge der Legalisierung sein werden für die Genehmigungsverfahren der Vereine,
Prüfung der Einhaltung der Rechtvorschriften, Präventionsmaßnahmen und andere Kosten? Wenn
ja, wie hoch sind diese Schätzungen und wie beurteilt der Berliner Senat die Mehrkosten?

Zu 2. bis 4.:
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich bezüglich des bislang vorliegenden
Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Rahmen des parlamentarischen
Beratungsprozesses ergeben.
Der Senat kann entsprechende Aussagen erst dann treffen, wenn die endgültigen
gesetzlichen Regelungen feststehen.

5. Wie beurteilt der Berliner Senat oder die zuständigen Stellen die Entlastungen für die Strafverfol-
gungsbehörden in Folge der Legalisierung? Wenn keine Entlastung eintritt, in welchem Umfang wird
mit einem Mehraufwand gerechnet?

Zu 5.:
Auf Grundlage des bisherigen Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Can-
nabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) wird derzeit nicht mit einer Entlastung
der Berliner Strafverfolgungsbehörden und Gerichte gerechnet. Im Gegenteil gehen die
Berliner Strafgerichte – im Einklang mit der Bewertung durch den Deutschen Richterbund –
davon aus, dass durch die geplante Einführung beziehungsweise Neufassung von Straf-
und Bußgeldvorschriften weiterhin mit einem erheblichen Arbeitsanfall durch Straf- und
nicht minder aufwändige Bußgeldverfahren zu rechnen ist. Dem Wegfall der nach der bis-
herigen Regelung des § 29 Absatz 1 Nummer 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) be-
stehenden Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bis 25g steht die Einführung zahlreicher
neuer Straftat- und Bußgeldtatbestände gegenüber. Der im Gesetzentwurf prognostizierte
Rückgang der Strafanzeigen um 75 Prozent erscheint daher völlig unrealistisch. Angesichts
der geplanten Regelungen zu einer Tilgung von früheren Verurteilungen im Zusammenhang
mit dem Umgang mit Cannabis kommt der zusätzliche Aufwand der Staatsanwaltschaft bei
der Prüfung von Tilgungsanträgen hinzu einschließlich des Aufwandes des Kammergerichts
im Überprüfungsverfahren nach § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsge-
setz (EGGVG) bei abschlägigen Entscheidungen zur Tilgungsfähigkeit. Im Hinblick auf die
geplante Straferlass-Regelung werden Staatsanwaltschaft und Strafvollstreckungsgerichte
zudem eine Vielzahl von Entscheidungen betreffend Straferlass und Strafneufestsetzung zu
treffen haben. Darüber hinaus muss auch mit einem erhöhten Qualifizierungsbedarf in der
Aus- und Fortbildung gerechnet werden. Eine Entlastung der Justiz ist durch die beabsich-
tigte Neuregelung daher nicht zu erwarten. Der zusätzliche Personal- und Sachaufwand
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht valide abgeschätzt werden.

6. Wie schätzt der Berliner Senat die Entwicklung des Schwarzmarktes ein? Welche Maßnahmen wer-
den auch nach der Legalisierung zur Unterbindung und Kontrolle des Schwarzmarktes ergriffen?

Zu 6.:
Seriöse Schätzungen zur Entwicklung des Schwarzmarktes können nicht vorgenommen
werden.
Trotz der Legalisierung von Cannabis werden zur wirksamen Eindämmung grenzüber-
schreitender Organisierter Kriminalität - in Bezug auf Cannabisschmuggel und -handel wei-
terhin Strafermittlungsverfahren mit dem Hintergrund des organisierten Cannabishandels
bei der Polizei Berlin geführt werden.

7. Plant der Berliner Senat die Einführung von Sperrgebieten für den Konsum, wie etwa in Naturschutz-
gebieten zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, oder an öffentlichen Hotspots, wie dem Alexand-
erplatz oder Kurfürstendamm?

Zu 7.:
Siehe Antwort zu 2. bis 4.

8. Wie schätzt der Berliner Senat die Regelungen zu Schutz- und Verbotszonen um sensible Einrich-
tungen hinsichtlich der Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten ein?

Zu 8.:
Im Gesetzentwurf sind gem. § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) die Konsumverbotszonen
geregelt. Die sich daraus ergebenden Kontrollen der definierten Schutz- und Verbotszonen
werden die Polizei Berlin inhaltlich und personell vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

9. Liegen bereits Überlegungen des Berliner Senats vor, um zusätzliche Beratungsstellen zu schaffen?
Wenn ja, wie viele und wo? Inwiefern will der Berliner Senat Präventionsarbeit ausbauen und in wel-
cher Form?

Zu 9.:
In Folge der rechtlichen Änderungen ist mit einem erhöhten Informations-, Aufklärungs- und
Beratungsbedarf zu rechnen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält seitens des Bundes jedoch
keine Finanzierungszusagen für die Stärkung insbesondere der Suchtberatungsstellen.
Ohne diese finanzielle Unterstützung des Bundes ist ein Ausbau der Beratungsstellenstruk-
turen nicht möglich.
Auch für flächendeckende und vor allem nachhaltige Suchtprävention und Frühintervention
vor Ort fehlt eine verbindliche Aussage, wie diese Bedarfe gedeckt und finanziert werden
sollen. Insofern ist nach derzeitigem Stand ein Ausbau der Berliner Präventionsarbeit nicht
geplant. Angesichts der fehlenden finanziellen Unterstützung wird es insgesamt darum ge-
hen, bestehende Angebote hinsichtlich der veränderten Gesetzeslage zielgruppenspezi-
fisch anzupassen.

10. Ist mit vermehrter Aufklärung an Berlins Schulen zu rechnen, um auch dort schon früh Präventions-
arbeit zu leisten? Welche finanzielle und personelle Unterstützung durch den Bund sieht der aktu-
elle Gesetzesentwurf für die daraus entstehenden notwendigen Verwaltungs-, Kontroll- und Präven-
tionsaufgaben vor?

Zu 10.:
Bereits jetzt schon werden im schulischen Kontext suchtpräventive Maßnahmen mit Bezug
zu Cannabis durchgeführt. Präventionsarbeit an Schulen greift grundsätzlich aktuelle Be-
züge auf und orientiert sich an den Bedarfen. Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der
Regelungen zum Cannabis-Konsum werden bereits aufgegriffen und z.B. in unterschiedli-
chen Veranstaltungsformaten berücksichtigt.
Der aktuelle Gesetzesentwurf weist keine finanzielle und personelle Unterstützung für den
erhöhten Berliner Verwaltungs- und Kontrollaufwand aus. Lediglich für den Auf- bzw. Aus-
bau der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, von deren Angeboten auch die
Berliner Bevölkerung zumindest im Hinblick auf Information und Aufklärung profitieren
könnte, sind im Jahr 2024 einmalig zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe
von 6 Millionen Euro eingeplant.

Berlin, den 9. November 2023

In Vertretung
Ellen Haußdörfer
Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege

18.10.2023:   Kommunaler Gewerbehof in Lichtenberg - was steckt dahinter? (19 / 17 128)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 18. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2023)

zum Thema:
Kommunaler Gewerbehof in Lichtenberg - was steckt dahinter?
und Antwort vom 8. November 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2023)

Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17128
vom 18.10.2023
über Kommunaler Gewerbehof in Lichtenberg – was steckt dahinter?

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher die WISTA Management GmbH um Stellungnahme gebeten,
die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

1. Welches Ziel verfolgt der Senat oder das zuständige Bezirksamt mit dem Gewerbehof, der am Standort
Bornitzstraße 101 entstehen soll?

Zu 1.: Die Verdrängung von kleinen Handwerks- und Produktionsunternehmen aus ihren
angestammten Lagen im Stadtgebiet nimmt aus verschiedenen Gründen seit Jahren stetig
zu. Ein Instrument zur Vermeidung dieser Entwicklung ist die Entwicklung von Gewerbehöfen
auf landeseigenen Flächen. Durch den geplanten Gewerbehof der WISTA Management
GmbH in der Bornitzstraße 101 in Lichtenberg soll eine verdichtete Standortentwicklung
auf einer landeseigenen Liegenschaft stattfinden, die kleinen Unternehmen aus den o.g.
Bereichen Ansiedlungs- und Ausweichmöglichkeiten bietet.

2. Aus welchen Gründen hat sich der Senat oder das zuständige Bezirksamt entschieden, den Gewerbehof
kommunal statt privat zu organisieren?

Zu 2.: Ziel der Errichtung und Ertüchtigung landeseigener Gewerbemietflächen ist es, den
Mietern eine möglichst langfristige Standortsicherheit zu gewährleisten. Verknüpft wird dies
mit einer modernen Standortentwicklung und dem Markt angemessenen moderaten
Mietkonditionen. Bei einer Projektentwicklung durch eine landeseigene Gesellschaft ist eine
dauerhafte Steuerungs- und Eingriffsoption sichergestellt, um auf Entwicklungen reagieren
und auf die Anforderungen der Unternehmen aus Handwerk und Produktion abstellen zu
können.

3. Liegt bereits ein Nutzungskonzept des geplanten Gewerbehofs vor? Wenn ja, welche Nutzung sieht das
Konzept vor?

Zu 3.: Auf Basis einer Grundlagen- und Bedarfsermittlung wurde in Zusammenarbeit mit
dem Bezirk Lichtenberg und der Handwerkskammer Berlin ein Nutzungskonzept erarbeitet.
Aus diesem geht hervor, dass insbesondere Unternehmen aus den folgenden Bereichen
zukünftige Mieter des Gewerbehofes sein sollen:
- Handwerksbetriebe (großer Anteil)
- kleine Produktionsunternehmen, Manufakturen und Unternehmen aus dem
Prototypenbau
- technologieaffine Start-Ups
- ggf. Ergänzung mit Dienstleistungsgewerbe

4. Was sind die nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte des Senats, des Bezirks oder der beauftragten
Gesellschaften? Wann soll der Gewerbehof voraussichtlich eröffnen?

Zu 4.: Noch in 2023 werden die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) abgeschlossen, dem Aufsichtsrat der WISTA Management
GmbH präsentiert und zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt. Bei einer
Bestätigung der vorgelegten Planungen soll das Grundstück Bornitzstraße 101 an die
WISTA Management GmbH übertragen werden, damit zeitnah erste bauvorbereitende
Maßnahmen eingeleitet werden können. Ein Eröffnungstermin kann derzeit noch nicht
genannt werden.

5. Werden oder wurden innovative Formen der Stromerzeugung mitgedacht? Wenn ja, welche Arten und was
wird umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Zu 5.: Ein zentrales Element bei der Projektentwicklung des neuen landeseigenen
Gewerbehofes ist die Erreichung möglichst moderater Mietkonditionen. Insofern wird jede
Investitionsmaßnahme auf Basis dieser Prämisse abgewogen und das Nutzen-/
Kostenverhältnis ermittelt. In diesem frühen Planungsstadium kann noch nicht belastbar
dargelegt werden, welche Energieformen zum Einsatz kommen werden. Aktuell wird
intensiv geprüft, ob die Nutzung der Fernwärme möglich ist. Darüber hinaus werden in
jedem Fall PV-Aufdachanlagen installiert. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die
Flächenquote das gesetzlich geforderte Maß übertreffen. Der langfristige klimaneutrale
Betrieb der Gebäudeprozesse ist bereits jetzt Bestandteil der Planungen.

6. Wie viele Stellen werden für den Gewerbehof geschaffen? Mit welchen weiteren einmaligen und laufenden
Kosten rechnet der Senat? Wie hoch fallen diese (voraussichtlich) aus und in welchen Titel(n) sind diese im
Haushaltsplan 2024/2025 berücksichtigt?

Zu 6.: Für den geplanten Gewerbehof in der Bornitzstraße 101 werden weder beim Senat
noch bei der WISTA Management GmbH weitere Stellen geschaffen. Die WISTA
Management GmbH hat bereits im vergangenen und aktuellen Doppelhaushalt
Haushaltsmittel als Kapitalzuführung erhalten. Diese sollen die Errichtung des ersten
Gewerbehofprojektes ermöglichen. Die künftig anfallenden Kosten müssen nach aktuellem
Stand aus dem laufenden Betrieb gedeckt werden.

7. Woraus sollen die Einnahmen bestritten werden und wie hoch sollen diese ab 2024 ausfallen? Wie
gestaltet sich die Kooperation und Einbindung mit den lokal ansässigen Wirtschaftsvereinigungen?

Zu 7.: Einnahmen in Form von Mieteinnahmen werden im Projekt erst nach Abschluss des
Baus und Vermietung der Flächen fließen. In 2024 werden demnach keine Einnahmen
generiert.
Insbesondere in der nächsten Planungsphase ist die Einbindung weiterer Akteure, auch
lokaler Wirtschaftsvereinigungen, geplant. Bislang wurden die in der Antwort zur Frage 3
genannten Akteure aktiv in den Planungsprozess eingebunden.

8. Gibt es bereits Interessenten für den Gewerbehof und wie werden oder wie sollen diese akquiriert werden?

Zu 8.: Es besteht bereits heute ein grundsätzliches großes Interesse für Mieteinheiten
insbesondere von Handwerksunternehmen. Eine aktive Akquise von potentiellen Mietern ist
zum gegenwärtigen Stand der Planungen noch nicht angebracht. Dies wird frühestens
möglich sein, wenn ein belastbarer Eröffnungstermin genannt werden kann.

Berlin, den 8. November 2023

In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
..........................................................
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

13.10.2023:   Handhabung von Werbeplakaten an Laternen für PKW-An- und Verkauf (19 / 16 715)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 13. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2023)

zum Thema:
Handhabung von Werbeplakaten an Laternen für PKW-An- und Verkauf
und Antwort vom 28. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16715
vom 13. September 2023
über Handhabung von Werbeplakaten an Laternen für PKW-An- und Verkauf

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher die die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten. Sie werden
in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Vorbemerkung des Abgeordneten:

In den letzten Monaten hängen immer häufiger Werbeplakate für den PKW-An- und Verkauf an vielen Berliner
Laternen. Daher ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:
Ist die Anbringung von Werbeplakaten für den PKW-An- und Verkauf an Laternen in den Berliner Bezirken genehmigt
worden (bitte einzeln nach Bezirken aufschlüsseln)?

Antwort zu 1:
Nein, die Anbringung von Werbeplakaten für den PKW-An- und Verkauf an Lichtmasten ist in
keinem Bezirk erlaubt worden und wäre in der vorliegenden Art und Weise der Plakatierung auch
nicht erlaubnisfähig.

Frage 2:
Liegen dem Berliner Senat Informationen über Werbeplakate ohne Genehmigung vor (bitte einzeln nach Bezirken
aufschlüsseln)?

Antwort zu 2:
Ja, dem Senat liegen aus allen Bezirken Informationen über nicht erlaubte Werbeplakate an
Lichtmasten vor. Statistiken über die konkrete Anzahl der Plakate wurden hierzu in den meisten
Bezirksämtern nicht geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

Frage 3:
Was tun die jeweiligen Bezirksämter, um gegen die nicht genehmigten Standorte solcher Werbemaßnahmen
vorzugehen?

Antwort zu 3:
Die Bezirksämter von Berlin haben Folgendes mitgeteilt:
 

CharlottenburgWilmersdorf

„Die ersten Plakate wurden bereits im August 2022 im Bezirk festgestellt.
Es handelt sich bei genauerer Betrachtung um verschiedene Plakate, die
sich anhand der Farbe, Handynummer und Emailadresse unterscheiden
lassen, jedoch vom Gesamtbild her sehr ähnlich sind. Es werden immer
wieder neue Plakattypen festgestellt, die regelmäßig von den
Beschäftigten des Außendienstes abgenommen und sichergestellt
werden. Aufgrund der hohen Anzahl sichergestellter Plakate im letzten
Jahr (über 600 Plakate) und der in den letzten Wochen ansteigenden Zahl
neuer Plakate hat sich das Ordnungsamt dazu entschieden, die neu
festgestellten nicht genehmigten Plakate abzunehmen und gleich über die
Berliner Stadtreinigungsbetriebe zu entsorgen. Es entstehen keine
zusätzlichen Kosten für die Entsorgung, jedoch kommt es zu einem
erhöhten zeitlichen Aufwand für die Beschäftigten des Ordnungsamtes.
Regelmäßig werden die Plakate vom Außendienst bei Kontrollen selbst
festgestellt. Auch melden sich immer wieder Bürger:innen über die
Beschwerdeplattform, direkt per Mail an das Ordnungsamt oder auch
telefonisch, um über weitere Standorte in Kenntnis zu setzen. Ob ein
Gewerbe angemeldet wurde, kann nicht beantwortet werden, da die
Ermittlung der Verursacher/des Verursachers sich als sehr schwierig
erweist. Die Daten der Anschlussnutzer unter der auf den Plakaten
angegebenen Handynummer kann zwar ermittelt werden, diese sind aber
nicht in den Daten des Einwohnermeldeamtes zu finden.“

FriedrichshainKreuzberg

„Die Plakate wurden in unserem Bezirk bisher nicht gesichtet. Das
Bezirksamt würde hier die Plakatierung untersagen und zum Abhängen
auffordern. Im Falle des Verstreichens der Frist würden die Plakate im
Wege der Ersatzvornahme abgehängt werden. Wenn die
Plakatierer*innen nicht bekannt sind, werden die Plakate direkt durch
bezirkliches Personal entfernt.“

Lichtenberg

„Nicht genehmigte Werbung im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte
Sondernutzung als auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Möglichkeit
versuchen die Bezirksämter die Verursachenden ausfindig zu machen, was
sich aufgrund stetig wechselnder Telefonnummern und E-Mail-Adressen
schwierig gestaltet. Auch das Landeskriminalamt unterstützt die Bezirke
bei der Ermittlung der Verursachenden, trotzdem ist der gesamte Prozess
aufwändig und schwergängig. Die Bezirksämter entfernen die unerlaubte
Werbung teilweise im Rahmen von Ersatzvornahmen. Das Straßen- und
Grünflächenamt meldet die unerlaubte Plakatierung an die IlgAußenwerbung GmbH, welche im Rahmen der Wildwerbevereinbarung
gegen solche Plakate vorgeht.“

MarzahnHellersdorf

„Meldungen über ungenehmigte Plakate werden an die Firma IlgAußenwerbung GmbH weitergeleitet und von dieser entfernt.“
Mitte „Die für die Demontage zuständige Firma wird beauftragt.“
Neukölln „Die Werbeplakate werden durch das Ordnungsamt regelmäßig
abgenommen. Um die illegale Nutzung zu unterbinden, wurde versucht,
die Urheber der Werbeplakate zu ermitteln. Anrufe und andere
Kontaktaufnahmeversuche blieben (trotz Kontaktangaben auf den
Werbeflächen) bislang leider erfolglos.“

Pankow

„Auf den Plakaten sind keine Angaben zum Verursacher angegeben, keine
Namen, keine Adressen, lediglich immer wieder andere Handy-Nummern.
Der Bezirk Pankow hat in aufwändiger Kleinarbeit 2022 versucht, die auf
den Plakaten unterschiedlich angegebenen Handy-Nummern zu
recherchieren. Es wurde eine Person ermittelt und gegen diese ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Gebührenbescheid
wegen unerlaubter Sondernutzung erlassen. Die Bescheide und Verfahren
mussten wieder zurückgenommen bzw. eingestellt werden, da nicht
eindeutig zu beweisen war, dass dieser Autohändler diese Plakate auch
aufgehängt hat. Die hierfür erforderlichen Ermittlungen kann ein Straßenund Grünflächenamt nicht leisten. Hier müsste gegebenenfalls das LKA tätig werden."

Reinickendorf

„Bei der Feststellung einer unerlaubten Sondernutzung durch
Werbeplakate werden diese aus dem Straßenraum entfernt, und es wird –
sofern möglich – eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den
Verantwortlichen erstellt.“

Spandau

„Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau entfernt die nicht erlaubten
Plakate in Eigenleistung und im Rahmen der personellen Kapazitäten. Die
Plakate werden dann vorläufig eingelagert und später entsorgt.“

SteglitzZehlendorf

„Es wird zunächst versucht, den Verursacher zu ermitteln, um die
Entfernung der illegalen Plakatierung unter Fristsetzung zu verlangen. Ist
kein Verursacher bekannt oder wird der Aufforderung nicht
nachgekommen, entfernt das Straßen- und Grünflächenamt mittels
Beauftragung eines externen Dienstleisters die illegale Plakatierung.“

TempelhofSchöneberg

„In der Regel wird versucht, den Verursacher der illegalen Plakatierung
ausfindig zu machen und diesen zur Beseitigung der Plakatierung
aufzufordern. Zudem erfolgt die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Bezogen auf die illegalen Plakate für
den PKW An- und Verkauf wurde vergeblich versucht, den oder die
Verursacher ausfindig zu machen. Ermittlungen zu den angegebenen
Handynummern liefen ins Leere, da nicht existente Anschlussinhaber
registriert wurden. Eine Person, die beim Anhängen der Plakate
angetroffen und angezeigt wurde, ist anschließend unbekannt verzogen.
Ein Austausch mit anderen Bezirksämtern führte ebenso nicht zu neuen
Erkenntnissen. Und auch die angefragte Unterstützung des
Landeskriminalamtes war von dort aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Gleichzeitig wurde die regelmäßige Entfernung der Plakate veranlasst.“

TreptowKöpenick

„Das Bezirksamt Treptow-Köpenick lässt die illegale Plakatierung in
regelmäßigen Abständen durch Auftragsfirmen entfernen. Wenn es die
personelle Situation zulässt, unterstützt der bezirkseigene Werkhof bei der
Beseitigung der Plakate. Am 13.09.2023 gab es zusätzlich eine
Pressemitteilung, in der auch die Bürgerinnen und Bürger zu
standortgenauen Hinweisen über die Plakate und Hinweise zu
mutmaßlichen den Verursachern über die Ordnungsamt-App gebeten
wurden. Zudem befindet sich das Straßen- und Grünflächenamt TreptowKöpenick in laufender Abstimmung mit den anderen Bezirken und der Polizei."

Frage 4:
Sind die Eigentümer der Plakate bekannt? Wenn ja, haben diese ein Gewerbe angemeldet?

Antwort zu 4:
Die Bezirksämter von Berlin haben Folgendes mitgeteilt:

CharlottenburgWilmersdorf
„Siehe Antwort zu Frage 3.“

FriedrichshainKreuzberg
„Da dem Bezirksamt keine Vorgänge vorliegen, kann hierzu keine Aussage
getroffen werden.“

Lichtenberg „Die Eigentümer der Plakate sind dem Straßen- und Grünflächenamt
Lichtenberg nicht bekannt.“

MarzahnHellersdorf
„Dem Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf sind die Eigentümer der Plakate
nicht bekannt.“

Mitte „Es gibt keine direkten Hinweise zu verantwortlichen Firmen oder Personen
- nur Handynummern und E-Mail-Adressen.“

Pankow „Nein, die Eigentümer sind nicht bekannt. Auf den Plakaten werden
absichtlich keine Firmendaten angegeben. Es sind nur diverse HandyNummern und E-Mail-Adressen abgebildet, welche von potenziellen
Interessenten dann angerufen bzw. angeschrieben werden sollen. Die
Firma verschleiert ihre Herkunft, ihre Adresse, ihre Geschäftsführer etc.“

Reinickendorf „Bei der Feststellung der ersten Werbeplakate wurde im Verlauf des
laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in enger Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) versucht, die jeweiligen
Verantwortlichen zu ermitteln. Leider konnten weder die Inhaber der auf
den Werbeplakaten angegebenen Telefonnummern noch die der E-MailAdressen ermittelt werden.“

Spandau „Nein. Teil 2 der Frage kann daher nicht vom Straßen- und
Grünflächenamt beantwortet werden.“

SteglitzZehlendorf
„Die Eigentümer der Plakate der jüngsten illegalen Plakatierungsaktion
sind nicht bekannt, wenngleich ein Zusammenhang mit der
vorangegangenen Plakatierungsaktion vermutet wird. Die Ermittlung, ob
ein Gewerbe besteht, ist dadurch erschwert, dass auf den zuletzt illegal
montierten Plakaten nur eine Mobilfunknummer auf den Plakaten
ersichtlich ist.“

TempelhofSchöneberg
„Siehe Antwort zu Frage 3.“

TreptowKöpenick
„Aufgrund der sehr zurückhaltenden Angaben auf den Plakaten und der
Undurchsichtigkeit des dahinterstehenden Firmengeflechtes sind die
Eigentümer und somit eine etwaige Gewerbeanmeldung nicht bekannt.“

Frage 5:
Werden nicht genehmigte Plakate entfernt? Wenn ja, wie lang dauert die Entfernung und wie kostenintensiv ist sie?

Antwort zu 5:
Die Bezirksämter von Berlin haben Folgendes mitgeteilt:

CharlottenburgWilmersdorf
„Siehe Antwort zu Frage 3.“

FriedrichshainKreuzberg
„Der Fall ist noch nicht eingetreten.“

Lichtenberg „Die Entfernung der Plakate erfolgt zum Beispiel durch die Firma IlgAußenwerbung GmbH im Rahmen der Wildwerbevereinbarung. Dadurch
entstehen den Bezirken zunächst keine Kosten, jedoch können auch keine
Aussagen zum zeitlichen Ablauf gemacht werden.
Wenn der Bezirk im Rahmen einer Ersatzvornahme tätig wird, sind ca.
15 € für die Entfernung eines Plakates als auch 65 € für eine Anfahrt
einzurechnen (Nettopreise). Die Entfernung erfolgt in diesen Fällen
umgehend nach Auftragserteilung. Die Entfernung im Rahmen von
bezirklichen Ersatzvornahmen (Zwangsmittel) ist jedoch
verfahrensrechtlich an gewisse Schritte gebunden, welche sich aufgrund
der schwierigen Ermittlungssituation aufwändig gestaltet.“

MarzahnHellersdorf
„Nichtgenehmigte Plakate werden schnellstmöglich von der IlgAußenwerbung GmbH entfernt. Bei Gefahr im Verzug erfolgt auch eine
Entfernung der Plakate durch den Allgemeinen Ordnungsdienst des
Ordnungsamtes.“ Bis zum 14.09.2023 wurden im Bezirk MarzahnHellersdorf 742 PKW-Ankaufschilder entfernt.

Mitte „Die Demontage erfolgt durch die Firma Ilg-Außenwerbung GmbH im
Rahmen der Wildwerbevereinbarung mit dem Land Berlin.“

Pankow „Die Firma mediateam Stadtservice GmbH, welche die
Ausschließlichkeitsrechte für Werbung an Lichtmasten hat (außer
Wahlwerbung und Zirkuswerbung), entfernt diese illegalen Werbeplakate
im Rahmen ihrer eigenen Arbeiten und ohne Verpflichtung sukzessive.“

Reinickendorf „Nicht genehmigte Plakate werden bei Auffinden umgehend aus dem
öffentlichen Straßenraum entfernt. Bezüglich der entstehenden Kosten
kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden, da neben der
Entsorgung an sich auch die Personalkosten zu berücksichtigen sind.“

Spandau „Vergleiche Antwort zu 3. Nach Kenntnis werden derartige Plakate
innerhalb von wenigen Stunden entfernt. Die Kosten belaufen sich
geschätzt - auf mehrere hundert Euro pro Jahr.“

SteglitzZehlendorf
„Die Entfernung der Plakate wird zeitnah veranlasst, wenn eine
Aufforderung zur Entfernung durch den Verursacher nicht möglich oder
nicht erfolgreich war. Die zuletzt illegal verbrachten Plakate im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf für ein Kfz-Gewerbe wurden ca. 14 Tage nach
Entdecken im öffentlichen Straßenland abgenommen. Kosten sind in
Höhe von 211,89 € entstanden.“

TempelhofSchöneberg
„Illegale Plakate können, sofern nicht der Verursacher selbst zur
Entfernung herangezogen werden kann, auch über die Firma, die das
berlinweite Werberecht an den Litfaßsäulen hat, entfernt werden. Dies
erfolgt auf Grundlage eines vom Land Berlin geschlossenen Vertrages. In
Bezug auf die Werbung zum PKW-An- und Verkauf wurde dies seit
September 2022 bereits 255 Mal veranlasst. Die Entfernung erfolgt
zeitnah. Zu den Kosten kann keine Auskunft erteilt werden.“

TreptowKöpenick
„Von der Meldung/Erstfeststellung bis zur Beräumung vergehen bis zu
drei Wochen in Abhängigkeit von der Auftragslage. Bislang mussten ca.
3.000 € für Beräumungen verauslagt werden. Siehe auch Antwort zu
Frage 3.“
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat unabhängig von den
Maßnahmen der Bezirksämter eine Vereinbarung („Wildwerbevereinbarung“) mit der IlgAußenwerbung GmbH geschlossen, die diese berechtigt und verpflichtet, in einem monatlichen
Turnus wechselnd in allen zwölf Bezirken Kontrollen im Hinblick auf unerlaubte Werbung im
öffentlichen Straßenland durchzuführen und diese zu beseitigen. Einmal im Jahr hat das
Werbeunternehmen eine Sonderreinigungsaktion durchzuführen und hierbei Plakate und
Plakatträger, die unerlaubt angebracht wurden, zu beseitigen. Im Jahr 2022 wurden durch IlgAußenwerbung GmbH folgende Anzahl an unerlaubten Werbeplakaten, vor allem Auto-AnkaufWerbeplakate, entfernt:

Charlottenburg-Wilmersdorf 223
Friedrichshain-Kreuzberg 145
Lichtenberg 258
Marzahn-Hellersdorf 189
Mitte 295
Neukölln 166
Pankow 33
Reinickendorf 67
Steglitz-Zehlendorf 32
Spandau 45
Tempelhof-Schöneberg 267
Treptow-Köpenick 389
Die Entfernung der „Wildwerbung“ verursachte im Jahr 2022 einen Aufwand im niedrigen
sechsstelligen Bereich. Derzeit werden unlauter tätige Unternehmen im Rahmen der
Wildwerbevereinbarung vom beauftragten Außenwerbeunternehmen abgemahnt sowie zur
Unterlassung aufgefordert.

Frage 6:
Was können Bürgerinnen und Bürger tun, um zunächst einen Standort auf Genehmigung überprüfen und ggf.
entfernen zu lassen?

Antwort zu 6:
Plakatwerbung für den Pkw-An- und Verkauf an Lichtmasten ist nicht erlaubnisfähig. Zur Meldung
von unerlaubten Werbeanlagen wird Bürgerinnen und Bürgern das Internetportal „OrdnungsamtOnline“ oder die Nutzung der Ordnungsamt-App empfohlen.

Berlin, den 28.09.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

21.09.2023:   Liegen dem Berliner Senat Ergebnisse aus dem ersten Jahr seit Bestehen der Schulgesundheitsfachkräfte vor? (19/16 829)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 21. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2023)

zum Thema:
Liegen dem Berliner Senat Ergebnisse aus dem ersten Jahr seit Bestehen der
Schulgesundheitsfachkräfte vor?

und Antwort vom 10. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort

auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16829
vom 21. September 2023
über Liegen dem Berliner Senat Ergebnisse aus dem ersten Jahr seit Bestehen der
Schulgesundheitsfachkräfte vor?

________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg (Abteilung Familie, Jugend
und Gesundheit) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung
berücksichtigt ist.
Das Projekt der Schulgesundheitsfachkräfte ist ein Projekt des Bezirksamtes Lichtenberg,
welches von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) nicht
übernommen werden wird. Die SenBJF deckt, wie im Koalitionsvertrag benannt,
Leistungen in einem ähnlichen Kontext über Schulhelferinnen und Schulhelfer ab.

1. Auf welcher Grundlage und wie wird die Evaluation durchgeführt?

Zu 1.: „Zur Evaluation erscheint eine explorative Methodik angemessen. Nähere
Überlegungen zur Durchführung, insbesondere der Evaluationstiefe, sind gegenwärtig
Gegenstand der weiteren Planung.“

2. Wie sind die Schulen und Gesundheitsfachkräfte daran beteiligt?

Zu 2.: „Schulen und die Schulgesundheitsfachkräfte werden voraussichtlich in Form
standardisierter Fragebögen beteiligt.“

3. Wie wurden die Schulgesundheitsfachkräfte/Schulen das erste Jahr über seit Bestehen des Projekts
fachlich begleitet?

Zu 3.: „Die Schulgesundheitsfachkräfte haben zum September 2023 erfolgreich ihre
akademische Zusatzqualifikation an der Evangelischen Hochschule Darmstadt absolviert.
Eine fachliche Begleitung erfolgte durch Frau Dr. Gabriele Elsäßer, Präsidentin der
European Union for School and University Health and Medicine, die maßgeblich an der
Einführung von Schulgesundheitsfachkräften im Land Brandenburg beteiligt war.
Weiterhin erfolgte eine Anbindung der Schulgesundheitsfachkräfte an die betreffenden
Stellen des Gesundheitsamtes Lichtenberg.“
Zusätzlich erfolgte ein Mentoring durch eine Mitarbeiterin des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes des Bezirkes.

4. Über welche Mittel wurden Dokumentationen innerhalb dieses Jahres durchgeführt, um diese in eine
mögliche Evaluation einfließen zu lassen?

Zu 4.: „Es erfolgte eine computergestützte Dokumentation mit einer Standardsoftware.“

5. Das zuständige Bezirksamt, hier das Ressort Gesundheit, forderte zuletzt die Weiterfinanzierung durch
den Berliner Senat über den kommenden Doppelhaushalt. Wann wurden welche Daten und Ergebnisse aus
möglichen Evaluationen zum Erfolg des Projekts seit dessen Start im Oktober 2022 an den Berliner Senat
übersandt?

Zu 5.: „Eine Evaluation fand bislang nicht statt.
Aufgrund der organisatorischen Etablierung der Schulgesundheitsfachkräfte an den
jeweiligen Schulen sowie der erst im III. Quartal 2023 beendeten Qualifikation als
Schulgesundheitsfachkraft war eine Evaluation bislang nicht zielführend.“
Daten wurden an die SenBJF nicht weitergegeben.

Berlin, den 10. Oktober 2023

In Vertretung
Christina Henke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

18.09.2023:   Bezirkliche Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung (19/ 16 767)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 18. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2023)

zum Thema:
Bezirkliche Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung
und Antwort vom 04. Oktober 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2023)

Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 16767
vom 18.09.2023

über Bezirkliche Anlaufstellen für Beteiligung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage
zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
wiedergegeben.

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Für die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung werden laut aktuellen Planungen vom Berliner Senat im
Haushaltstitel 53121 für 2024/2025 je 2.748.000 € eingeplant. Daher ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:
Welche Anlaufstellen gibt es für Bürgerbeteiligung in Berlin (bitte einzeln namentlich und nach Standort auflisten)

Antwort zu 1:
Hinweis zur Verwendung der Namens Anlaufstellen: Im Umsetzungskonzept der Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen
Stadtentwicklung (Umko), dass u.a. die Grundlage für die Bildung der Anlaufstellen für
Beteiligung darstellt, wurde verankert, einen gemeinsamen Namen im Rahmen eines
durchzuführenden Markenbildungsprozesses zu entwickeln. Dieser Prozess wurde 2021 mit dem
Ergebnis einer für alle gültigen Wortbildmarke „Raum für Beteiligung“ durchgeführt. In dieser
Antwort wird deshalb i.d.R. nicht der Begriff „Anlaufstelle“, sondern „Raum für Beteiligung“
verwendet.
2023 gibt es in elf Bezirken „Bezirkliche Räume für Beteiligung (BRBs), in einem Bezirk ist er
derzeit noch im Aufbau, wird aber seine Arbeit auch im Herbst 2023 aufnehmen. Derzeit sind
zehn von ihnen auf der Website des Zentralen Raums für Beteiligung mit jeweiligen Links zu den
bezirklichen Seiten zu finden: https://www.berlin.de/raum-fuer-beteiligung/#raeume. Ihre
Mitarbeitenden kommen jeweils auf der einen Seite aus der Verwaltung und auf der anderen
Seite von einem Kooperationspartner aus der Zivilgesellschaft bzw. einem Dienstleister.
Nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:
Bezirk Standort

1. CharlottenburgWilmersdorf
Raum für Beteiligung Charlottenburg-Wilmersdorf, mobil unterwegs im
ganzen Bezirk, zudem feste Sprechzeiten 2x wöchentlich im Haus am
Mierendorffplatz, 10589 Berlin

2. FriedrichshainKreuzberg
In Friedrichshain-Kreuzberg gibt es ein s.g. Anlaufstellen-Netz, bestehend
aus dem Kiezbüro Samariterstr (Träger Stiftung SPI, Rigaer Straße 41,
10247 Berlin), dem Stadtteilbüro Friedrichshain (Träger Koop-Fhain e.V.,
Warschauer Straße 23, 10243 Berlin) und dem Stadtteilausschuss
Kreuzberg e.V. (Bergmannstr. 14, 10965 Berlin).

3. Lichtenberg Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung (LAB)
c/o Stadtkümmerei GmbH
Sandra Tondl & Sophie Stark
Hubertusstr. 47 I 10365 Berlin
Tel.: 030 / 767 290 06
Mobil: 0176 / 470 862 59
Web: https://www.beteiligung-lichtenberg.de
E-Mail: buergerbeteiligung.lichtenberg [at] stadtkuemmerei.de

4. MarzahnHellersdorf
Die Entwicklung der bezirklichen Leitlinien für die Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und die Konzeption der bezirklichen
Anlaufstelle ist im Jahr 2022 erfolgt. Mit dem Beschluss des Bezirksamts
über die bezirklichen Leitlinien für die Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger einschließlich der Umsetzungskonzeptionierung wurde die
Leistung der Umsetzung der bezirklichen Anlaufstelle ausgeschrieben.
Das Vergabeverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Es ist damit
zu rechnen, dass die bezirkliche Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung im
Herbst 2023 nach Abschluss des Verfahrens ihre Arbeit im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf aufnimmt.

5. Mitte Büro für Bürger/innenbeteiligung Mitte, Bezirksamt Mitte, Rathaus
Wedding, Müllerstraße 146, 13353 Berlin gemeinsam mit L.I.S.T.
GmbH, Gottschedstr. 33, 13357 Berlin

6. Neukölln Mitmach-Laden – Raum für Beteiligung
Hertzbergstr. 22, 12055 Berlin

7. Pankow Büro „Pankow beteiligt“ (Bezirkliche Anlaufstelle Pankow),
Dunckerstraße 59c, 10439 Berlin

8. Reinickendorf Büro für Bürgerbeteiligung,
Scharnweberstraße 55A, 13405 Berlin

9. Spandau Raum für Beteiligung Spandau,
Koordinierungsstelle Beteiligung

10.SteglitzZehlendorf
Raum für Beteiligung – Steglitz Zehlendorf
Potsdamer Straße 50, 14163 Berlin (ab 01.10.2023)

11. TempelhofSchöneberg
Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg (RBTS),
Ringbahnstr. 10-14, 12099 Berlin

12. TreptowKöpenick
Büro für Bürger/-innenbeteiligung (Anlaufstelle)
Rathaus Treptow, Neue Krugalle 2-4, Raum 204

Frage 2:
Sind dem Berliner Senat ähnliche Stellen der Bürgerbeteiligung in anderen Bundesländern bekannt? Wenn ja,
welche?

Antwort zu 2:
Es gibt derzeit 90 Kommunen in anderen Bundesländern, die dem Modell der Berliner Räume
für Beteiligung auf Senatsebene und in den Bezirken ähnlich sind. Auch wenn die einzelnen
Strukturen und die jeweilige Ausrichtung unterschiedlich sind, besteht das Hauptziel der meisten
dieser Stellen darin, Kompetenzen zu Bürgerbeteiligung in den jeweiligen Kommunen
aufzubauen und weiter zu entwickeln bzw. sie systematisch im Alltag von Politik und Verwaltung
zu verankern. Die Stellen sind zum großen Teil Mitglied im Netzwerk der kommunalen
Partizipationsbeauftragten (NeKoPa) der Stiftung Mitarbeit, das aus ca. 100 Mitgliedern aus
ca. 90 Kommunen besteht. Weitere Infos:
 zu NeKoPa: https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunalebeteiligungspolitik/netzwerk-kommunale-partizipationsbeauftragte-nekopa/
 zu den Mitgliedern auf einer Karte: https://www.netzwerkbuergerbeteiligung.de/netzwerkerinnen/

Von diesen Stellen in 90 Städten werden deshalb unten nur ausgewählte Beispiele genannt. Die
verwendeten Kurzbeschreibungen stammen von den darunter genannten Websites der jeweiligen
Städte:

- Hamburg: „Hamburger Stadtwerkstatt“: Sie operiert auf drei Ebenen:

1. Als Dach für Diskussionsveranstaltungen zu gesamtstädtischen und teilräumlichen
Themen der Stadtentwicklung und des Umweltschutzes in der Verantwortung des Senats.

2. Als Dach für Informations- und Partizipationsveranstaltungen zu Themen und
Projekten in der Verantwortung der Bezirke.

3. Als Dach für Informations- und Partizipationsveranstaltungen zu Großprojekten,
Bebauungsplänen und fachspezifischen Umweltplanungen in der Verantwortung der
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
o Weitere Infos:
 https://www.hamburg.de/aufgabe/3364678/was-ist-stadtwerkstatt/
 https://www.hamburg.de/contentblob/15055880/c297b6be0794c78a8
bb105036e2f843e/data/d-drucksache-20-3939.pdf

- München: „PlanTreff - Plattform zur Stadtentwicklung“: Hier „dreht sich alles um die
Münchner Stadtentwicklung. Wir stoßen den Dialog an und bringen Transparenz in
Planungen und Projekte. (..) Er lädt alle ein, mitzudenken, mitzureden und mitzuplanen –
digital oder vor Ort.
o Weitere Infos: https://stadt.muenchen.de/infos/plantreff-stadtentwicklung.html

- Potsdam: „WerkStadt für Beteiligung“: Sie arbeitet mit dem Ziel, allen Einwohnerinnen
und Einwohnern Potsdams einen leichten Zugang zu verschiedenen Formen der aktiven
Beteiligung zu ermöglichen. Das Büro versteht sich dabei als Potsdams kommunale
Kompetenzstelle für Demokratie, Partizipation und Beteiligung, das all jene berät und
unterstützt, die selber Bürgerbeteiligung durchführen oder anstoßen möchten. Die
WerkStadt für Beteiligung verfügt über eine zweiteilige Struktur aus Verwaltung und einem
zivilgesellschaftlichen Träger (mitmachen e.V.).
o Weitere Infos: https://buergerbeteiligung.potsdam.de/content/werkstadt-fuerbeteiligung-1

- Köln: „Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung“: Für die Umsetzung und
Weiterentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Stadt Köln das
kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung eingerichtet. Es setzt sich aus einem
städtischen (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) und einem
stadtgesellschaftlichen Teil (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner Freiwilligen
Agentur) zusammen.
o Weitere Infos: https://meinungfuer.koeln/informationen/das-kooperative-buerofuer-oeffentlichkeitsbeteiligung

Frage 3:
Welche Angebote werden in den Anlaufstellen gemacht?

Antwort zu 3:
Die Aufgaben und Angebote der Bezirklichen Räume für Beteiligung (BRBs) und des Zentralen
Raums für Beteiligung (ZRB) sind in den „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB, S. 24 ff.) und
insbesondere im darauf bezogenen Umsetzungskonzepts (UmKo, S. 27 ff.) ausführlich unter
dem Stichwort „Anlaufstellen“ erläutert. Die LLBB wurden 2019 und das Umko 2021 durch den
Senat beschlossen bzw. durch das Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen.
Zusammengefasst haben die Räume für Beteiligung folgende Aufgaben:
- Lotsenfunktion: Sie informieren und beraten die eigene Verwaltung und interessierte
Bürgerinnen und Bürger zum Thema Beteiligung an der räumlichen Stadtentwicklung,
- Unterstützung von Selbstorganisation von Bürgerinnen und Bürgern: insbesondere durch
Vermittlung oder Zurverfügungstellung von Räumen,
- Beratung und Weiterbildung: Sie weisen auf Weiterbildungsangebote zu Beteiligung hin
und vernetzen dazu,
- Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit: Sie kommunizieren Themen der Beteiligung intern
in die Verwaltung und extern in die Stadtöffentlichkeit der jeweiligen Bezirke und
vernetzen Beteiligungsakteure,
- in Bezug auf die Vorhabenliste: Sie unterstützen den Aufbau der Vorhabenliste und
leiten Anregungen zu Beteiligung weiter.
- Hinweis: Da die Einrichtung eines Beirats für Beteiligung in den LLBB nur für die
Senatsebene beschrieben ist, liegt dessen Einrichtung und Betreuung ausschließlich
beim ZRB und gehört somit nicht zu den Kernaufgaben der BRBs.
Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben der Räume für Beteiligung sind in den LLBB und im
UmKo zu finden, die zum Download auf folgender Seite zur Verfügung stehen:
https://www.berlin.de/raum-fuer-beteiligung/#links. Die Bezirke wurden wegen der
einheitlichen Aufgaben nicht einzeln dazu befragt.

Frage 4:
Wie viele Veranstaltungen haben im Jahr 2022 in den Anlaufstellen stattgefunden? Um welche Art von
Veranstaltungen handelte es sich dabei (bitte einzeln nach Anlaufstelle aufschlüsseln)?

Antwort zu 4:
Nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:

1. Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Raum für Beteiligung Charlottenburg-Wilmersdorf hat am 01.02.2023 seine Arbeit
aufgenommen. Im Jahr 2022 gab es daher noch keine Veranstaltungen vom Raum für
Beteiligung.

2. Friedrichshain-Kreuzberg
Seit Nov. 2022 (nach Vergabe und Arbeitsaufnahme): 4 Veranstaltungen (3 Veranstaltungen zu
Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung, 1 Info- und Vernetzungs-VA).
Die Veranstaltungen fanden nicht direkt in den Anlaufstellen statt (Grund: Raumkapazitäten),
wurden aber von ihnen durchgeführt bzw. waren sie daran beteiligt.

3. Lichtenberg
Im Jahr 2022 (nach der Eröffnung Ende März) haben im Multifunktionsraum der Anlaufstelle
insgesamt ca. 75 Veranstaltungen statt. (Coronabedingt fanden erst im Laufe des Jahres
wieder Präsenzveranstaltungen statt.)
Kurze Aufschlüsselung:
durch Akteure & Politik: 21
durch Verwaltung: 37
durch Org. Bürgerschaft: 15
Fortbildungsangebote: 3

4. Marzahn-Hellersdorf
Im Jahr 2022 wurde der Bezirk durch einen Dienstleister zur Erarbeitung bezirklicher Leitlinien
für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und dem Aufbau der Anlaufstelle für
Bürgerbeteiligung unterstützt. In diesem Kontext wurden vier Veranstaltungen durchgeführt: drei
aufsuchende Beteiligungsveranstaltungen zur Entwicklung der bezirklichen Leitlinien für
Bürgerbeteiligung sowie eine Einwohnerversammlung.

5. Mitte
Büro für Bürger/innenbeteiligung Bezirk Mitte: 46 Veranstaltungen, davon:
 Workshops zur Weiterbildung von Initiativen und Organisationen: 5
 Jahrestagung mit Akteuren aus dem ganzen Bezirk Mitte: 1
 Wöchentliche Sprechstunden: 14
 Pop-Up-Sprechstunden in Nachbarschaftseinrichtungen: 6
 Lastenradtouren: 4
 Teilnahme an Veranstaltungen mit Bereitstellung eines Informationsangebots: 6
 Sitzungen des Beirats für Beteiligung: 6
 Durchführung von Beteiligungsverfahren / Unterstützung bei Veranstaltungen in: 4

6. Neukölln
Der Mitmach-Laden hat 2022 ca. 31 Veranstaltungen mit einer personellen Besetzung von 2,5
VZÄ eigenständig durchgeführt oder begleitet. Dabei handelte es sich um unterschiedliche
Arten von Veranstaltungen:
a) Beteiligungsprozesse: Es wurden 12 Beteiligungsprozesse durchgeführt oder eng
begleitet. Es handelt sich um folgende Beteiligungsprojekte: Klimaresiliente Hasenheide
(2x), Energetisches Quartierskonzept Gropiusstadt, Beteiligung zum Baumgutachten,
Umgestaltung der Spiel- und Sportflächen Lessinghöhe (2x), Verkehrsberuhigung

Reuterkiez, Engagement-Konferenz, Stadtteilkonferenzen (2x), Beteiligung
Schallgutachten Schillerkiez, Tag der offenen Tür mit Beteiligung.
b) Vor-Ort-Sprechstunden mit dem Beteiligungslastenrad: Es wurden fünf Vor-OrtSprechstunden durchgeführt.
c) Fortbildungen/ Workshops: Es wurden zwei Fortbildungen oder Workshops mit
Neuköllner/innen durchgeführt.
d) Netzwerk-Veranstaltungen: Es gab 12 Termine, an denen der Mitmach-Laden persönlich
auf Veranstaltungen war, um die Vorhaben des Bezirkes zu bewerben oder um Kontakte
zu knüpfen (vorhabenbezogen oder generell zum Thema Bürger/innenbeteiligung).

7. Pankow
Grundsätzlich berät und unterstützt das ‚Büro Pankow beteiligt‘ die Fachämter des
Bezirksamtes konzeptionell und operativ bei der Umsetzung von Beteiligungsveranstaltungen zu
Fragen der Stadtentwicklung und führt nicht primär eigene Veranstaltungen durch. Zusätzlich
informiert die Anlaufstelle auf verschiedensten lokalen Veranstaltungen über
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk, organisiert Fortbildungen und Vernetzungstreffen.
Insgesamt wurden im Eröffnungsjahr bereits ca. 25 Veranstaltungen in unterschiedlichsten
Größenordnungen (von Information bis hin zu aufwendigen partizipativen Verfahren) begleitet.
Das ‚Büro Pankow beteiligt‘ hat offiziell am 01. Juli 2022 eröffnet. Vorangestellt war dem eine
achtmonatige Aufbauphase, während derer zehn eigene Veranstaltungen im Rahmen von
 Beteiligungs-AGs (4) stattgefunden haben und
 Ideenwerkstätten (2)
 Eröffnung und Tag der offenen Tür (2)
 Workshop zu Beteiligung mit Verwaltungsmitarbeitenden BA Pankow
 Eröffnung ‚Büro Pankow beteiligt‘
Das ‚Büro Pankow beteiligt‘ hat sich zudem u.a. an folgenden Veranstaltungen beteiligt (durch
Information, Konzeption, Organisation und/oder Moderation):
 Informationsveranstaltung Kiezblock Komponistenviertel
 Bürgerinformationsveranstaltung zu Sanierungsmaßnahmen am Wilhelmsruher See
 Wilhelmsmarkt
 Nachbarschaftsversammlung Mühlenkiez
 Gethsehmane-Fest
 Workshop zur Umsetzung der neuen Instrumente für Bürger/innenbeteiligung
 Büroeröffnung BENN-Weißensee
 Veranstaltung: Das geht in Pankow – wo können junge Menschen mitbestimmen?
 Dorffest Heinersdorf
 Auftaktveranstaltung BENN-Weißensee
 Kiezfest Weißensee
 Klimastraße Hagenauer Straße
 Bürger/innenwerkstatt Blankenburger Süden
 Runder Tisch Blankenburg

8. Reinickendorf
 Vorbereitung und Moderation Anwohnenden Spaziergang mit Stadträtin „Abordnung
Gehwegparken in der Burgfrauenstraße“
 Moderation Informationsveranstaltung des Stadtplanungsamtes zu Bauvorhaben in Frohnau
 Teilnahme und Beratung Anwohnenden Spaziergang mit Bürgermeister und Stadträtin
„Verkehrsproblematik am Waidmanns Lüster Damm“
 Teilnahme und Beratung Anwohnenden Treffen mit Stadträtin der Initiative Hochjagdstraße
 Teilnahme mit Infostand am Tag der Städtebauförderung
 Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des 1. Runden Tisches mit
der Nachbarschaft zu Problemen an einem Spiel- und Bolzplatz, der sog. Klix Arena mit
Bezirksamt, QM, freien Trägern der Jugendhilfe, Polizei etc.
 Teilnahme am Vorbereitungstreffen und Mitorganisation des 2. Runden Tisches Klixarena
(s.o.)
 Teilnahme am Rundgang Schäfersee der Initiative „Projektgruppe Schäfersee“ und
Vernetzung mit Initiative
 Teilnahme am Runden Tisch zur Verkehrsplanung im Waldseeviertel der Gemeinde
Glienicke/Nordbahn und des Bezirks Rdf
 Teilnahme und Moderation des Anwohnenden Spaziergang im Märkisches Viertel mit der
Senior/innenvertretung Rdf und dem FB Stapl
 Teilnahme am Anwohnenden Spaziergang zum Auftakt des Werkstattverfahrens für den
Wohnungsbau auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer Nervenklinik
 Mitglied der bezirklichen Spielplatzkommission Ruf, Teilnahme
 Teilnahme und Infostand beim Lettekiezfest
 Teilnahme und Infostand beim Sommerfest Residenzstraße des Fördergebietes Lebendige
Zentren“
 Teilnahme und Infostand am Tag der offenen Tür Rathaus Reinickendorf
 Teilnahme an einer Sitzung des bezirklichen Forums Zuwanderung Ruf
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von vier Sitzungen des Jour Fixe
Beteiligung (von der Anlaufstelle ins Leben gerufene Runde, in der das Thema Beteiligung
in der Verwaltung mit allen Fachämtern, hier v.a. der Leitungsebene weiterentwickelt wird)
 Unterstützung FÄ bei Durchführung von online Veranstaltungen
 Vernetzungstreffen mit verschiedenen Stakeholdern und Akteuren in Ruf:
o Quartiersmanagement, Vor-Ort Team Förderprogramm Lebendige Zentren,
Bürgerverein Frohnau, Initiative Cité Foch, Infoveranstaltung zur Tram UTZ (Urban
Tech Republic auf TXL), PR-Abteilung Tegel Projekt, Ehrenamtsbüro Rdf,
Senior/innenvertretung Rdf, Bauherrenpreis Rdf, Berliner Kiezgipfel
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von drei Sitzungen des Mobilitätsrates (der
lt. Berliner Mobilitätsgesetz vorgeschriebene FahrRat heißt in Rdf Mobilitätsrat), sowie
dreier Sitzungen der Vorbereitungsgruppen FahrRat und FußRat
 Gesamt: 38

9. Spandau
An folgenden Veranstaltungen hat die Anlaufstelle im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und
teilweise durch Beratung, Vernetzungsarbeit, Organisation, Durchführung, Dokumentation
und/oder Evaluation mitgearbeitet:
5 Befragungen / Gespräche auf Grundlage eines Fragebogens
1 Bürgerforum (davon 1 zu einem Vorhaben einer Senatsverwaltung)
1 Dialogverfahren
4 Diskussionsveranstaltungen
3 Ideenaufrufe
3 Infostände mit Bürgersteiggesprächen und Beteiligungsmöglichkeit vor Ort
2 Informationsveranstaltungen (davon 1 zu einem Vorhaben einer Senatsverwaltung)
1 Konferenz/Open Space
13 Online-Beteiligungen
5 Workshops
Die Anlaufstelle hat keine eigenen Räumlichkeiten zur Durchführung von Beteiligungsverfahren.
10. Steglitz-Zehlendorf
Das Ausschreibungsverfahren zum Aufbau und Betrieb der „Bezirklichen Anlaufstelle für
Bürger/innenbeteiligung“ wurde im 2. Quartal des Jahres 2023 erfolgreich abgeschlossen.
Entsprechend fanden im Jahr 2022 keine Veranstaltungen statt.
11. Tempelhof-Schöneberg
Der bezirkliche Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg (RBTS) hat am 22.10.2022 seine
Arbeit aufgenommen. Der RBTS verfolgt die Strategie der Vor-Ort-Präsenz, bspw. Vorstellung
beim Präventionsrat im Schöneberger Norden. Im Büro des RBTS haben interne Meetings zur
Abstimmung und zum Aufbau des RBTS stattgefunden.
12. Treptow-Köpenick
Anlaufstelle Treptow-Köpenick Veranstaltungen 2022
Titel Veranstaltungsart Verwaltung/
Bürger
Halböffentlich
/ öffentlich
Bürger/-innenkontaktzahlen
AG Mobilität (VA 1) Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen
u. Verwaltung
halböffentlich
Titel Veranstaltungsart Verwaltung/
Bürger
Halböffentlich
/ öffentlich
Bürger/-innenkontaktzahlen
AG Mobilität (VA 2) Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen
u. Verwaltung
halböffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 1)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 2)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 3)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 4)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 5)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung
(VA 6)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
Brückenfest Kaisersteg 2022
(VA 1)
Beteiligungsveranstaltung Bürger/-
innen
öffentlich 70
Brückenfest Kaisersteg 2022
(VA 2)
Beteiligungsveranstaltung Bürger/-
innen
öffentlich 50
Bündnis Wohnen Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Dörpfeldstraße Veranstaltung Beteiligungsveranstaltung Bürger/-
innen
öffentlich 90
Kiezfest LZQ (IHEK)
Baumschulenweg
Beteiligungsveranstaltung Bürger/-
innen
öffentlich 40
Klimaysmposium
(Veranstaltung in AGSRO)
Beteiligungsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Kooperationsvereinbarungen
Kiezklubs und Fördervereine
(VA 1)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Kooperationsvereinbarungen
Kiezklubs und Fördervereine
(VA 2)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Mehrfachnutzung Bürgerhaus
Alt-Treptow
Beteiligungsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Netzwerk
Ateliergemeinschaften
Treptow-Köpenick
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Netzwerk
Ateliergemeinschaften
Treptow-Köpenick
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Netzwerktreffen ZAB und
Anlaufstellen (VA 1)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Netzwerktreffen ZAB und
Anlaufstellen (VA 2)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Netzwerktreffen ZAB und
Anlaufstellen (VA 3)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Netzwerktreffen ZAB und
Anlaufstellen (VA 4)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Titel Veranstaltungsart Verwaltung/
Bürger
Halböffentlich
/ öffentlich
Bürger/-innenkontaktzahlen
Vernetzungstreffen/
Sprechstunde mit organisierter
Zivilgesellschaft (40x)
Beratung Akteur/-innen halböffentlich

Frage 5:
Wie viele Veranstaltungen haben im Jahr 2023 (Stand 15.09.2023) in den Anlaufstellen stattgefunden? Um welche
Art von Veranstaltungen handelte es sich dabei (bitte einzeln nach Anlaufstelle aufschlüsseln)?

Antwort zu 5:
Nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:

1. Charlottenburg-Wilmersdorf
Seit dem 01.02.2023 hat der Raum für Beteiligung Charlottenburg-Wilmersdorf folgende
Veranstaltungen alleine / mit Kooperationspartner/innen umgesetzt oder daran aktiv
teilgenommen:
Beteiligungsveranstaltungen
 INSEL-Konferenz Mobilität (Themenzentrierte Einwohner/innenversammlung)
 INSEL-Rat Mobilität (losbasierter Einwohner/innen-Rat auf Stadtteilebene, zweimal
jährlich)
 Erweiterung der Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße
Öffentliche Veranstaltungen
 INSEL-Kiezfest Mierendorff-INSEL, Charlottenburg
 Interkulturelles Nachbarschaftsfest, Wilmersdorf
 Aufsuchende Sprechstunde gemeinsam mit der Mobilen Stadtteilarbeit Wilmersdorf
 Mieterfest Schlangenbader Straße, Wilmersdorf
 Kiezspaziergang, Mierendorff-INSEL, Charlottenburg
 Sperrmülltag Klausenerplatz-Kiez, Charlottenburg
 Sperrmülltag Charlottenburg-Nord, Charlottenburg
 Sperrmülltag Mierendorffplatz, Charlottenburg
 Kiezrunde 35, Westend, Charlottenburg
Netzwerktreffen
 Netzwerk Nachbarschaft Wilmersdorf, Akteur/innen in Wilmersdorf-Zentrum
 Netzwerktreffen Schlange aktiv, Akteur/innen in der Großwohnsiedlung
 AG Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße, Gewerbetreibende
 INSEL-Zukunftsteam, Einwohner/innengremium

2. Friedrichshain-Kreuzberg
2023: 8 Veranstaltungen (7 Veranstaltungen zu Projekten und Prozessen der räumlichen
Stadtentwicklung, 1 Info- und Vernetzungs-VA). Die Veranstaltungen fanden nicht direkt in den
Anlaufstellen statt (Grund: Raumkapazitäten), wurden aber von ihnen durchgeführt bzw. waren
sie daran beteiligt.

3. Lichtenberg
Im Jahr 2023 haben im Multifunktionsraum der Anlaufstelle (mit Stand: 15.09.2023) insgesamt
ca. 90 Veranstaltungen statt.
Kurze Aufschlüsselung:
Durch Akteure & Politik: 22
Durch Verwaltung: 32
Durch Org. Bürgerschaft: 34
Fortbildungsangebote: 3

4. Marzahn-Hellersdorf
Die Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung ist aktuell noch in Ausschreibung. Es wurden noch keine
Veranstaltungen durchgeführt.

5. Mitte
Büro für Bürger/innenbeteiligung Bezirk Mitte: 24 Veranstaltungen, davon:
 Workshops zur Weiterbildung von Initiativen und Organisationen: 2
 Monatliche Sprechstunden: 3
 Pop-Up Sprechstunden in Nachbarschaftseinrichtungen: 2
 Lastenradtouren: 3
 Teilnahme an Veranstaltungen mit Bereitstellung eines Informationsangebots: 5
 Sitzungen des Beirats für Beteiligung: 4
 Durchführung von Beteiligungsverfahren / Unterstützung bei Veranstaltungen: 5

6. Neukölln
Bis zum 15.09.2023 wurden ca. 29 Veranstaltungen eigenständig durchgeführt oder begleitet.
Dabei handelt es sich um unterschiedliche Arten von Veranstaltungen:
a) Beteiligungsprozesse: Es wurden 12 Beteiligungsprozesse durchgeführt oder eng
begleitet. Es handelt sich um folgende Beteiligungsprojekte: Serenadenhof-Beteiligung
(2x), Umbau Jugendclub Lessinghöhe, Stadtteilkonferenzen (3x), Verkehrsberuhigung
Reuterkiez, Verkehrsberuhigung Richardkiez, Klimaresiliente Hasenheide, BBR Grünzug,
Partizipationsworkshop NEZ, Parkraumbewirtschaftung.
b) Vor-Ort-Sprechstunden mit dem Beteiligungslastenrad: Es wurden fünf Vor-OrtSprechstunden durchgeführt.
c) Fortbildungen/ Workshops: Es wurden fünf Fortbildungen oder Workshops mit
Neuköllner/innen durchgeführt.
d) Netzwerk-Veranstaltungen: Es gab acht Termine, an denen der Mitmach-Laden
persönlich auf Veranstaltungen war, um die Vorhaben des Bezirkes zu bewerben oder
um Kontakte zu knüpfen (vorhabenbezogen oder generell zum Thema
Bürger/innenbeteiligung).

7. Pankow
Grundsätzlich berät und unterstützt das ‚Büro Pankow beteiligt‘ die Fachämter des
Bezirksamtes konzeptionell und operativ bei der Umsetzung von Beteiligungsveranstaltungen zu
Fragen der Stadtentwicklung und führt nicht primär eigene Veranstaltungen durch. Zusätzlich
informiert die Anlaufstelle auf verschiedensten lokalen Veranstaltungen über
Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk, organisiert Fortbildungen und Vernetzungstreffen.
Insgesamt wurden in 2023 (Stichtag 15.9.2023) bislang ca. 20 Veranstaltungen in
unterschiedlichsten Größenordnungen (von Information bis hin zu aufwendigen partizipativen
Verfahren) begleitet bzw. selbst umgesetzt.
Konkret hat sich das Büro Pankow in 2023 u.a. an folgenden Veranstaltungen beteiligt (durch
Information, Konzeption, Organisation und/oder Moderation):
 Vorbeteiligung zur Umgestaltung des Hugenottenplatzes online und aufsuchend vor Ort
 Workshop mit dem Integrationsbeirat
 Beteiligungsveranstaltung zur Umgestaltung des Hugenottenplatzes
 Teilnahme an der Eröffnung zum Stadtteilladen im Langhanskiez
 Teilnahme Runder Tisch Blankenburg
 Teilnahme Planungsraumkonferenz Buch und Karow
 Teilnahme am Nachbarschaftstreffen BENN Buch
 Teilnahme Sozialkulturmarkt Weißensee
 Teilnahme Aktionstag am Solonplatz zur Eröffnung des Kiezblocks Komonistenviertel
 Teilnahme an Infoveranstaltung zum Kiezblock Arnimplatz
 Teilnahme an der Informationsveranstaltung zur Klimastraße Hagenauer Straße
 Teilnahme Auftaktveranstaltung zum Park am Weißen See
 Unterstützung einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Umgestaltung eines
Spielplatzes in Heinersdorf
 Organisation und Durchführung des Aktionstags Kinderfreundliche Kommune Pankow
 Vor-Ort-Befragung zur Kursentwicklung in Karow und Buch
 zwei Beteiligungsveranstaltungen zur Kursentwicklung der VHS-Pankow
 Teilnahme Beteiligungsveranstaltung Blankensteinpark
 Leitbildworkshop zum Klimaschutzkonzept Pankow
Für das laufende Jahr 2023 sind aktuell mindestens fünf weitere Veranstaltungen sowie eine
Workshopreihe terminiert:
 Informationsveranstaltung Gewerbegebiet Niederschönhausen
 Forum Kooperatives Stadtmachen Pankow
 Workshop in Buch zum Thema zukünftige Beteiligungsformate an der
Angebotsentwicklung der VHS
 Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Gertrud-Classen-Platzes
 Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Gustave-Eiffel-Schule
 Teilnahme an der Beteiligungsveranstaltung zum Klimaschutzkonzept
 mehrere Workshops für Verwaltung und Zivilgesellschaft

8. Reinickendorf
 Begleitung eines Bürgerspaziergangs zum Umbau des Edelhofdammes des FB Stapl
 Teilnahme an einer Online-Werkstatt und zwei öffentlichen Werkstätten zur
Machbarkeitsstudie Verkehrskonzept Heinsestraße in Hermsdorf des FB Stapl
 Teilnahme und Unterstützung bei der Durchführung des Nachbarschaftsdialog Klixarena (s.
2022)
 Teilnahme und Vorstellung der Anlaufstelle beim Nachbarschaftsforum BENN Wittenau-Süd
 Teilnahme am Tag für Menschen mit und ohne Behinderungen im Märkischen Viertel
 Teilnahme und Vorstellung der Anlaufstelle beim Nachbarschaftstreffen des BENN
Märkisches Viertel,
 Teilnahme und Vorstellung der Anlaufstelle als TOP bei der Seniorenvertretung Rdf
 Teilnahme und Vorstellung der Anlaufstelle als TOP beim Mädchen- und Frauenbeirat Rdf
 Teilnahme und Vorstellung der Anlaufstelle als TOP beim Behindertenbeirat Rdf
 Teilnahme an Eröffnungsveranstaltung BENN Tegel-Süd
 Teilnahme Einweihung Fitnessplatz Roedernallee
 Teilnahme an zwei Spielplatzkommissionen Rdf (s.2022)
 Unterstützung FB Straßenneubau und Projektsteuerer zu Beteiligung Umbau
Ollenhauerstraße
 Unterstützung FB Spielplatzbau zu Beteiligung Spielplatzneubau Borsigdamm 4
 Unterstützung FÄ und Beauftragten bei der Bewerbung von Beteiligungsformaten
(Machbarkeitsstudie Heinsestraße)
 Vernetzungstreffen mit Stakeholdern / Akteuren in Rdf
o Quartiersmanagement, Vor-Ort Team Förderprogramm Lebendige Zentren,
Bürgerverein Frohnau, BENN Märkisches Viertel, Team BENN Tegel-Süd, Team
BENN Wittenau-Süd, BVV Büro Rdf)
 Teilnahme an zwei Sitzungen des bezirklichen Forums Zuwanderung Rdf
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von zwei Sitzungen des Jour Fixe
Beteiligung (s. 2022)
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zweier Sitzungen des Mobilitätsrates
(s.2022)
 Konzeption, Aufsetzung, Betreuung und Zusammenfassung eines Beteiligungsmoduls digital
auf mein.Berlin.de und analog per Fragebogen, E-Mail, persönlich zum Thema
„Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit in Rdf“
 Gesamt: 33
In den nächsten vier Wochen sind aktuell bereits folgende Veranstaltungen terminiert:
 Teilnahme Spielplatzkommission (19.09.)
 Teilnahme Einweihung Spielplatz Waldstraße (22.09.)
 Teilnahme und Co-Organisation Bürger/innenveranstaltung von LevelUp im Märkischen
Viertel (22.09.)
 Teilnahme mit Infostand am Tag des offenen Rathauses Rdf (23.09.),
 Teilnahme und Beratung beim Stammtisch Bürgerinitiative Waidmannslust (25.09.)
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von einer Sitzung des Jour Fixe Beteiligung
26.09. (s. 2022)
 Teilnahme an der Interkulturelle Woche Rdf mit drei Veranstaltungen (26.09. – 28.09.23)
 Organisation, Durchführung und Nachbereitung Beteiligungsveranstaltung für den
Spielplatzneubau Borsigdamm des SGA Rdf (17.10.)
 Gesamt: 10

9. Spandau
An folgenden Veranstaltungen hat die Anlaufstelle im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und
teilweise durch Beratung, Vernetzungsarbeit, Organisation, Durchführung, Dokumentation
und/oder Evaluation mitgearbeitet:
2 Diskussionsveranstaltungen
3 Ideenaufrufe
1 Infostand mit Gesprächen und Beteiligungsmöglichkeit vor Ort
3 Informationsveranstaltungen (davon 1 zu einem Vorhaben einer Senatsverwaltung)
1 Konferenz/Open Space
3 Online-Beteiligungen
2 Workshops
Die Anlaufstelle hat keine eigenen Räumlichkeiten zur Durchführung von Beteiligungsverfahren.

10. Steglitz-Zehlendorf
Der Aufbau einer physischen Anlaufstelle für Bürger/innenbeteiligung wird im 4. Quartal des
Jahres 2023 realisiert, entsprechend gab es keine Veranstaltungen innerhalb der Anlaufstelle.
Die Anlaufstelle hat jedoch bei zwei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im Bezirk aktiv
mitgewirkt.

11. Tempelhof-Schöneberg
Bis zum Stichtag hat der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg (RBTS) in fünf
festgelegten dezentralen Einrichtungen im Bezirk 61 offenen Sprechzeiten für Bürger/innen
durchgeführt. Der RBTS hat eine große Auftaktveranstaltung für Bürger/innen, Verwaltung und
Politik durchgeführt. Der RBTS hat an 22 Veranstaltungen (u.a. Straßenfeste, Gremien)
teilgenommen.

12. Treptow-Köpenick
Anlaufstelle Treptow-Köpenick Veranstaltungen 2023
Titel Veranstaltungsart Verwaltung/
Bürger
Halböffentlich
/ öffentlich
Bürger/-innenkontaktzahlen
AG Mobilität (VA 3) Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen
u. Verwaltung
halböffentlich
AG Mobilität (VA 4) Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen
u. Verwaltung
halböffentlich
AG Schulwegsicherheit Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen
u. Verwaltung
halböffentlich
AG Sozialraumorientierung (VA 7)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung (VA 8)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
AG Sozialraumorientierung (VA 9)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
Brückenfest Kaisersteg
2023
Beteiligungsveranstaltung Bürger/-innen öffentlich 110
Bürger/-innenfest
Griechische Allee
Beteiligungsveranstaltung Bürger/-innen öffentlich 90
Freiraumkonzept
Vorplatz Bhf.
Schöneweide (VA 1)
Beratung Akteur/-innen halböffentlich
Freiraumkonzept
Vorplatz Bhf.
Schöneweide (VA 2)
Beratung Akteur/-innen halböffentlich
Freiraumkonzept
Vorplatz Bahnhof
Schöneweide (VA 3)
Beratung Bürger/-innen öffentlich 120
Fußwegsicherheit
Bölschestraße (VA 1)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Fußwegsicherheit
Bölschestraße (VA 2)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Grüner Anger
Plänterwald (VA 1)
Beratung Bürger/-innen öffentlich 60
Grüner Anger
Plänterwald (VA 2)
Beratung Bürger/-innen öffentlich 90
Grüner Anger
Plänterwald (VA 3)
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
Jahresauftakt Rathaus
Treptow (JAM)
Beratung Bürger/-innen öffentlich 210
Kick Off
Freiraumkonzept
Baumschulenweg
Beratung Verwaltung nicht öffentlich
Kiezkassen Workshop Beteiligungsveranstaltung Bürger/-innen öffentlich 50
Netzwerktreffen ZAB
und Anlaufstellen (VA 5)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Titel Veranstaltungsart Verwaltung/
Bürger
Halböffentlich
/ öffentlich
Bürger/-innenkontaktzahlen
Netzwerktreffen ZAB
und Anlaufstellen (VA 6)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
Netzwerktreffen ZAB
und Anlaufstellen (VA 7)
Informationsveranstaltung Verwaltung nicht öffentlich
ÖffentlichkeitsarbeitKiezkassen (VA 1)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
ÖffentlichkeitsarbeitKiezkassen (VA 2)
Beteiligungsveranstaltung Akteur/-innen halböffentlich
Spielplatzkommission Beteiligungsveranstaltung Verwaltung u.
Politik
nicht öffentlich
Spielplatzkommission Beratung Verwaltung nicht öffentlich
Vernetzungstreffen/
Sprechstunde mit
organisierter
Zivilgesellschaft (25x)
Beratung Akteur/-innen halböffentlich

Frage 6:
Wie viele Bürgerkontakte fanden im Jahr 2022 statt (bitte einzeln nach Anlaufstelle aufschlüsseln)?

Antwort zu 6:
Nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:

1. Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Raum für Beteiligung Charlottenburg-Wilmersdorf hat am 01.02.2023 seine Arbeit
aufgenommen. Im Jahr 2022 gab es daher noch keine Kontakte zu Bürger/innen.

2. Friedrichshain-Kreuzberg
Seit Nov. 2022 (nach Vergabe und Arbeitsaufnahme): ca. 650 Kontakte (ca. 130 Kontakte pro
Woche).

3. Lichtenberg
Zu beachten ist, dass aufgrund der Pandemie viele Bürger/innenkontakte telefonisch und/ oder
per E-Mail stattfanden.
Telefonisch: 50
Per E-Mail: 30
Vor Ort-Veranstaltung oder in der Sprechstunde: 150
Mein.berlin.de: Zugriffe N.N. (Senat)

4. Marzahn-Hellersdorf
Die bezirkliche Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung war 2022 noch in der Erarbeitung und
Konzeptionierung. Neben den genannten Veranstaltungen fanden keine Bürgerkontakte statt.

5. Mitte
Vom Büro für Bürger/innenbeteiligung Bezirk Mitte fanden im Jahr 2022 insgesamt 676
Bürgerkontakt statt, davon:
 Bei Workshops zur Weiterbildung von Initiativen/Organisationen: 23
 Bei der Jahrestagung mit Akteuren aus dem ganzen Bezirk Mitte: 40
 Bei wöchentlichen Sprechstunden: 4
 Bei Pop-Up-Sprechstunden in Nachbarschaftseinrichtungen: 65
 Bei Lastenradtouren: 88
 Bei Teilnahme an Veranstaltungen mit Bereitstellung eines Informationsangebots: 105
 Bei den Sitzungen des Beirats für Beteiligung: 48
 Bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren/Unterstützung bei Veranstaltungen:
240
 Bürger*innen, die auf Anfrage beraten wurden und individuelle Gesprächstermine: 30
 Kontakte, die durch aktivierende Befragung erreicht wurden: 33

6. Neukölln
Der Mitmach-Laden ist der zentrale Ansprechpartner für die Neuköllner/innen, wenn sie Fragen
oder Anmerkungen für vorhabenbezogene Planungen, Prozesse oder Projekte des Bezirks
haben. Darüber hinaus ist er die zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Thema
Bürger/innenbeteiligung im Bezirk. Die Bürgerkontakte können sich demnach auf Vorhaben
oder auf Beteiligungsprojekte des Bezirksamtes beziehen. Im Jahr 2022 wurden keine genauen
Daten hierzu erfasst. Der Mitmach-Laden ist für die Neuköllner/innen sowohl telefonisch, per
Mail als auch persönlich erreichbar. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Formate
aufgezeigt, in denen Bürger/innenkontakte stattfanden.
a) Beteiligungsprozesse
b) Vor-Ort-Sprechstunden
c) Fortbildungen/ Workshops
d) Netzwerk-Veranstaltungen
e) Sonstiges (Mail, Telefonate, schriftlich, Newsletter)
Im Rahmen dieser Formate fanden schätzungsweise 590 Bürger/innenkontakte statt.

7. Pankow
Im Eröffnungsjahr 2022 fanden (soweit quantifizierbar) ca. 1.395 Bürgerkontakte statt:
 Gespräche mit diversen Initiativen und Vereinen (aufsuchende Beteiligung im Rahmen
des Aufbauprozesses): 13 Termine, ca. 30 Personen
 Gespräche im Rahmen von Netzwerkaufbau mit BENN-Teams, Mobiler Stadteilarbeit,
auf Stadteilfesten mit eigenem Stand, Kiezversammlungen etc.: ca. 11 Termine mit ca.
100 Bürgerkontakten
 direkte Kontakte im Rahmen von Gesprächen bei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen:
ca. 100
 Sprechstunde: 15 Termine
 Über 1000 auf Instagram, Twitter und Facebook
 Ca. 50 Kontakte mit konkreten Anfragen zu Vorhaben in Pankow und
Beteiligungsmöglichkeiten in bzw. an Anlaufstelle (persönlich, Email, Telefon)
 Eröffnung/Tag der offenen Tür: ca. 100

8. Reinickendorf
 Ca. 40 Kontakte/Anfragen zu konkreten Vorhaben in Rdf in bzw. an Anlaufstelle
(persönlich, Email, Telefon)
 Ca. 200 konkrete Gespräche über die Anlaufstelle und Beteiligung in Rdf auf
Veranstaltungen
 Über 500 über Facebook, über 1000 über Instagram, knapp 2000 über Twitter
 2. Hälfte 2022 - 3000 Aufrufe Webseite

9. Spandau
Bürgerkontakte fanden im Rahmen von min. 7 Veranstaltungen statt.
Min. 9 Anfragen erreichten die Anlaufstelle per E-Mail.
Die Anzahl von Bürgerkontakten mit der Anlaufstelle wurde bislang nicht statistisch erfasst.
Telefonische Anrufe, die keine schriftliche Dokumentation benötigten, sind daher nicht zählbar.

10. Steglitz-Zehlendorf
Im Jahr 2022 gab es keine Bürger*innenkontakte, da das Ausschreibungsverfahren erst im 2.
Quartal 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde.

11. Tempelhof-Schöneberg
In 2022 fanden ca. 80 Bürger/innenkontakte statt.

12. Treptow-Köpenick
Anlaufstelle Treptow-Köpenick Bürger/-innenkontakte 2022
Kontaktart Anzahl
Vor Ort in der Anlaufstelle 40
per Telefon 120
per Mail 90
Veranstaltungskontakte 250
über Online-Formate (Jotform etc.) 1160
über mein.berlin 180

Frage 7:
Wie viele Bürgerkontakte fanden im Jahr 2023 (Stand 15.09.2023) statt (bitte einzeln nach Anlaufstelle
aufschlüsseln)?

Antwort zu 7:
Nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:

1. Charlottenburg-Wilmersdorf
Sprechzeitenkontakte (Telefon, E-Mail, Präsenz, mobil): 35
Kontakte auf Festen und Veranstaltungen: ca. 550

2. Friedrichshain-Kreuzberg
2023: ca. 4740 Kontakte (ca. 140 Kontakte pro Woche)

3. Lichtenberg
Antwort zu 7:
Telefonisch: 100
Per E-Mail: 60
Vor Ort-Veranstaltung oder in der Sprechstunde: 300
Mein.berlin.de: Zugriffe N.N. (Senat)

4. Marzahn-Hellersdorf
Die bezirkliche Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung ist aktuell noch in Ausschreibung. Es fanden
noch keine Bürgerkontakte statt.

5. Mitte
Vom Büro für Bürger/innenbeteiligung Bezirk Mitte fanden im Jahr 2023 bis zum 15.09.2023
insgesamt 550 Bürgerkontakte statt, davon:
 Bei Workshops zur Weiterbildung von Initiativen und Organisationen: 22
 Bei den Pop-Up-Sprechstunden: 26
 Bei den Lastenradtouren: 121
 Bei Teilnahme an Veranstaltungen mit Bereitstellung eines Informationsangebots: 151
 Bei Sitzungen des Beirats für Beteiligung: 39
 Bei Durchführung von Beteiligungsverfahren/Unterstützung bei Veranstaltungen: 180
 Bürger*innen, die auf Anfrage beraten wurden und individuelle Gesprächstermine: 11

6. Neukölln
Der Mitmach-Laden ist der zentrale Ansprechpartner für die Neuköllner/innen, wenn sie Fragen
oder Anmerkungen für vorhabenbezogene Planungen, Prozesse oder Projekte des Bezirks
haben. Darüber hinaus ist er die zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Thema
Bürger/innenbeteiligung im Bezirk. Die Bürgerkontakte können sich demnach auf Vorhaben
oder auf Beteiligungsprojekte des Bezirksamtes beziehen. Im Jahr 2023 wurden keine genauen
Daten hierzu erfasst. Der Mitmach-Laden ist für die Neuköllner/innen sowohl telefonisch, per
Mail als auch persönlich erreichbar. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Formate
aufgezeigt, in denen Bürger/innenkontakte stattfanden.
a) Beteiligungsprozesse
b) Vor-Ort-Sprechstunden
c) Fortbildungen/ Workshops
d) Netzwerk-Veranstaltungen
e) Sonstiges (Mail, Telefonate, schriftlich, Newsletter)
Im Rahmen dieser Formate fanden schätzungsweise 460 Bürger/innenkontakte bis zum
15.09.23 statt.

7. Pankow
Im Jahr 2023 fanden (soweit quantifizierbar, bis Stichtag 15.09.) ca. 2.035 Bürgerkontakte
statt:
 Gespräche zur Vernetzung in diversen Kontexten: 170 Bürgerkontakte
 direkte Kontakte im Rahmen von Gesprächen bei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen:
ca. 125
 Sprechstunde: 22
 über 1600 auf Instagram, Twitter und Facebook, mein.berlin.de und der Website
 73 Abonnements des Newsletters von Pankow beteiligt
 Ca. 45 Kontakte mit konkreten Anfragen zu Vorhaben in Pankow und
Beteiligungsmöglichkeiten in bzw. an Anlaufstelle (persönlich, Email, Telefon)
Im Zuge der für 2023 bereits terminierten Veranstaltungen ist von mindestens weiteren 500
Kontakten auszugehen.

8. Reinickendorf
 Ca. 50 Kontakte/Anfragen zu konkreten Vorhaben in Rdf in bzw. an Anlaufstelle
(persönlich, Email, Telefon)
 Ca. 170 konkrete Gespräche über die Anlaufstelle und Beteiligung in Rdf auf
Veranstaltungen (Stand 15.09.23)
 Knapp 3000 über Facebook, 1300 über Instagram, 1000 über Twitter jeweils bis
31.08.23)
 Über 5000 Aufrufe der Webseite (bis 31.08.23)
 115 Newsletter Abonnenten

9. Spandau
Bürgerkontakte fanden im Rahmen von min. 9 Veranstaltungen statt.
Min. 10 Anfragen erreichten die Anlaufstelle per E-Mail und über nebenan.de.
Die Anzahl von Bürgerkontakten mit der Anlaufstelle wurde bislang nicht statistisch erfasst.
Telefonische Anrufe, die keine schriftliche Dokumentation benötigten, sind daher nicht zählbar.

10. Steglitz-Zehlendorf
Seit Vertragsunterzeichnung, zu Beginn des 3. Quartals 2023, gab es ca. 70 Kontakte zu
Bürgerinnen und Bürgern.

11. Tempelhof-Schöneberg
In 2023 fanden ca. 800 Bürger/innenkontakte statt.

12. Treptow-Köpenick
Anlaufstelle Treptow-Köpenick Bürger/-innenkontakte 2023
Kontaktart Anzahl
Vor Ort in der Anlaufstelle 25
per Telefon 480
per Mail 1300
Veranstaltungskontakte 750
über Online-Formate (Jotform etc.) 3100
über mein.berlin 780
Sonstiges (Briefverkehr) 13000

Frage 8:
Wie bewertet der Berliner Senat die Arbeit der bezirklichen Anlaufstellen insbesondere hinsichtlich Angebotsvielfalt,
der Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft sowie der zustande gekommenen Bürgerkontakte?

Antwort zu 8:
Die Bezirklichen Räume für Beteiligung leisten eine wertvolle Arbeit im Sinne der oben
genannten Aufgaben und sind eine wichtige Schnitt- und Kommunikationsstelle zu Themen der
Stadtentwicklung und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger, für die organisierte
Zivilgesellschaft sowie in und zwischen den Bezirksämtern bzw. der Landesebene. Sie
- stärken die Demokratie,
- erleichtern den Dialog und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten,
- machen Beteiligung für bedeutende Vorhaben zur Regel und moderieren Konflikte,
- sichern gute Qualität und einen systematischen Ablauf von Beteiligungsverfahren,
- machen Planungen und bauliche Vorhaben transparenter,
- verankern Beteiligung langfristig,
- halten dazu an, genügend Ressourcen für Beteiligung einzuplanen.

Frage 9:
Gibt es noch weitere Mittel, die für den Unterhalt der Anlaufstellen mit Ausnahme des genannten Kapitels verwendet
werden können? Wie beliefen sich diese im Jahr 2022 und 2023 (Stand 15.09.2023)?

Antwort zu 9:
nein

Frage 10:
Ist mit Veränderungen hinsichtlich Qualität und Quantität der Leistung der bezirklichen Anlaufstellen aufgrund des
geminderten Haushaltsansatzes (im Vergleich zu 2023) zu rechnen? Wie bewertet dies der Senat?

Antwort zu 10:
Die Ansatzreduzierungen für 2023 orientieren sich an den tatsächlichen Ausgaben der Jahre
2021 bzw. 2022, als noch nicht in allen Bezirken Räume für Beteiligung aufgebaut bzw. in
23
Funktion waren. Die Diskussion über eine Ansatzerhöhung liegt beim Abgeordnetenhaus bzw. in
dessen entsprechenden Ausschüssen auf Grundlage des Haushaltsentwurfs.
Zusätzlich dazu nachstehend die Stellungnahmen der Bezirke:

1. Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Raum für Beteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf hat in der öffentlichen und
verwaltungsinternen Diskussion den Begriff der Beteiligung gesetzt. Chancen und Grenzen der
Teilhabe sind kommuniziert und die praktische Umsetzung hat begonnen. Die Anfragen sowohl
aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft nehmen zu. Eine Verringerung der bisher
verfügbaren Mittel gefährdet diesen Aufbauprozess. Beteiligung muss geübt werden, begleitet
und unterstützt werden. Es entsteht bei Mittelkürzungen eine Diskrepanz zwischen Bedarf und
finanziellen/personellen Ressourcen. Dies bedeutet weniger konkrete Beteiligungsprozesse,
weniger Beratung der Fachämter und weniger Kontakte zu Bürger/innen. Die Entwicklung einer
starken und demokratiefesten Stadtgesellschaft wird damit gebremst.

2. Friedrichshain-Kreuzberg
Durch die Ansatzkürzung wäre eine vollumfängliche Arbeit der Anlaufstelle LLBB nicht mehr
möglich – sowohl als Unterstützung für den amtsinternen Umsetzungsprozess der Leitlinien für
Bürger*innen-Beteiligung als auch für die weitere Ermöglichung und Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Beteiligung bei Projekten und Prozessen der räumlichen
Stadtentwicklung. Ebenso ist das erfolgreich etablierte kooperative Modul der bezirklichen
StadtWERKSTATT gefährdet, als Methode und realer Verhandlungsraum im Bezirk, der für
kooperative Prozesse der gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung zwischen Akteur*innen der
Verwaltung und der organisierten Zivilgesellschaft genutzt wird.
Wenn das Bestreben, die Bürger*innen an der notwendigen Umgestaltung der Stadt und der
Stadtentwicklung zu beteiligen, kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern mit Leben erfüllt
werden soll, sind personelle Kapazitäten und Orte der Beteiligung und Verhandlung notwendig.
Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag im Sinne der Neuen Leipzig-Charta zu deren
Leitideen der aktiven Beteiligung und Koproduktion in der Stadtentwicklung bekannt (S. 53). Zu
den Schlüsselprinzipien guter urbaner Governance der Neuen Leipzig-Charta gehören
daneben Gemeinwohlorientierung, der integrierte Ansatz, Mehrebenenkooperation und
adäquate ortsbezogene Ansätze.
Um diesen vom Koalitionsvertrag getragenen Ansprüchen gerecht zu werden, ist eine weitere
Ausfinanzierung der dafür notwendigen Strukturen in den Bezirken geboten und angemessen.

3. Lichtenberg
In der aktuell laufenden Haushaltsplanung des Landes Berlin ist eine Kürzung auf 53% der
bisherigen Fördersumme vorgesehen, die einen Weiterbetrieb der bisherigen Strukturen in der
jetzigen Form nicht ermöglichen. Die LAB (Lichtenberger Anlaufstelle Beteiligung) wird bei der
Finanzierung in der Arbeitsumsetzung erheblich eingeschränkt. Auswirkungen werden mit
Personalkürzung auf die Bereitstellung der oben genannten LAB-Aufgaben wie auch derBereitstellung von Serviceleistungen für mein.berlin.de und die eingeschränkte Nutzung/Verfügbarkeit für den Raum für Beteiligung der LAB sowie möglicher Schließung zu erwarten sein.

4. Marzahn-Hellersdorf
Das Konzept zur Umsetzung der bezirklichen Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung basiert auf dem
Ansatz im Haushaltsjahr 2023. Im Falle eines geminderten Haushaltsansatzes ist mit
erheblicher Minderung der Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität zu rechnen, zum einen
bezieht sich dies auf die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Personalstunden der
bezirklichen Anlaufstelle und der damit einhergehenden Reduzierung von Leistungen, zum
anderen bezieht sich dies auf die Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten als physischer
Anlaufort für Bürgerinnen und Bürger.

5. Mitte
Aus Sicht des Bezirksamtes Mitte stünden weniger Kapazitäten bereit, um beispielsweise
Bürger*innen zu informieren, diesbezügliche Kontakte müssten eingeschränkt werden und
Veranstaltungen könnten nur noch in einem geringeren Maße durchgeführt werden.

6. Neukölln
Aus Sicht des Bezirksamtes Neukölln werden erhebliche Einschränkungen in der Qualität und
Quantität bei der bezirklichen Beteiligungsarbeit im Falle einer Senkung der Mittelzuweisung
erwartet. Der Mitmach-Laden hat in seiner bisherigen Funktion zahlreiche Kommunikationen mit
einzelnen Neuköllner/innen oder mit bezirklichen Netzwerken eigenständig übernommen. Er hat
bisher einen wichtigen Beitrag geleistet, Planungsvorhaben und Ergebnisse von
Beteiligungsprozessen zielgruppengerecht zu kommunizieren und zu verbreiteten. Zudem baut
der Mitmach-Laden als Verbindungsstück zwischen der Verwaltung und den Neuköllner/innen
Hürden ab und motiviert Neuköllner/innen, die über geringe soziale Ressourcen verfügen,
teilzuhaben. In ihrer bisherigen Arbeit seit Ende 2020 haben sie wichtige Kontakte in die
Neuköllner Stadtgesellschaft aufgebaut und verstetigt.
Mit der beabsichtigten Senkung der Mittelzuweisung und den damit einhergehenden
verminderten Personalressourcen beim Mitmach-Laden kann ein großer Teil
Kommunikationsarbeit nicht mehr erbracht werden. Das Bezirksamt wird diese wegfallenden
Ressourcen aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht kompensieren können.
Es werden keine Beteiligungsprojekte eigenständig (in Auftrag der Fachämter) durchgeführt
werden. Die Arbeit wird sich auf die Pflege und Aktualisierung der Vorhabenliste konzentrieren
und ggfs. auf Anfragen zu dieser beschränken. Die Kontaktwege werden sich ebenfalls auf
hauptsächlich telefonische und schriftliche Anfragen beschränken müssen.

7. Pankow
Die bezirkliche Anlaufstelle leistet einen wesentlichen Beitrag zur Demokratieförderung im
Bezirk Pankow. Die geplanten Kürzungen auf fast die Hälfte der Mittel würden die Leistungen
ganz erheblich beeinträchtigen. Die Aufgabe der Anlaufstelle, als leicht zugängliche
Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger/innen zu agieren und kontinuierlich für beide zur
Verfügung zu stehen, erfordert ein Mindestmaß an Personalstärke und verfügbarer Arbeitszeit.
Dies ist durch den Mittelansatz 2023 von 250.000 € gegeben; daraus lassen sich zwei VzÄ und
ein Vor-Ort-Büro (inklusive Sachmittel) finanzieren. Mit der Halbierung der Mittel können diese
Aufgaben nicht mehr umgesetzt werden, die Einsparungen würden insbesondere den
Personaleinsatz betreffen, da die Fixkosten für das Büro nicht beliebig abzusenken sind.
In der Folge müssten - nur anderthalb Jahre nach Eröffnung und umfangreicher Netzwerkarbeit
- die Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern und die Vernetzungen mit zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Vereinen wieder deutlich eingeschränkt werden. Gleiches gilt für die
Unterstützung der Verwaltung bei der Konzeption von Ausschreibungen und guten
Beteiligungsverfahren, der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der operativen Umsetzung von
Veranstaltungen (z.B. durch organisatorische Unterstützung und Moderationsleistungen). Eine
Mittelkürzung würde deshalb das Vertrauen der Zivilgesellschaft in das Versprechen von Politik
und Verwaltung, Bürger/innenbeteiligung besser umzusetzen, empfindlich stören.

8. Reinickendorf
Zunächst ist festzustellen, dass in der Anfrage unzulässig erklärt wird, dass für die Finanzierung
der Anlaufstellen in den Bezirken Mittel i.H.v. 2.748.000,00 € je Haushaltsjahr vorgesehen sind.
Dem ist nicht so. Vielmehr sollen laut Haushaltsplanentwurf diese Mittel auch für die
Bebauungsplanbeteiligung (750.000,- €) und für die zentrale Anlaufstelle des Landes Berlin
verwendet werden (400.000,- €) – vergl. Epl 12 Seite 40. Für den Betrieb der Anlaufstellen in
den Bezirken sind lediglich Mittel i.H.v. 1.598.000,- € vorgesehen.
Die geplanten Kürzungen um fast die Hälfte der Mittel, würden unweigerlich die Leistungen der
bezirklichen Anlaufstelle Reinickendorf erheblich beeinträchtigen.
Die Unterstützung der Verwaltung bei der Konzeption und Umsetzung von notwendigen
Beteiligungsverfahren könnte nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Dies würde zu
erheblicher Mehrarbeit bei ohnehin überlasteten Ämtern führen. Die für eine gute
Zusammenarbeit mit den Fachämtern zwingend erforderliche Verlässlichkeit und zügige
Zuarbeit könnte so nicht mehr aufrechterhalten werden.
Der durch die Kürzungen erzwungene verringerte Personaleinsatz würde die Kontakte zu den
Bürgerinnen und Bürgern und die Vernetzungen mit Initiativen, Bürgerorganisationen und
Vereinen erheblich einschränken. Die Aufgabe, leicht zugängliche Anlaufstelle für deren Fragen
und Anforderungen zu sein und Verwaltungshandeln unkompliziert zu erklären und Akzeptanz
für Verwaltungshandeln zu schaffen, könnte so nicht mehr aufrechterhalten werden. Auch die
Möglichkeit, für Menschen leichte Zugänge zur Verwaltung zu schaffen, würde erheblich
beeinträchtigt.
Die Aufgabe der Anlaufstelle, Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern
zu sein und kontinuierlich für beide zur Verfügung zu stehen, erfordert ein Mindestmaß an
Personalstärke und verfügbarer Arbeitszeit. Dieses Mindestmaß ist durch den Mittelansatz 2023
von 250.000 € gegeben; daraus lassen sich 2 Personalstellen und ein Vor-Ort-Büro
finanzieren. Die ungefähre Halbierung führt dazu, dass nicht mehr ausreichend Zeit und
Arbeitskraft für die Zusammenarbeit mit sowohl Bevölkerung als auch Verwaltung zur Verfügung
steht.
Bürgerbeteiligung auf bezirklicher Ebene, bei Fragen, die die Menschen direkt angehen, schafft
Vertrauen in Politik und Verwaltung. Dies geschieht aber nur, wenn Menschen diese
Beteiligungsmöglichkeiten leicht wahrnehmen können und wenn sie vor Ort unkompliziert
Ansprechpersonen finden. Mit bezirklichen Anlaufstellen hat Berlin diese Möglichkeit
geschaffen. Die vorgesehene Kürzung würde diese Chance wieder zerstören. Angesichts von
Demokratiemüdigkeit und des Anwachsens des Rechtspopulismus eine falsche Entscheidung.

9. Spandau
Der geminderte Haushaltsansatz würde sich in Spandau auf einen Ausbau der bisherigen
Leistung (Weiterbildungsangebot, externe Räumlichkeiten) auswirken.

10. Steglitz-Zehlendorf
Für die sich im Aufbau befindliche Anlaufstelle würde eine Kürzung der Mittel, gegenüber dem
Jahr 2023, Auswirkungen auf den Personalschlüssel und die daraus resultierende
Angebotsvielfalt und Sprechzeiten bedeuten. Angelaufene Maßnahmen und Projekte müssten
zurückgefahren werden, damit würde sowohl die Qualität als auch Quantität der Beratungen
und Beteiligungen leiden.

11. Tempelhof-Schöneberg
Ja, es sind einschneidende Veränderungen hinsichtlich Qualität und Quantität der Leistung des
bezirklichen Raums für Beteiligung in Tempelhof-Schöneberg aufgrund des geminderten
Haushaltsansatzes zu erwarten. Bislang stand dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2023
ein Budget von 250.000€ zur Verfügung. Laut aktueller Haushaltplanung 2024/25 reduziert
sich der Betrag auf 133.000€. Eine derartige Mittelkürzung schränkt die Ausführung der
Mindestaufgaben zur Umsetzung der Bezirklichen Leitlinien für Bürger/innenbeteiligung stark
ein. Aufgebaute Strukturen können mit dem geminderten Betrag nicht etabliert oder gar
fortgesetzt werden.

12. Treptow-Köpenick
Die vorgesehene Mittelkürzung kommt zu einem Zeitpunkt, an der sich der jahrelange Prozess
zur Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Etablierung
der bezirklichen Anlaufstellen in einem weit fortgeschrittenen Stadium befindet.
Die (externe) Anlaufstelle ist in Treptow-Köpenick das Herzstück für die Umsetzung der Leitlinien
für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung. Sie ist eine
qualifizierte Stelle, um Vorhaben von hoher fachlicher und inhaltlicher Komplexität
niedrigschwellig und zielgruppengerecht zu kommunizieren bzw. die Fachämter in diesem
Sinne zu beraten und zu qualifizieren. Sie stärkt mit ihrer Arbeit das Demokratieverständnis, den
Dialog und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten auf bezirklicher Ebene. Dies ist
angesichts der Herausforderungen einer wachsenden Stadt eine riesengroße Aufgabe, die
zuallererst lokal, also in den Bezirken geleistet wird.
Mit den Anlaufstellen wurden dafür leistungsfähige Strukturen geschaffen, Vertrauen und
Netzwerke aufgebaut und nicht zuletzt hohe Erwartungen in bessere Beteiligungsverfahren
geweckt. Eine Mittelkürzung würde das Vertrauen der Zivilgesellschaft in das Versprechen von
Politik und Verwaltung, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger besser umzusetzen, empfindlich
stören. Der Bezirk wäre gezwungen abzuwägen, wann und wo Beteiligungen künftig noch
umgesetzt werden kann.
In Treptow-Köpenick kann die interne Stelle für die Koordination der Bürgerbeteiligung derzeit
noch nicht besetzt werden, da sich die BAK noch im Bewertungsverfahren befindet. Eigene,
zusätzliche Budgets stehen der internen Anlaufstelle auf Grund der prekären Haushaltslage
nicht oder nur sehr begrenzt zur Verfügung.
Die Ausstattung beschränkt sich auf personelle Mittel für die künftige Koordinierungsstelle.

Berlin, den 04.10.2023

In Vertretung
Machulik
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

16.09.2024:   Tramgabelung Konrad-Wolf-Straße Ecke Altenhofer Straße sicherer machen! (19 / 20347)

Download als PDF

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 16. September 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2024)
zum Thema:
Tramgabelung Konrad-Wolf-Straße Ecke Altenhofer Straße sicherer machen!
und Antwort vom 1. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 2. Oktober 2024)

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt
Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20347
vom 16. September 2024
über Tramgabelung Konrad-Wolf-Straße Ecke Altenhofer Straße sicherer machen!
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin sowie die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) um Stellungnahmen gebeten, die in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben werden.


Frage 1:
Wie viele Verkehrsunfälle haben der Berliner Senat und nachgeordnete Behörden in den letzten 5 Jahren an der
Kreuzung Konrad-Wolf-Straße Ecke Altenhofer Straße sowie der dortigen Tramgabelung gezählt? Bitte aufschlüsseln
nach Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Fußgängern, Radfahrern und Straßenbahnen.


Antwort zu 1:
Die erfragten Daten können den folgenden Tabellen entnommen werden.
In der zweiten Tabelle wird die Anzahl und Art der Verkehrsbeteiligten an den erfragten
Verkehrsunfällen dargestellt.

Anzahl der Verkehrsunfälle/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023

2024
(bis 31.07.)
 

gesamt

Konrad-Wolf-Str./
Altenhofer Str.

(Tramgabelung)

1 0 1 3 1 2 8
Konrad-Wolf-Str. /
Altenhofer Str.
3 4 2 6 5 1 21
gesamt 4 4 3 9 6 3 29

 

Verkehrsunfallbeteiligte
/ Jahr
2019 2020 2021 2022 2023

2024
(bis 31.07.)
 

gesamt
Konrad-Wolf-Str. /
Altenhofer Str.
(Tramgabelung)
2 0 1 4 2 4 13
Kraftfahrzeugführende 2 0 1 4 2 3 12
Straßenbahnführende 0 0 0 0 0 1 1
Radfahrende 0 0 0 0 0 0 0
Fußgehende 0 0 0 0 0 0 0
Konrad-Wolf-Str. /
Altenhofer Str.
6 8 4 13 9 2 42
Kraftfahrzeugführende 5 8 4 11 8 2 38
Straßenbahnführende 1 0 0 0 0 0 1
Radfahrende 0 0 0 2 1 0 3
Fußgehende 0 0 0 0 0 0 0
gesamt 8 8 5 17 11 6 55

(Stand jeweils: 18. September 2024)

Frage 2:
Wie viele Beschwerden sind dem Berliner Senat oder dem zuständigen Bezirksamt von Anwohnern und Bürgerinnen
und Bürgern aus den letzten 5 Jahren im genannten Kreuzungsbereich bekannt. Bitte aufschlüsseln nach Themen.


Antwort zu 2:
An den Senat ist 2021 ein Anliegen bezogen auf die in der Konrad-Wolf-Straße 45 gelegene
Kindertagesstätte herangetragen worden.
Das Bezirksamt Lichtenberg teilte mit, dass sich im Anliegenmanagementsystem ein Vorgang
aus dem Jahr 2022 auf den Kreuzungsbereich Konrad-Wolff-Straße Ecke Altenhofer Straße bezieht. Eine erhöhte Beschwerdelage ist dem Bezirksamt nicht bekannt.


Frage 3:
Schätzt der Berliner Senat und das zuständige Bezirksamt den Kreuzungsbereich mit der Tramgabelung als sicher
ein, insbesondere für
a) geradeaus fahrende Fahrzeuge stadtauswärts
b) einbiegende Trams stadtauswärts
c) querende Fußgänger auf dem südlichen Gehweg, deren Sicht durch hohe Bepflanzung des naheliegenden
Grundstücks eingeschränkt ist?

Antwort zu 3:
Aufgrund der geradlinigen Straßenführung der Konrad-Wolf-Straße haben die Fahrzeugführenden eine sehr gute Sicht auf in die Konrad-Wolf-Straße einfahrende Straßenbahnen.
Zusätzlich weisen in beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 205 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Straßenbahn“ auf die hier zu beachtenden
Straßenbahnen hin.
Bei entsprechender Aufmerksamkeit und Fahrweise sind durch oder für die Straßenbahnen keine
besonderen Gefährdungen beim Einfahren in die Konrad-Wolf-Straße zu erkennen.
Der das Gleisbett querender Fußverkehr muss aufgrund der besonderen Situation ebenfalls
entsprechend aufmerksam auf den Straßenbahnverkehr achten, welcher aufgrund der
Kurvenlage der Gleise nur mit geringen Fahrgeschwindigkeiten den Bereich passiert. Das
Bezirksamt Lichtenberg teilte ergänzend mit, das keine Hinweise auf eine Gefahrenlage
vorliegen.


Frage 4:
Welche Überlegungen gibt es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit? Wenn keine, warum nicht?


Antwort zu 4:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit der dort gelegenen
Kindertagesstätte wurde im Bereich dieser Einmündung im Jahr 2022 im Zuge der Konrad-WolfStraße Tempo 30 zeitlich befristet auf Mo-Fr 6-18 h eingerichtet. Weitere Maßnahmen sind
derzeit nicht vorgesehen.

Frage 5:
Wie bewerten die zuständigen Stellen die Lärmemissionen, insbesondere in den Kurvenbereichen, zwischen den
Haltestellen Altenhofer Straße und Hohenschönhauser Straße ein? Ist eine Verschlechterung in den vergangenen
Jahren zu verzeichnen?


Antwort zu 5:
Die Lärmimmissionen zwischen den Haltestellen Altenhofer Straße und Hohenschönhauser Straße können anhand der strategischen Lärmkarten 2022, die auf dem Geoportal Berlin veröffentlich wurden (https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp), bewertet werden. Die Fassadenpegel (Gesamtpegel des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärms) an den
Wohngebäuden in diesen Bereich betragen:

• An der Konrad-Wolfstraße (Hausnummer 61 bis 63):
   Für den ganzen Tag: LDEN von 68,4 bis 71,0 dB(A
   Für die Nacht: LNight von 60,2 bis 62,5 dB(A)
   Diese Pegel überschreiten die Schwellenwerte der Lärmaktionsplanung sowohl der Stufe 1
   von 70/60 dB(A) für den Tag/die Nacht als auch der 2. Stufe von 65/55 dB(A) für den
   Tag/die Nacht.
• An der Altenhofener Straße (Hausnummer 1 bis 19):
   Für den ganzen Tag: LDEN von 57,9 bis 61,4 dB(A)
   Für die Nacht: LNight von 50,0 bis 53,1 dB(A)
   Diese Pegel unterschreiten die Schwellenwerte der Lärmaktionsplanung.
   Eine Aussage über die Änderung bzw. Verschlechterung der Lärmimmissionen kann nicht
   getroffen werten.


Frage 6:
Sind in der Zukunft Maßnahmen geplant, wie beispielsweise strengere Geschwindigkeitsbegrenzungen oder
perspektivisch ein Umbau vom Schottergleis hin zu einem grünen Gleisbett mit Flüstergleis, die zu einer
Lärmreduktion führen?


Antwort zu 6:
Die BVG teilte mit, dass sie vor Ort keine Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Umbauten an der
Kreuzung Konrad-Wolf-Straße Ecke Altenhofer Straße plant.
Zur Verringerung des Kurvenquietschens rüstet die BVG sukzessive die Straßenbahnfahrzeuge
mit Laufflächenkonditionierungsanlagen (LFK) aus. Mit der Laufflächenkonditionierung wird der
Stick-Slip-Effekt beim Durchfahren von Gleisbögen gemindert und so die Geräuschbelastung
und der Verschleiß reduziert. Die Aktivierung der Anlage erfolgt orts- und witterungsabhängig,
so dass diese bei trockenem Wetter und im Kurvenbereich eingesetzt wird. Diese Maßnahme wird
am Fahrzeug eingebaut und wirkt sich somit auf das ganze Streckenbahnnetz aus.


Berlin, den 01.10.2024


In Vertretung
Johannes Wieczorek
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

11.09.2023:   Bebauungspläne der HOWOGE am Rosenfelder Ring und Mangelsituation an sozialer Infrastruktur sowie Frei- und Grünflächen (19/ 16 695)

Download als PDF


Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 11. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2023)

zum Thema:
Bebauungspläne der HOWOGE am Rosenfelder Ring und Mangelsituation an
sozialer Infrastruktur sowie Frei- und Grünflächen

und Antwort vom 28. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2023)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 16 695
vom 11. September 2023
über Bebauungspläne der HOWOGE am Rosenfelder Ring und Mangelsituation an sozialer
Infrastruktur sowie Frei- und Grünflächen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage
zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg und die HOWOGE um eine
Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurde. Sie werden nachfolgend in den Antworten berücksichtigt.

Frage 1:
Die HOWOGE hat in einer Anwohnerinformation an die Anwohnerinnen und Anwohner des Grundstücks Rosenfelder
Ring nördlich der Hausnummern 78-84 im August 2023 informiert, dass ein zweiter Bauantrag für ein
Neubauvorhaben nördlich der Hausnummern 78-84 eingereicht wurde. Dieser plant einen weiteren Bauabschnitt
entlang der Bahnanlage. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 2:
Seit wann weiß der Senat bzw. das zuständige Bezirksamt von den veränderten Bauvorhaben der HOWOGE?

Antwort zu 1 und 2:
Ein Bauvorbescheid – für die Errichtung eines zweiten Baukörpers mit acht Geschossen, einer
Tiefgarage und 78 Wohneinheiten – wurde seitens der HOWOGE am 22. Juni 2022 im
Bezirksamt Lichtenberg eingereicht und am 10. November 2022 negativ beschieden.
Im Rahmen des zeitnah eingeleiteten Widerspruchsverfahrens half die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen( SenStadt) nach eingehender Prüfung am 03. März 2023
dem Widerspruch ab.

Frage 3:
Ist dem Senat oder Bezirksamt bekannt, dass der städtebauliche Rahmenplan der Gebiete Rosenfelder Ring /
Gensinger Viertel vom Dezember 2022 (Drucksache-Nr. DS/0725/IX, Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg) beschreibt, dass das betreffende Gebiet zunehmend in den letzten Jahren verdichtet wurde. Die oben
genannte Fläche der HOWOGE sei aus gutachterlicher Sicht für eine Wohnbebauung ungeeignet, da unter anderem
eine Mangelsituation an sozialer Infrastruktur sowie Frei- und Grünflächen besteht. Inwiefern sind diese
Informationen vom Senat oder zuständigen Bezirksamt berücksichtigt worden?

Antwort zu 3:
Der Rahmenplan benennt die hier gegenständliche Fläche der HOWOGE auf Seite 16 unter der
Überschrift „Wohnbaupotenziale“. Das bestehende Planungsrecht ermöglicht die Realisierung
des ersten (errichteten), wie auch des zweiten (geplanten) Gebäudes.

Frage 4:
Welche Maßnahmen und Lösungen werden erarbeitet und ergriffen, um
a. die Situation des ruhenden Verkehrs zu verbessern?
b. den fließenden Verkehr zu erleichtern und zu optimieren?
c. ein ausreichendes Angebot an Kitaplätzen sicherzustellen beziehungsweise dieses zu erhöhen?
d. ein ausreichendes Angebot an Schulplätzen sicherzustellen beziehungsweise dieses zu erhöhen?
e. das Angebot von Frei- und Grünflächen zu erhöhen?
f. das Angebot an Spielplätzen zu erhöhen?
g. die ärztliche Versorgung sicherzustellen und zu erhöhen?

Antwort zu 4 a-g:
Eine Bauvoranfrage respektive eine Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch( BauGB) ist zu
erteilen, wenn diese den Vorgaben des § 34 BauGB entsprechen. Die hier benannten
Themenstellungen (bspw. Maßnahmen zugunsten einer verbesserten Verkehrssituation) sind bei
der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben folglich nicht Gegenstand des
Prüfkanons.

Frage 5:
Inwiefern hat das zuständige Bezirksamt oder der Senat in seiner besonderen Funktion als Teil des Aufsichtsrats
Einfluss genommen, um die angepasste Verdoppelung der Bebauung herbeizuführen oder abzuwenden?
a. Gab es hierzu Gespräche mit der HOWOGE?
b. Wenn ja, wann?
c. Welche Position vertrat die Senatsverwaltung?
d. Zu welchen Ergebnissen führten die Gespräche?
e. Hat der Senat versucht, die Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Bauvorhabens zu verhindern?
f. Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5 a-f:
Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der bisherigen Mietenentwicklung
wurden unterschiedliche Instrumente und Maßnahmen ergriffen, die langfristig zu einer
Verbesserung und Stabilisierung des Wohnungsmarktes beitragen. Die landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften bilden bei der Errichtung von neuem bezahlbaren Wohnraum eine
wichtige Rolle.
Unter dieser Maßgabe prüfen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zügig
realisierbare Nachverdichtungsprojekte. Die Bezirksämter und die SenStadt führen regelmäßig
Gespräche mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Mit dem Verweis auf die
Antwort 4 a-g verfolgt das Land Berlin hier - zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes
- das Ziel, zügig das bestehende Baurecht in diversen Projektentwicklungen umzusetzen.

Berlin, den 28.09.2023

In Vertretung
Slotty
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

08.09.2023:   Straßensperrung Rosenfelder Ring (19/ 16 677)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 08. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. September 2023)

zum Thema:
Straßensperrung Rosenfelder Ring
und Antwort vom 25. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2023)

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16677
vom 08. September 2023
über Straßensperrung Rosenfelder Ring

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat
daher das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der
nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Vorbemerkung des Abgeordneten:

1. Im südlichen Teil des Rosenfelder Rings ist die T-Kreuzung gesperrt, wodurch erhebliche Einschränkungen für die
Einwohnerinnen und Einwohner entstehen.

Frage 2:
Welche Arbeiten werden dort vorgenommen?

Antwort zu 2:
Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten an Regenwasser- und Trinkwasserkanälen.

Frage 3:
Wer ist der Vorhabenträger dieser Baustelle?

Antwort zu 3:
Bauherrin der Baumaßnahme sind die Berliner Wasserbetriebe.

Frage 4:
In welcher Form und wann wurden Anwohnerinnen und Anwohner über die Straßensperrung informiert?

Antwort zu 4:
Nach Auskunft des zuständigen Bezirksamts Lichtenberg besteht innerhalb der
verkehrsrechtlichen Anordnung die Nebenbestimmung, in geeigneter Weise auf die Arbeiten
hinzuweisen. Welche Form durch die bauausführende Firma gewählt wurde und / oder ob die
Bauherrin selbst eine Information veranlasst hat, ist dem Bezirksamt Lichtenberg nicht bekannt.

Frage 5:
Bis wann sind die Bauarbeiten und somit die Sperrung der Kreuzung geplant? Inwiefern ist mit Verzögerungen zu
rechnen?

Antwort zu 5:
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2023.

Frage 6:
Welche Informationen liegen dem Berliner Senat zu geplanten Bauvorhaben durch die Berliner Wasserbetriebe oder
die Stromnetz Berlin GmbH in den Jahren bis 2030 im Rosenfelder Ring vor (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 6:
Dem Bezirksamt Lichtenberg liegen dazu keine validen Informationen vor.

Berlin, den 25.09.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

08.09.2023:   Lichtenberger Kinderarmutskonferenz (19/ 16 676)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 08. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. September 2023)

zum Thema:
Lichtenberger Kinderarmutskonferenz
und Antwort vom 20. September 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16676
vom 8. September 2023
über Lichtenberger Kinderarmutskonferenz

________________________________________________________________________________

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Senat nicht
aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine
sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den Bezirk Lichtenberg um Stellungnahme
gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist.

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Am 13. September findet die 3. Lichtenberger Kinderarmutskonferenz statt. In der Vergangenheit wurde aus
dieser Konferenz und den Eindrücken aus der AG Armut heraus u.a. das Konzept der
Schulgesundheitsfachkräfte entwickelt. Daher ergeben sich folgende Fragen:

1. Nach welchen Kriterien hat das zuständige Bezirksamt eingeladen? Wer wird eingeladen (bitte
einzeln aufzählen)?

Zu 1.: Für die Einladungen zur 3. Lichtenberger Kinderarmutskonferenz wurden
verschiedene Verteiler des Bezirksamtes angeschrieben sowie Fachpublikum.
Die Einladungen wurden über eine beauftragte Agentur versandt.

Eingeladen wurden:
 Bezirksamt Lichtenberg
 Universitäten/ Hochschulen/ Lehrstühle
 Arbeitnehmer und Betriebsräte (AUB e. V.)
 außerbezirkliche Einrichtungen
 Bürgermeisterbereich Lichtenberg
 BVV Ausschüsse
 Fachbeirat
 Familienanlauf
 Jugendfreizeiteinrichtungen
 Jugendhilfeträger
 Kinderärztinnen und Kinderärzte Lichtenberg
 Kinderbeteiligung
 Krankenhäuser/ Institute/ Ärzte
 Krankenversicherungen
 Netzwerke/ Beratungsstellen/ Stiftungen/ Träger
 Leitungen der Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination im öffentlichen
Gesundheitsdienst (QPK)
 Senatsverwaltung
 sonstige Einrichtungen/ Unternehmen
 Sprecher AK- AG 78 SGB VIII - Thematische und regionale Arbeitsgemeinschaft
nach 78 SGB VIII
 Stadtteilkoordinatorinnen und Stadtteilkoordinatoren
 Universitäten/ Hochschulen
 Vereine/ Verbände
 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 2. Lichtenberger Kinderarmutskonferenz
(LKAK)
Außerdem wurde die Konferenz auf der Website der Kinderarmutsprävention Lichtenberg
beworben.

2. Wann wurde die Einladung ausgesprochen?

Zu 2.: Der erste Einladungslauf (mit Anmeldemöglichkeit) wurde am 30.06.2023
versendet, eine Erinnerung per Mail folgte am 03.08.2023.

3. Auf welcher Grundlage wurde das Programm entworfen und wie kam es dazu, dass in einem ersten
Programmentwurf gegen 11:00 Uhr der TOP „Gesundheitsfachkräfte“ Berücksichtigung fand, nun aber von
der Tagesordnung verschwunden ist?

Zu 3.: Das Programm der Konferenz wurde im Rahmen einer VorbereitungsArbeitsgruppe gemeinsam abgestimmt.
Entgegen der vorangegangenen Konferenzen wurde entschieden, die Arbeitsgruppen
(AG)-Berichte etwas in den Hintergrund zu setzen und stattdessen Workshop-Themen
nach der Mittagspause in den Vordergrund zu rücken. Die AG-Themen werden, ob mit
oder ohne namentliche Aufzählung, im Block „AG-Berichte“ dargestellt, so auch das
Thema der Schulgesundheitsfachkräfte.

4. Warum sind die Lichtenberger Schulen, die vom Projekt der Schulgesundheitsfachkräfte profitieren, nicht
eingeladen?

Zu 4.: Die Lichtenberger Schulen wurden über die zuständige Schulaufsicht eingeladen.
Eine Anmeldung konnte über die Website erfolgen.

5. Aus welchen Gründen sind die Schulgesundheitsfachkräfte nicht eingeladen, um über ihre Erfahrungen zu
berichten?

Zu 5.: Die Schulgesundheitsfachkräfte sind eingeladen und werden aktiv Bericht erstatten
im Rahmen der AG-Berichte.

6. Inwiefern wird es eine andere Veranstaltung geben, in der die Erfahrungen der
Schulgesundheitsfachkräfte und der betroffenen Schulen vom Bezirksamt aufgenommen werden?

Zu 6.: Zu Einladung und Berichterstattung wird auf die Beantwortung der Fragen 4. und 5.
verwiesen.

In 2024 ist darüber hinaus geplant, einen Austausch zwischen Schulen,
Schulgesundheitsfachkräften und Bezirksamt vorzunehmen.

Berlin, den 20. September 2023

In Vertretung
Falko Liecke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

17.07.2023:   Dauer und Folgen der Bauarbeiten an der Haltestelle Allee der Kosmonauten / Rhinstraße (19/ 16 206)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 17. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2023)

zum Thema:
Dauer und Folgen der Bauarbeiten an der Haltestelle Allee der Kosmonauten /
Rhinstraße

und Antwort vom 02. August 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16206
vom 17. Juli 2023
über Dauer und Folgen der Bauarbeiten an der Haltestelle Allee der Kosmonauten /
Rhinstraße

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Welche Baumaßnahmen werden zwischen den Stationen Ev. Krankenhaus KEH und Bürgerpark Marzahn
durchgeführt?

Antwort zu 1:
Es handelt sich um Gleisbauarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

Frage 2:
Welche Änderungen hinsichtlich der Linienführung, Fahrtzeit und Umstiegen des ÖPNV ergeben sich für Fahrgäste
zwischen den Stationen Ev. Krankenhaus KEH und Bürgerpark Marzahn durch die dortigen Baumaßnahmen?

Antwort zu 2:
Während des Gleisbaus wurden und werden verschiedene Ersatzverkehre eingerichtet, in der 1.
und 3. Phase zwischen dem Knotenpunkt Allee der Kosmonauten / Rhinstr. und dem Freizeitforum
Marzahn und in der derzeitigen 2. Phase zwischen dem S Bahnhof Springpfuhl und

Adersleberweg. Eine Aussage hinsichtlich der Fahrtzeiten und Umsteigebeziehungen wurden von
den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nicht genannt.

Frage 3:
Wie lange wird die Baumaßnahme geplant und liegt sie im geplanten Zeitfenster?

Antwort zu 3:
Von der BVG wurde eine Bauzeit vom 12. Juni 2023 bis 09. Oktober 2023 angegeben. Bisher
wurde keine Bauverzögerung gemeldet.

Frage 4:
Wird oder wurde eine Befragung der Pendler zu der geänderten Haltestation Allee der Kosmonauten/Rhinstraße in
Ost-West Richtung geplant? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Auswertung? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 4:
Eine vorherige Befragung durch die BVG wurde nicht durchgeführt und ist auch nicht üblich. Die
BVG hält eine umfassende Information für die Fahrgäste für ausreichend. Sie informiert über die
bevorstehenden Baumaßnahmen über die BVG-Navigation, über die digitalen Apps und über
die Fahrgastinformationen an den entsprechenenden Haltestellen sowie die sog. „DAISYAnzeigen“ (Dynamisches Auskunfts- und Informationssystem).

Frage 5:
Ist geplant, die Ersatzhaltestelle nach Fertigstellung der Maßnahmen, anstelle der Haltestation auf der Marzahner
Seite der Allee der Kosmonauten, beizubehalten? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:
Diese Frage konnte die BVG nicht beantworten, da die in Rede stehende Haltestelle nicht genau
genug benannt wurde.

Berlin, den 02.08.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

10.07.2023:   Waschbären in Berlin (19/ 16 094)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 10. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2023)

zum Thema:
Waschbären in Berlin
und Antwort vom 20. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16094
vom 10. Juli 2023
über Waschbären in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Grundsätzlich gelten weiterhin die Aussagen der Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen Nr.
19/12113 vom 09. Juni 2022 und Nr. 19/13637 vom 04. Oktober 2022.

Frage 1:
Wie viele Waschbären leben in Berlin schätzungsweise?

Antwort zu 1:
In Berlin, wie auch bundesweit, gibt es kein Monitoringprogramm, über das direkt die
Populationsgröße von Waschbären ermittelt werden kann. Für eine grobe Schätzung werden
derzeit lediglich die jährlichen Jagdstrecken zugrunde gelegt. Diese deuten auf ein
exponentielles Wachstum seit Mitte der 1990er-Jahre. Das Bundesamt für Naturschutz ging 2018
von einem Waschbärenbestand von mindestens 1,4 Millionen Tieren bundesweit aus. In Berlin
wird der Bestand von Fachleuten auf ca. 1.000 Tiere geschätzt.

Frage 2:
Ist dem Berliner Senat eine Veränderung in der Waschbären Population in Berlin in den letzten fünf Jahren bekannt?
Wie hat sich die Waschbären Population verändert?

Antwort zu 2:
Dem Senat liegen keine konkreten Zahlen zur Veränderung der Waschbärenpopulation vor.

Frage 3:
Welche Gründe vermutet der Berliner Senat für die Veränderung der Population?

Antwort zu 3:

Dem Senat liegen keine Kenntnisse vor, inwiefern sich die Population verändert (vgl. Antwort zu

1.). Grundsätzlich bekannt ist allerdings, dass die Waschbärendichte in Städten um ein
Vielfaches höher als in ländlichen Bereichen ist. Grund dafür ist das reiche Nahrungsangebot
und die Vielzahl an Unterschlupfmöglichkeiten in Verbindung mit der Sozialverträglichkeit der
Tiere untereinander.

Frage 4:
Welchen Auswirkungen durch Waschbären auf Flora und Fauna wurden verzeichnet? Welche sind zu erwarten?

Antwort zu 4:
Dem Senat liegen keine Untersuchungen vor, wonach Auswirkungen auf Flora und Fauna
ausschließlich auf Waschbären zurückzuführen sind.
Durch das Erbeuten von Amphibien kann der Waschbär lokal die Situation für Amphibien negativ
verstärken. Verantwortlich für den dramatischen Rückgang der Amphibienpopulationen ist er
allerdings nicht. Dieser ist auf die folgenden Faktoren zurück zu führen. Trockenfallen oder
frühzeitiges Trockenfallen von Fortpflanzungsgewässern, Entfernung breiter Röhrichtstreifen oder
Fehlen anderer Wasservegetation in den verbliebenen Fortpflanzungsgewässern, Zerstörung von
Landlebensräumen und Winterquartieren durch Baumaßnahmen, unzureichende Zäunung an
Straßen zum Schutz der an- und abwandernden Amphibienpopulationen sowie ungeeignete
Pflegemaßnahmen von Amphibien-Lebensräumen.

Frage 5:
Inwiefern ergreift der Berliner Senat Mittel zum Schutz von Waschbären? Werden Mittel zur Eindämmung der
Waschbären ergriffen?

Antwort zu 5:
Zur Eindämmung der Waschbären bzw. damit sich der Bestand an Waschbären wieder reduziert,
ist es nötig, den Wildtieren die zahlreichen Nahrungsquellen in der Stadt zu entziehen und das
Angebot an Schlafplatzmöglichkeiten und an Wurfhöhlen zu verringern. (vgl. Antwort zu 3.) Dafür
hat der Senat in den Jahren 2021 und 2022 eine Waschbär-vor-Ort-Beratung angeboten, die
ab August 2023 fortgesetzt wird. Weitere Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit sind der
Internetseite https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/invasivearten/ zu entnehmen. Weiterhin ist geplant, den Fokus darauf zu legen, die Menschen der Stadt
davon zu überzeugen, Waschbären nicht zu füttern.

Frage 6:
Liegen dem Berliner Senat Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern vor?

Antwort zu 6:
Den Senat erreichen Beschwerden oder Fragen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie
sonstigen Betroffenen zu Waschbären. Für die Wildtierberatung ist im Land Berlin der NABU
Berlin vom Senat beauftragt worden.

Frage 7:
In welchen Gebieten Berlins kommen die meisten Waschbären vor?

Antwort zu 7:
Da es für Waschbären kein Monitoringprogramm gibt (s. Antwort zu 1.), ist dem Senat auch nicht
bekannt, wo die meisten Waschbären vorkommen. Die Daten zu Totfunden, Orten der Beratung
und von Jagdstrecken ergeben ein sehr unterschiedliches Verteilungsmuster.

Frage 8:
Ist dem Berliner Senat bekannt, ob es Waschbären im Landschaftspark Herzberge gibt?

Antwort zu 8:
Waschbären kommen grundsätzlich berlinweit vor. Dem Senat ist bekannt, dass auch in dem
Bereich Landschaftspark Herzberge von zahlreichen Waschbären auszugehen ist. Konkrete
Vorgänge liegen ihm derzeit allerdings nicht vor.

Berlin, den 20.07.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

10.07.2023:   Fehlende radverkehrliche Anbindung der neuen Schule an der Allee der Kosmonauten (19/ 16 092)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 10. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2023)

zum Thema:
Fehlende radverkehrliche Anbindung der neuen Schule an der Allee der Kosmonauten
und Antwort vom 21. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16092
vom 10. Juli 2023
über Fehlende radverkehrliche Anbindung der neuen Schule an der Allee der Kosmonauten

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme gebeten, die bei der
nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1:
Welche Überlegungen unternehmen und unternahmen der Berliner Senat und das zuständige Bezirksamt hinsichtlich
der radverkehrlichen Erschließung des Schulneubaus an der Allee der Kosmonauten 20-22, 10315 Berlin?

Antwort zu 1:
Grundsätzlich obliegt auch bei Schulneubauten die Absicherung einer guten Erschließung für
den Radverkehr aus allen Himmelsrichtungen dem jeweiligen Bezirksamt im Rahmen der
begleitenden Planungsverfahren für den Schulstandort und der bezirklichen Straßen- und
Wegeplanung. Im Falle des hier angesprochenen Schulneubaus ergab sich allerdings ein
Zusammenhang mit einer der geplanten Radschnellverbindungen:

Nach derzeitigem Planungsstand verläuft die Führung der Radschnellverbindung 9 als
Zweirichtungsradweg in Ost-West-Richtung zwischen der neuen Schule im Süden und den
Tramgleisen im Norden. Hierzu fanden ab 2020 umfangreiche Abstimmungen zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Straßen- und Grünflächenamt, dem
Umwelt- und Naturschutzamt, dem Schul- und Sportamt des Bezirks Lichtenberg sowie der für
Planung und Bau der Radschnellverbindungen zuständigen GB infraVelo GmbH statt.

Frage 2:
Welche Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung?

Antwort zu 2:
Aktuell sind nach dem Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz
und Umwelt keine unmittelbar der Erschließung der Schule dienenden Radverkehrsmaßnahmen
in der Umsetzung. Die Radschnellverbindung 9 ist noch in der Planung. Der Bau der
Radschnellverbindung 9 kann frühestens 2026 beginnen, insbesondere nach Vorliegen des
notwendigen Planfeststellungsbeschlusses.

Frage 3:
Welche Maßnahmen können derzeit nicht umgesetzt werden? Welche Gründe/Konflikte gibt es hier?

Antwort zu 3:
Die Radschnellverbindung muss östlich des Schulneubaus den Marzahn-HohenschönhausenerGrenzgraben queren. Hierzu ist ein neues Brückenbauwerk erforderlich. Dieses befindet sich in
der Planung. Da Radschnellverbindungen eines vorlaufenden planrechtlichen Verfahrens
bedürfen, ist von einer kurzfristigen Realisierung nicht auszugehen.
Eine Radverkehrsnetz-Einbindung der Schule nach Osten und Westen ist allerdings selbst ohne
die Realisierung der Radschnellverbindung durch die bereits ausgeschilderte „HellersdorfRoute“ des alten Berliner Fahrradroutennetzes gegeben, auch wenn der Ausbaustandard sich
durch den geplanten Bau der Radschnellverbindung noch einmal deutlich erhöhen soll. Gründe
für die im Vergleich zur Ost-West-Anbindung deutlich schlechtere Anbindung des
Schulgrundstücks nach Norden und Süden sind vom zuständigen Bezirksamt Lichtenberg nicht
angegeben worden.

Frage 4:
Was unternehmen die zuständigen Stellen, um die Konflikte zu lösen und so eine gute Radverkehrsanbindung des
neuen Standorts zu ermöglichen?

Antwort zu 4:
Grundsätzlich stand und steht die mit der Planung der Radschnellverbindungen beauftragte GB
infraVelo GmbH für entsprechende Abstimmungen zum Vorziehen von Streckenabschnitten zur
Verfügung. Die GB infraVelo GmbH hat geprüft, ob die Umsetzung des circa 400 Meter langen
Teilabschnitts zwischen Schulneubau und Tramgleisen inklusive dem Brückenneubau über den
Marzahn-Hohenschönhausener-Grenzgraben beschleunigt werden kann.
Dies ist im Zuge des Projektes Radschnellverbindung 9 jedoch nicht möglich. Der Abschnitt und
die Brücke müssten unabhängig als eigenständiges Projekt realisiert werden.
Inwieweit das Bezirksamt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für die lokale bzw. innerbezirkliche
Radverkehrsplanung für eine gute Anbindung des Schulstandorts von Norden oder Süden her
einsetzt, ist dem Senat nicht bekannt.

Frage 5:
Welche Überlegungen und Maßnahmen gibt es, um das Nadelöhr der Brücke (Nördliche Grenzgrabenbrücke) über
den Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben zu überwinden und eine Radverkehrsanlage zu schaffen?

Antwort zu 5:
Die Nördliche Grenzgrabenbrücke stellt selbst kein Nadelöhr dar. Der Querschnitt entspricht der
sich anschließenden verkehrsarmen Straße, die Teil einer Tempo-30-Zone ist und über die die
bereits ausgeschilderte „Hellersdorf-Route“ verläuft. Der derzeitige Brückenzustand
(Bauwerksnote 2,0) begründet keinen Ersatzneubau.
Südlich der Straßenbahntrasse ist mittelfristig der Neubau eines parallelen Fuß- und Radweges
vorgesehen, welcher im Zuge des zuvor genannten Baus der geplanten Radschnellwegverbindung 9 realisiert werden soll.

Berlin, den 21.07.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

10.07.2023:   Umgang des Landes Berlin mit häuslicher Gewalt und zur Fortführung des Projekts „Servicestelle für Betroffene von Straftaten“ (19/ 16 093)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 10. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2023)

zum Thema:
Umgang des Landes Berlin mit häuslicher Gewalt und zur Fortführung des
Projekts „Servicestelle für Betroffene von Straftaten“

und Antwort vom 27. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2023)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –
 

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16093
vom 10. Juli 2023
über Umgang des Landes Berlin mit häuslicher Gewalt und zur Fortführung des Projekts
„Servicestelle für Betroffene von Straftaten“

_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Gibt es Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung des Pilotprojekts „Servicestelle für Betroffene von
Straftaten“ der Polizeidirektion 2 (West), das seit August 2021 bis planmäßig Anfang 2023 durchgeführt wurde?
Wenn ja, welche Pläne liegen derzeit vor? Wenn nein, warum nicht?

Zu 1.: Ja. Geplant ist eine Ausweitung des Projektes auf das ganze Land Berlin. In einem
mehrstufigen Ausrollprozess sollen alle weiteren Direktionen, die Sachbearbeitungsebenen,
das LKA sowie die Internet-Wache der Polizei Berlin bis Ende 2027 hinzugezogen werden.
Dieses Vorhaben ist in der Projektgruppe proaktiv, in welcher die zuständigen fachlichen
Vertretungen von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (SenJustV), der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport), der Polizei Berlin und der
Landesopferbeauftragten vertreten sind, abgestimmt worden. Bereits bewährte vorhandene
Strukturen werden dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt.

2. Welche Ergebnisse liegen aus der Evaluation des Projekts „Servicestelle für Betroffene von Straftaten“ vor?
Wie bewerten die zuständigen Stellen diese Ergebnisse?

Zu 2.: Die Ergebnisse der Evaluation des Pilotprojektes an der Direktion 2 (Dir 2) der Polizei
Berlin durch die Camino gGmbH beziehen sich in erster Linie auf den Zugang zum
proaktiven Verfahren, welcher bei der Polizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme erfolgt, die
Vermittlung in das Berliner Hilfesystem durch die Servicestelle sowie die Unterstützung
Betroffener durch die Berliner Hilfeeinrichtungen.
Das wichtigste Ergebnis der Evaluation ist, dass das proaktive Verfahren bei der Dir 2
implementiert werden konnte und somit in Berlin gut angelaufen ist.
Die Evaluation zeigt weiterhin auf, dass das Netzwerk proaktiv, in welchem sich derzeit 22
Berliner Hilfe- und Beratungseinrichtungen befinden, funktioniert und gemeinsam Routinen
zur Umsetzung nach vereinbarten Qualitätsstandards geschaffen wurden.
Ein wichtiger Punkt der Projektumsetzung stellt die Ansprache der Betroffenen durch die
einzelnen Polizeidienstkräfte dar, die ein Verständnis des proaktiven Ansatzes und eine
bestimmte Haltung gegenüber den Betroffenen von Straftaten voraussetzt.
Darüber hinaus wird empfohlen, das Projekt zeitnah auf das gesamte Stadtgebiet und alle
Einheiten der Polizei Berlin auszuweiten und das Projekt an sich, als auch das
dahinterstehende Netzwerk in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen.
Aus fachlicher Sicht ist das Projekt schon jetzt als Erfolg zu bewerten. Allein durch die Dir 2
wurden seit Projektbeginn über 2.000 Betroffene erreicht, die voraussichtlich ohne proaktiv
nicht durch das Hilfesystem erreicht worden wären.

3. Sind die Ergebnisse des Projekts auf ganz Berlin hochgerechnet worden, um zum Beispiel Vermittlungs- und
Unterstützungsbedarfe zu ermitteln? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

Zu 3.: Eine einfache Hochrechnung würde bedeuten, die 2.251 Betroffenen der Direktion 2
auf fünf Direktionen hochzurechnen. Damit würden 11.255 Geschädigte durch proaktiv
erreicht werden, was bereits eine beachtliche Summe ist. Eine realistische Hochrechnung der
Ergebnisse auf ganz Berlin gestaltet sich jedoch schwierig, da die einzelnen Direktionen eine
unterschiedlich hohe Bevölkerungsdichte und -struktur umfassen und zudem die
Deliktsbelastung ungleich ist. Darüber hinaus wurde das Pilotprojekt während der CoronaPandemie eingeführt, was sich herausfordernd bei der Umsetzung der Schulungsangebote
herausstellte, was sich wiederum negativ auf die Vermittlungszahlen auswirkte. Mit dem
Ausrollprozess und dem Einbezug weiterer Ebenen der Polizei ist ein kontinuierlicher Anstieg
der Zahlen zu erwarten, der die oben aufgeführte einfache Hochrechnung übertreffen wird.

4. Wie werden Fachberatungsstellen und Frauenhäuser in Berlin durch öffentliche Mittel und Zuwendungen
gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Höhe, Art der Zuwendung und Mittelgeber für das Jahr 2021, 2022 und
2023)?

Zu 4.: Fachberatungsstellen und Frauenhäuser in Berlin werden mittels Zuwendungen /
Fehlbedarfsfinanzierung durch das Land Berlin gemäß §§ 23, 44 Berliner
Landeshaushaltsordnung gefördert.
Die Höhe der Mittel für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind im Haushaltsplan von Berlin für
die Haushaltsjahre 2022/2023, Band 9, Einzelplan 09, Wissenschaft, Gesundheit, Pflege
und Gleichstellung im Kapitel 0950 Titel 68406 wie folgt etatisiert:

B - Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen / Frauenhäuser / Beratungsstellen /
Zufluchtswohnungen:
Ansatz 2021: 12.576.817 €
Ansatz 2022: 16.868.480 €
Ansatz 2023: 17.832.500 €

5. Wie wird das Thema häusliche Gewalt und Frauenhäuser in den Stadtteilzentren begleitet?

Zu 5.: Im Bereich der Gemeinwesenarbeit der gesamtstädtisch agierenden Stadtteilzentren
wird das Thema Umgang mit häuslicher Gewalt jeweils sozialraumorientiert als
Querschnittsthema berücksichtigt. Bestehen Bedarfe, z. B. durch konkrete Rückmeldungen
aus der Nachbarschaft u.a. durch aktivierende Befragungen, werden die Hilfe suchenden
Menschen von den Mitarbeitenden auf die bestehenden Hilfestrukturen verwiesen. Hierbei
steht eine einfühlsame und unterstützende Verweis- und Sozialberatung im Vordergrund.
In besonderen Fällen ist es möglich in regelmäßigen Austauschrunden der Stadtteilzentren
zur Stadtteilarbeit, die Erfahrungen anderer Projektträger abzufragen, ggf. bei Bedarf auch
gesonderte Fortbildungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden über den Fachverband
der Nachbarschaftsarbeit zu platzieren.
Mit dem Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt" in der Trägerschaft zweier
Nachbarschaftshäuser (Stadtteil Kreuzberg / Nachbarschaftshaus Urbanstraße, Stadtteil
Neukölln-Nord / Nachbarschaftsheim Neukölln) wird seit März 2023 modellhaft erprobt,
inwieweit es möglich ist, Menschen aus der Nachbarschaft zu ermutigen, hinzuschauen,
hinzuhören, zu fragen und sich einzumischen, wenn es zu Partnergewalt kommt.
Das Projekt wird im Rahmen der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative durch die
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als
sogenanntes gebietsübergreifendes Gemeinschaftsprojektprojekt jeweils zu 50 % gefördert.
Die Umsetzung soll zukünftig Expertise und Strahlkraft für einen stadtweiten Ansatz entfalten.
Hierzu werden die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Landeskommission Berlin gegen
Gewalt) und die bezirklichen Präventionsräte eingebunden, damit eine dauerhafte
Fortführung und Ausweitung möglich ist.
Informationen zu den beiden Projekten in den Stadtteilzentren sind zu finden unter:
https://www.nbh-neukoelln.de/9249-2/
https://nhu-ev.org/stop/
Zum Hintergrund von StoP (bundesweit) wird auf den nachfolgenden Link verwiesen:
https://stop-partnergewalt.org/

6. Wie bewertet der Berliner Senat die bisherigen Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen? Welche
Maßnahmen wären aus Sicht des Berliner Senats erforderlich?

Zu 6.: Das Berliner Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder ist gut ausgebaut und
stellt mit den Schutzplätzen in Frauenhäusern Zweite-Stufe-Wohnungen,
Zufluchtswohnungen, Frauen-Schutz-Wohnungen, den spezialisierten Fachberatungs- und
Interventionsstellen sowie der BIG-Hotline umfängliche Hilfe- und Unterstützungsangebote
zur Verfügung.
Im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) wird
aktuell ein Berliner Landesaktionsplan erarbeitet, welcher die bereits vorhandenen
Maßnahmen und Strukturen zur Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen im Lichte der
Istanbul Konvention analysiert und zu allen Handlungsfeldern Bedarfe darstellen und
Maßnahmen benennen wird, die zur vollständigen Umsetzung der Istanbul Konvention in
Berlin notwendig sein werden.
Die konkreten spezifischen Maßnahmen werden mit der Verabschiedung des Berliner
Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention voraussichtlich im September /
Oktober 2023 veröffentlicht.
Auf Grundlage der Verpflichtungen der Istanbul Konvention zur notwendigen Anzahl der zur
Verfügung zu stellenden leicht zugänglichen, niedrigschwelligen Schutzplätze kann bereits
konstatiert werden, dass die Notwendigkeit besteht, die Anzahl der Schutzplätze in
Frauenhäusern für die Akutaufnahme von Betroffenen weiter zu erhöhen, so dass für die
steigende Anzahl von häuslicher Gewalt betroffener Frauen und für ihre Kinder freie AkutSchutzplätze zur Verfügung stehen. Auch besteht die Notwendigkeit, spezifische Angebote
für besonders vulnerable Gruppen wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit
vielen Kindern bzw. mit männlichen Jugendlichen, Frauen mit Suchtproblematiken oder
Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen auszubauen. Analog bedarf es des Ausbaus der
spezialisierten Fachberatungs- und Interventionsstellen sowie des qualitativen Ausbaus der
Angebote insgesamt.

Berlin, den 27. Juli 2023

In Vertretung
Max L a n d e r o
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

28.06.2023:   Transparenz der Stromnetz Berlin GmbH bei öffentlichen Bauvorhaben (19/ 16 019)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 28. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2023)

zum Thema:
Transparenz der Stromnetz Berlin GmbH bei öffentlichen Bauvorhaben
und Antwort vom 14. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2023)

Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16019
vom 28.06.2023
über Transparenz der Stromnetz Berlin GmbH bei öffentlichen Bauvorhaben

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, wurde die Stromnetz Berlin GmbH um Informationen gebeten, die von
dieser in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden.

1. Welche Pflichten und Anweisungen gibt es, Anwohnerinnen und Anwohner über im öffentlichen Raum stattfindende Baumaßnahmen zu informieren, die zur Folge haben, dass Geh- und Radwege, Parkplätze oder
Straßen gesperrt werden oder andere Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen
(Ankündigungspflicht etc.)?

Zu 1.:
Nach § 11 Abs. 11 Berliner Straßengesetz hat der Erlaubnisnehmer bei Sondernutzungen,
die der Durchführung eines Bauvorhabens dienen, den Beginn, den Umfang und das Ende
der Sondernutzung sowie den Namen und die Telefonnummer der Straßenbaubehörde an
der Baustelle auf einem Schild nach außen hin deutlich lesbar zu kennzeichnen. Bei umfangreichen Arbeiten der Leitungsnetzbetreiber können diese entsprechend Ziffer 4 der
Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes über die Sondernutzungserlaubnis verpflichtet werden, die betroffenen Anlieger über die Baumaßnahme in geeigneter
Form rechtzeitig vorher zu unterrichten, und zwar durch Veröffentlichungen in den Tages-
oder Bezirkszeitungen, durch Hauswurfsendungen bzw. Hausanschläge oder durch Postsendungen. Ferner enthält das Berliner Mobilitätsgesetz in § 22 Abs. 7 eine Informationsregelung zu Baumaßnahmen.
Informationen über verschiedene Verkehrsereignisse lassen sich ergänzend über die aktuellen Verkehrsmeldungen der Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) in Erfahrung bringen. Diese Informationen geben Auskunft über Straßensperrungen, Baustellen und sonstige
Störungen im gesamten Berliner Stadtgebiet.

2. In welcher Form kommuniziert die Stromnetz Berlin GmbH Baumaßnahmen und die damit verbundenen
Folgen an die Anwohnerinnen und Anwohner (Aushänge, Pressemitteilungen etc.)?

Zu 2.:
Die Stromnetz Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass von Baumaßnahmen unmittelbar betroffene Anwohnerinnen und Anwohner durch Postwurfsendungen und/oder Hausaushänge
informiert werden. Bei Maßnahmen, die länger andauern, informiert die Stromnetz Berlin
GmbH die Bürgerinnen und Bürger mittels Baustellenschilder. Zusätzlich wird auf der Internetseite der Stromnetz Berlin GmbH über ausgewählte Projekte informiert. Pressemitteilungen werden bei besonderem öffentlichem Interesse versendet, z. B. beim Rückbau von
Freileitungsmasten.

3. Welche Informationen werden von der Stromnetz Berlin GmbH an die Anwohnerinnen und Anwohner weitergegeben (Dauer der Maßnahmen, Kosten etc.)?

Zu 3.:
Die Stromnetz Berlin GmbH teilt hierzu mit:
Anwohnerinnen und Anwohner werden in der Regel über den Grund, den Umfang und die
Dauer der Baumaßnahme informiert. Zudem werden erwartete Einschränkungen dargelegt
und Ansprechpartner der Stromnetz Berlin GmbH mit Kontaktdaten benannt.

4. Wie viele Baumaßnahmen gibt es aktuell (Juni 2023) von der Stromnetz Berlin GmbH, die dazu führen,
dass es zu Einschränkungen im Fuß-, Rad- und Autoverkehr kommt (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?

Zu 4.:
Die Stromnetz Berlin GmbH teilt hierzu mit:
Im Juni 2023 gab es 868 laufende Baumaßnahmen der Stromnetz Berlin GmbH mit entsprechenden Auswirkungen. Diese verteilten sich auf die Berliner Bezirke wie folgt:

Charlottenburg-Wilmersdorf 62
Friedrichshain-Kreuzberg 69
Lichtenberg 61
Marzahn-Hellersdorf 54
Mitte 80
Neukölln 70
Pankow 96
Reinickendorf 84
Spandau 51
Steglitz-Zehlendorf 70
Tempelhof-Schöneberg 77
Treptow-Köpenick 94

5. Welche Baumaßnahmen sind derzeit von der Stromnetz Berlin GmbH bis Ende 2024 geplant (bitte einzeln
nach Orten und Art der Maßnahmen aufzählen)?

Zu 5.:
Die Stromnetz Berlin GmbH teilt hierzu mit:
Folgende weitere Maßnahmen lassen sich für den genannten Zeitraum auf Grundlage der
bisherigen Investitionsentscheidungen zum jetzigen Zeitpunkt benennen:
Umbau Autobahndreieck Funkturm Charlottenburg-Wilmersdorf
Reserveverbindung Umspannwerke Mitte und Reuter Charlottenburg-Wilmersdorf
Aufbau Hochspannungs-Verbindung Charlottenburg-Wilmersdorf
Umspannwerke Reuter und Charlottenburg
Hochspannungs-Anschluss Knotenpunkt Umspannwerk Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg
Netzumbau Autobahndreieck Funkturm Charlottenburg-Wilmersdorf
Mittelspannungs-Netzanschluss Charlottenburg-Wilmersdorf
GoWest-Reemtsma-Gelände
Mittelspannungs-Optimierung Netz Münstersche Straße Charlottenburg-Wilmersdorf
Niederspannungs-Netzverstärkung Mannheimer Straße Charlottenburg-Wilmersdorf
Mittelspannungs-Erschließung Umspannwerk Charlottenburg-Wilmersdorf
Jungfernheide 1.Bauabschnitt
Hochspannungs-Freileitungsablösung Rhinstraße Friedrichshain-Kreuzberg
Rückbau Hochspannungs-Freileitung Lichtenberg
Malchow-Münsterberger Weg
Überschaltung Münsterberger Weg Lichtenberg
Mittelspannungs-Netzanschluss BVG Trautenauer Straße Lichtenberg
Mittelspannungs-Netzerweiterung Umspannwerk Lichtenberg
Falkenberger Straße
Hochspannungs-Freileitungs-Ablösung Malchow-Buch Lichtenberg und Pankow
Aufbau Hochspannungs-Verbindung Rhinstraße-Wuhletal Marzahn Hellersdorf
Hochspannungs-Anschluss Umspannwerk Arendsweg Marzahn Hellersdorf
Hochspannungs-Freileitungsablösung Rhinstraße Marzahn Hellersdorf
Einbindung Hochspannungskabel Poelchaustraße Marzahn-Hellersdorf
Niederspannungs-Freileitungsverkabelung Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf
Unterfluranschluss-Erschließung des Gendarmenmarkt Mitte
Mittelspannung Optimierung Netz Gesundbrunnen Mitte
Mittelspannung Optimierung Netz Lindenstraße Mitte
Aufbau Hochspannungs-Netz Voltairestraße Mitte
Hochspannungs-Kabelsicherung und Mitte
Fernmelde-Kabelregulierung Mitte
Hochspannung Jägerstraße Nordtrassen
Hochspannung Einbindung Umspannwerk Voltairestraße Mitte
Hochspannung Umstrukturierung Kabelnetz Mitte Mitte
Hochspannung Anbindung Netzknoten Berlin Süd Ost Neukölln
Teilersatz Kabelnummer 563 Neukölln
Ersatz Kabelnummer 581 Neukölln
Hochspannung-Netzverstärkung Neukölln – Rudow Neukölln
Mittelspannungs-Netzanschluss Berliner Glas Neukölln
an Umspannwerk Britz
Niederspannungs-Netzverstärkung Talberger Straße Neukölln
Ersatz Mittelspannungs-Anlage, Region Süd Neukölln, Steglitz-Zehlendorf,Treptow-Köpenick
Mittelspannungs-Netzerweiterung Umspannwerk Buch Pankow
Niederspannungs-Freileitungsverkabelung Malchow Pankow
Ersatz Mittelspannungs-Anlagen verschiedener Typen Pankow, Marzahn-Hellersdorf,
Treptow-Köpenick
Niederspannungs-Netzverstärkung Eichhorst Reinickendorf
Niederspannungs-Netzverstärkung Nordgraben Reinickendorf
Äußere Mittelspannungs-Erschließung Reinickendorf
Tegel Urban Tech Republic
Ersatz Mittelspannungs-Schaltanlage Typ Krone,Süd West Reinickendorf, Spandau,
Steglitz-Zehlendorf,
Kabelmaßnahmen Erneuerung Tegeler Brücke Reinickendorf und Spandau
Bodensanierung Holzhauser Reinickendorf
Teilersatz Mittelspannung Kabelnummern 629/630 Reinickendorf
Hochspannung Umstrukturierung Kabelnetz Wittenau Reinickendorf
Teilersatz Hochspannung-Ölkabelnummer 619 Reinickendorf

1. Bauabschnitt Reinickendorf
Hochspannung Anschluss Umspannwerk Am Juliusturm Spandau
Hochspannungs-Anschluss Motardstraße Spandau
Aufbau Hochspannungs-Verbindung Umspannwerke Spandau
Reuter und Charlottenburg
Teilersatz Hochspannung Kabel 620 Spandau
Niederneuendorfer Allee
Ersatz Hochspannungs-Kabelnummer 501 Spandau

2. Bauabschnitt Amalienhof Reuter
Mittelspannungs-Netzoptimierung Umspannwerk Askania Spandau
Mittelspannungs-Umstellung Netz Umspannwerke Spandau
Amalienhof, Gatow und Radeland
Niederspannungs-Netzverstärkung Tiefwerder Spandau
Mittelspannung Netzanschluss FUBIC Fabeckstraße Steglitz-Zehlendorf
Ersatz Hochspannungs-Ölkabel 544 Steglitz-Zehlendorf
Umstrukturierung Netzknoten Lichterfelde Steglitz-Zehlendorf
Hochspannung Anbindung Berlin Süd Ost Steglitz-Zehlendorf
Mittelspannungs-Netzverstärkung Tempelhof Tempelhof-Schöneberg
Mittelspannungs-Netzentlastung Umspannwerk Rubens- Tempelhof-Schöneberg
Südkreuz an Umspannwerk Zossener Straße
Niederspannungs-Netzverstärkung Baldersheim Tempelhof-Schöneberg
Abschnitte 1&2 Tempelhof-Schöneberg
Mittelspannungs-Netzentlastung Umspannwerk Tempelhof-Schöneber
Baldersheim
Mittelspannungs-Netzanschluss BVG Mittelspannung Treptow-Köpenick
Lauffener Straße
Niederspannungs-Freileitungsablösung/Verkabelung Treptow-Köpenick
Johannisthal
Aufbau einer Hochspannungs-Verbindung Treptow-Köpenick
Moissistraße – Landjägerstraße
Umbau Pyramidenbrücke Treptow-Köpenick
Ersatz Hausanschlüsse Typ Finow Berlin Ost
Darüber hinaus müssen unterjährig kundenveranlasste Projekte ermöglicht werden. Hier
wird in 2024 eine Zunahme im Vergleich zum Jahr 2023 erwartet.

6. Wurden die Anwohnerinnen und Anwohner zu den unter Punkt 5 genannten Maßnahmen bereits informiert?

Zu 6.:
Als behördliche Voraussetzung für die Umsetzung von geplanten Kabeltiefbauprojekten
werden in der Regel drei Arten von Genehmigungen benötigt: eine dauerhafte Sondernutzungserlaubnis (Trassenerlaubnis), eine temporäre Sondernutzungserlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die Bearbeitungsdauer in den Bezirken hierfür ist unterschiedlich. Sobald die Genehmigungen vollständig vorliegen und damit der jeweilige Umsetzungszeitraum der Maßnahmen feststeht, werden die Anwohnerinnen und Anwohner über
mögliche Beeinträchtigungen informiert.

Berlin, den 14. Juli 2023

In Vertretung
Dr. Severin F i s c h e r
..........................................................
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

28.06.2023:   Aufwertung des Bahnhofes Friedrichsfelde Ost (19/ 16 018)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 28. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2023)

zum Thema:
Aufwertung des Bahnhofes Friedrichsfelde Ost
und Antwort vom 19. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2023)

Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16018
vom 28. Juni 2023
über Aufwertung des Bahnhofes Friedrichsfelde Ost

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort
bemüht und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der
Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1:
Welche Vorhaben zu weiteren Umbauarbeiten liegen dem Berliner Senat am und um den Bahnhof Friedrichsfelde
Ost vor (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 1:
Der Senat hat in Bezug auf Umbauarbeiten am und um den S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost keine
eigenen Erkenntnisse und hat sich daher diesbezüglich an den Bezirk Lichtenberg von Berlin und
die DB gewandt.
Der Bezirk Lichtenberg von Berlin hat Fehlanzeige gemeldet.
Die DB hat mitgeteilt, dass an der Station Friedrichsfelde Ost die Grunderneuerung der 50 HzAnlage vorgesehen ist.

Frage 2:
Gibt es Pläne zur Erneuerung der beschädigten Anzeigetafel auf dem Gleis stadteinwärts?

Antwort zu 2:
Die DB teilt hierzu mit:
„Der beschädigte Zuginformationsmonitor (ZIM) ist der Deutschen Bahn bekannt. Entsprechend
wurde eine Reparatur des ZIMs bereits veranlasst, um die Anzeigetafel unseren Reisenden
zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen.“

Frage 3:
Aufgrund welcher Maßnahme steht das Gerüst auf dem Gleis und bis wann ist mit dem Entfernen des Gerüstes zu
rechnen?

Antwort zu 3:

Die DB teilt hierzu mit:
„Während der Erneuerung der Straßenbrücke über dem Bahnsteig musste für die
Bahnsteigbeleuchtung eine Ersatzhalterung installiert werden. Das angesprochene Gerüst ist
folglich kein Baugerüst, sondern die Halterung für die Beleuchtung. Mit der geplanten
Grunderneuerung der 50 Hz-Anlage wird das Gerüst an diesem Bahnhof wieder abgebaut. Eine
Zeitschiene zur Umsetzung dieser Maßnahme liegt aktuell noch nicht vor.“

Frage 4:
Wie viele Überwachungskameras gibt es im Bereich des Bahnhofes Friedrichsfelde Ost?

Antwort zu 4:

Die DB teilt hierzu mit:
„Es gibt an der Station Friedrichsfelde Ost sechs Kameras, die sich im Verantwortungsbereich
der Bundespolizei befinden.“

Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat die allgemeine Sicherheit im und um den Bahnhof ein?

Antwort zu 5:

Vorbemerkung:
Die angegebenen Daten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog.
Verlaufsstatistik) Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) entnommen. Da DWH FI stets
den tagesaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und
Sachbearbeitung erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer
fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander
abweichenden Ergebnissen führen.
Derzeit stellt der Bereich im und um den Bahnhof Friedrichsfelde Ost keinen polizeilichen
Brennpunkt dar.
Daten zu relevanten Delikten für den Bahnhof Friedrichsfelde Ost sowie dessen Umfeld können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Als örtliche Begrenzung wurde ausgehend vom
S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost (Seddiner Str. 22, 10315 Berlin) ein Umkreis von 150 m gewählt,
sodass sowohl der Bahnhof mit Vorplatz als auch die anliegenden Straßenzüge des S-Bahnhofes
in die statistische Betrachtung einbezogen wurden.
Delikt / Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
2023
(bis
04.07.2023)
gesamt
Baustelleneinbruch 1 1 0 0 0 0 2
Brandstiftung 0 0 1 0 0 0 1
Diebstahl an/aus
Kraftfahrzeugen 1 3 0 1 2 1 8
Fahrraddiebstahl 5 6 1 4 5 2 23
Geschäfts- und
Betriebseinbruch 3 0 0 1 4 0 8
Körperverletzung
(gefährliche & schwere) auf
Straßen, Wegen, Plätzen
1 0 3 0 2 0 6
Kraddiebstahl 0 0 0 0 0 1 1
Kraftwagendiebstahl 0 0 0 0 1 0 1
Laubeneinbruch 0 0 0 0 5 0 5
Raub 1 1 1 5 0 1 9
Sachbeschädigung auf
Straßen, Wegen, Plätzen 1 1 3 2 2 0 9
Sachbeschädigung auf
Straßen, Wegen, Plätzen
Feuer
2 0 0 0 0 0 2
Straftaten i.Z.m. dem
Betäubungsmittelgesetz /
Neue-psychoaktive-StoffeGesetz
5 4 6 5 7 2 29
Taschendiebstahl 5 4 2 4 5 2 22
Villeneinbruch 0 0 0 0 1 0 1
gesamt 25 20 17 22 34 9 127
Quelle: DWH FI, Stand: 5. Juli 2023

Berlin, den 19.07.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

22.06.2023:   Die Zukunft der Gesundheitsfachkräfte an Schulen in Lichtenberg nicht mehr sicher? (19/ 16 955)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 22. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2023)

zum Thema:
Die Zukunft der Gesundheitsfachkräfte an Schulen in Lichtenberg nicht mehr
sicher?

und Antwort vom 10. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15955
vom 22. Juni 2023
über Die Zukunft der Gesundheitsfachkräfte an Schulen in Lichtenberg nicht mehr sicher?

_______________________________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie (SenBJF) nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Sie ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher das
Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit, um Stellungnahme
gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Das Projekt der Schulgesundheitsfachkräfte ist ein Projekt des Bezirksamtes Lichtenberg,
welches von der SenBJF nicht übernommen werden wird.
Die SenBJF deckt, wie im Koalitionsvertrag benannt, Leistungen in einem ähnlichen
Kontext über Schulhelferinnen und Schulhelfer ab.

1. Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der Lichtenberger Schulgesundheitsfachkräfte vorgesehen?

Zu 1.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Die Finanzierung ist initial bis zum 31.12.2023 vorgesehen. Im Rahmen einer im Sommer
durchzuführenden und auszuwertenden Evaluation gibt es Überlegungen eine
Verlängerung des Projektes für ein Jahr anzustreben bzw. die Verstetigung der
Stellenfinanzierung über den Senat zu erreichen.“

2. Welche ähnlichen Projekte gibt es in anderen Berliner Bezirken?

Zu 2.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit ist nicht bekannt, dass in anderen
Bezirken ähnliche Projekte wie das der Schulgesundheitsfachkräfte des Bezirkes
Lichtenberg aktuell durchgeführt werden.“

3. Welche Aufgaben nehmen die Gesundheitsfachkräfte an Lichtenberger Schulen wahr?

Zu 3.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Die Schulgesundheitsfachkräfte sind ausgebildete Fachkräfte für Kinderkrankenpflege
bzw. Krankenpflege. Zusätzlich erhalten sie eine universitäre Qualifikation zur
Schulgesundheitsfachkraft durch ein Fernstudium mit Präsenztagen an der Evangelischen
Hochschule Darmstadt, die kurz vor dem Abschluss steht.
Die Aufgaben umfassen die direkte pflegerische Versorgung bei Verletzungen und
Notfällen sowie bei akuten oder chronischen Erkrankungen, gesundheitsförderliche und
präventive Tätigkeiten, Betreuung von Schüler:innen mit speziellen gesundheitlichen
Bedarfen nach einem individuell entwickelten Behandlungsplan im Sinne des Case
Managements, Information, Beratung und Schulung der Lehrkräfte und
Betreuungspersonen zu gesundheitsbezogenen Themen. Darüber hinaus unterstützen sie
das Kollegium bei Elterngesprächen oder entwickeln gemeinsam mit den Lehrkräften
Strategien zum Umgang mit gesundheitsbezogenen Schwierigkeiten.“

4. An wie vielen Schulen (bitte einzeln nennen) und mit wie vielen Wochenstunden sind die Fachkräfte
eingesetzt?

Zu 4.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Die Schulgesundheitsfachkräfte sind an sechs Lichtenberger Schulen eingesetzt.
Es handelt sich dabei um:
- Fritz-Reuter-Oberschule (Integrierte. Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe)
- Matibi-Schule (Grundschule)
- Gutenberg-Schule (Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe)
- Schule am Wilhelmsberg (Grundschule)
- Grundschule am Röderplatz (Grundschule)
- Hans-Rosenthal Grundschule (Grundschule)
Jede Schulgesundheitsfachkraft betreut jeweils zwei Schulen. Die zeitliche Aufteilung
erfolgt dabei flexibel und bedarfsorientiert. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt,
dass ein zeitlich höherer Anteil auf die Grundschulen fällt.“

5. Durch welche Stelle(n) und in welchem Gesamtvolumen wurde das Projekt in der Vergangenheit
finanziert?

Zu 5.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Im Rahmen des Projektes wurden drei nicht verstetigte Stellen der Eingruppierung KR 7
gemäß der Entgelttabelle für Pflegepersonal eingerichtet. Das Finanzvolumen beläuft
sich insgesamt auf 352.000 € und setzt sich zusammen aus den Personalkosten, der
Finanzierung der Zusatzqualifikation im Rahmen des Fernstudiums, der sächlichen
Ausstattung, der in den Schulen eingerichteten Räumlichkeit, der Ausstattung mit IT- und
Kommunikationstechnik sowie der Finanzierung von Verbrauchsmaterialien.“

6. Wird das Projekt über den geplanten Zeitraum fortgeführt? Wenn nein, wer hat den Bedarf nicht
angemeldet?

Zu 6.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Das Modellprojekt war von Beginn an im Rahmen der Kinderarmutsprävention mit einer
maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2023 vorgesehen. In dieser initialen Ausgestaltung und
dem Zugehörigkeitsbereich endet das Projekt mit 31.12.2023.
Die Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit in Lichtenberg arbeitet aktuell aktiv an
einer Lösung, die zu einer Fortsetzung des Projektes führen kann. Ziel ist die Verstetigung
des Projektes über die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit. Aktuell befindet sich
das Bezirksamt Lichtenberg noch in den Haushaltsverhandlungen. Daher sind keine
finalen Entscheidungen zur Finanzierung verschiedener Projekte getroffen.“

7. In welchem Geschäftsbereich liegt die Ressortverantwortung für diese Maßnahme?

Zu 7.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Die Ressortverantwortung liegt in der Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit des
Bezirksamtes Lichtenberg.“

8. Gibt es oder wird es eine Evaluation des Projektes, unter Beteiligung der Schulen/Eltern(-vertreter)
und/oder Schüler und Schülerinnen, geben?

Zu 8.: Der Bezirk gibt dazu wie folgt Auskunft:
„Es erfolgt eine Evaluation, die wissenschaftlich von der Evangelischen Hochschule
Darmstadt begleitet bzw. durchgeführt wird und die genannten Personengruppen
beteiligt.“

9. Bei Nichtverlängerung: Wer übernimmt die Aufgaben zukünftig? Wurden die Beteiligten (Schulen, Eltern)
informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Zu 9.: Über die Zukunft des Projektes wurde im Bezirk noch nicht final entschieden – siehe
Frage 6.

Berlin, den 10. Juli 2023

In Vertretung
Christina Henke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

16.06.2023:   Finanzierung und Tätigkeiten im Projekt „Offensive Kulturbus“ (19/ 15 878)

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Schriftliche Anfragedes Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 16. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2023)

zum Thema:
Finanzierung und Tätigkeiten im Projekt „Offensive Kulturbus“
und Antwort vom 03. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2023)

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 15878
vom 16.06.2023
über Finanzierung und Tätigkeiten im Projekt „Offensive Kulturbus“

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Seit wann gibt es das Projekt „Offensive Kulturbus“?

Zu 1.:
Das Projekt startete am 16.03.2021 und die erste Fahrt konnte nach erfolgreicher Ausschreibung (Busunternehmen) und weiteren Vorbereitungen im September 2021 realisiert werden.

2. Wie viele Fahrten fanden in den Jahren seit Bestehen des Projekts statt (bitte einzeln nach Jahr auflisten)?

Zu 2.:
Zeitraum
(Jahre)
Anzahl Fahrten
2021 (September – Dezember) 229
2022 470
2023 bisher 192
Gesamt 891

3. Wie hoch waren die Fördermittel in den vergangenen Jahren (bitte einzeln auflisten)?

Zu 3.:
2021 (Durchführungszeitraum bis 30.06.2022): 253.500 €
2022 (September – Dezember): 121.000 €
2023: 350.000 €

4. Welche Pläne gibt es für weitere finanzielle Förderungen auch über das Jahr 2023 hinaus?

Zu 4.:
Derzeit gibt es keine Konkretisierung für eine weitere finanzielle Förderung nach 2023. Die
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ) steht dazu
im engen Austausch mit der Offensive Kulturbus.

5. Anhand welcher Kriterien wurden die Partner der „Offensive Kulturbus“ ausgewählt?

Zu 5.:
Grundvoraussetzungen für die Teilnahme ist das Kulturangebot für ein junges Publikum im
Bereich der darstellenden Künste. Während der Vorbereitungen vor Projektstart (Sommer
2021) wurden alle Berliner Theater mit Programm für junges Publikum zu einer Teilnahme
eingeladen. Das Projekt startete mit ca. 40 Kulturorten. Anlässlich jeder neuen Förderphase
wurden alle Anbieter erneut eingeladen. Die Anzahl stieg fortlaufend. Zusätzlich wurden/werden neue Spielorte bestehender Theater aufgenommen und Institutionen der Darstellenden Künste auf Nachfrage (entweder durch Theater selbst oder durch Anfrage seitens der Schulen) nach Absprache in das Projekt integriert. Inzwischen nehmen über 70
Kulturorte teil. Diese berichten im Rahmen der Evaluation über einen erkennbaren Publikumszuwachs seit Projektstart und neue nachhaltige Verbindungen zu den Bildungseinrichtungen.
Neben den Kulturorten im Programm wurden auch strategische Projektpartnerschaften mit
bestehenden Institutionen durch die Offensive Kulturbus aufgebaut. Hierbei bildete insbesondere die Zielgruppe junges Publikum den Anknüpfungspunkt. Die Partner und die Offensive Kulturbus profitieren wechselseitig vom Erfahrungsaustausch und der jeweiligen
Reichweite. Zu den aktuellen Partnern zählen: Berlin Bühnen, TUSCH Berlin, TUKI – Theater
und Kinder, JugendKulturService, Kubinaut – Navigation Kulturelle Bildung und LAFT Berlin
– Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V.

6. Steht der Berliner Senat im Kontakt mit weiteren Kultureinrichtungen, um das Angebot auszuweiten? Wenn
ja, mit welchen?

Zu 6.:
Die Aufnahme der einzelnen Kulturorte, die ein Programm für junges Publikum anbieten,
obliegt der Offensive Tanz für junges Publikum, welche das Projekt koordiniert und verantwortet. Siehe hierzu auch Antwort zu 5.
Darüber hinaus haben Kultureinrichtungen anderer Sparten bereits eine Aufnahme bei der
Offensive Kulturbus in das Projekt angefragt. Schulen und Kitas haben Orte wie Science
Centers, Zoos, Erlebnisparks und Anbietende kulturelle Ausflüge angefragt.
Diese Anfragen mussten jedoch wegen der begrenzten Mittel abgelehnt werden.

7. Welche Berliner Schulen sind Teil des Programms (bitte einzeln auflisten)?

Zu 7.:
Bisher haben 220 verschiedene Schulen und 161 Kitas im Berliner Stadtraum (teilweise
mehrfach) teilgenommen.
Eine detaillierte Aufstellung aller Kitas und Schulen befindet sich in den Anlagen:
- Auszug aus Fahrtenübersicht Schulen (siehe Anlage 1)
- Auszug aus Fahrtenübersicht Kitas (siehe Anlage 2)

8. Inwiefern können sich Schulen eigenständig für den Bustransfer bewerben? Welche Voraussetzungen müssen dafür vorhanden sein?

Zu 8.:
Grundsätzlich kann jede Schule im Berliner Stadtgebiet eine Fahrt zu einem der teilnehmenden Kulturorte beantragen. Voraussetzungen hierfür sind:
- ein gebuchter oder geplanter Kulturbesuch eines teilnehmenden Kulturortes
- Erschwernis bei eigenständiger Anreise mit öffentlichen Nahverkehr, z.B.
 zeitaufwändige/umständliche Anbindung
 erhöhter Betreuungsaufwand der Gruppe
(Kinder mit Einschränkungen oder Förderbedarf)
 hohe Personenzahl bzw. Mangel an Aufsichtspersonen
- mindestens 30 Teilnehmende pro Fahrzeug
(Ausnahmen mit Kleinbussen für Förderschulen etc.; es sind auch mehrere Fahrzeuge pro Einrichtung möglich)
Jede Anfrage wird bei Eingang zunächst auf Verhältnismäßigkeit und Erfüllung der o.g.
Kriterien geprüft und ggf. begründet abgelehnt. Anschließend werden die Kapazitäten am
jeweiligen Tag bei den externen Busunternehmen ermittelt und die Fahrt den Schulen, Kitas
und Theater bestätigt.

9. Wie wurde auf das Programm aufmerksam gemacht und wie wurden Partnerschulen ausgewählt?

Zu 9.:
Über das kostenfreie Angebot wurden alle Berliner Schulen per E-Mail durch die Offensive
Kulturbus jeweils zum Start der neuen Förderperiode informiert (Herbst und Winter 2021,
Sommer 2022, Anfang und Sommer 2023). Zusätzlich wurde im Herbst 2022 ein Flyer an
alle Berliner Schulen gesandt. Eine gesonderte telefonische Akquise fand bei Schulen in
den Randgebieten statt. Zudem wurde über die Website sowie Social Media Kanäle der
Offensive Tanz für junges Publikum, Partnern und Kulturorte neben Anzeigen in relevanten
Online-Portalen (HIMBEER, Kubinaut – Navigation Kulturelle Bildung, Berlin Bühnen,
TUSCH Berlin, TUKI – Theater und Kinder, JugendKulturService) auf das Projekt aufmerksam gemacht. Auch die teilnehmenden Kulturorte und Kooperationspartner sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Projektes trugen zur Weiterverbreitung bei. Berichterstattungen in Medien erhöhten zusätzlich die Aufmerksamkeit.
Partnerschulen als solche gibt es nicht. Jede Berliner Schule und Kita kann teilnehmen bzw.
eine Fahrt beantragen (siehe auch Antwort zu 8.).

Berlin, den 03.07.2023

In Vertretung
Sarah Wedl-Wilson
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Anlage 1 zur S1915878 Finanzierung und Tätigkeiten im Projekt „Offensive Kulturbus"

Schulen
Name der Institution
36. Schule (Grundschule)
48. Grundschule Pankow
Adlergestell/Ecke Altheiderstr.
Ahorn-Schule
Albatros-Schule Berlin
Albrecht-von-Graefe-Schule
Alfred-Nobel-Oberschule
Alt-Lankwitzer Grundschule
Alt-Schmargendorf-Grundschule
Anna-Seghers-Schule
Annedore-Leber-Grundschule
AWO Landesverband Berlin e.V.
Berlin Bilingual School (Grundschule)
Blumen-Grundschule
Bouché-Grundschule
Bouché-Schule (Grundschule)
Bürgermeister-Herz-Grundschule
Bürgermeister-Ziethen-Schule (Grundschule)
Carl-Kraemer-Grundschule
Carl-Orff-Grundschule
Carl-von-Linné-Schule
Charlie-Chaplin-Grundschule
Charlotte-Salomon-Grundschule
Christian-Morgenstern-Grundschule
Christoph-Ruden-Grundschule
Clemens-Brentano-Grundschule
Comenius-Schule
Conradschule
Demokratische Schule
Ecole Voltaire
Eichendorff-Grundschule
Elisabeth-Christinen-Grundschule
Elizabeth-Shaw-Grundschule
Ellef-Ringnes-Grundschule
Emmy-Noether-Gymnasium
Erich-Kästner-Grundschule
Erika-Mann-Grundschule
Ernst-Adolf-Eschke Schule
Ernst-Haeckel Schule
Ernst-Haeckel-Gesamtschule
Ev. Schule Steglitz
Evangelische Grundschule Friedrichshagen
Evangelische Grundschule Wilmersdorf
Evangelische Grundschule Zehlendorf
Evangelische Schule Köpenick
Evangelische Schule Neukölln
Evangelische Schule Steglitz
Fichtelgebirge Grundschule
Fläming-Grundschule
Freie Waldorfschule Havelhöhe
Freudbergschule
Friedrich-Drake-Grundschule
Friedrich-Schiller-Grundschule
Fritz-Karsen-Schule
Galilei Grundschule
Ganztagsbetreuung Johannisches Sozialwerk e.V.
Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli
Gretel-Bergmann Gemeinschaftsschule
Grundschule am Altglienicker Wasserturm
Grundschule am Bürgerpark
Grundschule am Eichenwald
Grundschule am Fliederbusch
Grundschule am Fließtal
Grundschule am Karpfenteich
Grundschule am Königsgraben
Grundschule am Koppenplatz - Standort Bergstr.
Grundschule am Planetarium
Grundschule am Regenweiher
Grundschule am Ritterfeld
Grundschule am Rüdesheimer Platz
Grundschule am Stadtpark Steglitz
Grundschule am Traveplatz
Grundschule am Vierrutenberg
Grundschule an der Bäke
Grundschule an der Pulvermühle
Grundschule an der Wuhlheide
Grundschule im Taunusviertel
Grundschule in der Plantagenstr.
Grundschule von der Mühle
Grüner Campus Malchow
Grunschule am Tegelschen Ort
Gustav Falke Grundschule
Gustav-Dreyer-Grundschule
Gustav-Meyer Schule
Hansa-Grundschule
Hans-Fallada-Schule (Grundschule)
Hans-Grade-Schule
Hans-Rosenthal-Grundschule
Hausburg-Grundschule
Havelland Grundschule
Heide-Grundschule
Hein-Moeller-Schule (OSZ Energietechnik II)
Heinrich Zille Grundschule
Heinz-Brandt-Schule
Helene-Haeusler-Schule
Hermann-Boddin-Schule
Hermann-Ehlers-Gymnasium
Hermann-Schulz-Grundschule
Hort im Gartenhaus
Hunsrück Grundschule
IB Berlin
Ikarus-Grundschule
Internationale Lomonossow Schule
Internationale Schule Berlin
J.-F.-Kennedy-Schule
Janusz-Korczak Schule
Jeanne-Barez-Schule
Jeanne-Barez-Schule (Grundschule)
Joan-Miro-Grundschule
Johann Peter Hebel Schule
Johann-August-Zeune-Schule
Johann-Peter-Hebel Grundschule
Judith-Kerr-Grundschule
Kant-Gymnasium
KANT-Gymnasium (Spandau)
Kant-Gymnasium Berlin-Spandau
Karlshorster Grundschule
Kath. Schule St. Alfons
Katharina-Heinroth-Grundschule
Käthe-Kollwitz-Grundschule
Käthe-Kruse-Grundschule
Katholische Schule Sankt Alfons
Katholische Schule Sankt Hildegard
Kiefholz-Grundschule
Kiekemal-Schule (Filiale Bütower Str.)
Kiekemal-Schule (Grundschule)
Kiepert-Grundschule
Klax Schule (Lebendig Lernen gGmbH)
Klosterfeld-Grundschule
Kolibri-Grundschule
KreativitätsGrundschule Berlin Treptow
KreativitätsGrundschule Berlin-Friedrichshain
Kreativitätsgrundschule Karlshorst
Kurt-Tucholsky-Grundschule
Lietzensee-Grundschule
Lina-Morgenstern-Gemeinschaftsschule
Linden Grundschule
Lisa-Tetzner-Schule (Grundschule)
Löcknitz-Grundschule
Loschmidt-Oberschule
Löwenzahn Grundschule
Mahlsdorfer Grundschule
Margarethe-von-Witzleben-Schule
Maria-Montessori-Grundschule
Marianne-Cohn-Schule
Märkische Grundschule
Martin-Buber-Oberschule (Integrierte Sekundarschule)
Mary-Poppins-Grundschule
Mascha-Kaléko-Grundschule
Mendel-Grundschule
Mercator-Grundschule
Montessori Campus am Tegeler Forst
Montessori Gemeinschaftsschule Berlin Buch
Montessori Grundschule
Möwensee-Grundschule
Müggelheimer Grundschule
Müggelheimer Schule (Grundschule)
Mühlenau-Grundschule
Münchhausen-Grundschule
Nahariya-Grundschule
Nehring-Grundschule
Nelson-Mandela-Schule
Nord-Grundschule
Oskar-Heinroth-Schule (Grundschule)
Otto-Wels-Grundschule
Paul-Schneider-Grundschule
Peter Frankenfeld Schule
Peter Pan Grundschule Berlin Marzahn
Peter-Petersen-Grundschule
Primo-Levi-Gymnasium
Quentin-Blake-Grundschule
Randow-Schule (Grundschule)
Reginhard Grundschule
Reginhard-Grundschule
Reineke-Fuchs-Grundschule
Reinfelder Schule
Reinhold Otto Grundschule
Richard-Grundschule
Richard-Wagner-Schule
Robert-Reinick-Grundschule
Rosa Parks Grundschule
Rose Oehmichen Schule
Rückert-Gymnasium
Rudolf-Virchow-Oberschule
Sabine Ball Grundschule
Schätzelberg-Grundschule
Schinkel-Grundschule
Schmöckwitzer Insel-Schule
Schule am Berg (Grundschule)
Schule Am Breiten Luch
Schule am Buntzelberg (Grundschule)
Schule am Fliederbusch (Grundschule)
Schule am grünen Stadtrand
Schule am Hamburger Platz (Grundschule)
Schule am Heidekampgraben
Schule am Sandsteinweg
Schule am Wilhelmsberg
Schule an der alten Feuerwache (Grundschule)
Schule im Gutspark (Grundschule)
Selma-Lagerlöf-Schule für Sprachbehinderte
Silberstein GS
Staatliche Ballett- und Artistikschule
Stiftung Pro Gemeinsinn KidsCompany
Süd-Grundschule
Thomas-Mann-Gymnasium
Uhlenhorst Grundschule
Ulmen-Grundschule
Ulrich-von-Hutten-Gymnasium
Victor-Gollancz-Grundschule
Wald-Grundschule
Waldorfschule Märkisches Viertel Berlin
Walter-Gropius-Schule
Wedding Grundschule
Wendenschloss Grundschule
Wilhelm-Busch-Grundschule
Wilhelm-Hauff-Grundschule
Wilhelm-von-Siemens-Gymnasium
Wilma-Rudolph-Oberschule
Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (Gemeinschaftsschule)
Anlage 2 zur S1915878 Finanzierung und Tätigkeiten im Projekt
„Offensive Kulturbus"

Kitas
Name der Institution
AWO Kita Freie Scholle
AWO Kita Müggelzwerge
AWO Kita Sonnenschein
AWO Kita Wichtelbühne
AWO pro:mensch Kita Wirbelwind
B.-Traven-Gemeinschaftsschule
Blu:boks KITA Wunderkinder
Charlottenburger Teddys
CJD Kita I / Johanna-von-Siemens
dreieins Kindertagesstätte Berlin-Weißensee
EKT ""Eene Meene Mopel""
Ekt Galvanistr
EKT Villa Römer
Elterninitiative Lankwitz e.V.
Ernst-Haeckel-Schule
Ev. Kita Arche
Ev. Kita im Paul-Gerhardt
Ev. Kita Momo
Ev. Kita Senfkorn im Martin-Albertz-Haus
ev. Kita Südende
Evangelische Kita Alt-Tempelhof
Evangelische KiTa Schmöckwitz
Evangelische Kita Stephanus
Evangelische Paulusgemeinde Kita Roonsttr.
Evangelischer Kindergarten Neu-Westend "47"
Familienhaus Felix
FBO Kinderbetreuung
FINO und FLEUR e.v.
FRÖBEL-Kindergarten Augustastrolche
Global Village Kindergarten
Glückskinder Stralauer Allee
Glückskinder UG
Humanistische Kindertagesstätte Rex-Waite-Straße
INA.KINDER.GARTEN Neue Steinmetzstraße
Juwo-Kita gGmbH Stadtteil-Kita Blücherstraße
Kath. Kindergarten St. Annen
Kenntnisreich Kita
KiB Kindergarten Hansa Spatzen
Kiga Muse
Kila Galvanistr
Kinder in Bewegung gGmbH Tabaluga Bewegungskindergarten
Kinder in Lichterfelde
Kindergärten City Kita Lichtenberger Straße
Kindergarten Kinderstube
Kinderhaus Waldfriede
Kinderladen "Was sonst"
Kinderladen Buana e.V.
Kinderladen Feuerkäfer e.V.
Kinderladen Firlefanz
Kinderladen Galvanistr.
Kinderladen Luna
Kinderladen Marienkäfer gUG
Kinderladen Miekematze
Kinderladen Perle e.V.
Kinderladen Villa Römer e.V.
Kinderladen Wolkenburg e.V.
Kindertagesstätte Mittelbruchzeile
Kindertagesstätte SüdOst
Kita ""Notenhopser""
Kita "Die Senfkörner"
Kita "Goldenes Schüsselchen"
Kita "Volltreffer" der Heilsarmee
Kita “El mundo de los ninos” e.V.
Kita “Galileo”
Kita Albertus- Magnus
Kita am Dorfteich / Orte für Kinder
Kita am Lassenpark
Kita am Park/ Regenbogen
Kita am TaM
Kita Bellevue
Kita Berliner Sterne
Kita Bethaniendamm
Kita Böhmische Straße Eigenbetrieb von SüdOst
Kita Bosestr.
Kita Bosestraße
Kita Cheburashka-Tempelhof
Kita Cuvrystraße 26A
Kita Eichhörnchen
Kita Exerzierstr 32a
Kita Feuerwache
Kita Fino und Fleur
Kita Flanaganstraße
Kita Focus Familie
Kita Französische Straße
Kita Freiherr vom Stein Haus B
Kita Fuggerstr. E.V.
Kita Ginsterkatze
Kita Griembergweg
Kita Haus Salem
Kita Heidemühler Rasselbande
Kita Herzberger Wurzelzwerge
Kita HolzWeg
Kita Karamell e.V.
Kita Kinderinsel
Kita Kinderparadies
Kita Klara Kirschkern
Kita Klein aber oho!
Kita Kleiner Fratz
Kita Kleiner Frechdachs
Kita Königin Luise
Kita Kreuzgraben - Kinder im Kiez
Kita Kuddel Muddel
Kita Lichtenzwerge
Kita Lillebror
Kita Märchenwald
Kita Marlenchen
Kita Masorti e.V.
Kita Meilenstein
Kita Paradiesvögel
Kita Paster Behrens Straße
Kita Petrusheim
Kita Pfiffikus
Kita Prenzelberger Schwalbennest
Kita Rathausstrasse
Kita Regenbogen
Kita Regenbogenfisch
Kita Reuterstraße
Kita Rudower Straße
Kita Sankofa
Kita Sara gUG
Kita Schatztruhe
Kita Schillerfratz
Kita Schneckenhaus
Kita Schwalbennest
Kita Silberstern
Kita Sonderprojekt Sanierungsgebiet Klausenerplatz
Kita Sonnengarten
Kita Sprachwelt
Kita Sternschnuppe
Kita Südost "Heidemühler Rasselbande"
Kita Südwest
Kita Tiponi
Kita Tornower Weg
Kita Traumschön OSW
Kita Verein Lichtenrade Ost e.V.
Kita Veteranenstr.
Kita Vierjahreszeiten
Kita Waldhäuschen
Kita Wedellstr.
Kita Wedellstraße
Kita Wilhelmstadt
KITA Wunderwelt der JAO gGmbH
Kita Zehlendorfer Teddys
Kita Zwergtaucher
Kiwi Kita Bühne
Klax Wirbelwindhaus
KulturKindergarten am Unfallkrankenhaus Berlin
Kulturküken e.V.
Lebenshilfe iKita gGmbH
Montessori Kinderhaus Wedding e.V.
NA.KINDER.GARTEN Bülowstraße
Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Kita Fregestrasse
Naturdetektive Kita Cecilien
Naturdetektive Kita Dessauer
NBH Schöneberg e.V. Kita Kaubstraße
Oxxymoron Kita Scharnweberstr.
Sara Berlin
Stepping Stones
Sternschnuppen Tagespflege
Tommelise
Waldkita Waldmäuse e.V.
 

16.06.2023:   Mehr Selbstbestimmung der Berliner Schulen durch Verfügungsfonds ermöglichen (19/ 15 876)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 16. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2023)

zum Thema:
Mehr Selbstbestimmung der Berliner Schulen durch Verfügungsfonds ermöglichen
und Antwort vom 30. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15876
vom 16. Juni 2023
über Mehr Selbstbestimmung der Berliner Schulen durch Verfügungsfonds ermöglichen

_____________________________________________________________________
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Welches Ziel verfolgt der Berliner Senat mit der Bereitstellung des Verfügungsfonds?

Zu 1.: Mit dem Verfügungsfonds sollen die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral
verwalteten öffentlichen Berliner Schulen einschließlich der Kollegs in ihrer
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt werden. Das zusätzliche Budget soll
flexibel und je nach individuellen schulischen Bedingungen eingesetzt werden.
Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds sind vorzugsweise Fortbildungs- und
Qualifizierungsbedarfe, Koordinationsaufwendungen für die Inklusion und
Honorarverträge. Auch besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Geschäftsbedarf aus dem Verfügungsfonds zu
leisten.

2. Welche finanziellen Mittel wurden hierfür in den Haushaltsjahren ab 2016 bereitgestellt (bitte einzeln und
nach Jahren auflisten)? Wie und nach welchen Kriterien werden diese Gelder auf die Berliner Schulen
aufgeteilt?

Zu 2.: bereitgestellte Mittel ab 2016 (vgl. Einzelplan 10):
Haushaltsjahre (HHJ) Maßnahmengruppe (MG 03)
2016 10.000.000 €
2017 10.000.000 €
2018 10.000.000 €
2019 10.000.000 €
2020 11.190.000 €
2021 12.300.000 €
2022 12.830.000 €
2023 12.380.000 €
Die Gelder werden den Schulen zu Beginn des Kalenderjahres im Online-Portal des
Verfügungsfonds in der Bildungsstatistik bereitgestellt.
Darüber hinaus sind in der Globalsummenzuweisung in den Jahren von 2018 bis 2021 an
die Bezirke Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € für kleine Instandhaltungsarbeiten im Rahmen
der baulichen Unterhaltung zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die Schulen
zugewiesen worden (sog. „bezirklicher Verfügungsfonds“).
Die Schulen erhalten derzeit eine Sockelzuweisung von 7.000,00 € und 14,00 € pro
Schülerin und Schüler. Die Höchstgrenze pro Schule aus den Teilbeträgen beträgt
20.000,00 €. Hinzu kommen 2.700,00 € pro Schule, die zweckgebunden für Maßnahmen
und Projekte der demokratischen und politischen Bildung an Schule verwendet werden
können.

3. Gab es seit 2016 Änderungen an der Höhe des bereitgestellten Gesamttopfes? Wenn ja, welche Gründe
lagen dafür vor?

Zu 3.: Ja.
Ausgaben
insgesamt für
2020 2021 2022 2023
Sachausgaben Schulbibliotheken
610.000 € 630.000 € 830.000 € 380.000 €
Politische
Bildungsarbeit
an Schulen
990.000 € 2.100.000 € 2.000.000 € 2.000.000 €
Übersicht über die veränderten Ausgaben in der Maßnahmengruppe 03 durch Einführung der Titel 53380
Sachausgaben für Schulbibliotheken und Titel 54180 Politische Bildungsarbeit an Schulen ab dem Jahr
2020 (vgl. Epl 10).
Im Jahr 2020 wurden erstmalig die Mittel für Sachausgaben Schulbibliotheken mit
610.000 € und für Politische Bildungsarbeit an Schulen mit 990.000 € ergänzend
etatisiert.
Im Jahr 2021 erhöhten sich die Mittel für Politische Bildungsarbeit an Schulen auf
2.100.000 €.
Im Jahr 2022 erhöhten sich die Mittel für Sachausgaben Schulbibliotheken um 200.000 €
auf 830.000 €, gleichzeitig verringerten sich die Mittel für Politische Bildungsarbeit an
Schulen um 100.000 € auf 2.000.000 €.
Im Jahr 2023 verringerten sich die Mittel für Sachausgaben Schulbibliotheken um
450.000 €.
Die jeweiligen Veränderungen resultierten aus den vom Haushaltsgesetzgeber
beschlossenen Haushalt.

4. Welchen Handlungsspielraum haben die Berliner Schulen bei der Verwendung der Mittel bzw. welchen
Rahmen schafft der Berliner Senat für den Umgang mit diesen Geldern?

Zu 4.: Der Handlungsspielraum wird durch § 7 Schulgesetz des Landes Berlin (SchulG)
vorgegeben. Die Schulen entscheiden mit ihren schulischen Gremien über die
gewünschten Maßnahmen, planen und überwachen den Einsatz der Mittel selbstständig
mit Hilfe der Online-Konten der Schulen, schließen Verträge ab. Die Schulen arbeiten bei
den kleinen Instandhaltungsarbeiten und Ausstattungen zusätzlich mit den bezirklichen
Schul- bzw. Hochbauämtern zusammen.
Die Schulen werden durch die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie beratend
unterstützt. Handreichungen und Formulare werden online den Schulen zur Verfügung
gestellt.

5. Für welche Zwecke haben die Schulen ihre Mittel seit 2016 hauptsächlich ausgegeben (bitte tabellarisch
die 10 häufigsten Zwecke auflisten)?

Zu 5.: Eine statistische Erhebung der Häufigkeit einzelner Verwendungszwecke erfolgt
nicht. Erfahrungsgemäß werden die Mittel größtenteils für Ausstattungen, zusätzliche
schulische Projekte, kleine Instandhaltungsarbeiten, Fortbildungs- und
Qualifizierungsbedarfe ausgegeben.

6. Inwiefern müssen die Berliner Schulen Transparenz und Rechenschaft über ihre Ausgaben aus dem Fond
herstellen?

Zu 6.: Transparenz und Rechenschaft werden dadurch hergestellt, dass alle
Mittelausgaben des Verfügungsfonds der jeweiligen Schule im Online-Portal in
vorgegebenen Kategorien (bspw. Instandhaltung, Ausstattung, politische Bildung,
Honorarvertrag etc.) zuzuordnen sind. Änderungen oder Löschungen der hinterlegten
Eintragungen können nicht eigenständig vorgenommen werden. Es bedarf der
begründeten Mitteilung an die zuständige Fachgruppe und erfolgt durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe. Im Rahmen des
Schulvertragsprozesses zwischen Schulaufsicht und Schulleitung werden die Ressourcen
des Verfügungsfonds mit betrachtet.

7. Erfolgen regelmäßige Rechnungsprüfungen der Ausgaben?

Zu 7.: Ja, die Schulleitung prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit von
anzuweisenden Rechnungen. Eine ergänzende, formale Prüfung findet durch die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie statt.

8. Was geschieht mit übriggebliebenen und nicht ausgegebenen Mitteln aus dem Verfügungsfond?

Zu 8.: Die nicht ausgegebenen Mittel aus dem Verfügungsfonds verfallen zum
Jahresende.

9. Wie bewertet der Berliner Senat die Erreichung der unter 1. genannten Ziele zum jetzigen Zeitpunkt?

Zu 9.: Der Verfügungsfonds zeichnet sich durch seine große Flexibilität aus, durch die er
den vielfältigen und wechselnden Bedarfen an der Einzelschule gerecht wird und die
Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gem. § 7 SchulG unterstützt.

Berlin, den 30. Juni 2023

In Vertretung
Christina Henke
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

16.06.2023:   Verwendung und Verteilung der Mittel zur Förderung der Beschleunigung des Wohnungsbaus (19/15 877)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 16. Juni 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2023)

zum Thema:
Verwendung und Verteilung der Mittel zur Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus

und Antwort vom 04. Juli 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2023)

Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 15877
vom 16.06.2023
über Verwendung und Verteilung der Mittel zur Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie hoch sind die Mittel zur Förderung der Beschleunigung des Wohnungsbaus (Sprinterprämie des Senats)?

Antwort zu 1:
Der Senat stellt den Bezirken im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und
Mieterberatung zu Beginn jedes Kalenderjahres ergänzende Zuweisungen zur Verfügung. Für
diese Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus sind in Kapitel 2712 Titel
97109 im Doppelhaushalt 2022/2023 pro Jahr 6,3 Mio. € angesetzt.

Frage 2:
Wie viel ist den Bezirken im Jahr 2021 aus dieser Sprinterprämie als Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus zugeflossen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?

Antwort zu 2:
Höhe der Sonderzuweisung in 2021

Mitte 516.514.,68 €
Friedrichshain-Kreuzberg 470.672,52 €
Pankow 957.748, 47 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 472.339,54 €
Spandau 842.849,09 €
Steglitz-Zehlendorf 390.787,95 €
Tempelhof-Schöneberg 439.645,21 €
Neukölln 437.667,78 €
Treptow-Köpenick 871.009,45 €
Marzahn-Hellersdorf 489.270,46 €
Lichtenberg 726.838,49 €
Reinickendorf 348.013,32 €

Frage 3:
Wie viel ist den Bezirken im Jahr 2022 aus dieser Sprinterprämie als Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus zugeflossen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?

Antwort zu 3:
Höhe der Sonderzuweisung in 2022

Mitte 399.714,27 €
Friedrichshain-Kreuzberg 366.727,32 €
Pankow 794.367,81 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 385.553,63 €
Spandau 734.762,58 €
Steglitz-Zehlendorf 298.231,38 €
Tempelhof-Schöneberg 374.950,88 €
Neukölln 373.350,10 €
Treptow-Köpenick 691.300,48 €
Marzahn-Hellersdorf 415.123,71 €
Lichtenberg 607.440,68 €
Reinickendorf 311.926,72 €

Frage 4:
Wie viel ist den Bezirken im Jahr 2023 aus dieser Sprinterprämie als Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus zugeflossen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?

Antwort zu 4:
Höhe der Sonderzuweisung in 2023

Mitte 437.178,55 €
Friedrichshain-Kreuzberg 400.068,23 €
Pankow 794.367,81 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 385.553,63 €
Spandau 701.354,02 €
Steglitz-Zehlendorf 323.010,31 €
Tempelhof-Schöneberg 374.950,88 €
Neukölln 373.350,10 €
Treptow-Köpenick 724.150,51 €
Marzahn-Hellersdorf 415.123,71 €
Lichtenberg 607.440,68 €
Reinickendorf 311.926,72 €

Frage 5:
Wie viel wird den Bezirken im Jahr 2024 aus dieser Sprinterprämie als Förderung der Beschleunigung des
Wohnungsbaus zufließen (bitte einzeln nach Bezirk auflisten)?

Antwort zu 5:
Die Mittel werden prozentual nach den Wohnbaupotenzialen an die Bezirke vergeben und an
tatsächliche Baugenehmigungszahlen sowie an erfolgsabhängige Meilensteine gebunden. Die
Berechnung der Höhe der Mittel ist erst nach Auswertung der genannten Faktoren möglich, also
zum Beginn des Jahres 2024.

Frage 6:
Welche Projekte haben die Bezirke mit Hilfe dieser Mittel in den vergangenen Jahren seit 2021 unterstützt (bitte
tabellarisch auflisten)?

Frage 8:
Was passiert mit den Mitteln, die die Bezirke nicht ausgegeben haben?

Antwort zu 6 und 8:
Die tabelarische Auflistung basiert auf den Zulieferungen der Berliner Bezirke.
Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere
wohnungspolitische Maßnahmen
Mittelverwendung in 2021
Kapitel 1240 Titel 97109

Mitte
zugewiesene Mittel: 516.514,68 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Studie "Umbau Haus der Hilfe" Müllerstraße 150 2.811,25 €
Gebäudesicherung Turmstraße 75 5.000,00 €
Öffentlichkeitsarbeit: Drogenkonsumraum Müllerstraße 120;
Mieterberatung MietWohnG; "Superblocks" 24.160,00 €
31.971,25 €

Friedrichshain-Kreuzberg
zugewiesene Mittel: 470.672,52 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Ankommen und Bleiben Erstellung Konzept 42.801,44 €
Bauherrinnen für neuen Wohnraum auch für Geflüchtete in
Friedrichshain-Kreuzberg 22.344,17 €
Gutachten Erhaltungsgebiet Bergmannstraße Nord 37.961,00 €
Geodatenservice (FB Vermessung) 15.946,00 €
Weiterfinanzierung der bisherigen Aktivitäten des
Stadtteilausschuss Kreuzberg 35.000,00 €
Organisationsentwicklung Stadtentwicklungsamt 8.556,10 €
Modernisierung FreiFunkNetz am Standort Yorckstraße 2.810,81 €
Digitalisierung Aktenbestand FB Unterer Denkmalschutz 7.152,50 €
Recherche zu historischen Statik- und Bauunterlagen YAAM 4.883,76 €
Beratungsdienstleistungen im Rahmen des RAW Areals 40.579,00 €
Übernahme Mietkosten für Räumlichkeiten des Café Sybille 28.000,00 €
Weiterführung LokalBau Plattform 23.786,27 €
Weiterfinanzierung des Kiezbüros Samariterstraße 50.855,47 €
Weiterfinanzierung der bisherigen Aktivitäten der Bauhütte 40.000,00 €
Projekt "AKSgeWohl" 65.000,00 €
Kiezbüro Samariterkiez 20.000,00 €
NaGe-Netz, solidarisches Netzwerk von Nachbarschaft ind
Gewerbetreibenden in Berlin-Kreuzberg 15.000,00 €
Information und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der
bezirklichen Umsetzung von Leitlinien für
Bürger*innenbeteiligung
9.996,00 €
470.672,52 €

Pankow
zugewiesene Mittel: 957.748, 47 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Kommunales Nachbarschaftsforum 10.000,00 €
juristische Beratung Pankower Tor 3-60 34.931,26 €
juristische Beratung ehemaliger Rangierbahnhof Greifswalder
Straße 3-61 19.774,23 €
juristische Beratung Ahlbecker Straße IV-23 15.232,00 €
juristische Beratung Gewerbegebiet Nord und Abschluss
städtebauliche Verträge XIX-53b 28.560,00 €
juristische Beratung und Vertretung 17.227,08 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Pankower Tor 3-60 103.627,81 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Sommerbad
Pankow 3-80 52.132,46 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Primo-LeviCampus 3-82 20.099,10 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Schule FriedrichsEngels-Straße 3-57 5.665,59 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Wilhelmsruher
Tor 3-18 1.179,53 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen KGA Hansastraße 3-53 13.045,32 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen R.-BurgerOberschule 3-34 11.508,01 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen ehemaliger
Rangierbahnhof Greifswalder Straße 3-61 21.277,20 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen für verschiedene
Vorhaben
3-34, 3-53, 3-
57, 3-82 12.187,19 €
Regenwasserbewirtschaftung OT Karow 46.576,60 €
Rahmenplan Alte Schäferei 13.861,12 €
Nutzungskonzept Alte Meierei 42.000,00 €
Städtebauliches Entwicklungskonzept Friedhöfe Nordende 26.401,96 €
Machbarkeitsstudie Schulneubau Schulregion 3 13.795,67 €
Bestandsaufmaß Stegesiedlung-Ost 12.518,80 €
Bestandsaufmaß Stegesiedlung-West 14.617,96 €
Einmessung von Gebäuden zur Aktualisierung der Flurkarte 87.696,40 €
Beteiligung der Anwohnenden - Kiezblocks in Berlin, Arnimkiez 4.593,40 €
Digitale Informationsveranstaltung L.-Quidde-Straße 5.121,07 €
Fortbildung 10.710,00 €
Ausstattung 16.809,73 €
Veröffentlichungen 2.398,79 €
Arbeitskreis Niederbarnimer Fließlandschaft 843,41 €
664.391,69 €

Charlottenburg-Wilmersdorf
zugewiesene Mittel: 472.339,54 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Infrastruktur/Planungsgutachten: Ausbau/Gutachten/Beratung
Milieuschutzgebiete; Weiterentwicklung, Vorbereitung
Direktvergabe BIM Alt-Lietzow; BEP City-West inkl.
Wohnflächenpotentiale; Analyse Max-Dohrn-Straße Potentiale
391.382,34 €
Infrastruktur Verwaltung/Fortbildungen: Fortbildungen
Stadtplanung/Bauaufsicht; Honorare Tief Gehwegüberfahrten im
Zusammenhang mit Baugenehmigungen; Stellenanzeigen;
Fachliteratur
17.132,86 €
Bürgerbeteiligungen/Transparenz: Social Media Betreuung von
Veröffentlichung von Baugenehmigungen und Baumfällungen im
Zusammenhang mit Baugenehmigungen; Wohnungs- und
baupolitische Veranstaltungen inkl. Organisations- und
Raumkosten
62.663,14 €
471.178,34 €

Spandau
zugewiesene Mittel: 842.849,09 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten (u.a. Siemens 2.0) 70.000,00 €
Qualifizierung des Wohnungsbaus durch Stärkung seiner Grün-
/Freiflächen 16.000,00 €
Räumlich-organisatorische Maßnahmen zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus 742,40 €
Bau eines Parkplatzes in der Wilhelmstadt 200.000,00 €
Beitrag Komm. Nachbarschaftsforum 10.000,00 €
Rahmenvertrag Bürgerbeteiligung 153.763,62 €
Bürgerbeteiligung (technische Ausstattung,
Übersetzungsleistungen, Mietkosten) 19.247,65 €
469.753,67 €

Steglitz-Zehlendorf
zugewiesene Mittel: 390.787,95 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Wohnbauvorhaben Lichterfelde-Süd; Städtebaulicher Vertrag,
Nachtrag 6-30 74.306,11 €
Wohnbauvorhaben Lichterfelde-Süd; Regenwasserkonzept 6-30 7.996,80 €
2 Beschäftigungspositionen im FB Vermessung 98.215,00 €
180.517,91 €

Tempelhof-Schöneberg
zugewiesene Mittel: 439.645,21 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Kommunikationskonzept zur Bürgerpartizipation Marienhöfe 7-95 25.000,00 €
Kommunikationskonzept Attilastraße 7-95 15.000,00 €
begleitende Prozesssteuerung im Projekt Gewerbe- und
Wohnungsbauvorhaben Attilastr./Röblingstr. 7-95 10.000,00 €
Mühlenberg B-Plan, Betreuung der Auslegung 7-83 8.500,00 €
Diedersdorfer Weg, Planungsleistung 7-96 11.000,00 €
Tempelhofer Weg, Planungsleistung XI-231 aba 3.000,00 €
Lichterfelder Ring - Umzug Ponyclub 7-92 45.000,00 €
ergänzender Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Werkstattverfahren Lichterfelder Ring 7-92 6.000,00 €
Multifunktionsbad Mariendorf, Planungsleistungen 7-88 28.000,00 €
Multifunktionsbad Mariendorf, Bürgerbeteiligungen 7-88 4.000,00 €
Marienfelder Vielfalt, Sozialplanverfahren 16.500,00 €
172.000,00 €

Neukölln
zugewiesene Mittel: 437.667,78 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Städtebauliche Untersuchung zur Nachnutzung des Grundstücks
Bildhauerweg 9 11.623,31 €
Machbarkeitsstudie Fritz-Karsen-Schule 20.865,94 €
Weiterführung und Abschluss der Kartierungen im Reuterkiez,
der Schillerpromenade, im Richardkiez inkl. Straßenzüge NordNeukölln
25.016,29 €
Nachevaluation der nördlichen Milieuschutzgebiete (Reuterplatz,
Schillerpromenade, Flughafenstraße/Donaustraße, Rixdorf,
Körnerpark)
115.834,00 €
Neuauflage der Broschüre "Milieuschutz in Berlin Neukölln" 4.414,90 €
Personalmittel 11.478,00 €
Aus- und Fortbildungen 17.286,05 €
Ausstattung 67.118,36 €
Rechtsberatung zur Prüfung der Möglichkeit der Absicherung
öffentlicher Belange (erweiterte Mietpreisbindungen) durch
Abschluss von städtebaulichen Verträgen im B-Planverfahren
nach dem Modell der kooperativen Baulandentwicklung
11.900,00 €
285.536,85 €

Treptow-Köpenick
zugewiesene Mittel: 871.009,45 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Honorarkräfte 21.940,50 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 4.089,33 €
Dienst- und Beratungsleistungen 8.121,75 €
Geschäftsbedarf 7.980,51 €
Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände für die
verfahrensabhängige IKT 1.388,30 €
Aus- und Fortbildung 7.825,40 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Landschaftsplanung,
Grün- und Freiflächen) 399.697,54 €
451.043,33 €

Marzahn-Hellersdorf
zugewiesene Mittel: 489.270,46 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Untersuchung zu den Frühlaichern, Prüfung der
Ausgleichsmaßnahmen für Trockenrasenflächen 10-86 7.000,00 €
Regenwasserbewirtschaftung 10-43 10.000,00 €
Verkehrsgutachten; Verkehrsmobilitätsgutachten 10-107 20.000,00 €
Regenwasserbewirtschaftung 10-107 10.000,00 €
Planungskosten und Überarbeitung XXIII-6k 17.642,90 €
Kita B-Pläne 10-63, 10-64,
10-61, 10-66 6.426,00 €
Artenschutzgutachten 10-80 22.362,83 €
Planungskosten 10-80 8.571,57 €
Schalltechnische Untersuchung XXI-23 3.867,50 €
Fortbildung 8.068,66 €
Veröffentlichungen 14.121,41 €
Büromöbel und Ausstattung 57.098,34 €
Personalmittel 42.706,86 €
Kommunales Nachbarschaftsforum (KNF) Jahresbeitrag 2021 10.000,00 €
Digitalisierung der Bauakten 8.532,42 €
Hosting von digitalen Karten 7.793,00 €
Freizeitforum Marzahn Unterstützung durch BSM 12.042,81 €
QM Büro Ausbau + Luftfilteranlage 35.507,42 €
Aktivpark (Skatepark) Lärmschutzgutachten 7.794,50 €
Bildungscampus Kastanienallee 8.902,40 €
Erstellung Nutzungskonzept FFM 40.000,00 €
Schliessanlage Garten der Begegnung 1.142,70 €
Mietkosten BENN- Mehrower Allee Vorort-Büro im Don-BoscoZentrum 2.499,00 €
Anlagenschlüssel GS Pusteblume Kastanienallee 1.184,05 €
Workshop Stadtteildialoge 5.453,14 €
Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungstechnik 1.378,49 €
Stadtteilkoordination Plus 59.993,60 €
Stadtentwicklungskonferenz 1.868,20 €
295.392,27 €

Lichtenberg
zugewiesene Mittel: 726.838,49 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Verfahrenssteuerung 11-165 20.604,26 €
Frankfurter Allee Süd Teilgutachten C 3.281,93 €
NT Altlastenuntersuchung 11-102 543,83 €
Städtebaulicher Wettbewerb Zentrum Neu-Hohenschönhausen 222.384,75 €
Beteiligungsformate: Kiezdialog Zu(sammen)kunft,
Moderationsverfahren Teilbebauung Trabrennbahn Karlshorst,
Infoveranstaltung Mauritius-Kirchstraßen-Center
19.588,80 €
266.403,57 €

Reinickendorf
zugewiesene Mittel: 348.013,32 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Dienstleistungen (Planungsleistungen, Umweltbericht,
Mieterberatung) 45.717,02 €
Gutachten (Verkehrsgutachten, Lärmschutzgutachten) 16.092,03 €
Geräte, Ausstattung für neue Mitarbeiter/innen 10.000,00 €
Personalmittel Stadtentwicklungsamt 217.282,55 €
289.091,60 €
Für das Jahr 2022 wurde der Bericht dem Hauptausschuss vorgelegt, eine Zur Kenntnisnahme
steht noch aus. An dieser Stelle wird daher vorab berichtet.
Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere
wohnungspolitische Maßnahmen
Mittelverwendung in 2022
Kapitel 2712 Titel 97109

Mitte
zugewiesene Mittel: 399.714,27 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Herstellung der Sport- und Grünflächen der Freien Waldorfschule
Berlin-Mitte 250.000,00 €
Einrichtung einer Kiezküche im Bildungs- und Kulturzentrum
Turmstraße 75 20.239,04 €
270.239,04 €

Friedrichshain-Kreuzberg
zugewiesene Mittel: 366.727,32 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Fortsetzung LokalBau 120.000,00 €
Planungs- und Beteiligungsverfahren im Block 616 (200-400
Wohnungen) 59.500,00 €
Bauhütte Kreuzberg e.V. am Standort Friedrichstr. 18/19 15.200,00 €
Labor für Stadtexperimente und urbane (Re)Habilitation (LaSUH) 15.000,00 €
Ertüchtigung Adlerhalle für StadtWERKSTATT FriedrichshainKreuzberg 150.000,00 €
359.700,00 €

Pankow
zugewiesene Mittel: 794.367,81 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Kommunales Nachbarschaftsforum 7.754,41 €
Arbeitskreis Niederbarnimer Fließlandschaft 955,87 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Bauvorhaben
Pankower Tor 3-60 71.158,49 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Bauvorhaben
ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße 3-61 19.709,97 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen Bauvorhaben
Sommerbad Pankow 3-80 51.572,80 €
Rechtsberatung für das Bauvorhaben Ahlbecker Straße 16-17 IV-23 4.760,00 €
Vertrag zur Gebäudevermessung im Bezirk, Aktualisierung
Flurkarten 90.770,42 €
Städtebauliches Entwicklungskonzept Kinderkrankenhaus
Weißensee 44.407,88 €
Planungs-, Gutachter- und Beratungsleistungen für verschiedene
Schulstandorte
3-34, 3-53, 3-57,
3-82 21.485,40 €
Überarbeitung der Machbarkeitsstudie zum Schulneubau in der
Schulregion 3 9.293,15 €
Vorbereitung einer städtebaulichen Machbarkeitsuntersuchung
für einen kompakten Schulstandort Versaliusstr. 7.140,00 €
Machbarkeitsstudie Industriebahn Tegel-Friedrichsfelde
Finanzierungsvereinbarung mit Sen UMVK III B; Sen UMVK IV F
und SenWiEnBe
9.055,13 €
Begehung "Friedhöfe Nordend" mit dem Umwelt- und
Naturschutzamt zwecks Erkundung von Potenzialen für den
Wohnungsbau
773,00 €
freiberufliche Leistungen zur Erstellung eines
Artenschutzbeitrages Tagfalter und Heuschrecken 4.498,20 €
rechtl. Stellungnahme zur Zulässigkeit der Aufstellung von Parklets
auf Parkraumflächen in verkehrsberuhigten Straßen 11.043,20 €
Erstellung einer Bauantragsplanung für "Temporäre Unterkünfte
für Obdachlose" 2.320,50 €
Entwicklung und Ansiedlung Knaack Kulturhaus Eberswalder
Straße 9.520,00 €
Kompensationsrechtliche Maßnahmenplanung im Zusammenhang
mit Wohnungsneubaupotenzialen und dazugehöriger sozialer
Infrastruktur (u.a. Schule) für Liegenschaften des BA Pankow
(Clusterflächen mit Fachbedarf A+E)
39.957,82 €
Endbericht zum Achsenentwicklungskonzept Pankow
(Finanzierungsanteil) 10.000,00 €
Fortbildungen 3.277,13 €
419.453,37 €

Charlottenburg-Wilmersdorf
zugewiesene Mittel: 385.553,63 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Personalausgaben Stadtentwicklungsamt 3.804,58 €
Fortbildungen, Coaching 5.526,31 €
Beschaffung von Vermessungstechnik 102.522,30 €
Technische Ausstattung der Bauaufsicht (Monitore, Fahrräder) 24.056,48 €
Beauftragung externe Protokollführung 2.350,00 €
Konzept und Umsetzung Freizeitmöglichkeiten in verdichteten
Quartieren (Pasarelle) 53.817,75 €
Aufwertung hochverdichtete Wohnstraßen Entlastung
Lieferverkehre 51.912,60 €
Veranstaltungen und Informationen zu Themen Klima und Bau 50.000,00 €
Konzeptentwicklung für LiFo Alt-Lietzow 4.060,88 €
diverse Beteiligungsverfahren für den Mierendorff-Rundweg 20.000,00 €
318.050,90 €

Spandau
zugewiesene Mittel: 734.762,58 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Baugrundsanierung öffentlicher Spielplatz, Bauvorhaben ehem.
Krankenhaus Staaken 5-91 229.758,85 €
Gutachten Siemens-Park 70.000,00 €
Wohnungsneubaubezogene Umweltprojekte 259.762,58 €
Bürgerbeteiligung 127.752,45 €
687.273,88 €

Steglitz-Zehlendorf
zugewiesene Mittel: 298.231,38 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Juristische Begleitung städtebaulicher Vertrag B-Planverfahren
Lichterfelde-Süd 6-30 92.708,83 €
92.708,83 €
Tempelhof-Schöneberg
zugewiesene Mittel: 374.950,88 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
keine Mittelverausgabung in 2022
0,00 €

Neukölln
zugewiesene Mittel: 373.350,10 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Fortschreibung des integrierten Friedhofentwicklungskonzeptes
für die Friedhöfe in der Hermannstraße (IFEK 2.0) 14.470,40 €
Konzept für den ruhenden Verkehr unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen hinsichtlich des Denkmalschutzes und dem
Welterbestätten (Hufeisensiedlung)
14.399,00 €
Weiterführung und Abschluss der Kartierungen im Reuterkiez, der
Schillerpromenade, im Richardkiez inkl. Straßenzüge NordNeukölln
25.302,51 €
Konzept zur Beratung und proaktiven Ansprache von
Wohnungseigentümern mit Verkaufsinteresse in
Milieuschutzgebieten
5.236,00 €
Aus- und Fortbildungen 4.007,08 €
63.414,99 €
Treptow-Köpenick
zugewiesene Mittel: 691.300,48 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Honorarkräfte 11.438,79 €
Geschäftsbedarf 2.491,83 €
Aus- und Fortbildung 2.055,55 €
15.986,17 €
Marzahn-Hellersdorf
zugewiesene Mittel: 415.123,71 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Gutachten für Niederschlagsentwässerung B-Planverfahren
Klausdorfer Straße 10-43 5.802,68 €
Überprüfung von Ausgleichsflächen B-Planverfahren Parlerstraße 10-80 6.373,64 €
Gutachten für Niederschlagsentwässerung B-Planverfahren
Cecilienplatz 10-107 6.163,78 €
Verkehrsgutachten B-Planverfahren Chemnitzer Straße 10-86 7.539,84 €
25.879,94 €

Lichtenberg
zugewiesene Mittel: 607.440,68 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Masterplan Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen 74.970,00 €
Klimaresilienzanalyse Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen 18.052,30 €
Verfahrenssteuerung Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen 7.878,72 €
Überarbeitung Rahmenplan Großsiedlung Friedrichsfelde und
Charlottenstraße 24.470,21 €
Überarbeitung Rahmenplan Rosenfelder Ring und Gensinger
Straße 12.852,00 €
Beteiligungsformate: Kiezdialoge Zu(sammen)kunft,
Moderationsverfahren Teilbebauung Trabrennbahn Karlshorst,
Schaustelle Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen
28.351,24 €
offene Mieterberatung 28.190,28 €
194.764,75 €

Reinickendorf
zugewiesene Mittel: 311.926,72 €
Wohnungsbauprojekte/ Maßnahmen B-Plan Verausgabung
Personalausgaben Stadtentwicklungsamt 65.108,60 €
65.108,60 €

Frage 7:
In welcher Höhe wurden Mittel aus der Sprinterprämie in den Bezirken in den Jahren seit 2020 jeweils nicht
verausgabt (Bitte um tabellarische Auflistung)?

Antwort zu 7:
Nicht verausgabte Mittel in
Kapitel 2712 Titel 97109
2020 3.778.922,61 €
2021 3.452.047,00 €
2022 3.787.419,53 €

Berlin, den 04.07.2023

In Vertretung
Slotty
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

10.05.2023:   Bewältigung der „letzten Meile“ angehen! (19/15 347)

Download als PDF


Schriftliche Anfrageder Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Danny Freymark (CDU)
vom 24. April 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2023)

zum Thema:
Bewältigung der „letzten Meile“ angehen!
und Antwort vom 10. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2023)

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
 

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

und

Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15347
vom 24. April 2023
über Bewältigung der „letzten Meile“ angehen!

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Welche Überlegungen hat der Berliner Senat zur Bewältigung der sog. "letzten Meile“ angestellt, insbesondere von
der letzten S- bzw. U-Bahn-Station in den Außenbezirken, sowie über die Berliner Stadtgrenze hinaus? Welche
dazugehörigen Maßnahmen wurden umgesetzt?

Antwort zu 1:
Der Senat sichert insbesondere durch ein dichtes und flächendeckendes Bus- und
Straßenbahnnetz eine wohnortnahe Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, auch abseits des
S- und U-Bahn-Netzes. Für mindestens 96 % der Berliner Bevölkerung befinden sich dabei nach
den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP) des Landes Berlin die Haltestellen in einem
maximalen Umkreis von 400 Meter zum Wohnort (dichte Bebauungsstruktur) bzw. 500 Meter zum
Wohnort (dünnere Besiedlungsstruktur) und damit deutlich dichter als die ca. 1.600 Meter einer
Meile (siehe hierzu NVP-Kapitel III.1 „Zugangsstandards“, S. 104). Die entsprechenden
Vorgaben werden derzeit zu allen Tageszeiten erfüllt, auch in den Außenbezirken.
Diese gute flächendeckende Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) führt
laut der letzten Verkehrsbefragung "Mobilität in Städten – System repräsentativer
Verkehrsbefragungen (SrV) 2018" der Technischen Universität Dresden dazu, dass in Berlin
ÖPNV-Fahrten zu ca. 94 % mit Fußwegen von und zur Haltestelle kombiniert werden, zu ca. 4 %
mit Fahrten mit dem Fahrrad, zu ca. 1 % mit Fahrten mit dem Pkw (davon jeweils etwa hälftig als
Selbstfahrerin/Selbstfahrer bzw. als Mitfahrerin/Mitfahrer) und zu etwa 0,1 % mit Fahrten mit dem
Taxi.
Einer weiteren Verbesserung der Erreichbarkeit des ÖPNV insbesondere für zu Fuß Gehende und
Radfahrende, dienen Maßnahmen zur Verbesserung des Querens von Fahrbahnen und der
Barrierefreiheit wie dem „Fußgängerüberweg(FGÜ)-Programm“, dem „Bordabsenkungsprogramm“ und der vollständigen Barrierefreiheit auch bei den Zugangsbauwerken zum ÖPNV.
Zudem befindet sich der Fußverkehrsplan in Erarbeitung.
Um eine gute Kombinierbarkeit und damit Erreichbarkeit von S- bzw. U-Bahn-Stationen mit dem
Fahrrad zu erreichen, stellt die Senatsverwaltung den Berliner Bezirken seit 2017 aus dem
Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Anzahl der aus
diesem Förderprogramm seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze sind im Fortschrittsbericht
2022 im Abschnitt 4.1 Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ in der Abbildung 7 (Seite 19)
aufgeführt. Der Fortschrittsbericht kann über den folgenden Link abgerufen werden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschritt
sbericht/.
Eine weitere Maßnahme wohnortnahe Erschließung von Schnellbahnstationen – auch an den
Außenästen – ist die geplante Errichtung von Fahrradparkhäusern an geeigneten ÖPNVStationen. Im Ergebnis der im Jahr 2021 abgeschlossenen Analysen zur Ermittlung des Potenzials
für Fahrradparkhäuser an S- und U-Bahnstationen werden an ausgewählten ÖPNV-Stationen
Machbarkeitsuntersuchungen erstellt und unter anderem wird geprüft, ob an der ausgewählten
ÖPNV-Station ein Fahrradparkhaus umsetzbar ist.
Das Angebot an gesicherten Fahrradstellplätzen soll ebenfalls ausgebaut werden, mehr
Informationen hierzu sind abrufbar unter: www.parkyourbike.berlin.
Die diesbezügliche Zuständigkeit des Berliner Senats beschränkt sich ausschließlich auf das
Territorium des Landes Berlin. Er wird diesbezüglich grundsätzlich nicht über die Stadtgrenze des
Landes Berlin tätig, arbeitet aber eng mit den territorial zuständigen Brandenburger Akteuren
zusammen, beispielsweise beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Frage 2:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat zu dem Thema seit 2016 mit der BVG geführt und mit welchem Ergebnis
(bitte jeweils mit Datum aufführen)?

Frage 3:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat zu dem Thema seit 2016 mit privaten Anbietern geführt und mit welchem
Ergebnis (bitte jeweils mit Datum aufführen)?

Frage 5:
Welche konkreten Schritte sind aus den Gesprächen resultiert, die jetzt gegangen werden?

Antwort zu 2, 3 und 5:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 5 gemeinsam beantwortet.
Die Mitarbeitenden der zuständigen Senatsverwaltungen befinden sich im regelmäßigen
Austausch mit der BVG, anderen landeseigenen Unternehmen (z.B. GB infraVelo GmbH,
GB infraSignal GmbH) und privaten Unternehmen und Dienstleistern im Mobilitätsbereich (z.B.
Taxigewerbe, Mietwagen- und Fahrdienstleister, Ingenieurbüros, Unternehmen der New
Mobility). Eine Auflistung aller Termine ist angesichts der Vielzahl an Aktivitäten nicht möglich.
Über wesentliche umgesetzte Maßnahmen wird beispielsweise mittels Pressemitteilungen und auf
den Homepages der Verwaltungen berichtet.

Frage 4:
Inwieweit wurden Bürgerinnen und Bürger an den Überlegungen und Aktivitäten zu diesem Thema beteiligt?

Antwort zu 4:
Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans für den ÖPNV findet regelmäßig eine Beteiligung der
Fachöffentlichkeit statt, unter anderem mit den Bezirken, den Verkehrsunternehmen in Berlin und
im Umland, Fahrgast-, Umwelt- und Mobilitätsverbänden, der Landesbeauftragten für Menschen
mit Behinderungen, Verbänden für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität sowie
Wirtschaftsverbänden.
Bei der Erstellung des Radverkehrsnetzes Berlin wurden alle Bezirke sowie weitere Expertinnen
und Experten, unter anderem der Zivilgesellschaft, Fahrradinitiativen, Umweltverbänden und der
Verkehrssicherheitsarbeit beteiligt.

Frage 6:
Welche Rolle nimmt ein oder wird MUVA bei der Bewältigung der „letzten Meile“, insbesondere über die Berliner
Stadtgrenzen hinaus, einnehmen?

Antwort zu 6:
Das Rufbus-Sammeltaxi BVG Muva „Flexible Fahrt“ wird derzeit in einem rund 62
Quadratkilometer großen Einsatzgebiet im Osten Berlins in Teilen der Bezirke MarzahnHellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg erprobt. Die
Erprobung ist bis 2025 befristet.
Die Rolle des Rufbusangebotes im Rahmen des ÖPNV basiert auf der mit dem Nahverkehrsplan
(NVP) festgelegten Zielstellung und Erprobungsphase bis 2025. Deren Evaluation bildet dann
die Grundlage für eine Entscheidung über die weitere Rolle. Gemessen wird der Grad der
Einbettung in das ÖPNV-Angebot zum Schließen kleinräumiger Angebotslücken am Rückgang
der Pkw-Nutzung und dem Umstieg auf den ÖPNV sowohl innerhalb der Bedienungsgebiete, als
auch insbesondere der über das Bedienungsgebiet hinausführenden Fahrten (siehe NVP, Kapitel
VI.2.4.2.1, S. 306).
Frage 7:
Welche finanziellen Mittel wurden zur Bewältigung der „letzten Meile“ bisher eingestellt bzw. bereits investiert?
Antwort zu 7:
Eine genaue Aufschlüsselung der Vielzahl einzelner Maßnahmen und deren ausschließlicher
Bezug auf den Abschnitt der „letzten Meile“ ist nicht möglich.
Die Aufwendungen für den ÖPNV erfolgen beispielsweise als gesamthafte Vergütung an die
Verkehrsunternehmen über die Verkehrsverträge. Für die Erprobung des Rufbus-Sammeltaxis
BVG Muva „Flexible Fahrt“ sind bis zum Jahr 2025 im BVG-Verkehrsvertrag bis zu 3 Mio. €/p.a.
finanziert.
Für das Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ werden aus Kapitel 0730 Titel 52108
„Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ bereitgestellt, welche bei Errichtung von
Fahrradstellplätzen in der Nähe von ÖV-Zugängen eine mittelbare Wirkung für die Qualität der
„letzten Meile“ haben.
Die Anzahl der aus diesem Förderprogramm seit 2017 errichteten Fahrradstellplätze sind im
Fortschrittsbericht 2022 im Abschnitt 4.1 Förderprogramm „Fahrradbügel für Berlin“ in der
Abbildung 7 (Seite 19) aufgeführt. Der Fortschrittsbericht kann über den folgenden Link
abgerufen werden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/radprojekte/radfortschritt
sbericht/.
Für das „FGÜ-Programm“ werden aus Kapitel 0730 Titel 52121 Mittel bereitgestellt, für das
„Programm Barrierefreie öffentliche Räume“ (sog. „Bordabsenkungsprogramm“) aus Kapitel
0730 Titel 52122. Die Maßnahmen der Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit“ und 52122 „Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs“ haben
ebenfalls eine mittelbare Wirkung für die Qualität der „letzten Meile“.

Berlin, den 10.05.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

03.05.2023:   Lärmschutzmaßnahmen am Betriebshof der BVG Siegfriedstraße (19/15 419)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 03. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2023)

zum Thema:
Lärmschutzmaßnahmen am Betriebshof der BVG Siegfriedstraße
und Antwort vom 22. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2023)

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15419
vom 03.05.2023
über Lärmschutzmaßnahmen am Betriebshof der BVG Siegfriedstraße

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat
daher den Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
Stellungnahmen gebeten. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten
Stellen wiedergegeben.

Frage 1:
Werden im Auftrag des Berliner Senats regelmäßige Lärmmessungen am Betriebshof Lichtenberg vorgenommen?
Wenn ja, wie waren die Ergebnisse (bitte einzeln ab 2016 aufschlüsseln)?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt dazu mit:
„Es sind vom Berliner Senat keine regelmäßigen Lärmmessungen beauftragt. Nach der
16. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der
TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist eine Messung nicht gefordert. Es
werden stattdessen die Schallleistungspegel berechnet. Zuletzt wurde das für die Aufstellung des
Bebauungsplanes 11-60 durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine 4 m hohe und 345 m lange
Lärmschutzwand unmittelbar östlich des Betriebshofes errichtet, um alle gesetzlich
vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Eine erneute Rechnung wäre lediglich bei umfangreichen
Änderungen an der Gleisinfrastruktur gesetzlich vorgeschrieben.“

Frage 2:
Wie viele Straßenbahnen befahren täglich den Betriebshof? Wie viele Wendevorgänge finden täglich auf dem
Betriebshof statt? Bis zu welcher Uhrzeit herrscht dort Betrieb?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt dazu mit:
„Insgesamt gibt es 72 Leistungsfahrten pro Tag, die vom Betriebshof führen, und genauso viele,
die zum Betriebshof führen. Es werden darüber hinaus täglich durchschnittlich 50 betrieblich
bedingte Fahrten mit Straßenbahn auf dem Hof durchgeführt. Der Betriebshof Lichtenberg wird
7 Tage die Woche 24 Stunden betrieben.“

Frage 3:
Welche Rückmeldungen liegen dem Berliner Senat bzgl. der Lautstärke ausgehend vom Betriebshof aus der
Bevölkerung vor? Wie viele Beschwerden sind eingegangen (bitte einzeln ab 2016 auflisten)? Wie geht der Berliner
Senat damit um?

Antwort zu 3:
Eine gesammelte senatsweite Erfassung der Beschwerden ist nicht vorhanden, deswegen kann
die Anzahl der Beschwerden nicht beziffert werden.
Es ist mindestens eine Beschwerde bezüglich der Quietschgeräusche im Bereich des Betriebshofs
beim Berliner Senat im Oktober 2022 eingegangen.

Frage 4:
Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz wurden durch das 2018 neu entstandene Wohngebiet Lindenhof
umgesetzt?

Frage 8:
Liegen dem Berliner Senat Informationen dazu vor, ob durch private Investoren (bspw. Wohnungsbaugesellschaften)
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Pflanzungen oder Isolierungen an Häusern getroffen wurden?

Antwort zu 4 und 8:

Die Bezirksamt Berlin Lichtenberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Erfüllung der Textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz (Nr. 7 bis 9) aus dem am 03.06.2016 (GVBl. für
Berlin Nr. 13 S. 278) verkündeten B-Plan 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die
südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810.
(Zitat: „Zum Schutz vor Lärm sind … vor Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen wie nicht öffenbare Vorbauten mit einer Mindesttiefe von 0,5 m oder ein
geschlossener Laubengang zu errichten. Es können auch Maßnahmen gleicher Wirkung getroffen
werden.“)
Zusätzlich zu den textlichen Festsetzungen wurde außerhalb des B-Plan Gebietes an der östlichen Seite
des Betriebshofs der BVG eine 4 m hohe und ca. 350 m lange Lärmschutzwand errichtet.“

Frage 5:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit der BVG seit 2016 für besseren Lärmschutz am Betriebshof geführt
(bitte mit Datum auflisten)? Welche Ergebnisse gingen aus diesen Gesprächen hervor?

Antwort zu 5:
Der Senat und der Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamts Lichtenberg haben dazu keine
Gespräche mit der BVG geführt.

Frage 6:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit Wohnungsbaugesellschaften seit 2016 für besseren Lärmschutz am
Betriebshof geführt (bitte mit Datum auflisten)? Welche Ergebnisse gingen aus diesen Gesprächen hervor?

Antwort zu 6:
Der Senat und der Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamts Lichtenberg haben dazu keine
Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften geführt.

Frage 7:
Welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen sind baulich, die Fahrzeuge und den Betriebsablauf betreffend, bis
2030 geplant (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt dazu mit:
„Alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden eingehalten. Weiterführend wird durch die
turnusmäßige Instandhaltung der Fahrwege und Einflottung neuer Fahrzeuge der Grenzwert
kontinuierlich eingehalten und die Immission verringert.“

Berlin, den 22.05.2023

In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

03.05.2023:   Aktiv-Team des Lichtenberger Jobcenters als Vorbild für die Stadt? (19/ 15 418)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 03. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2023)

zum Thema:
Aktiv-Team des Lichtenberger Jobcenters als Vorbild für die Stadt?
und Antwort vom 16. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2023)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration,

Vielfalt und Antidiskriminierung

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15418
vom 03. Mai 2023
über
Aktiv-Team des Lichtenberger Jobcenters als Vorbild für die Stadt?

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Im Sinne einer
sachgerechten Antwort hat er daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
(RD BB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Jobcenter Berlin Lichtenberg um
Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

1. Aus wie vielen Personen besteht das Aktiv-Team Lichtenberg? Welche Qualifikationen und Voraussetzungen
mussten diese Personen mitbringen?

Zu 1.: Das Aktiv-Team besteht aktuell aus vier Teilbereichen (Arbeitsvermittlung,
Arbeitsvermittlung mit (Schwer-) Behinderung und Gleichstellung, Betriebsakquisition,
Coaching) mit insgesamt 14 Mitarbeitenden.
Im Teilbereich Arbeitsvermittlung arbeiten fünf Integrationsfachkräfte sowie zwei weitere
Integrationsfachkräfte im Teilbereich Arbeitsvermittlung für Menschen mit (Schwer-)
Behinderung und Gleichstellung. Die Mitarbeitenden des Aktiv-Teams haben ein
abgeschlossenes Hochschulstudium im gesundheitswissenschaftlichen, (sozial-)
pädagogischen und/oder psychologischen Bereich bzw. vergleichbare Qualifikationen. Sie
bringen eine offene und empathische Persönlichkeit mit, die mit einer hohen
Beratungskompetenz verbunden ist. Voraussetzung für die Arbeit im Aktiv-Team sind ebenso
die Fähigkeiten eigenständig und mit Interesse an Menschen und Kooperation zu arbeiten
sowie die Fähigkeiten der ausgeprägten Kommunikationsstärke und der persönlichen
Motivation, um sich unterschiedlichen Menschentypen zuzuwenden.
Drei Betriebsakquisiteure arbeiten im Teilbereich Betriebsakquisition. Die Mitarbeitenden
haben ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Qualifikation. Das TätigkeitsPortfolie reicht von proaktiver Ansprache von Unternehmen über Stellenakquisition bis hin zu
individuellen Beratungen, Vorträgen und Veranstaltungen zu den Themen Arbeitsmarkt,
Fördermöglichkeiten, Arbeiten 4.0 und anderes. Sie verfügen über eine individuelle
Problemlösungskompetenz, ausgerichtet auf die Lösungsfindung und die Kooperation mit
Dritten, wie z.B. dem Inklusionsamt oder Verbänden (z.B. der LIGA, Stadtteilzentren, etc.).
Zwei Coaches, mit sozialpädagogischer Ausbildung bzw. Berufserfahrung im
sozialpädagogischen Bereich, unterstützen die Kundinnen und Kunden bei ihrem Weg in
nachhaltige Beschäftigung. Sie brauchen eine hohe Beratungskompetenz, eine offene und
empathische Persönlichkeit, müssen eigenständig arbeiten und eine ausgeprägte
Kommunikationsstärke besitzen.
Das Team wird durch eine Führungskraft und eine Assistenz unterstützt.

2. Welche Aufgaben und Schwerpunkte haben die einzelnen Mitglieder des Teams? Wie sieht die Arbeit der
Mitarbeiter konkret aus?

Zu 2.: Im Aktiv-Team werden langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden betreut, die
umfangreiche Problemlagen haben. Der Fokus des Aktiv-Teams liegt darauf, durch
individuelle Beratung und Betrachtung des Umfeldes Wege in den Arbeitsmarkt zu finden.
Der Betreuungsschlüssel liegt bei den Integrationsfachkräften der Arbeitsvermittlung zwischen
ca. 1:70 bis 1:75. Dies bedeutet, dass eine Integrationsfachkraft 70 bis 75 Langzeitarbeitslose
kontinuierlich einmal im Monat berät. Die Gesprächsdauer variiert je nach Anliegen.
Das Aktiv-Teams bietet Vermittlung „möglichst aus einer Hand“. So werden auch KundenWorkshops im Team selbstständig entwickelt und mit den Kundinnen und Kunden durchgeführt.
Die Aufarbeitung von Bewerbungsunterlagen erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit den
Kundinnen und Kunden. Im Rahmen der assistierten Vermittlung werden Kundinnen und
Kunden durch die Vermittlungsfachkräfte auf Bewerbungsgespräche durch Trainings
vorbereitet und zu diesen begleitet. Darüber hinaus erfolgt bei Bedarf auch die Begleitung im
persönlichen Umfeld, z.B. zu Ärzten, Behörden und anderen Institutionen.
Eine Teilgruppe des Aktiv-Teams, bestehend aus zwei Integrationsfachkräften, konzentriert
sich auf Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50%
oder Gleichstellung), die trotz hoher Motivation noch keinen Einstieg in den Arbeitsmarkt
gefunden haben. Die Bandbreite der Behinderungen ist sehr umfassend (angeborene,
körperliche, chronische Erkrankungen, Sinnesbehinderungen, Verschleißerkrankungen,
psychische Beeinträchtigungen). Eine zusätzliche Hürde bei der Integration sind
Berührungsängste und zum Teil Vorurteile von Arbeitgebenden. Neben dem intensiven
Kundenkontakt wird in Zusammenarbeit mit einem Betriebsakquisiteur ein Netzwerk von
Arbeitgebenden aufgebaut, die an der Einstellung von Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen interessiert sind. Diese werden intensiv zu den diversen Fördermöglichkeiten
beraten und ggf. bei der Antragsstellung auch an anderen Stellen unterstützt. Seit 2022 steht
besonders im Fokus Kundinnen sowie Kunden durch gezieltes Coaching im Arbeitsverhältnis
zu halten. Durch die Covid-19 Pandemie verstärkt, werden z.B. auch anderweitige
Kommunikationsmöglichkeiten für die Kundengruppe der Gehörlosen ausgetestet.
Drei Betriebsakquisiteure sind im stetigen Kontakt mit Unternehmen. Sie beraten umfangreich
hinsichtlich verschiedenster Fördermöglichkeiten und pflegen ihr in den letzten Jahren
entstandenes Unternehmens-Netzwerk. Durch die guten Kontakte zu Arbeitgebenden, können
auf kurzem Wege auch Gruppeninformationsveranstaltungen, Speed Datings, Job Safaris,
etc. organisiert werden. Neben den Vermittlungsfachkräften übernehmen auch die
Betriebsakquisiteure die assistierte Vermittlung und begleiten Kundinnen und Kunden aktiv
auch zu Vorstellungsgesprächen. Ein Betriebsakquisiteur konzentriert sich seit 2021 intensiver
auf schwerbehinderte Menschen, um noch mehr Unternehmen für die Einstellung von
Schwerbehinderten zu gewinnen. Ziel ist u.a., als Spezialistenteam für die Belange
schwerbehinderter arbeitsloser Menschen im Bezirk Lichtenberg (und darüber hinaus) bekannt
zu sein und aufzutreten.
Im Aktiv-Team arbeiten zwei Kolleginnen als Coaches mit einem Betreuungsschlüssel von
1:30, d.h. ein Coach berät kontinuierlich 30 Langzeitarbeitslose. Die Coaches betreuen
Kundinnen und Kunden, die in Arbeit einmünden, aktuell vorrangig im Rahmen des
Teilhabechancengesetzes (THCG). Oftmals besteht über das THCG eine befristete
Einstellung. Hier ist das Ziel der Coaches, rechtzeitig mit der Kundin bzw. dem Kunden (und
im besten Fall auch mit dem Arbeitgebenden) im Kontakt zu sein, um einen Übergang in ein
dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen. Andernfalls wird eine erneute
Bewerbungsphase unterstützt, damit möglichst keine wiederholte Arbeitslosigkeit eintritt.
Im Bedarfsfall findet ein Coaching bereits parallel zur Vermittlung statt, um die
Beschäftigungsfähigkeit von Anfang an zu stärken. Die enge Begleitung ist insbesondere auch
in der Übergangszeit nach einer Arbeitsaufnahme wesentlich. Dies fördert Vertrautheit und
Stabilität, die in einer ungewissen neuen Arbeitswelt für die Kundinnen und Kunden wichtig
sind. Ziel des Coachings ist es, die Anfangsschwierigkeiten in einer Beschäftigung zu
minimieren, Ängste aufzufangen und rechtzeitig Lösungen für gegebenenfalls auftretende
Hemmnisse zu finden. Die Coaches besuchen die Kundinnen und Kunden bei Bedarf auch in
deren Betriebsstätten.
Das Aktiv-Team verfügt über einen eigenen Empfangsbereich mit einer Fachassistenz. Hier
werden Kundinnen und Kunden mit und ohne Termin empfangen. Darüber hinaus wird die
Fachassistenz administrativ eingebunden, damit sich die Integrationsfachkräfte,
Betriebsakquisiteure und Coaches aktiv auf die Arbeit mit Kundinnen und Kunden
konzentrieren können. Hierzu zählt die Organisation von Veranstaltungen, die Einbindung in
Anschreibaktionen sowie weitere teamunterstützende Arbeiten. Die Fachassistenz stellt damit
einen wichtigen Teil des Gesamtkonzeptes dar.
Das bisher erworbene Expertenwissen wird stetig ausgebaut. Hierzu nehmen die
Vermittlungsfachkräfte an Fachaustauschen und Veranstaltungen teil und nutzen den Kontakt
mit Netzwerkpartnern. Darüber hinaus hat das gesamte Team 2021 eine externe Schulung im
„systemischen Coaching“ erhalten, als methodisches Handwerkzeug.

3. Wie hoch ist das Budget, das monatlich/jährlich für Personal- und Sachmittel für das Aktiv-Team bereitgestellt
wird?

Zu 3.: Die Finanzierung erfolgt aus dem Verwaltungskostenbudget des Jobcenters. Auf das
Aktivteam mit 14 Mitarbeitenden entfallen inklusive Sachkosten und Miete im laufenden Jahr
2023 ca. 1.026.000 Euro.

4. Wie viele Kunden betreut das Aktiv-Team aktuell? Wie viele Kunden wurden insgesamt seit der Gründung des
Teams betreut?

Zu 4.: Im Aktiv-Team werden derzeit 394 Kundinnen und Kunden betreut; hiervon 163 mit
einem Grad der Behinderung.
Seit der Gründung des Aktiv-Teams 2014 wurden circa 3.600 Kundinnen und Kunden betreut,
davon ca. 1.150 mit einem Grad der Behinderung (seit Beginn 2016). Hierbei ist zu beachten,
dass es sich auch teils um Rückkehrer nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen handelt, die
erneut im Aktiv-Team betreut werden wollten.

5. Wie viele Kunden wurden seit der Entstehung des Aktiv-Teams in sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse
vermittelt?

Zu 5.: Von 2014 bis Ende 2022 vermittelte das Aktiv-Team 1.365 Langzeitarbeitslose, davon
371 mit einem Grad der Behinderung (seit Beginn 2016) in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse. Zusätzlich wurden seit 2019 (Umsetzung des
Teilhabechancengesetzes) insgesamt 223 Beschäftigungsverhältnisse, davon 38 für
Menschen mit einem Grad der Behinderung, über das Förderinstrument § 16i Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) auf den Weg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt.

6. Wie wird auf das Aktiv-Team aufmerksam gemacht? Wie wird es beworben, damit sich noch mehr potenzielle
Kunden an sie wenden?

Zu 6.: In den meisten Fällen geben die Integrationsfachkräfte der originären
Integrationsteams Empfehlungen zu einem Wechsel in das Aktivteam an die von ihnen
betreuten Kundinnen und Kunden im Jobcenter Berlin Lichtenberg. Daneben wird die Arbeit
des Aktiv-Teams über Präsenz in hausinternen Formaten sichtbar, vom Lunch-Update über die
Mitarbeiterzeitung hin zu Teilnahmen in den Dienstbesprechungen. Das Aktiv-Team
präsentiert sich auch auf Bezirksveranstaltungen und Veranstaltungen in den Stadtteilzentren.
Beiträge erfolgen in Bezirkszeitungen und auch im Internet auf der Homepage des Jobcenters,
vgl. https://www.berlin.de/jobcenter-lichtenberg/arbeit-ausbildung/aktiv-team/ , sowie den
sozialen Medien. Gepostet werden Berichte über Veranstaltungen und Positivbeispiele, also
Menschen die nach langer Suche Arbeit gefunden haben. Auch die Empfehlungen zufriedener
Kundinnen und Kunden an andere Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Lichtenberg
führt zu Anfragen an das Aktiv-Team.

7. Auf welche Weise werden Kunden an das Team vermittelt? Geschieht das durch die Kunden selbst, über das
Jobcenter oder über welche anderen Wege gelangen die Kunden zum Aktiv-Team?

Zu 7.: Die Beratung durch das Aktiv-Team beruht auf Eigenmotivation und Freiwilligkeit. Die
Integrationsfachkräfte des Jobcenters Berlin Lichtenberg stellen ihren Kundinnen und Kunden
das Konzept vor. Wünscht die Kundin oder der Kunde den Wechsel in das Aktiv-Team erfolgt
ein Zuständigkeitswechsel. Hierfür ist ein gemeinsames Gespräch mit der bisherigen und der
neuen Integrationsfachkraft sowie der Kundin bzw. dem Kunden vorgesehen. Soweit sich
Kundinnen und Kunden direkt an das Aktiv-Team wenden, wird mit der zuständigen
Integrationsfachkraft eine Übernahme in das Aktiv-Team geprüft.

8. Wie bewertet der Berliner Senat die Wirksamkeit des Sonderprojektes des Jobcenters?

Zu 8.: Die Erfahrungen des Jobcenters Berlin Lichtenberg mit dem Aktiv-Team bewertet der
Senat als positiv. Insbesondere die Spezialisierung auf bestimmte Kunden-/innengruppen,
gute Betreuungsschlüssel sowie die enge Einbeziehung des begleitenden Coachings stellen
aus Sicht des Senats wirksame Bestandteile des Projektes dar.

9. Inwiefern ist die Entstehung weiterer Aktiv-Teams in anderen Berliner Bezirken geplant?

Zu 9.: Die Entscheidungshoheit über die interne Organisation liegt beim einzelnen Jobcenter
und der jeweiligen Trägerversammlung. Auch in anderen Jobcentern wurden
zielgruppenorientierte Sonderprojekte eingerichtet, die erfolgreiche Vorgehensweisen aus
dem Aktiv-Team teilweise aufgreifen und umsetzen. Der Senat begrüßt grundsätzlich die
Einrichtung von innovativen Projekten in dezentraler Verantwortung der Berliner Jobcenter.
Voraussetzung für die Umsetzung entsprechender Projekte ist unter anderem eine
entsprechende finanzielle Ausstattung der Berliner Jobcenter sowohl durch den Bund als auch
durch das Land Berlin.

Berlin, den 16. Mai 2023

In Vertretung
Micha Klapp
_____________________________
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

24.04.2023:   Verkehrssituation Schulneubau Allee der Kosmonauten (19/15 349)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 24. April 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2023)

zum Thema:
Verkehrssituation Schulneubau Allee der Kosmonauten
und Antwort vom 11. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2023)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15349
vom 24. April 2023
über Verkehrssituation Schulneubau Allee der Kosmonauten

________________________________________________________________________________

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Gemäß § 109 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) obliegt es den bezirklichen
Schulträgern, die äußeren Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen in der Schule
zu schaffen. Dies beinhaltet den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der
Schulstandorte sowie die Einrichtung von Klassen.
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte
Antwort bemüht und hat daher den Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE
Wohnungsbaugesellschaft mbH um Zulieferung gebeten, die bei der nachfolgenden
Beantwortung berücksichtigt ist.

1. Liegt der Baufortschritt des Schulneubaus an der Allee der Kosmonauten 20-22, 10315 Berlin im
Zeitplan, sodass beide Schulen wie geplant im Jahr 2024/25 mit dem Schulbetrieb beginnen können?

Zu 1.: Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden auf 3,8 ha großen
Gelände an der Allee der Kosmonauten, am nördlichen Ende des Landschaftsparks
Herzberge, eine 6-4-zügige Integrierte Sekundarschule (ISS), ein 0-4-zügiges
Gymnasium, eine Doppelsporthalle sowie die zugehörigen Sport- und Freiflächen in
Amtshilfe durch HOWOGE gebaut. Der Schulneubau liegt im Zeitplan und soll wie
geplant zum Schuljahr 2024/2025 in Betrieb gehen.

2. Wie viele Bäume mussten für den Bau auf dem 38.000 Quadratmeter großen Gelände gefällt werden?

Zu 2.: Zur Realisierung des Schulneubaus wurden 94 Bäume gefällt. Als Ersatz werden
152 Bäume neu gepflanzt.

3. Wie viele Fahrradbügel sind für die 1.600 Schülerinnen und Schüler geplant? Wie viele Parkplätze sind
für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler geplant?

Zu 3.: Für die künftigen Schülerinnen und Schüler werden 512 Fahrradbügel auf dem
Schulgelände geplant. Gemäß dem Musterfreiflächenprogramm auf Grundlage der AV
Stellplätze ist bei Oberschulen im Land Berlin eine Relation von 1 Fahrradstellplatz pro 3
Schüler vorgesehen. Diese Vorgabe wird beim Schulneubau vollständig umgesetzt.
Zudem sind sieben barrierefreie PKW-Stellplätze ebenfalls gemäß
Musterfreiflächenprogramm und AV Stellplätze vorgesehen.

4. Wie wird für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des sicheren Bring- und Holdienstes durch PKW
geschaffen?

Zu 4.: Auf dem Doppelstandort werden eine Integrierte Sekundarschule und ein
Gymnasium errichtet. In beiden Schulen werden Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I und II beschult. Der Senat geht daher, auch aufgrund der
Erfahrungswerten an Berliner Oberschulen, davon aus, dass Schülerinnen und Schüler nur
in Einzelfällen mit dem PKW gebracht und abgeholt werden.

5. Durch welche Verkehrsmittel werden die meisten Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen?

6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die zuverlässige Nutzung des ÖPNV durch Schülerinnen und
Schüler zu Zeiten des Unterrichtsbeginns und -endes zu gewährleisten? Wo plant der Berliner Senat noch
eine Aufstockung im ÖPNV, um dem Anstieg der Verkehrsteilnehmenden standhalten zu können?

Zu 5. und 6.: Der Schulstandort ist durch die Haltestellen „Ev. Krankenhaus KEH“ und
„Allee der Kosmonauten/Rhinstraße“ sehr gut mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV
erschlossen. Die dort verkehrenden Straßenbahnen M8, M17, 18, 27 und 37 bieten
Verkehrsanbindungen jeweils im 5-Minuten-Takt sowohl in Fahrtrichtung Ost-West wie
Nord-Süd und verfügen über eine sehr hohe Kapazität von zusammen ca. 10.000 Plätzen
pro Stunde, davon etwa 3.500 Sitzplätze. Die umliegenden S-Bahnhöfe „Friedrichsfelde
Ost“ und „Springpfuhl“ bieten zudem entsprechende Umstiegsmöglichkeiten.
Die im Land Berlin geplanten Aufstockungen im ÖPNV sind im Nahverkehrsplan des
Landes Berlin dargestellt. Der Senat steht auch im Austausch mit den
Nahverkehrsunternehmen, um über die Sachstände der BSO zu informieren und ggf.
notwendige Anpassungen bei den Nahverkehrsleistungen frühzeitig zu besprechen.

7. Auf welche Weise und wann wurden die Anwohnenden über die Baumaßnahmen und ggf. damit
zusammenhängende Einschränkungen informiert?

Zu 7.: Die Anwohnenden wurden direkt durch Informationsschreiben über die
Baumaßnahmen informiert worden. Des Weiteren wird über die Sachstände der BSO
auch regelmäßig in den zuständigen Gremien auf Bezirks- und Landesebene sowie in
Presseveröffentlichungen informiert.

Berlin, den 11. Mai 2023

In Vertretung
Dr. Torsten Kühne
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

24.04.2023:   Bedarfsgerechte Planung von Lichtsignalanlagen (19/15 348)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)
vom 24. April 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. April 2023)

zum Thema:
Bedarfsgerechte Planung von Lichtsignalanlagen
und Antwort vom 10. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2023)

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,

Klimaschutz und Umwelt

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15348
vom 24. April 2023
über Bedarfsgerechte Planung von Lichtsignalanlagen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wann wurde die Errichtung der Lichtsignalanlage auf der Rhinstraße (Höhe des S-Bahnhofes Friedrichsfelde Ost in
Richtung des U-Bahnhofs Tierpark) fertiggestellt? Wie lang hat der Bau gedauert?

Antwort zu 1:
Der S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost wird über die Seddiner Straße erschlossen. Am Knoten
Rhinstraße/Seddiner Straße ist bereits seit Juni 2001 eine Lichtsignalanlage in Betrieb.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Rhinstraßenbrücke mit integriertem Umbau der dort
gelegenen BVG-Haltestelle und Errrichtung eines Aufzugs zum S-Bahnsteig am zweiten
Haltestellenabgang wurde die vorhandene Lichtsignalanlage modernisiert, umgebaut und um
einen neuen Teilknoten auf der Rhinstraßenbrücke in Höhe des Aufzugs zum S-Bahnsteig
erweitert. Die erforderlichen Maßnahmen am Hauptknoten wurden im April 2022 nach rd. 1,5
Jahren Planungs- und Bauphase fertiggestellt, der neue Teilknoten in Höhe des Aufzugs zum SBahnsteig wurde im Oktober 2022 in Betrieb genommen wurde.

Frage 2:
Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung der Lichtsignalanlage?

Antwort zu 2:
Die Modernisierung sowie der Umbau mit Erweiterung der Lichtsignalanlage haben rd.
375.000 EUR gekostet.

Frage 3:
Welche Gründe gab es für die Errichtung der Lichtsignalanlage?

Antwort zu 3:
Mit der Errrichtung eines Aufzugs zum S-Bahnsteig wurde der barrierefreie Umstieg zwischen
Straßenbahn und S-Bahn gewährleistet. Zum Erreichen des Aufzugs ist die Querung der
Rhinstraße erforderlich, welche aufgrund der insbesondere zu den Verkehrsspitzenzeiten hohen
Verkehrsbelastung mit erheblichen Wartezeiten für die Fahrgäste verbunden wäre. Außerdem
wird dieser Aufzug vorwiegend von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen genutzt. In der Folge
war aus Verkehrssicherheitsgründen eine signalgeregelte Querung einzurichten.

Frage 4:
Wie hat der Berliner Senat den Bedarf für diese Fußgängerampel im Vorhinein geprüft?

Antwort zu 4:
Die Grundlage bildeten die Bauplanungsunterlagen, aus der sich die Lage des neuen Aufzugs
und die sich daraus in der Konsequenz abzuleitenden Querungsnotwendigkeiten der Rhinstraße
ergaben. In der weiteren Prüfung wurden die zu erwartenden Querungsbedürfnisse mit
besonderer Betrachtung der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste und des
Fahrzeugaufkommens in der Rhinstraße herangezogen.

Frage 5:
Fanden Abwägungsprozesse statt, in denen geprüft wurde, ob eine reguläre LSA mit festen rot/grün Phasen oder
eine Bedarfsampel (Bettelampel) eingerichtet werden soll? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:
Bedarfsgesteuerte Lichtsignalanlagen werden dort eingesetzt, wo der Bedarf tageszeitlich
unterschiedlich ist oder bestimmte Relationen nicht zyklisch freigegeben werden müssen. Dabei
sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichgestellt. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
kann sich bereits vor seinem Eintreffen per Funk anmelden. Andere Fahrzeuge und
Verkehrsteilnehmende werden unmittelbar beim Erreichen der Lichtsignalanlage erfasst, um
dann nur die Freigaben schalten zu müssen, die aktuell erforderlich sind und damit anderen
Verkehrsrelationen mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser inhaltlichen Abwägung wurde an der benannten Lichtsignalanlage
entschieden, dass die Freigabe für die Querung der östlichen Fahrbahn nach Anforderung
geschaltet wird, während die Freigabe der westlichen Fußgängerfurt auf der Seite mit dem
Aufzug zyklisch erfolgt.

Frage 6:
Erfolgten Formen der Bürgerbeteiligung bei der Bedarfsabfrage dieses neuen Standortes für die Ampel?

Antwort zu 6:
Nein.

Frage 7:
Welche Auswirkungen hat die neue Lichtsignalanlage seit Bestehen auf den Verkehrsfluss an dieser Stelle?
Inwiefern liegen dem Berliner Senat Zahlen und Daten dazu vor? Liegen dem Senat Rückmeldungen aus der
Bevölkerung vor?

Antwort zu 7:
Lichtsignalanlagen dienen vorrangig der Verkehrssicherheit. Zu Auswirkungen der
Lichtsignalanlage auf den Verkehrsfluss liegen noch keine Zahlen vor. Der Planung der
verkehrsabhängigen Steuerung liegt ein bedarfsabhängiger, koordinierter Betrieb zugrunde.
Es sind dem Senat keine Rückmeldungen aus der Bevölkerung bekannt.

Frage 8:
Wie viele Unfälle wurden in den letzten zehn Jahren an der Kreuzung Rhinstraße/Seddiner Str. registriert?

Antwort zu 8:
Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl der Verkehrsunfälle

2013 22
2014 24
2015 32
2016 20
2017 37
2018 28
2019 26
2020 36
2021 34
2022 28

gesamt 287
(Stand: 26. April 2023)

Frage 9:
Wie bewertet der Berliner Senat die allgemeine Sicherheit an dieser Kreuzung für Fußgänger, Radfahrer und
Autofahrer?

Antwort zu 9:
Allen Verkehrsarten wird durch die Lichtzeichenregelung verbunden mit getrennten
Verkehrsbereichen sowie der bei Teilnahme am Straßenverkehr immer erforderlichen
Aufmerksamkeit ein sicheres Passieren des Knotens Rhinstraße/Seddiner Straße ermöglicht.
Auch aus polizeilicher Sicht ist die Verkehrsunfalllage für zu Fuß Gehende, Radfahrende und
Kraftfahrzeugführende unauffällig.

Berlin, den 10.05.2023

In Vertretung
Dr. Claudia Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

21.04.2023:   Transparenz herstellen: Klagen der HOWOGE in den Berliner Bezirken (19/15 338)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU), Dennis Haustein (CDU), Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) und Lilia Usik (CDU)
vom 21. April 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2023)

zum Thema:
Transparenz herstellen: Klagen der HOWOGE in den Berliner Bezirken
und Antwort vom 05. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mai 2023)

Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung, Bauen und Wohne

Herrn Abgeordneten Danny Freymark, Herrn Abgeordneten Dennis Haustein,

Herrn   Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold

und

Frau Abgeordnete Lilia Usik (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 15 338
vom 21. April 2023
über Transparenz herstellen: Klagen der HOWOGE in den Berliner Bezirken

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf
Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) um Stellungnahme gebeten. Die
Stellungnahme zu einzelnen Teilaspekten wurde in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt.

Frage 1:
Wie viele Bauvorhaben der HOWOGE wurden seit dem Jahr 2016 in den einzelnen Bezirken abgelehnt (bitte mit
jeweiligem Grund und einzeln pro Projekt angeben)?

Frage 2:
Wie oft hat die HOWOGE seit dem Jahr 2016 dagegen Widerspruch erhoben und wie wurden diese einzeln
beschieden (bitte mit jeweiligem Grund und einzeln pro Projekt angeben)?

Frage 4:
Wie oft hat die HOWOGE seit dem Jahr 2016 gegen einzelne Entscheidungen in den Bezirken Klagen erhoben und
wie wurden diese vor Gericht beschieden (bitte mit jeweiligem Grund und einzeln pro Projekt angeben)?

Antwort zu 1, 2 und 4:
Soweit mit den Fragen Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung im Sinne der BauO Bln
gemeint sind, wurden in dem Zeitraum seit 2016 zehn abgelehnte Bauanträge erfasst. Die
Vorgänge sind in der angefügten Anlage aufgeführt.
Frage 3:
Wie oft hat die HOWOGE seit dem Jahr 2016 gegen einzelne Entscheidungen in den Bezirken Klage angedroht
(bitte mit jeweiligem Grund und einzeln pro Projekt angeben)?
Frage 5:
Welche Kosten sind insgesamt dadurch für die HOWOGE seit dem Jahr 2016 entstanden?
Antwort zu 3 und 5:
Darüber erhebt die HOWOGE keine Daten.
Frage 6:
Welche Kosten sind insgesamt dadurch für die Berliner Bezirke seit dem Jahr 2016 entstanden (bitte einzeln pro
Bezirk angeben)?
Antwort zu 6:
Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor.
Berlin, den 05.05.2023
In Vertretung
Machulik
................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

17.04.2023:   Förderprogramme übersichtlich kommunizieren (19/15 296)

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und Lilia Usik (CDU)
vom 17. April 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2023)

zum Thema:
Förderprogramme übersichtlich kommunizieren
und Antwort vom 05. Mai 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2023)

Senatsverwaltung für Finanzen

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU) und

Frau Abgeordnete Lilia Usik (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –

Antwort
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 15296
vom 17.04.2023
über Förderprogramme übersichtlich kommunizieren

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener
Kenntnis heraus beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht und hat daher das Bezirksamt
Lichtenberg um Zuarbeit gebeten.

1. Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch Förderprogramme für Privatpersonen, Behörden,
Kommunen, Unternehmen, Vereine etc. gibt es derzeit (bitte nach EU-, Bundes- und Landesebene aufschlüsseln)?

Zu 1.:
Es wird auf die beigefügten Übersichten Anlage 1 verwiesen.
Ergänzend dazu:

1. In der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung wird ein Förderprogramm – das
Integrierte Gesundheits- und Pflege-Programm (IGPP) – das Bestandteil des Rahmenfördervertrages mit den Wohlfahrtsverbänden ist, auf Landesebene umgesetzt. Dieses
umfasst die Förderung von sozialen Trägern bzw. Vereinen mit Bezug zu vielfältigen
gesundheitlichen Frage-/Problemstellungen. Gefördert werden überbezirkliche Projekte der psychosozialen bzw. gesundheitsbezogenen Versorgung im Land Berlin, für
die keine vorrangige Finanzierung aus den Sozialgesetzbüchern möglich ist. Diese sind
in vier Handlungsfeldern zusammengefasst:
• Altenhilfe, Pflege, hospizliche Strukturen,
• Besondere gesundheitliche Bedarfslagen,
• HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen, Hepatitiden und
• Verbundsystem Drogen und Sucht.

2. In der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung wird ein Förderinstrument aus dem
Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) auf Landesebene umgesetzt. Dieses umfasst die Förderung von sozialen Trägern bzw. Vereinen, Antragstellende mit Bezug zum Bereich Drogen und Sucht. Gefördert werden Projekte in Berlin,
die Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen anbieten möchten und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Aktuelle Förderprogramme der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt können auf der Webseite der Verwaltung aufgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/
Förderungsmöglichkeiten im Bereich Popmusik und -kultur – der Musicboard Berlin GmbH
können hier eingesehen werden: https://www.musicboard-berlin.de/
Kultur Räume Berlin, vertreten durch die Kulturraum Berlin GmbH, vergibt im Rahmen des
Arbeitsraumprogramms und in Kooperation mit ihren Partnern subventionierte Arbeits-,
Produktions- und Präsentationsräume für Kunst- und Kulturschaffende in Berlin. Die Räume
im Arbeitsraumprogramm wurden bislang von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
vergeben, seit 2021 hat diese Aufgabe Kultur Räume Berlin übernommen. Weitere Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind zu finden unter: https://kulturraeume.berlin/
In der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung werden Förderprogramme auf Landesebene und EU-Ebene umgesetzt. Diese umfassen die Förderung von sozialen Trägern bzw.
Vereinen sowie den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin und können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.
 

Landesebene
- Mit dem Rahmenfördervertrag (Förderprogramm Integriertes Sozialprogramm) erfolgt die Förderung von überbezirklichen Projekten der sozialen Versorgung im Land
Berlin. Diese sind aufgeteilt auf die vier Angebotsbereiche Besuchs- und Begleitdienste (Mobilitätshilfedienste, ehrenamtliche Besuchsdienste und sonstige begleitende Angebote), Migrationssozialdienste, Angebote für Menschen mit Behinderung
(Beratung und Freizeitangebote) und Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe sowie
übergreifende Aufgaben der Schuldnerberatung. Darüber hinaus ist in der Kooperationsvereinbarung ISP die sogenannte Spitzenverbandsförderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände im Land Berlin geregelt.
- Mit dem Rahmenfördervertrag (Förderprogramm Infrastrukturförderprogramm
Stadtteilzentren) erfolgt die Förderung der gesamtstädtischen sozialen Infrastruktur
und des Bürgerschaftlichen Engagements der Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser und Selbsthilfekontaktstellen sowie übergreifender Projekte.

EU-Ebene
- Das auslaufende ESF-Instrument 11 (Menschen mit Behinderung) wird bis zum 2.
Quartal 2023 die Umsetzung von Angeboten für Menschen mit Teilhabebedarf im
Bereich Qualifizierung unterstützen.
- Das auslaufende ESF-Instrument 12 (Bürgerschaftliches Engagement) wird bis zum
2. Quartal 2023 die Umsetzung von Angeboten des Bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Qualifizierung unterstützen.
- Das auslaufende ESF-Instrument 36 (Wohnungslosenhilfe) wird bis zum 3. Quartal
2023 die Umsetzung von Angeboten der Wohnungslosenhilfe unterstützen.
- Das auslaufende ESF-Instrument 37 (Mobile Stadtteilarbeit) wird bis zum 3. Quartal
2023 die Umsetzung von Angeboten Mobiler Stadtteilarbeit im Umfeld von Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen unterstützen.
- Das ESF-Instrument 16 (Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement) wird voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2023, mit Unterstützung von Landesmitteln, die sozialräumliche Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Teilhabebedarf unterstützen.
- Das EFRE-Programm Stadtteilzentren III wird voraussichtlich ab dem 3. Quartal
2023, mit Unterstützung von Landesmitteln, den Aufbau neuer Nachbarschaftseinrichtungen für ausgewählte Träger in den Handlungsräumen der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative unterstützen.
In Verantwortung des Inklusionsamtes gibt es derzeit keine Förderprogramme.
Das Inklusionsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, vertreten durch die Senatorin der SenASGIVA und die Bundesagentur für Arbeit und alle Jobcenter im Land Berlin,
vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg haben die Durchführung von zwei befristeten regionalen Arbeitsmarktprogrammen vereinbart:
„Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Berlin“
„Inklusionsprämie – Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen fördern“
Die Mittel hierfür werden vom Inklusionsamt aus der Ausgleichsabgabe (Landesmittel) zur
Verfügung gestellt.
Für die Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme sowie für die Verwaltung der Mittel ist die
Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Die Laufzeit der Programme wurde zunächst vom 15.06.2021 bis 31.12.2022 festgelegt
und anschließend vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 verlängert.
Im Anti-Gewalt-Bereich gibt es das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt
an Frauen“ des BMFSFJ: Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an
Frauen“ will die Bundesregierung u.a. einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Hilfesystem leisten. Hierzu wurde das Bundesinvestitionsprogramm ins Leben gerufen, über das
bauliche Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie der Erwerb oder die Sanierung
von Unterstützungs- und Hilfseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen) gefördert werden, denen innovative Ansätze zur Verbesserung
des Schutzes und der Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen.
Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2024.
Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und
Lehre (Berliner Chancengleichheitsprogramm – BCP) stellt ein bedeutsames Element der
gleichstellungspolitischen Gesamtstrategie im Hochschulbereich dar. Um nachhaltige Effekte bei der Verbesserung der Chancengleichheit für Frauen zu bewirken, vereinigt es die
zielgerichtete Förderung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen mit Maßnahmen zum
Abbau struktureller Barrieren an den Hochschulen. Antragsberechtigt sind die staatlichen
Hochschulen in Trägerschaft des Landes Berlin, die Charité - Universitätsmedizin Berlin sowie die beiden konfessionellen Hochschulen mit Sitz im Land Berlin. Die Rechtsaufsicht über
das BCP wird von den für Frauen/Gleichstellung und Hochschulen zuständigen Senatsressorts gemeinsam wahrgenommen.
Zu den Förderzielen, Förderschwerpunkten und Fördermodalitäten der aktuellen Programmlaufzeit 2021-2026 wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus vom 28.04.2021, Drs 18/3657, verwiesen.

2. Welche Möglichkeiten der Akquise von Fördermitteln betreibt das Land Berlin momentan?

Zu 2.:
Es wird auf die beigefügten Übersichten Anlage 2 verwiesen.

Ergänzend dazu:
Soweit bekannt, wird durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt derzeit über die in der beigefügten Excel-Tabelle unter Blatt „Frage 1“ hinterlegten Förderprogramme keine weitere Möglichkeit der Akquise von Fördermitteln in Anspruch
genommen. Mögliche Antragstellende werden auf weitere Fördermöglichkeiten – etwa auf
Bundeseben oder bei Stiftungen – über die Webseite der Verwaltung unter der Überschrift
„Weitere Förderungen“ hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/

3. Wie werden entsprechende Förderzielgruppen auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht?

Zu 3.:
Es wird auf die beigefügten Übersichten Anlage 3 verwiesen.
Ergänzend dazu:
In der Regel werden Fördermöglichkeiten mit Hilfe von Ausschreibungen und assoziierten
Pressemitteilungen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beworben. Diese können hier eingesehen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/

Auch informieren die einschlägigen Verbände und Organisationen im Kulturbereich regelmäßig über ihre jeweiligen Webseiten, in ihren Newslettern und über ihre Verteiler zu aktuellen Ausschreibungen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Darüber können Akteure des Kulturbereichs im Hinblick auf Förderprogramme aller Ebenen
durch Kreativ Kultur Berlin bei der landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH beraten werden – sowohl persönlich, wie auch unter https://www.kreativkultur.berlin/de/forderfinder .

4. Wie unterstützt der Berliner Senat Privatpersonen, Unternehmen und andere Antragsberechtigte bei der
Inanspruchnahme von Fördermitteln?

Zu 4.:
Es wird auf die beigefügten Übersichten Anlage 4 verwiesen.

5. Welche Informationen hat der Berliner Senat zu Fördermitteln, die in den letzten 10 Jahren in den Bezirk
Lichtenberg für Projekte/Maßnahmen jeglicher Art geflossen sind (bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln und in Bereiche aufgliedern: Stadtentwicklung, Infrastruktur, Kultur usw.)?

Zu 5.:
Es wird auf die beigefügten Übersichten Anlage 5 verwiesen.
Ergänzung dazu:

SenWGPG:
Der Europäischen Sozialfonds (ESF) hat in der Förderperiode 2014 – 2020 im Förderinstrument 10 das Projekt „WorkSkills“ der Studio2B GmbH gefördert. Die Projektlaufzeit war
vom 01.06.2019 bis 31.12.2020. Die Förderung erfolgte bis zu 50 % aus ESF-Mitteln und
mind. 50 % aus privaten Mitteln. Das Projekt wurde in Berlin-Lichtenberg durchgeführt.
SenKult: Das Förderreferat für die Freien Szene kann hierzu leider keine belastbaren Daten
der letzten zehn Jahre liefern. Im Rahmen der Antragstellung wird der bezirkliche Einsatzort
der Fördermittel nicht abgefragt. Eine detaillierte Auswertung der Fördermittel der letzten
10 Jahre in den Bezirk Lichtenberg ist der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt daher leider nicht möglich. Förderergebnisse können über die Webseite der Kulturverwaltung aufgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/foerderergebnisse/
Im Bereich der Förderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) lässt sich die räumliche Zuordnung von geförderten Vorhaben förderprogrammübergreifend über die Webseite https://kohesio.ec.europa.eu/de/ ermitteln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Adresse der Fördernehmenden Grundlage für die Kartendarstellung ist. Diese muss nicht mit dem Wirkungsbereich der
Förderung übereinstimmen.
Ergänzend zu den fachlichen Meldungen ist eine Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank für die Jahre 2013-2021 (weitere Jahre sind bisher nicht hinterlegt) beigefügt. Überschneidungen sind dabei nicht ausgeschlossen.

SenMVKU:
Die INU (Infrastrukturelles Netzwerk Umweltschutz gGmbH) mit Sitz in Lichtenberg betreibt
vier Waldschulen (Bogensee, Buch, Teufelssee, Plänterwald)

Berlin, den 05. Mai 2023

In Vertretung
Tanja Mildenberger
Senatsverwaltung für Finanzen

16.03.2023:   Ladeinfrastrukturausbau in Lichtenberg (*PLZ 10365-10369) (19/15 091)

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Drucksache 19 / 15 091
Schriftliche Anfrage
19. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Danny Freymark (CDU) und Dennis Haustein (CDU)
vom 16. März 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2023)

zum Thema:
Ladeinfrastrukturausbau in Lichtenberg (*PLZ 10365-10369)
und Antwort vom 30. März 2023 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. April 2023)

Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU)

und

Herrn Abgeordneten Dennis Haustein (CDU)

über
die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/15091
vom 16. März 2023
über Ladeinfrastrukturausbau in Lichtenberg (*PLZ 10365-10369)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:
Wie viele öffentliche Ladepunkte gibt es Stand März 2023 in Lichtenberg* (bitte einzeln auflisten nach
Postleitzahl)? Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte auf privatem Grund gibt es (bitte einzeln auflisten nach
Postleitzahl)?

Antwort zu 1:
In Lichtenberg gibt es 123 öffentlich zugängliche Ladepunkte (Stand: 4. Quartal 2022). Davon
befinden sich 66 im öffentlichen Raum und 57 auf privatem Grund. Alle öffentlich zugänglichen
Ladeeinrichtungen sind mit Postleitzahl auf der Karte des Energieatlas Berlin zu finden unter
https://energieatlas.berlin.de/.

Frage 2:
Wie bewertet der Berliner Senat die aktuelle Ladeinfrastruktur in Lichtenberg*?

Antwort zu 2:
Der Bedarf an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Lichtenbergs steigt und wird mit dem
beschleunigten Aufbau neuer Ladepunkte gedeckt.

Frage 3:
Wie viele neue Ladepunkte sollen bis 2030 in Lichtenberg* neu errichtet werden (bitte einzeln auflisten nach
Postleitzahl)? Wie viele dieser Ladepunkte werden durch den Berliner Senat und wie viele durch dritte Betreiber
finanziert (bitte einzeln auflisten)?

Antwort zu 3:
Bis 2030 sollen im öffentlichen Raum Lichtenbergs 104 Ladepunkte im Auftrag des Landes
Berlin durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und weitere 82 Ladepunkte
durch dritte Betreiber errichtet werden.

Frage 4:
Welche Gründe gibt es dafür, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Berlin und besonders in Lichtenberg so
langwierig ist?

Antwort zu 4:
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend der
gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der
Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen
zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH.

Frage 5:
Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gibt es bei dem Ausbau und der Gestaltung der Ladeinfrastruktur?
Wo können Bürger beispielsweise mithelfen und potenzielle Orte für Ladesäulen etc. vorschlagen, um den Ausbau
zu beschleunigen?

Antwort zu 5:
Dritte Betreiber können Einzelbedarfe berücksichtigen.
Die Genehmigungsdauer hängt an den technischen Anforderungen und den formalen
Prozessen; Beschleunigungen durch ein Vorschlagswesen ergäben sich nicht.

Frage 6:
Gibt es in Lichtenberg* im Jahr 2023 sogenannte Schnellladeparks (bitte einzeln auflisten nach Postleitzahl) oder
Planungen für die Entstehung von Schnellladeparks in Lichtenberg* (bitte einzeln auflisten nach Postleitzahl und
Datum)?

Antwort zu 6:
Der Senat plant die Errichtung von bis zu 2 Schnelladehubs an noch zu identifizierenden
Standorten in Lichtenberg. Für die Beantwortung der Frage zu Schnellladeparks im Jahr 2023
wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.

Frage 7:
Plant der Berliner Senat Errichtungen von Schnellladestationen an konventionellen Tankstellen in Lichtenberg* bis
zum Jahr 2030 (bitte einzeln auflisten nach Postleitzahl)?

Antwort zu 7:
Nein.

Berlin, den 30.03.2023

In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz